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Lausi schrieb:
Liebe Kollegen, meiner Chefin ist es nach 1,5 Jahren aufgefallen, das im PC-Terminplan nur 29,5STd Arbeitszeit für mich eingetragen worden sind. Ich soll aber ,wie vertraglich vereinbart 30 Std /Wo arbeiten. Daher fehlen bis jetzt 5 Arbeitstage. :flushed: Muss ich die fehlenden Std nacharbeiten oder hat der Chef das Nachsehen, da ja er die Vorgabe im PC gemacht hat? Vielen Dank
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Hase C schrieb:
Kurze Nachfrage: ist das DIR auch nicht aufgefallen?? :unamused:
hast Du in der ganzen Zeit niemals Über bzw. Minusstunden gemacht? Hast Du niemals nachgerechnet, wieviel Stunden Du gearbeitest hast, damit ein Stundenkonto mit plus und minus geführt werden konnte?
Das Vertrauen Deiner Chefin in Deine Ehrlichkeit in Ehren. Niemals nachzuhalten, wieviel Du tatsächlich gearbeitest hast, ist nicht nachvollziehbar.
Wenn Du es wusstest und hast niemals den Mund aufgemacht, solltest Du, damit diese Vertrauensbasis nicht zerstört wird, die Arbeitszeit ohne Murren nachholen. Andersherum würdest Du das Geld / Zeit, hätte man Dir immer 0,5 h zuviel eingetragen, ja auch einfordern. Du hast während der ganzen Zeit mehr an Lohn erhalten, als Dir zustand.
Rein rechtlich wurde das "Mitschleifen" von Minusstunden geregelt:
§9c Plusstunden, Überstunden und Minusstunden
(6) Minusstunden entstehen, wenn die Anzahl der tatsächlich in einem Kalendermonat geleisteten Arbeitsstunden die jeweilige monatliche Soll-Arbeitszeit einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters […] unterschreitet. Sie werden dem Jahresarbeitszeitkonto in Höhe der jeweiligen Differenz belastet.
§ 9b Arbeitszeitkonten
(6) Bis zu […] bis zu 50 Minusstunden können auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
Andersherum, kann sie den zuviel gezahlten Lohn nicht einfach ohne Deine Zustimmung in Minusstunden umrechnen, dafür kann sie Dir aber das zuviel gezahlte Geld ( Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende) vom Gehalt abziehen.
VlG
Monika
Edit: das oben Geschriebene stellt keine Rechtsberatung dar.
[bearbeitet am 26.06.13 21:24]
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
In welchem Gesetz/ Verordnung ist den das „rein rechtlich“ geregelt?
Gruß redvine
ver.di: Minusstunden verfallen
§615 BGB regelt, dass, wenn die Arbeitskraft angeboten worden ist, diese allerdings nicht vom AG angenommen wurde, der AG trotzdem den vollen Lohn zahlen muss und keine Minusstunden erarbeitet werden. Jedoch scheint von einem Angebot der AG nichts mitbekommen zu haben, da sonst bereits frühzeitig der Arbeitsplan korrigiert worden wäre. ( Allerding, wie mein Sohn sagt: hätte, könnte, aber alles nur Gelaber und somit Spekulation)
Andersherum:
Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Lohnes nach § 812 Abs. 1, Satz 1, 1. Alt. BGB hat (so das BAG – BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.10.2010, 5 AZR 648/09). Die Juristen sprechen einem so genannten Anspruch auf Rückzahlung bei ungerechtfertigter Bereicherung. Der Arbeitnehmer hat nämlich etwas erlangt, nämlich den zuviel gezahlten Arbeitslohn, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund besteht. Von daher ist es im Normalfall so, dass der Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Teil des Lohnes an den Arbeitgeber zurückzahlen muss.
