physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg St. Georg

ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.


Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Tradi...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Nicht-Auslastung die Zweite..

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Nicht-Auslastung die Zweite..
Es gibt 46 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
04.02.2014 20:00
Ihr Lieben,
ich bin die, die Schuld ist an der schlechten Auslastung der Praxis, vielleicht erinnert sich einer..
Jetzt hat meine Chefin mir einfach mal ein Viertel weniger für Januar überwiesen (346,- statt 450,- Euro). Wohl als Ausgleich für die beiden Fobi-Tage, die ich hatte. Allerdings wäre das ein Betrag für drei Tage. Es war ürsprünglich abgesprochen, dass ich meine Hausbesuchs-Zeiten dafür verwenden kann. Das hat sie im Nachhinein aufgehoben. Sie sagte neulich, sie würde vielleicht Urlaub dafür verrechnen. Besprochen ist nichts, einfach mal weniger überwiesen.
Ist das - abgesehen von der menschlichen Seite - ok? Ich bin echt vom Regen in die Traufe, mein letzter Chef war auch ein zwischenmenschlicher Honk.
Ein "liebe Frau x, die Praxis läuft nicht so gut, könnten wir uns auf das und das einigen für eine gewisse Zeit?" wäre doch nett gewesen.
Habe ich eine Handhabe dagegen? Im Vertrag steht "es fallen max. neun Stunden die Woche an". "Die Vergütung beträgt max. 450,- Euro". Es war nie die Rede davon, das einzukürzen, also die Arbeitszeit. Also nicht nach Bedarf.
Hat jemand einen Plan :blush: ? Ich nicht.
1

Gefällt mir

Ihr Lieben, ich bin die, die Schuld ist an der schlechten Auslastung der Praxis, vielleicht erinnert sich einer.. Jetzt hat meine Chefin mir einfach mal ein Viertel weniger für Januar überwiesen (346,- statt 450,- Euro). Wohl als Ausgleich für die beiden Fobi-Tage, die ich hatte. Allerdings wäre das ein Betrag für drei Tage. Es war ürsprünglich abgesprochen, dass ich meine Hausbesuchs-Zeiten dafür verwenden kann. Das hat sie im Nachhinein aufgehoben. Sie sagte neulich, sie würde vielleicht Urlaub dafür verrechnen. Besprochen ist nichts, einfach mal weniger überwiesen. Ist das - abgesehen von der menschlichen Seite - ok? Ich bin echt vom Regen in die Traufe, mein letzter Chef war auch ein zwischenmenschlicher Honk. Ein "liebe Frau x, die Praxis läuft nicht so gut, könnten wir uns auf das und das einigen für eine gewisse Zeit?" wäre doch nett gewesen. Habe ich eine Handhabe dagegen? Im Vertrag steht "es fallen max. neun Stunden die Woche an". "Die Vergütung beträgt max. 450,- Euro". Es war nie die Rede davon, das einzukürzen, also die Arbeitszeit. Also nicht nach Bedarf. Hat jemand einen Plan :blush: ? Ich nicht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

pt ani schrieb:

Ihr Lieben,
ich bin die, die Schuld ist an der schlechten Auslastung der Praxis, vielleicht erinnert sich einer..
Jetzt hat meine Chefin mir einfach mal ein Viertel weniger für Januar überwiesen (346,- statt 450,- Euro). Wohl als Ausgleich für die beiden Fobi-Tage, die ich hatte. Allerdings wäre das ein Betrag für drei Tage. Es war ürsprünglich abgesprochen, dass ich meine Hausbesuchs-Zeiten dafür verwenden kann. Das hat sie im Nachhinein aufgehoben. Sie sagte neulich, sie würde vielleicht Urlaub dafür verrechnen. Besprochen ist nichts, einfach mal weniger überwiesen.
Ist das - abgesehen von der menschlichen Seite - ok? Ich bin echt vom Regen in die Traufe, mein letzter Chef war auch ein zwischenmenschlicher Honk.
Ein "liebe Frau x, die Praxis läuft nicht so gut, könnten wir uns auf das und das einigen für eine gewisse Zeit?" wäre doch nett gewesen.
Habe ich eine Handhabe dagegen? Im Vertrag steht "es fallen max. neun Stunden die Woche an". "Die Vergütung beträgt max. 450,- Euro". Es war nie die Rede davon, das einzukürzen, also die Arbeitszeit. Also nicht nach Bedarf.
Hat jemand einen Plan :blush: ? Ich nicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
michael933
04.02.2014 20:12
Koffer packen! Kein Scherz...

Viel Glück!

m.
1

Gefällt mir

• AHD
Koffer packen! Kein Scherz... Viel Glück! m.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
04.02.2014 20:19
Ja, das war ja schon in meinem ersten Hilferuf der Tenor. Aber was mache ich jetzt? Darf sie einfach mein Gehalt kürzen? Weil sie nicht genug Patienten für mich hat und dann halt nur die Zeit bezahlen, die ich gearbeitet habe und nicht die, die ich "rumgesessen" (Zitat) habe?
1

Gefällt mir

Ja, das war ja schon in meinem ersten Hilferuf der Tenor. Aber was mache ich jetzt? Darf sie einfach mein Gehalt kürzen? Weil sie nicht genug Patienten für mich hat und dann halt nur die Zeit bezahlen, die ich gearbeitet habe und nicht die, die ich "rumgesessen" (Zitat) habe?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Ja, das war ja schon in meinem ersten Hilferuf der Tenor. Aber was mache ich jetzt? Darf sie einfach mein Gehalt kürzen? Weil sie nicht genug Patienten für mich hat und dann halt nur die Zeit bezahlen, die ich gearbeitet habe und nicht die, die ich "rumgesessen" (Zitat) habe?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nora Weber
04.02.2014 20:22
Wie gesagt: es kommt auf die vereinbarte Stundenzahl an - also wohl neun Wochenstunden. Die müssen selbstverständlich gezahlt werden. Allerdings kann wohl bei deinem Vertrag die Stundenzahl flexibel festgelegt werden - bei Teilzeitkräften mindestens drei Tage im Voraus.
Rückwirkendes Kürzen geht selbstverständlich auf keinen Fall! Allerdings blicke ich mit der Absprache über die Fobi-Tage / Hausbesuche / Urlaub nicht ganz durch...

Gruß
Nora
1

Gefällt mir

Wie gesagt: es kommt auf die vereinbarte Stundenzahl an - also wohl neun Wochenstunden. Die müssen selbstverständlich gezahlt werden. Allerdings kann wohl bei deinem Vertrag die Stundenzahl flexibel festgelegt werden - bei Teilzeitkräften mindestens drei Tage im Voraus. Rückwirkendes Kürzen geht selbstverständlich auf keinen Fall! Allerdings blicke ich mit der Absprache über die Fobi-Tage / Hausbesuche / Urlaub nicht ganz durch... Gruß Nora
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nora Weber schrieb:

Wie gesagt: es kommt auf die vereinbarte Stundenzahl an - also wohl neun Wochenstunden. Die müssen selbstverständlich gezahlt werden. Allerdings kann wohl bei deinem Vertrag die Stundenzahl flexibel festgelegt werden - bei Teilzeitkräften mindestens drei Tage im Voraus.
Rückwirkendes Kürzen geht selbstverständlich auf keinen Fall! Allerdings blicke ich mit der Absprache über die Fobi-Tage / Hausbesuche / Urlaub nicht ganz durch...

