Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
ich hätte gerne gewusst ob der sekt. Heilpraktiker - Bereich Physiotherapie sich:
a) Osteopathie auf die Fahne schreiben darf
b) dieses ohne irgendeine Ausbildung als solches verkaufen darf
c) und ob der Chef Behandlungen an seine Mitarbeiter weitergeben darf, die er dann als Osteopathie in Rechnung stellt ( natürlich ohne dass der Behandler eine quäl. Ausbildung hat)
Vielen Dank für Ihre Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Lieber Leser,
ich hätte gerne gewusst ob der sekt. Heilpraktiker - Bereich Physiotherapie sich:
a) Osteopathie auf die Fahne schreiben darf
b) dieses ohne irgendeine Ausbildung als solches verkaufen darf
c) und ob der Chef Behandlungen an seine Mitarbeiter weitergeben darf, die er dann als Osteopathie in Rechnung stellt ( natürlich ohne dass der Behandler eine quäl. Ausbildung hat)
Vielen Dank für Ihre Antworten
a) nein
b) nein
c) nein
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Illdisposed schrieb:
ist die Frage ernst gemeint
a) nein
b) nein
c) nein
Meine 4-jährige Ausbildung endet erst in 2 Jahren...
Alle drei Fragen beziehen sich aber auf den jetzigen Zeitpunkt.
Für mich ist es absolut unvertretbar !
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Grüße
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redbi schrieb:
Es ist auch wenn du die Ausbildung fertig hast nur möglich, wenn du eine VO vom Arzt bekommst.
Grüße
--> Verwaltungsgericht Düsseldorf, rechtskräftiges Urteil: 7 K 967/07
Ansonsten: s. Kranich04
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Bernie schrieb:
Osteopathie ist "Ausübung der Heilkunde".
--> Verwaltungsgericht Düsseldorf, rechtskräftiges Urteil: 7 K 967/07
Ansonsten: s. Kranich04
Zusammengefasst:
Macht sich der Inhaber strafbar für das Verwenden der Bezeichnung Osteopathie auf seinem Praxisschild?
Macht er sich strafbar weil er etwas anbietet für das er keine Erlaubnis besitzt?
Trotz Sekt. HP?
Macht der Mitarbeiter sich strafbar die Behandlung durchzuführen , der Chef stellt es als Osteopathie in Rechnung?
Oder ist es nur ein gedanklicher Konflikt? " Irgendetwas Osteopathie taufen und daraus Geld machen ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich finde es sehr schade dass es immer wieder Leute gibt die Osteopathie "verkaufen" ohne auch nur im Ansatz eine Ausbildung gemacht haben. Des weiteren alles als Osteopathie ansehen weil es in aller Munde ist...
Zusammengefasst:
Macht sich der Inhaber strafbar für das Verwenden der Bezeichnung Osteopathie auf seinem Praxisschild?
Macht er sich strafbar weil er etwas anbietet für das er keine Erlaubnis besitzt?
Trotz Sekt. HP?
Macht der Mitarbeiter sich strafbar die Behandlung durchzuführen , der Chef stellt es als Osteopathie in Rechnung?
Oder ist es nur ein gedanklicher Konflikt? " Irgendetwas Osteopathie taufen und daraus Geld machen ?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....hier wäre auch mal wichtig den Blick in das neue "Patienschutzgesetz" zu werfen....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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rudibam schrieb:
Die Bezeichnung Osteopathie ist gesetzlich nicht geschützt. Er darf es auf sein Schild schreiben.
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BeCz schrieb:
hoffentlich gibt es bald eine geseztliche Regelung damit solche Leute fette Geldstrafen bezahlen müssen die überhaupt keine sind oder nur so tun weil sie 1 oder 2 Wochenendseminare über Osteopathie gemacht haben!!
Du zahlst eine fette Geldstarfe (oder Gefängnis :blush: ) wenn du nicht HP bist. Wird halt nur oft nicht umgesetzt. Das Handwerkszeug dafür gibt es aber schon seit Jahren.
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Bernie schrieb:
-> Die Gesetze sind doch eindeutig!
Du zahlst eine fette Geldstarfe (oder Gefängnis :blush: ) wenn du nicht HP bist. Wird halt nur oft nicht umgesetzt. Das Handwerkszeug dafür gibt es aber schon seit Jahren.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, leider ist die Frage ernst gemeint.
Meine 4-jährige Ausbildung endet erst in 2 Jahren...
Alle drei Fragen beziehen sich aber auf den jetzigen Zeitpunkt.
Für mich ist es absolut unvertretbar !
Hat man eine wie auch immer geartete Ausbildung in Osteopathie oder auch nur in osteopathischen Techniken kann man das ungestraft so benennen und anwenden. Allerdings braucht man den "großen" HP oder eine ärztliche Verordnung um das im Rahmen des HPG anwenden zu dürfen. Für die Abrechnung mit Kassen gibt es allerdings Vorgaben, d.h. man muß eine von bestimmten Osteo-Verbänden anerkannte Ausbildung absolviert haben.
Hat man überhaupt keinerlei Ahnung bzw. Ausbildung in Osteo und verkauft das als Osteopathie begeht man allerdings Betrug am Patienten, d.h. dieser könnte dagegen vorgehen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Es gibt in Deutschland (noch) keine staatliche Anerkennung für die Berufsbezeichnung Osteopath.
Hat man eine wie auch immer geartete Ausbildung in Osteopathie oder auch nur in osteopathischen Techniken kann man das ungestraft so benennen und anwenden. Allerdings braucht man den "großen" HP oder eine ärztliche Verordnung um das im Rahmen des HPG anwenden zu dürfen. Für die Abrechnung mit Kassen gibt es allerdings Vorgaben, d.h. man muß eine von bestimmten Osteo-Verbänden anerkannte Ausbildung absolviert haben.
Hat man überhaupt keinerlei Ahnung bzw. Ausbildung in Osteo und verkauft das als Osteopathie begeht man allerdings Betrug am Patienten, d.h. dieser könnte dagegen vorgehen. Gruß S.
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