ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Habe gekündigt und Aussicht auf einen, bzw. einige neuen Arbeitsplatz(e). Vor Ort und in der Umgebung. Was tun wenn einen die Patienten fragen wos hingeht? Lebe in einer "Kleinstadt". Das heißt man sieht sich öfter. Ob man will oder nicht. Ab wann darf man denn sagen wo man arbeitet? Falls man gefragt wird.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Habe gekündigt und Aussicht auf einen, bzw. einige neuen Arbeitsplatz(e). Vor Ort und in der Umgebung. Was tun wenn einen die Patienten fragen wos hingeht? Lebe in einer "Kleinstadt". Das heißt man sieht sich öfter. Ob man will oder nicht. Ab wann darf man denn sagen wo man arbeitet? Falls man gefragt wird.
Bis zum letzten Arbeitstag bist du deinem AG loyalitätspflichtig,
d.h. es dürfen keine Patienten aktiv abgeworben werden.
Sätze wie: "Ich arbeite demnächst bei XY. Kommen sie doch mit der nä. VO
dann dorthin.." dürfen nicht fallen !!
Allerdings kann der AG auch nicht untersagen, daß ein AN sich von Patienten verabschiedet. Also z.Bsp. in der letzten TE sagt, daß ab sofort ein kompetenter Kollege die Behandlung übernimmt, weil das eigene Arbeitsverhältnis endet (ohne zu sagen, WER WEM gekündigt hat!!).
Auf die Frage nach dem nä. Arbeitsplatz darf der AN dann auch dem Patienten antworten, wenn der AN das will. Aber eben OHNE jeden Versuch, den Patienten abzuwerben!
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chipchap schrieb:
Das Thema hatten wir hier schon öfter.
Bis zum letzten Arbeitstag bist du deinem AG loyalitätspflichtig,
d.h. es dürfen keine Patienten aktiv abgeworben werden.
Sätze wie: "Ich arbeite demnächst bei XY. Kommen sie doch mit der nä. VO
dann dorthin.." dürfen nicht fallen !!
Allerdings kann der AG auch nicht untersagen, daß ein AN sich von Patienten verabschiedet. Also z.Bsp. in der letzten TE sagt, daß ab sofort ein kompetenter Kollege die Behandlung übernimmt, weil das eigene Arbeitsverhältnis endet (ohne zu sagen, WER WEM gekündigt hat!!).
Auf die Frage nach dem nä. Arbeitsplatz darf der AN dann auch dem Patienten antworten, wenn der AN das will. Aber eben OHNE jeden Versuch, den Patienten abzuwerben!
Habe mich von meinem Chef im Guten getrennt, unsere Arbeitsfelder haben sich nur weit genug voneinander entfernt, daß die Räume für mich nicht mehr diskutabel waren und er nichts ändern konnte. Wir treffen uns immer noch regelmäßig beim neu gegründeten Stammtisch :sunglasses:
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dicke schrieb:
Hatte den Fall als ich mich selbständig gemacht habe (2km entfernt). Die Pat habe gefragt, was ich denn dann mache, wenn ich nicht mehr hier bin und ich sagte ihnen, sie müßten nur das Gemeindeblatt gut lesen. Mittwochs da aufgehört und donnerstags war im Gemeindeblatt meine Anzeige drin.
Habe mich von meinem Chef im Guten getrennt, unsere Arbeitsfelder haben sich nur weit genug voneinander entfernt, daß die Räume für mich nicht mehr diskutabel waren und er nichts ändern konnte. Wir treffen uns immer noch regelmäßig beim neu gegründeten Stammtisch :sunglasses:
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