Gruß
Nora

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
C. DBO
04.02.2014 20:25
Erst mal darf sie dass nicht einfach so. Ob die Formulierungen im AV so rechtens sind, solltest Du wirklich mit einem Anwalt abklären. Ansonsten - wie schon gesagt, "andere Mütter haben auch schöne Töchter" . . . . Dass mündliche Absprachen hinterher nicht mehr wahr sein sollten, ja - dass habe ich leider auch schon umgekehrt (als AG) erlebt. Den Fehler macht man dann nicht wieder.
1

Gefällt mir

Erst mal darf sie dass nicht einfach so. Ob die Formulierungen im AV so rechtens sind, solltest Du wirklich mit einem Anwalt abklären. Ansonsten - wie schon gesagt, "andere Mütter haben auch schöne Töchter" . . . . Dass mündliche Absprachen hinterher nicht mehr wahr sein sollten, ja - dass habe ich leider auch schon umgekehrt (als AG) erlebt. Den Fehler macht man dann nicht wieder.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



C. DBO schrieb:

Erst mal darf sie dass nicht einfach so. Ob die Formulierungen im AV so rechtens sind, solltest Du wirklich mit einem Anwalt abklären. Ansonsten - wie schon gesagt, "andere Mütter haben auch schöne Töchter" . . . . Dass mündliche Absprachen hinterher nicht mehr wahr sein sollten, ja - dass habe ich leider auch schon umgekehrt (als AG) erlebt. Den Fehler macht man dann nicht wieder.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

michael933 schrieb:

Koffer packen! Kein Scherz...

Viel Glück!

m.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nora Weber
04.02.2014 20:14
Verstehe ich das richtig: im Arbeitsvertrag wird keine feste Stundenzahl definiert, sondern nur die Maximalzahl von neun Stunden. Wird dann eine Vergütung eines bestimmten Stundentarifs genannt, oder nur die Obergrenze von 450,- Euro?

Hintergrund der Frage: wenn keine Stundenzahl festgelegt ist, handelt es sich eigentlich um eine "Arbeit auf Abruf" - also eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. Und hier gilt: wenn keine feste Stundenzahl angegeben wird, gelten automatisch 10 Stunden vereinbart. Diese Vereinbarung muss allerdings nicht zwingend schriftlich fixiert sein, sondern kann auch aus "schlüssigem Verhalten" definiert werden - also hier wenn man sich bisher über 9 Stunden einig war. Ansonsten könnte auch die Durchschnittsstundenzahl der vergangenen Wochen herangenommen werden.

Hört sich kompliziert an - ist es aber auch... :smile:

Moralisch hatten wir im letzten Thread ja schon so einiges festgehalten - nun geht es aber auch noch um die Kohle - und da sollte nach einem vermutlich fruchtlosen Gespräch mit der Arbeitgeberin wohl tatsächlich eine juristische Beratung hinzugezogen werden...

Gruß
Nora
1

Gefällt mir

Verstehe ich das richtig: im Arbeitsvertrag wird keine feste Stundenzahl definiert, sondern nur die Maximalzahl von neun Stunden. Wird dann eine Vergütung eines bestimmten Stundentarifs genannt, oder nur die Obergrenze von 450,- Euro? Hintergrund der Frage: wenn keine Stundenzahl festgelegt ist, handelt es sich eigentlich um eine "Arbeit auf Abruf" - also eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. Und hier gilt: wenn keine feste Stundenzahl angegeben wird, gelten automatisch 10 Stunden vereinbart. Diese Vereinbarung muss allerdings nicht zwingend schriftlich fixiert sein, sondern kann auch aus "schlüssigem Verhalten" definiert werden - also hier wenn man sich bisher über 9 Stunden einig war. Ansonsten könnte auch die Durchschnittsstundenzahl der vergangenen Wochen herangenommen werden. Hört sich kompliziert an - ist es aber auch... :smile: Moralisch hatten wir im letzten Thread ja schon so einiges festgehalten - nun geht es aber auch noch um die Kohle - und da sollte nach einem vermutlich fruchtlosen Gespräch mit der Arbeitgeberin wohl tatsächlich eine juristische Beratung hinzugezogen werden... Gruß Nora
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
04.02.2014 20:23
Nora, es sind 11,50 Euro die Stunde festgelegt, bei max. 9 Stunden und max. 450,- Euro. Sie hatte Angst, darüber zu kommen und bei Gleitzeit mehr Nebenkosten zahlen zu müssen..
Kann das Maximal denn jetzt so ausgelegt werden, dass auch weniger möglich wäre?? Das ist meine Sorge. Sie verdreht ja gerade alles ein wenig. Alle mündlichen Absprachen (ja, ich vertraue den Menschen :hushed: ) sind plötzlich hinfällig.
1

Gefällt mir

Nora, es sind 11,50 Euro die Stunde festgelegt, bei max. 9 Stunden und max. 450,- Euro. Sie hatte Angst, darüber zu kommen und bei Gleitzeit mehr Nebenkosten zahlen zu müssen.. Kann das Maximal denn jetzt so ausgelegt werden, dass auch weniger möglich wäre?? Das ist meine Sorge. Sie verdreht ja gerade alles ein wenig. Alle mündlichen Absprachen (ja, ich vertraue den Menschen :hushed: ) sind plötzlich hinfällig.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Nora, es sind 11,50 Euro die Stunde festgelegt, bei max. 9 Stunden und max. 450,- Euro. Sie hatte Angst, darüber zu kommen und bei Gleitzeit mehr Nebenkosten zahlen zu müssen..
Kann das Maximal denn jetzt so ausgelegt werden, dass auch weniger möglich wäre?? Das ist meine Sorge. Sie verdreht ja gerade alles ein wenig. Alle mündlichen Absprachen (ja, ich vertraue den Menschen :hushed: ) sind plötzlich hinfällig.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ingo Friedrich
05.02.2014 07:19
Hallo Nora,

wie kommst du auf die 10 Stunden wenn nichts anderes vereinbart wird?

MfG :blush:
1

Gefällt mir

Hallo Nora, wie kommst du auf die 10 Stunden wenn nichts anderes vereinbart wird? MfG :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ingo Friedrich schrieb:

Hallo Nora,

wie kommst du auf die 10 Stunden wenn nichts anderes vereinbart wird?

MfG :blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nora Weber
05.02.2014 09:55
Hallo Ingo,

hier greift das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" (mit dem schönen Kürzel TzBfG), wo unter §12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 1 folgendes zu finden ist:

"Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen."

Zu finden sie hier: § 12 TzBfG Arbeit auf Abruf

Wobei wie vorstehend erwähnt eine Festlegung der Arbeitszeit auch mit "schlüssigem Verhalten" (= "konkludentes Handeln") definiert werden kann: wenn beide Seiten (AG+AN) sich bislang über die hier gewählte Arbeitszeit von neun Wochenstunden einig waren, gilt diese Vereinbarung auch ohne Schriftform.

Gruß
Nora

1

Gefällt mir

Hallo Ingo, hier greift das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" (mit dem schönen Kürzel TzBfG), wo unter §12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 1 folgendes zu finden ist: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen." Zu finden sie hier: http://dejure.org/gesetze/TzBfG/12.html Wobei wie vorstehend erwähnt eine Festlegung der Arbeitszeit auch mit "schlüssigem Verhalten" (= "konkludentes Handeln") definiert werden kann: wenn beide Seiten (AG+AN) sich bislang über die hier gewählte Arbeitszeit von neun Wochenstunden einig waren, gilt diese Vereinbarung auch ohne Schriftform. Gruß Nora
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nora Weber schrieb:

Hallo Ingo,

hier greift das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" (mit dem schönen Kürzel TzBfG), wo unter §12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 1 folgendes zu finden ist:

"Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen."

Zu finden sie hier: § 12 TzBfG Arbeit auf Abruf

Wobei wie vorstehend erwähnt eine Festlegung der Arbeitszeit auch mit "schlüssigem Verhalten" (= "konkludentes Handeln") definiert werden kann: wenn beide Seiten (AG+AN) sich bislang über die hier gewählte Arbeitszeit von neun Wochenstunden einig waren, gilt diese Vereinbarung auch ohne Schriftform.