Da es viele unterschiedliche Blickrichtungen gibt, wird vor Gericht wahrscheinlich der Recht erhalten, der den besseren Anwalt hat.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo redvine,
ver.di: Minusstunden verfallen
§615 BGB regelt, dass, wenn die Arbeitskraft angeboten worden ist, diese allerdings nicht vom AG angenommen wurde, der AG trotzdem den vollen Lohn zahlen muss und keine Minusstunden erarbeitet werden. Jedoch scheint von einem Angebot der AG nichts mitbekommen zu haben, da sonst bereits frühzeitig der Arbeitsplan korrigiert worden wäre. ( Allerding, wie mein Sohn sagt: hätte, könnte, aber alles nur Gelaber und somit Spekulation)
Andersherum:
Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Lohnes nach § 812 Abs. 1, Satz 1, 1. Alt. BGB hat (so das BAG – BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.10.2010, 5 AZR 648/09). Die Juristen sprechen einem so genannten Anspruch auf Rückzahlung bei ungerechtfertigter Bereicherung. Der Arbeitnehmer hat nämlich etwas erlangt, nämlich den zuviel gezahlten Arbeitslohn, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund besteht. Von daher ist es im Normalfall so, dass der Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Teil des Lohnes an den Arbeitgeber zurückzahlen muss.
Da es viele unterschiedliche Blickrichtungen gibt, wird vor Gericht wahrscheinlich der Recht erhalten, der den besseren Anwalt hat.
VlG
Monika
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Unter 10 % eines Bruttolohnes gilt oftmals als entreichert!
MFG
Meitao
natürlich ziehe ich mir den Schuh zum Teil an, aber ich glaube nicht, das ich alles alleine tragen muss.
Jedenfalls danke für die sachlichen Beiträge. :clap:
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Lausi schrieb:
Moin Kollegen,
natürlich ziehe ich mir den Schuh zum Teil an, aber ich glaube nicht, das ich alles alleine tragen muss.
Jedenfalls danke für die sachlichen Beiträge. :clap:
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Die Situation basiert auf dem Verschulden des PI, nicht korrekt zu dokumentieren. Sonst wäre dies schon nach 1 Monat aufgefallen. Eine Teilschuld kliegt bei dir, weil du selbst den Fehler nicht bemerkt hast. Daher wäre eine kulante Lösung für euch beide ratsam, als das mit Anwaltlichen Drohgebarden der Job zerstört wird. Einigt euch am besten darauf, dass die Stunden 1/2 noch geleistet werden müssen. Dies dann verteilt auf die Stoßzeiten oder auf 3-6 Monate.
MFG
Meitao
Ich habe mich geeinigt und möchte mich bei den Kollegen mit den sachlichen Reaktionen bedanken.
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Lausi schrieb:
Ich glaube es ist einige missverstanden worden. Es geht nicht um Minus und oder Plusstunden, die man zusätzlich zu seiner eigentlichen Arbeitszeit auf dem Stundenkonto vermerken muss.
Ich habe mich geeinigt und möchte mich bei den Kollegen mit den sachlichen Reaktionen bedanken.
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mosaik schrieb:
Hallo,
hast Du in der ganzen Zeit niemals Über bzw. Minusstunden gemacht? Hast Du niemals nachgerechnet, wieviel Stunden Du gearbeitest hast, damit ein Stundenkonto mit plus und minus geführt werden konnte?
Das Vertrauen Deiner Chefin in Deine Ehrlichkeit in Ehren. Niemals nachzuhalten, wieviel Du tatsächlich gearbeitest hast, ist nicht nachvollziehbar.
Wenn Du es wusstest und hast niemals den Mund aufgemacht, solltest Du, damit diese Vertrauensbasis nicht zerstört wird, die Arbeitszeit ohne Murren nachholen. Andersherum würdest Du das Geld / Zeit, hätte man Dir immer 0,5 h zuviel eingetragen, ja auch einfordern. Du hast während der ganzen Zeit mehr an Lohn erhalten, als Dir zustand.
Rein rechtlich wurde das "Mitschleifen" von Minusstunden geregelt:
§9c Plusstunden, Überstunden und Minusstunden
(6) Minusstunden entstehen, wenn die Anzahl der tatsächlich in einem Kalendermonat geleisteten Arbeitsstunden die jeweilige monatliche Soll-Arbeitszeit einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters […] unterschreitet. Sie werden dem Jahresarbeitszeitkonto in Höhe der jeweiligen Differenz belastet.
§ 9b Arbeitszeitkonten
(6) Bis zu […] bis zu 50 Minusstunden können auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
Andersherum, kann sie den zuviel gezahlten Lohn nicht einfach ohne Deine Zustimmung in Minusstunden umrechnen, dafür kann sie Dir aber das zuviel gezahlte Geld ( Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende) vom Gehalt abziehen.
