PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
weiß jemand ab - bzw. bis wieviel Uhr ein Nachtzuschlag bezahlt werden muß? Und wie hoch ist dieser normalerweise?
Wie sieht's bei Sonn- und Feiertagsarbeit aus?
Wo kann man sich erkundigen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
weiß jemand ab - bzw. bis wieviel Uhr ein Nachtzuschlag bezahlt werden muß? Und wie hoch ist dieser normalerweise?
Wie sieht's bei Sonn- und Feiertagsarbeit aus?
Wo kann man sich erkundigen?
Gefällt mir
Oder gab's diese Zuschläge vor 20-30 Jahren mal? :tired_face:
(Ich sprech jetzt auch gar nicht speziell von der PT - sondern ganz allgemein)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist das nirgends gesetzlich geregelt?
Oder gab's diese Zuschläge vor 20-30 Jahren mal? :tired_face:
(Ich sprech jetzt auch gar nicht speziell von der PT - sondern ganz allgemein)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Das ist gesetzlich geregelt.Im BGB oder bei Gewerkschaften nachfragen oder hier im Internet bei Juristen oder Arbeitsgesetze
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Doch, es gibt gesetzliche Regelungen. Als Nachtarbeit gilt die Zeit zwischen 23 und 06 Uhr. Näheres findest Du im Arbeitszeitgesetz. Der AG hat die Wahl, dem MA Freizeitausgleich zu gewähren oder einen angemessenen Lohnzuschlag (25%) zu zahlen. Als Studentin habe ich mal in der Psychiatrie gejobbt - hauptsächlich nachts. Es gab damals auch Zuschläge für die Nacht und für die Psych (öff. Dienst). Bei Sonn - + Feiertagsarbeit ist mir bekannt, dass in der Regel der Freizeitausgleich vorrangig zu gewähren ist - aber google da mal nach.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
wenn nichts vereinbart ist gibt es nichts... :wink:
Es ist lediglich für den gearbeiteten Tag entsprechend einen anderen Tag Freizeitausglich zu gewähren.
Für Nachtarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz vor, dass es eine angemessene Freizeitausgleichsregelung gibt (also mehr als 1:1) oder einen angemessenen finanziellen Ausgleich (also mehr als das normale Gehalt vorsieht).
Die Höhe des Ausgleichs hat der Gesetzgeber nicht definiert. Man kann sich die für seine Region üblichen Tarifverträge seiner Berufsgruppe anschauen, um eine Vorstellung zu bekommen wie hoch ein "angemessener" Ausgleich sein sollte. Gruß S.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Für Sonntags und Feiertagsarbeit gibt es keinen Anspruch auf Zuschläge.
Es ist lediglich für den gearbeiteten Tag entsprechend einen anderen Tag Freizeitausglich zu gewähren.
Für Nachtarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz vor, dass es eine angemessene Freizeitausgleichsregelung gibt (also mehr als 1:1) oder einen angemessenen finanziellen Ausgleich (also mehr als das normale Gehalt vorsieht).
Die Höhe des Ausgleichs hat der Gesetzgeber nicht definiert. Man kann sich die für seine Region üblichen Tarifverträge seiner Berufsgruppe anschauen, um eine Vorstellung zu bekommen wie hoch ein "angemessener" Ausgleich sein sollte. Gruß S.
Mein Profilbild bearbeiten