Gruß
Nora

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
05.02.2014 12:55
Gut, aber im Nachhinein kann sie also nicht Stunden rausrechnen und nicht bezahlen, weil ich keine Patienten hatte, weil neun Stunden festgelegt sind. Das ist doch schon mal was.
1

Gefällt mir

Gut, aber im Nachhinein kann sie also nicht Stunden rausrechnen und nicht bezahlen, weil ich keine Patienten hatte, weil neun Stunden festgelegt sind. Das ist doch schon mal was.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Gut, aber im Nachhinein kann sie also nicht Stunden rausrechnen und nicht bezahlen, weil ich keine Patienten hatte, weil neun Stunden festgelegt sind. Das ist doch schon mal was.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Nora Weber schrieb:

Verstehe ich das richtig: im Arbeitsvertrag wird keine feste Stundenzahl definiert, sondern nur die Maximalzahl von neun Stunden. Wird dann eine Vergütung eines bestimmten Stundentarifs genannt, oder nur die Obergrenze von 450,- Euro?

Hintergrund der Frage: wenn keine Stundenzahl festgelegt ist, handelt es sich eigentlich um eine "Arbeit auf Abruf" - also eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. Und hier gilt: wenn keine feste Stundenzahl angegeben wird, gelten automatisch 10 Stunden vereinbart. Diese Vereinbarung muss allerdings nicht zwingend schriftlich fixiert sein, sondern kann auch aus "schlüssigem Verhalten" definiert werden - also hier wenn man sich bisher über 9 Stunden einig war. Ansonsten könnte auch die Durchschnittsstundenzahl der vergangenen Wochen herangenommen werden.

Hört sich kompliziert an - ist es aber auch... :smile:

Moralisch hatten wir im letzten Thread ja schon so einiges festgehalten - nun geht es aber auch noch um die Kohle - und da sollte nach einem vermutlich fruchtlosen Gespräch mit der Arbeitgeberin wohl tatsächlich eine juristische Beratung hinzugezogen werden...

Gruß
Nora

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
christine81
04.02.2014 20:15
Also das wird - meiner bescheidenen Meinung nach - langsam doch ein Fall für den Anwalt und das Arbeitsgericht.
Auch wenn du den Aufwand und die Unannehmlichkeiten scheust - lass dir das nicht gefallen. Zum Ausnutzen gehören immer zwei.
1

Gefällt mir

Also das wird - meiner bescheidenen Meinung nach - langsam doch ein Fall für den Anwalt und das Arbeitsgericht. Auch wenn du den Aufwand und die Unannehmlichkeiten scheust - lass dir das nicht gefallen. Zum Ausnutzen gehören immer zwei.
Gefällt mir
Alle 10 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
04.02.2014 20:40
Was für eine Sch*****. Danke für Eure Meinungen :blush:
1

Gefällt mir

Was für eine Sch*****. Danke für Eure Meinungen :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Was für eine Sch*****. Danke für Eure Meinungen :blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nora Weber
04.02.2014 21:36
Die Formulierung eures Arbeitvertrages setzt selbstverständlich nur die Obergrenze von neun Stunden und lässt eine Vereinbarung von weniger Stunden zu. Da aber keine fixe Stundenzahl vereinbart wurde, greifen die o.g. Regelungen der "Arbeit auf Abruf" mit den genannten Voraussetzungen - also bei dir, dass wohl weiterhin neun Stunden als vereinbart gelten, bis ihr euch auf eine andere Stundenzahl einigt (!) oder die Arbeitgeberin mit ausreichend Vorlauf (!) eine geringere Zahl ansetzt - mit weiteren rechtlichen Einschränkungen.

Scheinbar ist deine Arbeitgeberin aber nicht allzu fit mit den Lohnberechnungen: wer annimmt, dass eine Beschäftigung in der Gleitzone (450,01 und 850,00 Euro) für den Arbeitgeber teurer kommt, scheint sich noch nicht allzu viel Gedanken gemacht zu haben: die Arbeitgeberbelastung bei 450,- Euro Lohn ist insgesamt etwa 590,- Euro, bei 451,- Euro Lohn je nach Umlageversicherung grob zwischen 540,- und 550,- Euro.

Das deutet darauf hin, dass ihr Vorgehen vielleicht gar nicht böswillig, sondern nur unwissend - und selbstverständlich moralisch wenig wertvoll - sein könnte.
Also bleibt nur, dass du sie darauf hinweist, dass ihr Vorgehen deinen Erkundigungen nach nicht korrekt ist und du um eine korrekte Behandlung bittest - oder dass du tatsächlich einen Anwalt befragst.

Gruß
Nora
4

Gefällt mir

• Ulrike B.
• Ingo Friedrich
• julianita
• Papa Alpaka
Die Formulierung eures Arbeitvertrages setzt selbstverständlich nur die Obergrenze von neun Stunden und lässt eine Vereinbarung von weniger Stunden zu. Da aber keine fixe Stundenzahl vereinbart wurde, greifen die o.g. Regelungen der "Arbeit auf Abruf" mit den genannten Voraussetzungen - also bei dir, dass wohl weiterhin neun Stunden als vereinbart gelten, bis ihr euch auf eine andere Stundenzahl einigt (!) oder die Arbeitgeberin mit ausreichend Vorlauf (!) eine geringere Zahl ansetzt - mit weiteren rechtlichen Einschränkungen. Scheinbar ist deine Arbeitgeberin aber nicht allzu fit mit den Lohnberechnungen: wer annimmt, dass eine Beschäftigung in der Gleitzone (450,01 und 850,00 Euro) für den Arbeitgeber teurer kommt, scheint sich noch nicht allzu viel Gedanken gemacht zu haben: die Arbeitgeberbelastung bei 450,- Euro Lohn ist insgesamt etwa 590,- Euro, bei 451,- Euro Lohn je nach Umlageversicherung grob zwischen 540,- und 550,- Euro. Das deutet darauf hin, dass ihr Vorgehen vielleicht gar nicht böswillig, sondern nur unwissend - und selbstverständlich moralisch wenig wertvoll - sein könnte. Also bleibt nur, dass du sie darauf hinweist, dass ihr Vorgehen deinen Erkundigungen nach nicht korrekt ist und du um eine korrekte Behandlung bittest - oder dass du tatsächlich einen Anwalt befragst. Gruß Nora
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Nora Weber schrieb:

Die Formulierung eures Arbeitvertrages setzt selbstverständlich nur die Obergrenze von neun Stunden und lässt eine Vereinbarung von weniger Stunden zu. Da aber keine fixe Stundenzahl vereinbart wurde, greifen die o.g. Regelungen der "Arbeit auf Abruf" mit den genannten Voraussetzungen - also bei dir, dass wohl weiterhin neun Stunden als vereinbart gelten, bis ihr euch auf eine andere Stundenzahl einigt (!) oder die Arbeitgeberin mit ausreichend Vorlauf (!) eine geringere Zahl ansetzt - mit weiteren rechtlichen Einschränkungen.

Scheinbar ist deine Arbeitgeberin aber nicht allzu fit mit den Lohnberechnungen: wer annimmt, dass eine Beschäftigung in der Gleitzone (450,01 und 850,00 Euro) für den Arbeitgeber teurer kommt, scheint sich noch nicht allzu viel Gedanken gemacht zu haben: die Arbeitgeberbelastung bei 450,- Euro Lohn ist insgesamt etwa 590,- Euro, bei 451,- Euro Lohn je nach Umlageversicherung grob zwischen 540,- und 550,- Euro.

Das deutet darauf hin, dass ihr Vorgehen vielleicht gar nicht böswillig, sondern nur unwissend - und selbstverständlich moralisch wenig wertvoll - sein könnte.
Also bleibt nur, dass du sie darauf hinweist, dass ihr Vorgehen deinen Erkundigungen nach nicht korrekt ist und du um eine korrekte Behandlung bittest - oder dass du tatsächlich einen Anwalt befragst.

Gruß
Nora

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
484
05.02.2014 12:55
Ja genau das hat auch meine EX Chefin damals mit mir gemacht. Einfach so mal eben weniger Überwiesen oder so wie sie lustig ist , ... das einfach von Urlaub abgezogen. Das darf Sie schon mal nicht. Sie hat Ihren Betrag zu Überweisen.

Und minus stunden gibt es schon mal nicht. Wenn du in der Praxis sitzt dann muss sie dir arbeit auf geben. Wenn du nur putzt. Wenn du auch nichts machst, und du warstet auf den nächsten Patienten. Das ist nicht dein Problem sondern Ihres. Das nennt man Annahmeverzug.

