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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit neuer Job in Elternzeit

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Neues Thema
neuer Job in Elternzeit
Es gibt 7 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
11.04.2014 22:58
Hallo,
mein Kind ist Ende 2011 geboren, ich habe noch bis Ende 2014 Elternzeit beantragt. Nun meiine Frage: ich möchte einen neuen Job annehmen, 20 Wochenstunden wohnortnah.

Muss ich die Elternzeit dafür frühzeitig beenden? Mir wäre lieber, dass sie weiterläuft. Kann der neue Arbeitgeber um den KÜndigungsschutz rumkommen? Das wäre auch nur gut und fair.

Falls ich sie vorher beende kann ich die nicht genutzten 6 Monate dann wann anders nehmen? Oder verfallen Sie?

Ich hoffe, man kann verstehen, was ich möchte auch wenn es etwas kompliziert ist.
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Hallo, mein Kind ist Ende 2011 geboren, ich habe noch bis Ende 2014 Elternzeit beantragt. Nun meiine Frage: ich möchte einen neuen Job annehmen, 20 Wochenstunden wohnortnah. Muss ich die Elternzeit dafür frühzeitig beenden? Mir wäre lieber, dass sie weiterläuft. Kann der neue Arbeitgeber um den KÜndigungsschutz rumkommen? Das wäre auch nur gut und fair. Falls ich sie vorher beende kann ich die nicht genutzten 6 Monate dann wann anders nehmen? Oder verfallen Sie? Ich hoffe, man kann verstehen, was ich möchte auch wenn es etwas kompliziert ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
mein Kind ist Ende 2011 geboren, ich habe noch bis Ende 2014 Elternzeit beantragt. Nun meiine Frage: ich möchte einen neuen Job annehmen, 20 Wochenstunden wohnortnah.

Muss ich die Elternzeit dafür frühzeitig beenden? Mir wäre lieber, dass sie weiterläuft. Kann der neue Arbeitgeber um den KÜndigungsschutz rumkommen? Das wäre auch nur gut und fair.

Falls ich sie vorher beende kann ich die nicht genutzten 6 Monate dann wann anders nehmen? Oder verfallen Sie?

Ich hoffe, man kann verstehen, was ich möchte auch wenn es etwas kompliziert ist.

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Minza
12.04.2014 09:57
Auch in der Elternzeit besteht dein Arbeitsvertrag, nur er ruht.
Heißt: wenn du einen anderen Job annehmen willst, muss dein bisheriger Arbeitsgeber zustimmen.
Alternativ kann man einen Aufhebungsvertrag mit dem alten AG vereinbaren. Dann bist du frei und kannst arbeiten wo du willst.

Wie das mit der Elternzeit ist, weiß ich nicht genau. Am besten mal googeln.
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Auch in der Elternzeit besteht dein Arbeitsvertrag, nur er ruht. Heißt: wenn du einen anderen Job annehmen willst, muss dein bisheriger Arbeitsgeber zustimmen. Alternativ kann man einen Aufhebungsvertrag mit dem alten AG vereinbaren. Dann bist du frei und kannst arbeiten wo du willst. Wie das mit der Elternzeit ist, weiß ich nicht genau. Am besten mal googeln.
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limone
12.04.2014 10:01
Was ich dazu beitragen kann, ist dass jeder Verdienst während der Elternzeit vom Elterngeld abgezogen wird.

LG
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Was ich dazu beitragen kann, ist dass jeder Verdienst während der Elternzeit vom Elterngeld abgezogen wird. LG
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limone schrieb:

Was ich dazu beitragen kann, ist dass jeder Verdienst während der Elternzeit vom Elterngeld abgezogen wird.

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Minza schrieb:

Auch in der Elternzeit besteht dein Arbeitsvertrag, nur er ruht.
Heißt: wenn du einen anderen Job annehmen willst, muss dein bisheriger Arbeitsgeber zustimmen.
Alternativ kann man einen Aufhebungsvertrag mit dem alten AG vereinbaren. Dann bist du frei und kannst arbeiten wo du willst.

Wie das mit der Elternzeit ist, weiß ich nicht genau. Am besten mal googeln.

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Manuela l
12.04.2014 21:27
Elterngeld bekommst du ja keines mehr. Mit Erlaubnis deines Arbeitgebers darfst du während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wie sichs mitm Kündigungsschutz verhält kann ich dir nicht beantworten.
Manu

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Elterngeld bekommst du ja keines mehr. Mit Erlaubnis deines Arbeitgebers darfst du während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wie sichs mitm Kündigungsschutz verhält kann ich dir nicht beantworten. Manu
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Anonymer Teilnehmer
12.04.2014 22:12
Hallo, Eletrngeld krieg ich schon lang nicht mehr und es würde sich um 20 Wochenstunden handeln. Bleibt noch die Frage zu klären, ob sich der Kündigungsschutz auf die neue Arbeit überträgt....
Googeln hab ich natürlich schon in allen Varianten versucht.

Merci und LG
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Hallo, Eletrngeld krieg ich schon lang nicht mehr und es würde sich um 20 Wochenstunden handeln. Bleibt noch die Frage zu klären, ob sich der Kündigungsschutz auf die neue Arbeit überträgt.... Googeln hab ich natürlich schon in allen Varianten versucht. Merci und LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, Eletrngeld krieg ich schon lang nicht mehr und es würde sich um 20 Wochenstunden handeln. Bleibt noch die Frage zu klären, ob sich der Kündigungsschutz auf die neue Arbeit überträgt....
Googeln hab ich natürlich schon in allen Varianten versucht.

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Manuela l schrieb:

Elterngeld bekommst du ja keines mehr. Mit Erlaubnis deines Arbeitgebers darfst du während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wie sichs mitm Kündigungsschutz verhält kann ich dir nicht beantworten.
Manu

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Anonymer Teilnehmer
14.04.2014 21:59
Hi, wollte nchmal Bescheid sagen für alle, die es interessiert. Kündigungsschutz geht nicht über iauf neuen Arbeitgeber, die Alten AG sind um rlaubnis zu bitten, die Elterngeldstelle ist zu informieren.
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Hi, wollte nchmal Bescheid sagen für alle, die es interessiert. Kündigungsschutz geht nicht über iauf neuen Arbeitgeber, die Alten AG sind um rlaubnis zu bitten, die Elterngeldstelle ist zu informieren.
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morpheus-06
15.04.2014 12:54
das sollte allgemein bekannt sein :unamused:
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morpheus-06 schrieb:

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hi, wollte nchmal Bescheid sagen für alle, die es interessiert. Kündigungsschutz geht nicht über iauf neuen Arbeitgeber, die Alten AG sind um rlaubnis zu bitten, die Elterngeldstelle ist zu informieren.



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