VlG
Monika
Edit: das oben Geschriebene stellt keine Rechtsberatung dar.
[bearbeitet am 26.06.13 21:24]
ich bin der Meinung, dass jeder Mitarbeiter die Pflicht hat seine Arbeitszeiten zu kontrollieren. Ebenso seine Abrechnung. Du hast 1,5 Jahren lang Gehalt für eine 30Stunden Woche bekommen und "nur" 29,5 gearbeitet. Natürlich muß da irgendwas ausgeglichen werden. Wie, dass besprich mit Deinem Chef. Andersum, wenn Du zu wenig Geld bekommen hättest, auch wenn es "nur" einige Euro wären, würdest Du auch auf die Barrikaden gehen und dieses Geld einfordern.
Lass es Dir eine Lehre sein und kontrolliere alles. "Vertrauen ist gut, Kontrolle besser"!. Ich selber bin für unseren Dienstplan von 40 Kollegen verantwortlich und gebe alles mit sehr viel Pflichtgefühl ein. Trotzdem haben sich auch dabei schon mal kleine Fehler eingeschlichen. Ich bitte alle Kollegen ihre Dienstpläne genau zu kontrollieren und ebenso ihre Abrechnung und bei Ungereimheiten sich sofort zu melden.
LG billi
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billi schrieb:
Hallo Lausi,
ich bin der Meinung, dass jeder Mitarbeiter die Pflicht hat seine Arbeitszeiten zu kontrollieren. Ebenso seine Abrechnung. Du hast 1,5 Jahren lang Gehalt für eine 30Stunden Woche bekommen und "nur" 29,5 gearbeitet. Natürlich muß da irgendwas ausgeglichen werden. Wie, dass besprich mit Deinem Chef. Andersum, wenn Du zu wenig Geld bekommen hättest, auch wenn es "nur" einige Euro wären, würdest Du auch auf die Barrikaden gehen und dieses Geld einfordern.
Lass es Dir eine Lehre sein und kontrolliere alles. "Vertrauen ist gut, Kontrolle besser"!. Ich selber bin für unseren Dienstplan von 40 Kollegen verantwortlich und gebe alles mit sehr viel Pflichtgefühl ein. Trotzdem haben sich auch dabei schon mal kleine Fehler eingeschlichen. Ich bitte alle Kollegen ihre Dienstpläne genau zu kontrollieren und ebenso ihre Abrechnung und bei Ungereimheiten sich sofort zu melden.
LG billi
Evtl. kannst Du Dich mit Ihr einigen bis wann der Ausgleich erfolgen soll.
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Aber zugegeben, es sollte natürlich immer ein Geben und Nehmen sein. Vielleicht könnt ihr einen Kompromiss finden.
Viele Grüße
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Foxylady schrieb:
Wenn du einen Arbeitsvertrag mit einem Festgehalt für 30 Stunden hast, dann hat deine Arbeitgeberin rechtlich gesehen dafür zu sorgen, dass du auch diese 30 Stunden absolvierst. Du bietetst im Gegenzug deine Arbeitsleistung. Im Zweifelsfall würde ich mich einfach kurz bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erkundigen.
Aber zugegeben, es sollte natürlich immer ein Geben und Nehmen sein. Vielleicht könnt ihr einen Kompromiss finden.
Viele Grüße
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nadine 100 schrieb:
Das denke ich auch - die Verantwortung liegt nicht allein bei der PI. Denn Du hast ja eine Gehalt für 30Std erhalten. Hättest Du 30,5 Stunden gearbeitet - wäre Dir das auch nicht aufgefallen? Falls dann irgendwann doch - würdest Du auch einen Ausgleich wollen.
Evtl. kannst Du Dich mit Ihr einigen bis wann der Ausgleich erfolgen soll.
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Harri schrieb:
Ich habe eine kurze Frage! Entstehen die Über- bzw. Minusstunden wenn man länger arbeitet als die üblichen Zeit bzw. eher in Feierabend geht oder bezieht sich das auch auf Zeiten, wo keine Patienten behandelt werden, weil nicht gekommen oder abgesagt?
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