Du stellt ihre Arbeit zur Verfügung , .... Wenn du die Praxis betritts ab da zählt alles als Arbeitszeit.

So bald du gehts, ... natürlich nicht.

Arbeiten auf Abruf, ...naja ich denke nicht das das bei uns erlaubt ist.

So etwas würde ich nie machen. Ganz erhlich da bekomme ich an der Tankstelle genauso viel Geld und habe aber meine Festen Arbeitszeiten.

Das ist nur meine Meinung.

Deine Chefin muss dir 3 Tage vorher sagen ob du länger oder früher kommen sollst.

Und ist auch geregelt wie oft das vor kommen darf. Dein Chef hat nicht die Überhand , und darf immer bestimmen wie es ihm passt.
1

Gefällt mir

Ja genau das hat auch meine EX Chefin damals mit mir gemacht. Einfach so mal eben weniger Überwiesen oder so wie sie lustig ist , ... das einfach von Urlaub abgezogen. Das darf Sie schon mal nicht. Sie hat Ihren Betrag zu Überweisen. Und minus stunden gibt es schon mal nicht. Wenn du in der Praxis sitzt dann muss sie dir arbeit auf geben. Wenn du nur putzt. Wenn du auch nichts machst, und du warstet auf den nächsten Patienten. Das ist nicht dein Problem sondern Ihres. Das nennt man Annahmeverzug. Du stellt ihre Arbeit zur Verfügung , .... Wenn du die Praxis betritts ab da zählt alles als Arbeitszeit. So bald du gehts, ... natürlich nicht. Arbeiten auf Abruf, ...naja ich denke nicht das das bei uns erlaubt ist. So etwas würde ich nie machen. Ganz erhlich da bekomme ich an der Tankstelle genauso viel Geld und habe aber meine Festen Arbeitszeiten. Das ist nur meine Meinung. Deine Chefin muss dir 3 Tage vorher sagen ob du länger oder früher kommen sollst. Und ist auch geregelt wie oft das vor kommen darf. Dein Chef hat nicht die Überhand , und darf immer bestimmen wie es ihm passt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



484 schrieb:

Ja genau das hat auch meine EX Chefin damals mit mir gemacht. Einfach so mal eben weniger Überwiesen oder so wie sie lustig ist , ... das einfach von Urlaub abgezogen. Das darf Sie schon mal nicht. Sie hat Ihren Betrag zu Überweisen.

Und minus stunden gibt es schon mal nicht. Wenn du in der Praxis sitzt dann muss sie dir arbeit auf geben. Wenn du nur putzt. Wenn du auch nichts machst, und du warstet auf den nächsten Patienten. Das ist nicht dein Problem sondern Ihres. Das nennt man Annahmeverzug.

Du stellt ihre Arbeit zur Verfügung , .... Wenn du die Praxis betritts ab da zählt alles als Arbeitszeit.

So bald du gehts, ... natürlich nicht.

Arbeiten auf Abruf, ...naja ich denke nicht das das bei uns erlaubt ist.

So etwas würde ich nie machen. Ganz erhlich da bekomme ich an der Tankstelle genauso viel Geld und habe aber meine Festen Arbeitszeiten.

Das ist nur meine Meinung.

Deine Chefin muss dir 3 Tage vorher sagen ob du länger oder früher kommen sollst.

Und ist auch geregelt wie oft das vor kommen darf. Dein Chef hat nicht die Überhand , und darf immer bestimmen wie es ihm passt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
05.02.2014 13:59
Danke 484! Witzigerweise habe ich eben gerade mit jemandem telefoniert, der beruflich mit diesen Fragen zu tun hat und sie hat haargenau das Selbe gesagt.
Annahmeverzug, etc. Und kürzen darf sie auch nicht.
Nachher bin ich wieder dort, ach, ick freu mir.
1

Gefällt mir

Danke 484! Witzigerweise habe ich eben gerade mit jemandem telefoniert, der beruflich mit diesen Fragen zu tun hat und sie hat haargenau das Selbe gesagt. Annahmeverzug, etc. Und kürzen darf sie auch nicht. Nachher bin ich wieder dort, ach, ick freu mir.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Danke 484! Witzigerweise habe ich eben gerade mit jemandem telefoniert, der beruflich mit diesen Fragen zu tun hat und sie hat haargenau das Selbe gesagt.
Annahmeverzug, etc. Und kürzen darf sie auch nicht.
Nachher bin ich wieder dort, ach, ick freu mir.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
484
05.02.2014 15:05
ja das hat mir damals mein Anwalt auch gesagt, ... und ich habe recht bekommen vor Gericht.

alles schön aufschrieben. Am Besten mit Kamera ablichten.
1

Gefällt mir

ja das hat mir damals mein Anwalt auch gesagt, ... und ich habe recht bekommen vor Gericht. alles schön aufschrieben. Am Besten mit Kamera ablichten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



484 schrieb:

ja das hat mir damals mein Anwalt auch gesagt, ... und ich habe recht bekommen vor Gericht.

alles schön aufschrieben. Am Besten mit Kamera ablichten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
britta109
05.02.2014 20:03
Was mit Kamera ablichten? Terminkalender? Der Schuß könnte böse, sehr böse, nach hinten los gehen!
1

Gefällt mir

Was mit Kamera ablichten? Terminkalender? Der Schuß könnte böse, sehr böse, nach hinten los gehen!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



britta109 schrieb:

Was mit Kamera ablichten? Terminkalender? Der Schuß könnte böse, sehr böse, nach hinten los gehen!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Andreas216
05.02.2014 20:48
So ist es!!!!!!
1

Gefällt mir

So ist es!!!!!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Andreas216 schrieb:

So ist es!!!!!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
484
06.02.2014 09:07
komisch mein anwalt sagte aber was anderes. Ich muss ja nach Beweisen suchen. Also im dem Falle kein Thema gewesen.

Aufschreiben ist auch ok !!
1

Gefällt mir

komisch mein anwalt sagte aber was anderes. Ich muss ja nach Beweisen suchen. Also im dem Falle kein Thema gewesen. Aufschreiben ist auch ok !!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



484 schrieb:

komisch mein anwalt sagte aber was anderes. Ich muss ja nach Beweisen suchen. Also im dem Falle kein Thema gewesen.

Aufschreiben ist auch ok !!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
britta109
06.02.2014 09:54
Oje. :hushed: Ichwürde meinen eigenen Verstand einsetzen und den Anwalt wechseln.
1

Gefällt mir

Oje. :hushed: Ichwürde meinen eigenen Verstand einsetzen und den Anwalt wechseln.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



britta109 schrieb:

Oje. :hushed: Ichwürde meinen eigenen Verstand einsetzen und den Anwalt wechseln.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Andreas216
06.02.2014 13:31
Das sagt einem doch schon der gesunde menschenverstand, dass man ein Terminbuch nicht ab zu fotografieren hat!
1

Gefällt mir

Das sagt einem doch schon der gesunde menschenverstand, dass man ein Terminbuch nicht ab zu fotografieren hat!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Andreas216 schrieb:

Das sagt einem doch schon der gesunde menschenverstand, dass man ein Terminbuch nicht ab zu fotografieren hat!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

christine81 schrieb:

Also das wird - meiner bescheidenen Meinung nach - langsam doch ein Fall für den Anwalt und das Arbeitsgericht.
Auch wenn du den Aufwand und die Unannehmlichkeiten scheust - lass dir das nicht gefallen. Zum Ausnutzen gehören immer zwei.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
666
06.02.2014 13:50
Also zunächst: ich kenne die AN-Seite, und die AG-Seite...
Ich bin erschrocken, wie hier angestellte PT-s in verschiedensten Situationen agieren bzw. reagieren.
Wenn alle manchmal mehr miteinander reden würden, könnte man so manche Schieflage doch aus der Welt schaffen, es sind doch nicht alle AG derartig miese Typen. Ein Problem schafft man doch nicht immer gleich mit der Keule aus der Welt. Immer, wenn irgendwas brummt, Anwalt, Anwalt..., was für ein Quatsch. Zusammensetzen, und Klarheiten schaffen, wenn keine vertragliche Grundlage vorhanden (i.d.R. Arbeitsvertrag), dann nach Lösungen suchen, wenn keine beiderseitige Einigung möglich, dann trennen.
Es gibt doch genügend 450,00 Euro-Posten, die besetzt werden können, oder Volltags-bzw. Teilzeitstellen. Warum wird immer hier so herumgejammert, keiner der Forumsteilnehmer kennt den genauen Wortlaut von Verträgen, Äußerungen, es ist alles stupid einseitig, jede Seite versucht, Recht zu hören oder zu bekommen!?
Und eines kann ich dir gewiß sagen, bei mir müsste kein AN irgendetwas kopieren oder fotographieren, und würde er es tun, oh...schlechtes Omen...wenn es bei euch keine Auslastung gibt, dann such dir eine!!!!
lg
1

Gefällt mir

Also zunächst: ich kenne die AN-Seite, und die AG-Seite... Ich bin erschrocken, wie hier angestellte PT-s in verschiedensten Situationen agieren bzw. reagieren. Wenn alle manchmal mehr miteinander reden würden, könnte man so manche Schieflage doch aus der Welt schaffen, es sind doch nicht alle AG derartig miese Typen. Ein Problem schafft man doch nicht immer gleich mit der Keule aus der Welt. Immer, wenn irgendwas brummt, Anwalt, Anwalt..., was für ein Quatsch. Zusammensetzen, und Klarheiten schaffen, wenn keine vertragliche Grundlage vorhanden (i.d.R. Arbeitsvertrag), dann nach Lösungen suchen, wenn keine beiderseitige Einigung möglich, dann trennen. Es gibt doch genügend 450,00 Euro-Posten, die besetzt werden können, oder Volltags-bzw. Teilzeitstellen. Warum wird immer hier so herumgejammert, keiner der Forumsteilnehmer kennt den genauen Wortlaut von Verträgen, Äußerungen, es ist alles stupid einseitig, jede Seite versucht, Recht zu hören oder zu bekommen!? Und eines kann ich dir gewiß sagen, bei mir müsste kein AN irgendetwas kopieren oder fotographieren, und würde er es tun, oh...schlechtes Omen...wenn es bei euch keine Auslastung gibt, dann such dir eine!!!! lg
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Andreas216
06.02.2014 14:17
Ich geb dir selten Recht..aber in diesem Fall...gern!
1

Gefällt mir

Ich geb dir selten Recht..aber in diesem Fall...gern!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Andreas216 schrieb:

Ich geb dir selten Recht..aber in diesem Fall...gern!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
666
06.02.2014 14:54
ui, lach, da hab ich dich wohl nie so wahrgenommen... :sunglasses:
1

Gefällt mir

• ChristianW
ui, lach, da hab ich dich wohl nie so wahrgenommen... :sunglasses:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



666 schrieb:

ui, lach, da hab ich dich wohl nie so wahrgenommen... :sunglasses:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
06.02.2014 15:27
Es ist richtig, was Du schreibst. Aber zum einen habe ich hier in kinder-kompatibel erreichbarer Nähe eben NICHT so viel Auswahl. Deshalb würde ich gerne dort bleiben.
Andererseits kann man mit ihr eben sehr schlecht reden. Sie ist unsicher und beißt wie ein in die Enge getriebener Hund. Dabei bin ich sehr umgänglich. Die Kollegen wundern sich ja auch sehr.
Sie wird aggressiv, greift persönlich an und drückt sich sehr unklar aus. Und ich muss doch wissen, ob sie Lohn einbehalten darf! Sie hat mir einfach mal 25 % weniger ausgezahlt und mir gestern ein Gespräch quasi verweigert.
Ich werde das noch mal ansprechen, da ich durch ein Nicht-reagieren den geringeren Lohn als in Ordnung akzeptiere, rein rechtlich. Aber kommentarlos stehen lassen kann man sowas doch auch nicht..
1

Gefällt mir

Es ist richtig, was Du schreibst. Aber zum einen habe ich hier in kinder-kompatibel erreichbarer Nähe eben NICHT so viel Auswahl. Deshalb würde ich gerne dort bleiben. Andererseits kann man mit ihr eben sehr schlecht reden. Sie ist unsicher und beißt wie ein in die Enge getriebener Hund. Dabei bin ich sehr umgänglich. Die Kollegen wundern sich ja auch sehr. Sie wird aggressiv, greift persönlich an und drückt sich sehr unklar aus. Und ich muss doch wissen, ob sie Lohn einbehalten darf! Sie hat mir einfach mal 25 % weniger ausgezahlt und mir gestern ein Gespräch quasi verweigert. Ich werde das noch mal ansprechen, da ich durch ein Nicht-reagieren den geringeren Lohn als in Ordnung akzeptiere, rein rechtlich. Aber kommentarlos stehen lassen kann man sowas doch auch nicht..
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Es ist richtig, was Du schreibst. Aber zum einen habe ich hier in kinder-kompatibel erreichbarer Nähe eben NICHT so viel Auswahl. Deshalb würde ich gerne dort bleiben.
Andererseits kann man mit ihr eben sehr schlecht reden. Sie ist unsicher und beißt wie ein in die Enge getriebener Hund. Dabei bin ich sehr umgänglich. Die Kollegen wundern sich ja auch sehr.
Sie wird aggressiv, greift persönlich an und drückt sich sehr unklar aus. Und ich muss doch wissen, ob sie Lohn einbehalten darf! Sie hat mir einfach mal 25 % weniger ausgezahlt und mir gestern ein Gespräch quasi verweigert.
Ich werde das noch mal ansprechen, da ich durch ein Nicht-reagieren den geringeren Lohn als in Ordnung akzeptiere, rein rechtlich. Aber kommentarlos stehen lassen kann man sowas doch auch nicht..

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

666 schrieb:

Also zunächst: ich kenne die AN-Seite, und die AG-Seite...
Ich bin erschrocken, wie hier angestellte PT-s in verschiedensten Situationen agieren bzw. reagieren.
Wenn alle manchmal mehr miteinander reden würden, könnte man so manche Schieflage doch aus der Welt schaffen, es sind doch nicht alle AG derartig miese Typen. Ein Problem schafft man doch nicht immer gleich mit der Keule aus der Welt. Immer, wenn irgendwas brummt, Anwalt, Anwalt..., was für ein Quatsch. Zusammensetzen, und Klarheiten schaffen, wenn keine vertragliche Grundlage vorhanden (i.d.R. Arbeitsvertrag), dann nach Lösungen suchen, wenn keine beiderseitige Einigung möglich, dann trennen.
Es gibt doch genügend 450,00 Euro-Posten, die besetzt werden können, oder Volltags-bzw. Teilzeitstellen. Warum wird immer hier so herumgejammert, keiner der Forumsteilnehmer kennt den genauen Wortlaut von Verträgen, Äußerungen, es ist alles stupid einseitig, jede Seite versucht, Recht zu hören oder zu bekommen!?
Und eines kann ich dir gewiß sagen, bei mir müsste kein AN irgendetwas kopieren oder fotographieren, und würde er es tun, oh...schlechtes Omen...wenn es bei euch keine Auslastung gibt, dann such dir eine!!!!
lg

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
14.03.2014 21:11
So Ihr Lieben,

sie wollte mich loswerden, da hattet Ihr Recht.. Mies und respektlos ist es abgelaufen, aber was soll's. In dem Klima mag man eh nicht arbeiten. Die Rezeptionskraft hat sie auch heute gefeuert, die ist auch zu ehrlich.

