Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
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- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
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Heidelberg suchen wir ein*e
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Ich bin doch nicht verpflichtet dazu, den Pat abzusagen? Bis jetzt hatte ich diesen Fall auch schon oft in anderen Praxen. Da hab ich immer brav selbst morgens krank abgesagt, wenn es mir möglich war oder es gab eine gute Rezeption, die das machte.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, leider bin ich krank geworden über Nacht und fühle mich sehr elend. Bis jetzt habe ich es dann immer so gemacht, dass ich zur Praxis gefahren bin und die Pat abgesagt habe, da ich immer die 1. bin. Da es mir heute sehr schlecht geht und ich mit Öffis fahren müsste, habe ich nur meiner Chefin 2,5 Stunden vor Arbeitsbeginn Bescheid gegeben. Diese startet eine halbe Stunde später als ich und ich denke, dass sie das dann auffangen konnte, evtl selber früher kommen musste.
Ich bin doch nicht verpflichtet dazu, den Pat abzusagen? Bis jetzt hatte ich diesen Fall auch schon oft in anderen Praxen. Da hab ich immer brav selbst morgens krank abgesagt, wenn es mir möglich war oder es gab eine gute Rezeption, die das machte.
Dabei ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber auch im Gesetz festgelegt und durch den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieser rechtlichen Grundlage folgend sollte die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen. Das meint, dass die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise Verzögern Ihrerseits gemacht werden muss.
Sobald Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bemerken, sollten Sie sich krankmelden beim Arbeitgeber. Das heißt konkret, eine halbe Stunde nach Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber informiert sein beziehungsweise in den ersten Stunden, damit dieser auf den Ausfall entsprechend reagieren kann. Viele machen den Fehler, dass sie mit der Krankmeldung an den Arbeitgeber solange warten, bis sie vom Arzt wieder kommen. Das kann jedoch verheerend sein. Denn nicht selten müssen Sie gerade nach einem Wochenende lange warten, bis Sie überhaupt eine Diagnose gestellt bekommen.
Vorschriften darüber, wie eine Krankmeldung für den Arbeitgeber auszusehen hat, gibt es nicht. Sie können dies formfrei erledigen. Die meisten ziehen wohl ein Telefonat vor. Dabei kann ein Zeuge ebenso hilfreich sein wie eine kurze Notiz, mit wem Sie sich unterhalten haben. Dies ist besonders bei größeren Unternehmen zu empfehlen. Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber per E-Mail ist auch zulässig. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, machen Sie gegebenenfalls einen Screenshot.
Grundsätzlich gilt gemäß Gesetz, dass bei einer Krankheit, die voraussichtlich länger als drei Tage dauert, eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, um der Nachweispflicht entsprechend nachzukommen. Diese sollte spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber liegen. Wie Sie dies bewerkstelligen, ob persönlich oder durch die Post, ist unter anderem davon abhängig, ob es diesbezüglich irgendwelche vertraglichen oder betrieblichen Regelungen gibt. In diesem Zusammenhang sind die Kalender- und nicht die Arbeitstage entscheidend.
allerdings gibt es wie immer auch Sonderregeln:
Krankmeldung: Wann diese konkret beim Arbeitgeber erfolgt sein muss, ist häufig im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Vereinbarungen verankert. Denn bestimmte Branchen können spezifische Anforderungen stellen, die eine frühzeitige Krankmeldung beim Arbeitgeber dringend erfordern.
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FFGG schrieb:
Du bist lediglich dazu verpflichtet, deinen AN unverzüglich über deine AU zu informieren. Exakt heißt es:
Dabei ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber auch im Gesetz festgelegt und durch den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieser rechtlichen Grundlage folgend sollte die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen. Das meint, dass die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise Verzögern Ihrerseits gemacht werden muss.
Sobald Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bemerken, sollten Sie sich krankmelden beim Arbeitgeber. Das heißt konkret, eine halbe Stunde nach Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber informiert sein beziehungsweise in den ersten Stunden, damit dieser auf den Ausfall entsprechend reagieren kann. Viele machen den Fehler, dass sie mit der Krankmeldung an den Arbeitgeber solange warten, bis sie vom Arzt wieder kommen. Das kann jedoch verheerend sein. Denn nicht selten müssen Sie gerade nach einem Wochenende lange warten, bis Sie überhaupt eine Diagnose gestellt bekommen.
Vorschriften darüber, wie eine Krankmeldung für den Arbeitgeber auszusehen hat, gibt es nicht. Sie können dies formfrei erledigen. Die meisten ziehen wohl ein Telefonat vor. Dabei kann ein Zeuge ebenso hilfreich sein wie eine kurze Notiz, mit wem Sie sich unterhalten haben. Dies ist besonders bei größeren Unternehmen zu empfehlen. Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber per E-Mail ist auch zulässig. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, machen Sie gegebenenfalls einen Screenshot.
Grundsätzlich gilt gemäß Gesetz, dass bei einer Krankheit, die voraussichtlich länger als drei Tage dauert, eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, um der Nachweispflicht entsprechend nachzukommen. Diese sollte spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber liegen. Wie Sie dies bewerkstelligen, ob persönlich oder durch die Post, ist unter anderem davon abhängig, ob es diesbezüglich irgendwelche vertraglichen oder betrieblichen Regelungen gibt. In diesem Zusammenhang sind die Kalender- und nicht die Arbeitstage entscheidend.
allerdings gibt es wie immer auch Sonderregeln:
Krankmeldung: Wann diese konkret beim Arbeitgeber erfolgt sein muss, ist häufig im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Vereinbarungen verankert. Denn bestimmte Branchen können spezifische Anforderungen stellen, die eine frühzeitige Krankmeldung beim Arbeitgeber dringend erfordern.
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Tempelritter schrieb:
Du bist verpflichtet deinen AG zu informieren, das ist alles.
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