Nun habe ich aber noch diese Hausbesuchs-Überstunden, die sie ja geflissentlich ignoriert hat und auch kein Wort drüber verlor bei der Kündigung.
Wie fordere ich die am besten ein? Listen und Nachweise habe ich genug, aber reicht es, per Mail nachzufragen oder sollte ich gleich ein Schreiben abgeben und mir gegenzeichnen lassen? Sie wird das nicht zahlen wollen..
Wo bin ich da nur hingeraten.. :grin: .
Wenn ich klagen müsste, hätte ich doch Aussicht auf Erfolg, oder? Es sind knapp 300,- Euro, das ist gerade viel Geld für mich.

Liebe Grüße,

pt ani
1

Gefällt mir

So Ihr Lieben, sie wollte mich loswerden, da hattet Ihr Recht.. Mies und respektlos ist es abgelaufen, aber was soll's. In dem Klima mag man eh nicht arbeiten. Die Rezeptionskraft hat sie auch heute gefeuert, die ist auch zu ehrlich. Nun habe ich aber noch diese Hausbesuchs-Überstunden, die sie ja geflissentlich ignoriert hat und auch kein Wort drüber verlor bei der Kündigung. Wie fordere ich die am besten ein? Listen und Nachweise habe ich genug, aber reicht es, per Mail nachzufragen oder sollte ich gleich ein Schreiben abgeben und mir gegenzeichnen lassen? Sie wird das nicht zahlen wollen.. Wo bin ich da nur hingeraten.. :grin: . Wenn ich klagen müsste, hätte ich doch Aussicht auf Erfolg, oder? Es sind knapp 300,- Euro, das ist gerade viel Geld für mich. Liebe Grüße, pt ani
Gefällt mir
Alle 19 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
14.03.2014 21:16
Wie sehen denn diese Nachweise aus?
1

Gefällt mir

Wie sehen denn diese Nachweise aus?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Wie sehen denn diese Nachweise aus?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
14.03.2014 22:55
Na ja, sie wollte es ins Terminbuch eingetragen haben, ich führe ein Stundenbuch und im Kilometerabrechnungsbuch stehen auch alle Termine.

Abgesehen davon gibt es natürlich die abgerechneten Rezepte. Bzw. noch nicht abgerechneten..

Das sollte doch reichen, oder?? :hushed:
1

Gefällt mir

Na ja, sie wollte es ins Terminbuch eingetragen haben, ich führe ein Stundenbuch und im Kilometerabrechnungsbuch stehen auch alle Termine. Abgesehen davon gibt es natürlich die abgerechneten Rezepte. Bzw. noch nicht abgerechneten.. Das sollte doch reichen, oder?? :hushed:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Na ja, sie wollte es ins Terminbuch eingetragen haben, ich führe ein Stundenbuch und im Kilometerabrechnungsbuch stehen auch alle Termine.

Abgesehen davon gibt es natürlich die abgerechneten Rezepte. Bzw. noch nicht abgerechneten..

Das sollte doch reichen, oder?? :hushed:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
14.03.2014 23:02
Aus meiner Sicht reicht das nicht.
Du benötigst vom Schuldner gegengezeichnete Belege.
So kann immer behauptet werden, dass Du diese Daten willkürlich zusammengeschrieben hast.

Bedenke... du mußt vor Gericht alles beweisen können.
1

Gefällt mir

Aus meiner Sicht reicht das nicht. Du benötigst vom Schuldner gegengezeichnete Belege. So kann immer behauptet werden, dass Du diese Daten willkürlich zusammengeschrieben hast. Bedenke... du mußt vor Gericht alles beweisen können.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Aus meiner Sicht reicht das nicht.
Du benötigst vom Schuldner gegengezeichnete Belege.
So kann immer behauptet werden, dass Du diese Daten willkürlich zusammengeschrieben hast.

Bedenke... du mußt vor Gericht alles beweisen können.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
14.03.2014 23:26
Aber auf dem Rezept sind die Termine doch vom Patienten gegengezeichnet..?
1

Gefällt mir

Aber auf dem Rezept sind die Termine doch vom Patienten gegengezeichnet..?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Aber auf dem Rezept sind die Termine doch vom Patienten gegengezeichnet..?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
15.03.2014 01:38
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du diese Rezepte vor Gericht vorlegen kannst. Sie gehören Dir nicht und dann ist da noch der Datenschutz der Patientendaten.
Weiter mußt Du nachweisen, dass Du diese Behandlungen (und zwar jede einzelne) durchgeführt hast.
Kannst Du diesen kausalen Zusammenhang nachweisen?
1

Gefällt mir

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du diese Rezepte vor Gericht vorlegen kannst. Sie gehören Dir nicht und dann ist da noch der Datenschutz der Patientendaten. Weiter mußt Du nachweisen, dass Du diese Behandlungen (und zwar jede einzelne) durchgeführt hast. Kannst Du diesen kausalen Zusammenhang nachweisen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du diese Rezepte vor Gericht vorlegen kannst. Sie gehören Dir nicht und dann ist da noch der Datenschutz der Patientendaten.
Weiter mußt Du nachweisen, dass Du diese Behandlungen (und zwar jede einzelne) durchgeführt hast.
Kannst Du diesen kausalen Zusammenhang nachweisen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jörg Imbach
15.03.2014 08:14
Die Schilderung von Wonderwoman ist nicht richtig. Deine Belege reichen aus, um Deine Forderung glaubhaft zu machen. Dein AG müsste dann das Gegenteil nachweisen, um die Forderung wirksam zurückzuweisen. Formulier Deinen Anspruch schriftlich, kopier Deine Belege und setz ein angemessene Frist. Passiert nichts, organisiere einen Rechtsbeistand.
1

Gefällt mir

Die Schilderung von Wonderwoman ist nicht richtig. Deine Belege reichen aus, um Deine Forderung glaubhaft zu machen. Dein AG müsste dann das Gegenteil nachweisen, um die Forderung wirksam zurückzuweisen. Formulier Deinen Anspruch schriftlich, kopier Deine Belege und setz ein angemessene Frist. Passiert nichts, organisiere einen Rechtsbeistand.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Jörg Imbach schrieb:

Die Schilderung von Wonderwoman ist nicht richtig. Deine Belege reichen aus, um Deine Forderung glaubhaft zu machen. Dein AG müsste dann das Gegenteil nachweisen, um die Forderung wirksam zurückzuweisen. Formulier Deinen Anspruch schriftlich, kopier Deine Belege und setz ein angemessene Frist. Passiert nichts, organisiere einen Rechtsbeistand.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
15.03.2014 10:23
Danke Euch beiden. Ich kann mir auch nicht vorstellen (in meinem Rechtsverständnis), dass es unmöglich sein soll, diese ganzen Stunden bezahlt zu bekommen..
Ich werde es machen wie Du schreibst, Jörg.

Ein schönes Wochenende!

pt ani
1

Gefällt mir

Danke Euch beiden. Ich kann mir auch nicht vorstellen (in meinem Rechtsverständnis), dass es unmöglich sein soll, diese ganzen Stunden bezahlt zu bekommen.. Ich werde es machen wie Du schreibst, Jörg. Ein schönes Wochenende! pt ani
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Danke Euch beiden. Ich kann mir auch nicht vorstellen (in meinem Rechtsverständnis), dass es unmöglich sein soll, diese ganzen Stunden bezahlt zu bekommen..
Ich werde es machen wie Du schreibst, Jörg.

Ein schönes Wochenende!

pt ani

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
15.03.2014 10:29

Es reicht nicht aus, etwas glaubhaft zu machen ohne die Sachverhalte beweisen zu können,

Woher hast Du Deine Einschätzung, dass selbst erstellte Belege ausreichen sollten?
1

Gefällt mir

Es reicht nicht aus, etwas glaubhaft zu machen ohne die Sachverhalte beweisen zu können, Woher hast Du Deine Einschätzung, dass selbst erstellte Belege ausreichen sollten?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:


Es reicht nicht aus, etwas glaubhaft zu machen ohne die Sachverhalte beweisen zu können,

Woher hast Du Deine Einschätzung, dass selbst erstellte Belege ausreichen sollten?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jörg Imbach
15.03.2014 12:17
In meinem eigenen Fall hat sogar eine selbst erstellte Auflistung ausgereicht. Ich hatte zwar entsprechende Kopien vom Dienstplan und mein Fahrtenbuch, habe die aber aus Datenschutzgründen in der Hinterhand gehalten. Die waollte aber gar niemand sehen. Bei mir ging es um Überstunden aus 2 Kalenderjahren. Der Richter am AG hat mich deshalb ermahnt in Zukunft unverzüglich den Ausgleich für geleistete Überstunden zu beantragen. Ausgeglichen wurde meine gesamte Forderung gem. meiner Liste. Hätte der AG meine Forderung ganz oder teilweise bestritten, hätte er den Nachweis führen müssen, dass meine Forderung ungerechtfertigt gewesen ist. Er behauptete zwar, ich hätte gelegentlich auch weniger Stunden geleistet. Das wurde aber vom AG nicht anerkannt, weil kein Stundenkonto vereinbart war. Das ganze hat max. 10 Minuten gedauert.
1

Gefällt mir

In meinem eigenen Fall hat sogar eine selbst erstellte Auflistung ausgereicht. Ich hatte zwar entsprechende Kopien vom Dienstplan und mein Fahrtenbuch, habe die aber aus Datenschutzgründen in der Hinterhand gehalten. Die waollte aber gar niemand sehen. Bei mir ging es um Überstunden aus 2 Kalenderjahren. Der Richter am AG hat mich deshalb ermahnt in Zukunft unverzüglich den Ausgleich für geleistete Überstunden zu beantragen. Ausgeglichen wurde meine gesamte Forderung gem. meiner Liste. Hätte der AG meine Forderung ganz oder teilweise bestritten, hätte er den Nachweis führen müssen, dass meine Forderung ungerechtfertigt gewesen ist. Er behauptete zwar, ich hätte gelegentlich auch weniger Stunden geleistet. Das wurde aber vom AG nicht anerkannt, weil kein Stundenkonto vereinbart war. Das ganze hat max. 10 Minuten gedauert.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Jörg Imbach schrieb:

In meinem eigenen Fall hat sogar eine selbst erstellte Auflistung ausgereicht. Ich hatte zwar entsprechende Kopien vom Dienstplan und mein Fahrtenbuch, habe die aber aus Datenschutzgründen in der Hinterhand gehalten. Die waollte aber gar niemand sehen. Bei mir ging es um Überstunden aus 2 Kalenderjahren. Der Richter am AG hat mich deshalb ermahnt in Zukunft unverzüglich den Ausgleich für geleistete Überstunden zu beantragen. Ausgeglichen wurde meine gesamte Forderung gem. meiner Liste. Hätte der AG meine Forderung ganz oder teilweise bestritten, hätte er den Nachweis führen müssen, dass meine Forderung ungerechtfertigt gewesen ist. Er behauptete zwar, ich hätte gelegentlich auch weniger Stunden geleistet. Das wurde aber vom AG nicht anerkannt, weil kein Stundenkonto vereinbart war. Das ganze hat max. 10 Minuten gedauert.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
15.03.2014 13:29
LOL... dann war dieser AG aber total dämlich...

OK... da hast Du aber Glück gehabt. Kannst Du mir das Urteil mal zusenden?
1

Gefällt mir

• C. DBO
LOL... dann war dieser AG aber total dämlich... OK... da hast Du aber Glück gehabt. Kannst Du mir das Urteil mal zusenden?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

LOL... dann war dieser AG aber total dämlich...

OK... da hast Du aber Glück gehabt. Kannst Du mir das Urteil mal zusenden?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
15.03.2014 14:26
Ja super. Was muss ich denn vorweisen? Es kann doch nicht sein, dass ich mein Geld nicht bekomme obwohl diverse Listen darüber geführt wurden..
1

Gefällt mir

Ja super. Was muss ich denn vorweisen? Es kann doch nicht sein, dass ich mein Geld nicht bekomme obwohl diverse Listen darüber geführt wurden..
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Ja super. Was muss ich denn vorweisen? Es kann doch nicht sein, dass ich mein Geld nicht bekomme obwohl diverse Listen darüber geführt wurden..

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
C. DBO
15.03.2014 18:09
Für gemachte Überstunden steht der AN in der Beweispflicht. In erster Linie muss er nachweisen, dass die gemachten Überstunden auch tatsächlich angeordnet waren, alleine dieses ist schon schwierig genug. Google mal dazu, manches wird Dich überraschen. Hält sich der AG bedeckt, hast Du keine Chance.
1

Gefällt mir

Für gemachte Überstunden steht der AN in der Beweispflicht. In erster Linie muss er nachweisen, dass die gemachten Überstunden auch tatsächlich angeordnet waren, alleine dieses ist schon schwierig genug. Google mal dazu, manches wird Dich überraschen. Hält sich der AG bedeckt, hast Du keine Chance.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



C. DBO schrieb:

Für gemachte Überstunden steht der AN in der Beweispflicht. In erster Linie muss er nachweisen, dass die gemachten Überstunden auch tatsächlich angeordnet waren, alleine dieses ist schon schwierig genug. Google mal dazu, manches wird Dich überraschen. Hält sich der AG bedeckt, hast Du keine Chance.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
15.03.2014 18:13
Danke. Sage ich doch.
Aber hier will wieder nur das gehört werden, was gehört werden will. :point_up:
2

Gefällt mir

• C. DBO
• morpheus-06
Danke. Sage ich doch. Aber hier will wieder nur das gehört werden, was gehört werden will. :point_up:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Danke. Sage ich doch.
Aber hier will wieder nur das gehört werden, was gehört werden will. :point_up:

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shakespeare
15.03.2014 18:18
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer seine geleisteten Überstunden in Form einer Einzeldarlegung nachzuweisen. Bestreitet der AG diese, muss darüber hinaus nachgewiesen werden, dass der AG diese angeordnet oder geduldet hat oder das diese zur Ableistung der geschuldeten Arbeitsleistung notwendig waren. Wichtig ist hier eine tägliche Zeiterfassung die der AG kennt. Das wäre mit einem Terminplan (bzw. Kopien hierzu) aus meiner Sicht gewährleistet. Ebenso ist ein Nachweis natürlich möglich, wenn der Chef die geleistete Arbeitszeit gegenzeichnet. Da das selten geschieht, ist es tatsächlich schwierig die genannte lückenlose Darstellung rechtssicher zu beweisen. Sicherlich wird kein Gericht erwarten, dass man sich auf illegalem Wege Daten beschafft um seine AZ beweisen zu können, so dass m.E. die Existenz solcher Nachweise und das der AG diese ggf. dem Gericht vorlegen könnte (auch um seine Sicht darzulegen), ausreichen sollte.
Die Rechtsprechung der LAG und BAG ist da übrigens recht einheitlich und gilt als gesichert. Du kannst nur selbst beurteilen ob du über derartig detaillierte Auflistung verfügst und ob diese dem AG bekannt sein mussten und zu mindestens geduldet waren.
Man sollte dir eine entsprechende Rechtsberatung empfehlen, die allerdings ohne Rechtsschutzversicherung schon locker die Hälfte deiner Ansprüche wegfressen kann...
Hier solltest du also nur dann vor Gericht gehen wenn du dir da ganz sicher bist, also keine Zweifel an der Beweisbarkeit deiner Ansprüche vorliegen, hier muss ich, wenn auch ungern, dem AG @Wondermann in weiten Teilen recht geben. :yum: Ansonsten rechnet sich der Aufwand nicht. Viel Erfolg S.

1

Gefällt mir

• Wonderwoman
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer seine geleisteten Überstunden in Form einer Einzeldarlegung nachzuweisen. Bestreitet der AG diese, muss darüber hinaus nachgewiesen werden, dass der AG diese angeordnet oder geduldet hat oder das diese zur Ableistung der geschuldeten Arbeitsleistung notwendig waren. Wichtig ist hier eine tägliche Zeiterfassung die der AG kennt. Das wäre mit einem Terminplan (bzw. Kopien hierzu) aus meiner Sicht gewährleistet. Ebenso ist ein Nachweis natürlich möglich, wenn der Chef die geleistete Arbeitszeit gegenzeichnet. Da das selten geschieht, ist es tatsächlich schwierig die genannte lückenlose Darstellung rechtssicher zu beweisen. Sicherlich wird kein Gericht erwarten, dass man sich auf illegalem Wege Daten beschafft um seine AZ beweisen zu können, so dass m.E. die Existenz solcher Nachweise und das der AG diese ggf. dem Gericht vorlegen könnte (auch um seine Sicht darzulegen), ausreichen sollte. Die Rechtsprechung der LAG und BAG ist da übrigens recht einheitlich und gilt als gesichert. Du kannst nur selbst beurteilen ob du über derartig detaillierte Auflistung verfügst und ob diese dem AG bekannt sein mussten und zu mindestens geduldet waren. Man sollte dir eine entsprechende Rechtsberatung empfehlen, die allerdings ohne Rechtsschutzversicherung schon locker die Hälfte deiner Ansprüche wegfressen kann... Hier solltest du also nur dann vor Gericht gehen wenn du dir da ganz sicher bist, also keine Zweifel an der Beweisbarkeit deiner Ansprüche vorliegen, hier muss ich, wenn auch ungern, dem AG @Wondermann in weiten Teilen recht geben. :yum: Ansonsten rechnet sich der Aufwand nicht. Viel Erfolg S.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shakespeare schrieb:

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer seine geleisteten Überstunden in Form einer Einzeldarlegung nachzuweisen. Bestreitet der AG diese, muss darüber hinaus nachgewiesen werden, dass der AG diese angeordnet oder geduldet hat oder das diese zur Ableistung der geschuldeten Arbeitsleistung notwendig waren. Wichtig ist hier eine tägliche Zeiterfassung die der AG kennt. Das wäre mit einem Terminplan (bzw. Kopien hierzu) aus meiner Sicht gewährleistet. Ebenso ist ein Nachweis natürlich möglich, wenn der Chef die geleistete Arbeitszeit gegenzeichnet. Da das selten geschieht, ist es tatsächlich schwierig die genannte lückenlose Darstellung rechtssicher zu beweisen. Sicherlich wird kein Gericht erwarten, dass man sich auf illegalem Wege Daten beschafft um seine AZ beweisen zu können, so dass m.E. die Existenz solcher Nachweise und das der AG diese ggf. dem Gericht vorlegen könnte (auch um seine Sicht darzulegen), ausreichen sollte.
Die Rechtsprechung der LAG und BAG ist da übrigens recht einheitlich und gilt als gesichert. Du kannst nur selbst beurteilen ob du über derartig detaillierte Auflistung verfügst und ob diese dem AG bekannt sein mussten und zu mindestens geduldet waren.
Man sollte dir eine entsprechende Rechtsberatung empfehlen, die allerdings ohne Rechtsschutzversicherung schon locker die Hälfte deiner Ansprüche wegfressen kann...
Hier solltest du also nur dann vor Gericht gehen wenn du dir da ganz sicher bist, also keine Zweifel an der Beweisbarkeit deiner Ansprüche vorliegen, hier muss ich, wenn auch ungern, dem AG @Wondermann in weiten Teilen recht geben. :yum: Ansonsten rechnet sich der Aufwand nicht. Viel Erfolg S.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
15.03.2014 19:01
LOL... für diese Selbstkasteiung bekommst Du von mir auch einen Stern. :smile:
1

Gefällt mir

LOL... für diese Selbstkasteiung bekommst Du von mir auch einen Stern. :smile:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

LOL... für diese Selbstkasteiung bekommst Du von mir auch einen Stern. :smile:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
15.03.2014 19:44
Danke Shakes, wie deprimierend so von vorne bis hinten verarscht zu werden. Nun ja.
Schönen Samstagabend Euch..
1

Gefällt mir

Danke Shakes, wie deprimierend so von vorne bis hinten verarscht zu werden. Nun ja. Schönen Samstagabend Euch..
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Danke Shakes, wie deprimierend so von vorne bis hinten verarscht zu werden. Nun ja.
Schönen Samstagabend Euch..

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
15.03.2014 21:17
Die Stunden stammen übrigens hauptsächlich von meinen Hauspatienten, die ich schon mitgebracht habe. Die würden mir das auch noch mal bestätigen.

Die Praxisstunden sind klar ersichtlich im Terminbuch und in der extra geführten Liste.

Ja, natürlich möchte ich etwas anderes von Euch lesen, Wonderwoman. Ich habe kaum Zeit zwischen gehandicaptem Kind und Haushalt und Arbeit noch die Hausbesuche einzubauen und dann so eine Rechtslage. Hmpf.
1

Gefällt mir

Die Stunden stammen übrigens hauptsächlich von meinen Hauspatienten, die ich schon mitgebracht habe. Die würden mir das auch noch mal bestätigen. Die Praxisstunden sind klar ersichtlich im Terminbuch und in der extra geführten Liste. Ja, natürlich möchte ich etwas anderes von Euch lesen, Wonderwoman. Ich habe kaum Zeit zwischen gehandicaptem Kind und Haushalt und Arbeit noch die Hausbesuche einzubauen und dann so eine Rechtslage. Hmpf.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Die Stunden stammen übrigens hauptsächlich von meinen Hauspatienten, die ich schon mitgebracht habe. Die würden mir das auch noch mal bestätigen.

Die Praxisstunden sind klar ersichtlich im Terminbuch und in der extra geführten Liste.

Ja, natürlich möchte ich etwas anderes von Euch lesen, Wonderwoman. Ich habe kaum Zeit zwischen gehandicaptem Kind und Haushalt und Arbeit noch die Hausbesuche einzubauen und dann so eine Rechtslage. Hmpf.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
16.03.2014 13:13
kurze Frage, warum sind die "Hauspatienten nicht im Terminbuch?
1

Gefällt mir

kurze Frage, warum sind die "Hauspatienten nicht im Terminbuch?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

kurze Frage, warum sind die "Hauspatienten nicht im Terminbuch?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
16.03.2014 13:30
Sind sie ja, ich habe alle noch nachtragen sollen. Ich habe mir die immer selber eingeteilt, an meinen eigentlich arbeitsfreien Tagen.
1

Gefällt mir

Sind sie ja, ich habe alle noch nachtragen sollen. Ich habe mir die immer selber eingeteilt, an meinen eigentlich arbeitsfreien Tagen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Sind sie ja, ich habe alle noch nachtragen sollen. Ich habe mir die immer selber eingeteilt, an meinen eigentlich arbeitsfreien Tagen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

pt ani schrieb:

So Ihr Lieben,

sie wollte mich loswerden, da hattet Ihr Recht.. Mies und respektlos ist es abgelaufen, aber was soll's. In dem Klima mag man eh nicht arbeiten. Die Rezeptionskraft hat sie auch heute gefeuert, die ist auch zu ehrlich.

Nun habe ich aber noch diese Hausbesuchs-Überstunden, die sie ja geflissentlich ignoriert hat und auch kein Wort drüber verlor bei der Kündigung.
Wie fordere ich die am besten ein? Listen und Nachweise habe ich genug, aber reicht es, per Mail nachzufragen oder sollte ich gleich ein Schreiben abgeben und mir gegenzeichnen lassen? Sie wird das nicht zahlen wollen..
Wo bin ich da nur hingeraten.. :grin: .
Wenn ich klagen müsste, hätte ich doch Aussicht auf Erfolg, oder? Es sind knapp 300,- Euro, das ist gerade viel Geld für mich.

Liebe Grüße,

pt ani

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
C. DBO
15.03.2014 19:03
Alleine aus dem "maximal" geht schon hervor, dass es auch mal weniger sein kann . . .
1

Gefällt mir

Alleine aus dem "maximal" geht schon hervor, dass es auch mal weniger sein kann . . .
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

C. DBO schrieb:

Alleine aus dem "maximal" geht schon hervor, dass es auch mal weniger sein kann . . .



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Nicht-Auslastung die Zweite..

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns