WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
Kann das so verlangt werden?
MAB
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nun ist es passiert, ich habe gekündigt. Meine Chefin verlangt aber von mir, dass ich bis zum letzten Tag kein Wort darüber verliere, dass ich gehe. Ich darf mich von keinem Patienten verabschieden geschweige denn sagen, dass ich ab dem ersten April nicht mehr der Behandler bin. Es soll so laufen, dass die Patienten ab April einfach einen anderen Behandler haben werden und vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Ganz nach der Art: "Die ist jetzt weg!" Selbst die Kollegen darf ich nicht darüber informieren, dass wäre ihre Aufgabe und nicht meine.
Kann das so verlangt werden?
MAB
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Es umfasst alles, was die Arbeitstätigkeiten betrifft (also den Umgang mit Patienten). Aber mit Sicherheit nicht den privaten Umgang und Gespräche mit Arbeitskollegen!
Hier ist auch schon ein großer amerikanischer Konzern vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Der Konzern wollte seinen MAs untersagen, sich in der Freizeit privat untereinander zu treffen..
[bearbeitet am 05.03.14 18:25]
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chipchap schrieb:
Auch ein Direktionsrecht hat Grenzen.
Es umfasst alles, was die Arbeitstätigkeiten betrifft (also den Umgang mit Patienten). Aber mit Sicherheit nicht den privaten Umgang und Gespräche mit Arbeitskollegen!
Hier ist auch schon ein großer amerikanischer Konzern vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Der Konzern wollte seinen MAs untersagen, sich in der Freizeit privat untereinander zu treffen..
[bearbeitet am 05.03.14 18:25]
Der Welt aber sag schon mal sie könne dich...Auf einen Neustart.
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Ringgeist schrieb:
:blush: Mein Gott, mach dir doch nicht in die Hose!, verabschiede dich von deinen Patienten, lass dich nicht kommandieren, du hast ein ein Recht auf freie Meinungsäusserung und gebe schon mal deine neue Visitenkarte raus.
Der Welt aber sag schon mal sie könne dich...Auf einen Neustart.
Wenn Du schon Urteile heranziehst, dann bitte auch solche, die auf die Situation passen.
Es geht hier mitnichten um ein Treffen mit Kollegen, welches verboten werden soll.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du schon Urteile heranziehst, dann bitte auch solche, die auf die Situation passen.
Es geht hier mitnichten um ein Treffen mit Kollegen, welches verboten werden soll.
Wohlbemerkt: verabschieden ist meines Erachtens ok, abwerben geht gar nicht!
Nebenbei - wie will der PI das denn kontrollieren? Und mit welcher Konsequenz? Entlassen geht ja wohl kaum - und fristloser Kündigung deswegen kommst Du damit wohl kaum durch....
Ruhig Blut,
m.
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michael933 schrieb:
Ich denke, dass das Delegationsrecht hier an seine Grenzen stößt - wenn der PI diese Gespräche nicht wünscht, muss er den MA eben freistellen...
Wohlbemerkt: verabschieden ist meines Erachtens ok, abwerben geht gar nicht!
Nebenbei - wie will der PI das denn kontrollieren? Und mit welcher Konsequenz? Entlassen geht ja wohl kaum - und fristloser Kündigung deswegen kommst Du damit wohl kaum durch....
Ruhig Blut,
m.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Oh, bei Abwerbung gibt es schon Einiges an Konsequenzen, die man als PI einsetzen kann.
Gruß Britt
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Andreas216 schrieb:
Oh glaub mal, manchmal spielen Zufälle eine ganz große Rolle! Auf den Zug des "Nicht bemerkens" würde ich nicht aufspringen wollen!
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rudibam schrieb:
Aus diesem Grunde sollte man einem Mitarbeiter der kündigt ab sofort freistellen und er darf die Praxis nicht mehr betreten. Somit hat er keine Möglichkeit Patienten abzuwerben. Dieses eine Monatsgehalt ist es mir wert.
Wobei ich hier ein wenig "überrascht" bin von der überwiegenden Meinung der PIs (bin selbst einer).
Habt Ihr wirklich überwiegend so "schlechte" Erfahrungen gemacht ?!
In meinem ganzen Berufsleben als AN, FM und PI wurde das bisher immer ziemlich einfach und einvernehmlich geregelt..... :anguished:
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ali schrieb:
Kann man machen.... :anguished:
Wobei ich hier ein wenig "überrascht" bin von der überwiegenden Meinung der PIs (bin selbst einer).
Habt Ihr wirklich überwiegend so "schlechte" Erfahrungen gemacht ?!
In meinem ganzen Berufsleben als AN, FM und PI wurde das bisher immer ziemlich einfach und einvernehmlich geregelt..... :anguished:
Aber es ging hier um eine rechtliche Beleuchtung... und da hat der PI das Direktionsrecht. Ob er dieses wahrnimmt, ist dann sein Ding.
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Wonderwoman schrieb:
Nein, habe ich nicht,
Aber es ging hier um eine rechtliche Beleuchtung... und da hat der PI das Direktionsrecht. Ob er dieses wahrnimmt, ist dann sein Ding.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, das kann der AG. Der AG hat das Direktionsrecht und Du bekommst Gehalt. Deshalb läuft es nach den Regeln des AG.
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Physio2018 schrieb:
Und das gute Recht des "Noch-AN" ist über die Kündigung zu reden. Gegenüber jedem !
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Andreas216 schrieb:
das ist so nicht ganz richtig....
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Andreas216 schrieb:
ist das gute Recht Deiner Chefin..Punkt!
Ich halte es für durchaus angemessen, dass man sich von seinen Patienten (insbesondere denen die man längerfristig kennt und zu denen eine Bindung besteht) verabschiedet. Dieses zu verbieten ist schon fast sittenwidrig. Aus meiner Sicht und in Kenntnis der üblichen Rechtspraxis in Deutschland, wird der Arbeitgeber praktisch keine Chance haben, hier den Arbeitnehmer rechtlich zu belangen, wenn dieser sich bei der letzten Behandlung verabschiedet. Ebenso darf der Mitarbeiter, wenn der Patient bei einem (vorzeitigem) Therapeutenwechsel konkret nachfragt m.E. ehrlich antworten, dass er den Betrieb verlässt und muss nicht lügen. Gruß S.
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484 schrieb:
genauso ist es Shakespeare
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Andreas216 schrieb:
Ich finde es immer wieder erbaulich, dass AN genau über Ihre Rechte bescheid zu wissen scheinen...aber mit den Pflichten...da habe ich in meiner über 20 jährigen Laufbahn einige Erfahrungen machen müssen....Oh oh!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aufstoßen tut mich nur das Verbot mich von den Patienten welche ich über 6 Jahre betreut habe verabschieden zu dürfen.
Wenn du allerdings darauf schielen solltest (wie hier ja schon öfter von AN's geschrieben), dass du die Patienten abwerben willst, dann würde ich dich mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freistellen. Natürlich muss dann das Gehalt bis Ende der Kündigungsfrist weiter gezahlt werden, aber das wäre es mir wert. Leider gibt es sehr viele AN's (natürlich auch PI's), die nur ihren eigenen Nutzen sehen und ihre Rechte sehr gut kennen, aber es mit ihren Pflichten und der Fairness gegenüber dem AG nicht so genau nehmen.
Ich hatte ja schon früher mal geschrieben, ich habe mich von den meisten meiner AN's einvernehmlich getrennt. Die haben sich verabschiedet und wenn es möglich war ihren Nachfolger vorgestellt oder zumindest erwähnt, wer die weitere Behandlung durchführt.
Bei versuchter Abwerbung würde ich sehr ungemütlich werden. Wenn Patienten unbedingt mitgehen wollen, dann finden sie schon einen Weg.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich finde, es hängt immer von der Situation ab. Geht ihr im Guten auseinander, sehe ich keinen Grund, warum du dich nicht von den Patienten verabschieden solltest.
Wenn du allerdings darauf schielen solltest (wie hier ja schon öfter von AN's geschrieben), dass du die Patienten abwerben willst, dann würde ich dich mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freistellen. Natürlich muss dann das Gehalt bis Ende der Kündigungsfrist weiter gezahlt werden, aber das wäre es mir wert. Leider gibt es sehr viele AN's (natürlich auch PI's), die nur ihren eigenen Nutzen sehen und ihre Rechte sehr gut kennen, aber es mit ihren Pflichten und der Fairness gegenüber dem AG nicht so genau nehmen.
Ich hatte ja schon früher mal geschrieben, ich habe mich von den meisten meiner AN's einvernehmlich getrennt. Die haben sich verabschiedet und wenn es möglich war ihren Nachfolger vorgestellt oder zumindest erwähnt, wer die weitere Behandlung durchführt.
Bei versuchter Abwerbung würde ich sehr ungemütlich werden. Wenn Patienten unbedingt mitgehen wollen, dann finden sie schon einen Weg.
Gruß Britt
die Aufgabe eines AN ist es unter anderem durch Kompetenz, Authentizität und Professionalität Patienten an die Einrichtung zu binden.
Das Dir die Anweisung Deiner Chefin bitter aufstösst, ist schon im Bezug der Höflichkeit nachvollziehbar.
Offenbar machen manche AG´s keinen Unterschied zwischen Umgangsformen und Abwerbung.
Britt hat bereits herausgearbeitet, welche Möglichkeiten einem AG zu Verfügung stehen, wenn er sich mit einem AN nicht sicher ist.
Unter Berücksichtigung der Situation kann der PI und AG mit gutem Handling bei seinen Patienten, wie auch den ausscheidende MA gute Stimmung bewahren.
Meiner Erfahrung nach und durch solch eine überzogene Handlungsweise eine AG´s, kann es zu beeindruckenden Reaktionen der Patienten führen.
Gruß W.
[bearbeitet am 05.03.14 13:37]
[bearbeitet am 05.03.14 13:40]
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Wojtek S. schrieb:
Hallo mab,
die Aufgabe eines AN ist es unter anderem durch Kompetenz, Authentizität und Professionalität Patienten an die Einrichtung zu binden.
Das Dir die Anweisung Deiner Chefin bitter aufstösst, ist schon im Bezug der Höflichkeit nachvollziehbar.
Offenbar machen manche AG´s keinen Unterschied zwischen Umgangsformen und Abwerbung.
Britt hat bereits herausgearbeitet, welche Möglichkeiten einem AG zu Verfügung stehen, wenn er sich mit einem AN nicht sicher ist.
Unter Berücksichtigung der Situation kann der PI und AG mit gutem Handling bei seinen Patienten, wie auch den ausscheidende MA gute Stimmung bewahren.
Meiner Erfahrung nach und durch solch eine überzogene Handlungsweise eine AG´s, kann es zu beeindruckenden Reaktionen der Patienten führen.
Gruß W.
[bearbeitet am 05.03.14 13:37]
[bearbeitet am 05.03.14 13:40]
natürlich hat der AG ein weisungsrecht ggü dem AN. das geht jdoch nicht soweit, dass er von einem AN verlangen kann, sich nicht von patienten, die er schon lange (hier jahrelang) behandelt, zu verabschieden. diese geste ist ein akt der höflichkeit. was soll denn ein patient denken, wenn er statt eines ihm vertrauten gesichtes urplötzlich ein ihm fremdes auftaucht. der alte pt ist verstorben? auch sollte der sich verabschiedende pt den patienten dem neuen pt "übergeben". deshalb müssen die kollegen unbedingt von dem ausscheiden erfahren. warum diese heimlichtuerei? was hat der PI vor? nach seinem ausscheiden diesen PT bei patienten und/oder kollegen schlecht zu machen?
natürlich ist es korrekt, vom scheidenden AN zu erwarten, nicht seinen künftigen wirkungsbereich anzugeben; es sei denn dieser würde sich weit ab in grösserer entfernung befinden.
wenn patienten den "ihren" therapeuten finden wollen, dann finden sie ihn auch.
im übrigen bedeutet mitarbeiter in einer praxis immer, dass einige früher oder später ihre wirkungsstätte mal ändern wollen oder sich selbständig machen wollen. will ein PI das risiko umgehen, darf er niemanden einstellen!
gruss
uli
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rheuma schrieb:
endlich mal einige "vernünftige" antworten aus der sicht eines patienten.
natürlich hat der AG ein weisungsrecht ggü dem AN. das geht jdoch nicht soweit, dass er von einem AN verlangen kann, sich nicht von patienten, die er schon lange (hier jahrelang) behandelt, zu verabschieden. diese geste ist ein akt der höflichkeit. was soll denn ein patient denken, wenn er statt eines ihm vertrauten gesichtes urplötzlich ein ihm fremdes auftaucht. der alte pt ist verstorben? auch sollte der sich verabschiedende pt den patienten dem neuen pt "übergeben". deshalb müssen die kollegen unbedingt von dem ausscheiden erfahren. warum diese heimlichtuerei? was hat der PI vor? nach seinem ausscheiden diesen PT bei patienten und/oder kollegen schlecht zu machen?
natürlich ist es korrekt, vom scheidenden AN zu erwarten, nicht seinen künftigen wirkungsbereich anzugeben; es sei denn dieser würde sich weit ab in grösserer entfernung befinden.
wenn patienten den "ihren" therapeuten finden wollen, dann finden sie ihn auch.
im übrigen bedeutet mitarbeiter in einer praxis immer, dass einige früher oder später ihre wirkungsstätte mal ändern wollen oder sich selbständig machen wollen. will ein PI das risiko umgehen, darf er niemanden einstellen!
gruss
uli
auch wenn Du für Deine Antwort Sterne bekommst (vermutlich von ANs, die keinen Plan von der Materie haben), wird sie leider nicht korrekter.
Es geht hier nicht um "Meinungsäußerungen". Somit kann die Anweisung des AG auch nicht mit diesem Grundrecht kollidieren.
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Wonderwoman schrieb:
Lieber Shakespear,
auch wenn Du für Deine Antwort Sterne bekommst (vermutlich von ANs, die keinen Plan von der Materie haben), wird sie leider nicht korrekter.
Es geht hier nicht um "Meinungsäußerungen". Somit kann die Anweisung des AG auch nicht mit diesem Grundrecht kollidieren.
Wenn der AG das so will, dann muss AN sich daran halten. Auch wenn uns das alles stinken mag...
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Wonderwoman schrieb:
Im konkreten Fall vollkommen egal, was die guten Sitten und die Höflichkeit verlangen.
Wenn der AG das so will, dann muss AN sich daran halten. Auch wenn uns das alles stinken mag...
hallo, bitte mal aufwachen; wir leben nicht im zeitalter der sklaverei. der AN muss das tun, was billig und korrekt ist und einem normalen umgang mit menschen untereinander entspricht.
ich glaub manchmal, dass hier einige wenige ihr denken beim eintritt in ihre praxis aufgeben.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
wenn AG das will, muss AN das tun?
hallo, bitte mal aufwachen; wir leben nicht im zeitalter der sklaverei. der AN muss das tun, was billig und korrekt ist und einem normalen umgang mit menschen untereinander entspricht.
ich glaub manchmal, dass hier einige wenige ihr denken beim eintritt in ihre praxis aufgeben.
gruss
uli
Es ist im Rechtssystem immer eine Interpretationsfrage und auch eine Frage des Einzelfalls, wo Rechte und Pflichten gelten oder ihre Grenzen finden.
Ich halte es für Unfug und rechtlich unhaltbar, eine Verabschiedung eines Arbeitnehmers von seinem ggf. langjährigem Patienten am Ende einer Behandlungsserie zu verbieten und das Ausscheiden aus dem Betrieb als schützenswertes Betriebsgeheimnis zu deklarieren, insbesondere wenn es für den Patienten einen Tag später offenkundig ist. Hier wird weder die Unwahrheit verbreitet noch das Unternehmen geschädigt, ein Geheimnis verraten oder der Betriebsfrieden gestört.
Aus meiner Sicht ist also hier eine solche Anweisung des AG mind. rechtlich fragwürdig und auch, im Sinne des BGB sittlich nicht akzeptabel und damit in den engen Grenzen die ich beschrieben habe, auch nicht zu befolgen. Aber eben alles eine Frage der Interpretation.... Gruß S.
[bearbeitet am 09.03.14 12:55]
[bearbeitet am 09.03.14 13:33]
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Shakespeare schrieb:
Faktisch tangiert ein "Redeverbot" durchaus die Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers. Das Direktionsrecht des AG ist rechtlich u.a. da begrenzt, wo es diese Grundrechte einschränkt oder auch im Sinne des BGB gegen die guten Sitten verstößt. Natürlich und das habe ich geschrieben (s.o.) muss der AN den Weisungen des AG folgen, d.h. in diesem Fall nicht während der Kündigungsfrist seinen Patienten vom Ausscheiden berichten und damit evtl. Patienten abwerben oder/und Betriebsabläufe stören Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, ist jedoch nicht erkennbar, wenn sich ein AN von seinem Kunden/Patienten beim letzten (!) Kontakt verabschiedet. Ebenso ist es kein Verstoß gegen eine Verschwiegenheitspflicht betr. Betriebsinterna, wenn ein Vorgang "offenkundig" ist. Es ist offenkundig wenn ein Patient den Therapeuten wechseln "muss", dass dieser nicht mehr für den Betrieb arbeitet.
Es ist im Rechtssystem immer eine Interpretationsfrage und auch eine Frage des Einzelfalls, wo Rechte und Pflichten gelten oder ihre Grenzen finden.
Ich halte es für Unfug und rechtlich unhaltbar, eine Verabschiedung eines Arbeitnehmers von seinem ggf. langjährigem Patienten am Ende einer Behandlungsserie zu verbieten und das Ausscheiden aus dem Betrieb als schützenswertes Betriebsgeheimnis zu deklarieren, insbesondere wenn es für den Patienten einen Tag später offenkundig ist. Hier wird weder die Unwahrheit verbreitet noch das Unternehmen geschädigt, ein Geheimnis verraten oder der Betriebsfrieden gestört.
Aus meiner Sicht ist also hier eine solche Anweisung des AG mind. rechtlich fragwürdig und auch, im Sinne des BGB sittlich nicht akzeptabel und damit in den engen Grenzen die ich beschrieben habe, auch nicht zu befolgen. Aber eben alles eine Frage der Interpretation.... Gruß S.
[bearbeitet am 09.03.14 12:55]
[bearbeitet am 09.03.14 13:33]
Und natürlich greift hier das Direktionsrecht....
Und nun liebe ahnungslose ANs... bitte wieder viele Nicht-Hilfreich für meine Antwort. Dies dokumentiert wunderbar, wer hier Ahnung hat und wer nicht. LOL
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Wonderwoman schrieb:
Seien wir mal ehrlich... hier geht es wohl kaum um ein generelles Redeverbot. Vielmehr geht es darum, dass für die Praxis relevante Informationen nicht weitergegeben werden.
Und natürlich greift hier das Direktionsrecht....
Und nun liebe ahnungslose ANs... bitte wieder viele Nicht-Hilfreich für meine Antwort. Dies dokumentiert wunderbar, wer hier Ahnung hat und wer nicht. LOL
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Andreas216 schrieb:
:clap:
AN, die in eine andere Praxis wechseln, machen ein ziemlich großes Trara um ihre Verabschiedung.
AN, die weit wegziehen oder im Krankenhaus anfangen, verabschieden sich bei der letzten Behandlung oder oft auch nicht.
Honi soit qui mal y pense...
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es ist schon ein großes Phänomen.
AN, die in eine andere Praxis wechseln, machen ein ziemlich großes Trara um ihre Verabschiedung.
AN, die weit wegziehen oder im Krankenhaus anfangen, verabschieden sich bei der letzten Behandlung oder oft auch nicht.
Honi soit qui mal y pense...
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Wonderwoman schrieb:
:clap:
Edit: Wenn er sich gar nicht verabschiedet!, meinte ich.
Allerdings ebenso schlechte Sitten wenn er sich übermäßig 'verabschiedet' ...
[bearbeitet am 06.03.14 18:12]
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limone schrieb:
Dann sind es die schlechten Sitten des AN!!! :astonished:
Edit: Wenn er sich gar nicht verabschiedet!, meinte ich.
Allerdings ebenso schlechte Sitten wenn er sich übermäßig 'verabschiedet' ...
[bearbeitet am 06.03.14 18:12]
> Und nun liebe ahnungslose ANs... bitte wieder viele
> Nicht-Hilfreich für meine Antwort. Dies dokumentiert wunderbar,
> wer hier Ahnung hat und wer nicht. LOL
-- Scheinbar hast du es nötig anstelle einer nachvollziehbar begründeten Argumentation auf juristischer Basis (gab es jemals ein Prozess oder eine Entschädigung für AG in den von mir eng begrenzte geschilderten Fall?),
Arbeitnehmer herab zu würdigen. Das gibt kein gutes Bild ab, weder menschlich, noch fachlich. Man kann doch verschiedener Meinung sein, das sachlich begründen und sich trotzdem respektieren, oder?
Scheinbar überfordert das manche...
[bearbeitet am 09.03.14 13:00]
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Shakespeare schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> Und nun liebe ahnungslose ANs... bitte wieder viele
> Nicht-Hilfreich für meine Antwort. Dies dokumentiert wunderbar,
> wer hier Ahnung hat und wer nicht. LOL
-- Scheinbar hast du es nötig anstelle einer nachvollziehbar begründeten Argumentation auf juristischer Basis (gab es jemals ein Prozess oder eine Entschädigung für AG in den von mir eng begrenzte geschilderten Fall?),
Arbeitnehmer herab zu würdigen. Das gibt kein gutes Bild ab, weder menschlich, noch fachlich. Man kann doch verschiedener Meinung sein, das sachlich begründen und sich trotzdem respektieren, oder?
Scheinbar überfordert das manche...
[bearbeitet am 09.03.14 13:00]
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rollo90 schrieb:
:clap: :clap: :clap:
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ali schrieb:
mir ist dieses Phänomen noch nicht aufgefallen...
Also liebe ANs... lieber mal schlau machen und nicht dummschwätzen. Nichtahnung ist OK, aber diese dann noch vehement zu verbreiten geht mir tierisch auf den Keks.
So entsteht dann das berühmte gefährliche Halbwissen.
Wenn es einem AN nicht gefällt, was ich schreibe, dann macht er es eben anders... und fällt vielleicht mit allen Konsequenzen herein.
Da gefallen mir die Duelle :wink: mit Morpheus wesentlich besser... da kommen Argumente, denen man folgen kann. Und wenn ich dann nicht richtig liege, dann bin ich froh und glücklich, was dazugelernt zu haben.
Derzeit habe ich hier aber viel dummes Geschwätz gelesen von Leuten, die offensichtlich ANs sind und deshalb immer alles zu deren Gunsten in Anspruch nehmen, ohne irgendeine Ahnung vom rechtlichen Hintergrund zu haben.
Da muss ich einfach "dazwischenschlagen". Geht leider nicht anders... :smile:
Und wem das hier wieder nicht gefällt... bitte Hilfreich=Nein wählen. Ich mache mir dann echt Gedanken darüber... :smile: :smile: :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Fakten sind Fakten. Und wenn einem die Wahrheit nicht gefällt, dann kommt eine Antwort wie Deine.
Also liebe ANs... lieber mal schlau machen und nicht dummschwätzen. Nichtahnung ist OK, aber diese dann noch vehement zu verbreiten geht mir tierisch auf den Keks.
So entsteht dann das berühmte gefährliche Halbwissen.
Wenn es einem AN nicht gefällt, was ich schreibe, dann macht er es eben anders... und fällt vielleicht mit allen Konsequenzen herein.
Da gefallen mir die Duelle :wink: mit Morpheus wesentlich besser... da kommen Argumente, denen man folgen kann. Und wenn ich dann nicht richtig liege, dann bin ich froh und glücklich, was dazugelernt zu haben.
Derzeit habe ich hier aber viel dummes Geschwätz gelesen von Leuten, die offensichtlich ANs sind und deshalb immer alles zu deren Gunsten in Anspruch nehmen, ohne irgendeine Ahnung vom rechtlichen Hintergrund zu haben.
Da muss ich einfach "dazwischenschlagen". Geht leider nicht anders... :smile:
Und wem das hier wieder nicht gefällt... bitte Hilfreich=Nein wählen. Ich mache mir dann echt Gedanken darüber... :smile: :smile: :smile:
(Das sagt nichts über etwaige Details aus)
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ali schrieb:
sorry, wer "immer" und "alles" und dazu noch mit offensichtlicher Freude übermässig benutzt disqualiziert sich....
(Das sagt nichts über etwaige Details aus)
Bei einem völligen Wechsel des Arbeits- und Lebensumfeldes dagegen verzichtet ggf. der AN auf die Feinheiten.
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sannne schrieb:
Es hat wohl weniger mit Abwerbungsbestrebungen zu tun, wenn AN, die z.B. innerhalb eines Stadtviertels, Kleinstadt, etc. wechseln, auf einen angekündigten Abgang Wert legen. Vielmehr läuft man sich immer wieder über den Weg und das wäre für beide unnötig seltsam.
Bei einem völligen Wechsel des Arbeits- und Lebensumfeldes dagegen verzichtet ggf. der AN auf die Feinheiten.
[bearbeitet am 08.03.14 10:40]
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limone schrieb:
Auch das ist denkbar! :blush:
[bearbeitet am 08.03.14 10:40]
> Fakten... die Wahrheit nicht gefällt,
> nicht dummschwätzen
> Nichtahnung.... geht mir tierisch auf den Keks.
> das berühmte gefährliche Halbwissen.
> viel dummes Geschwätz gelesen
> ohne irgendeine Ahnung
> > Da muss ich einfach \"dazwischenschlagen\". Geht leider nicht
> anders... :smile:
Allein die Wortwahl (ich hab das mal verdichtet) spricht für sich selbst und ich erspare dir, mir und anderen weitere inhaltliche Kommentare. Da kann sich jetzt jeder seinen Reim darauf machen bzw. für sich entscheiden welchen Argumenten (bei dir ja überschaubar) er folgen möchte.
Die evtl. Konsequenzen und da hast du Recht, muss jeder für sich verantworten bzw. tragen.
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Shakespeare schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> Fakten... die Wahrheit nicht gefällt,
> nicht dummschwätzen
> Nichtahnung.... geht mir tierisch auf den Keks.
> das berühmte gefährliche Halbwissen.
> viel dummes Geschwätz gelesen
> ohne irgendeine Ahnung
> > Da muss ich einfach \"dazwischenschlagen\". Geht leider nicht
> anders... :smile:
Allein die Wortwahl (ich hab das mal verdichtet) spricht für sich selbst und ich erspare dir, mir und anderen weitere inhaltliche Kommentare. Da kann sich jetzt jeder seinen Reim darauf machen bzw. für sich entscheiden welchen Argumenten (bei dir ja überschaubar) er folgen möchte.
Die evtl. Konsequenzen und da hast du Recht, muss jeder für sich verantworten bzw. tragen.
Heisst das nun, dass du denkst, nur weil jemand AN ist, automatisch keine Ahnung hat??? Na dann lass dir gesagt sein, dass es durchaus AN gibt, die sehrwohl Ahnung "von der Materie" haben, wie du so schön sagst.
So wie sich das liest, könnte man meinen, nur wenn man PI ist, hat man Ahnung und als AN ist man automatisch ahnungslos.
Anscheinend hast du bisher nur AN gehabt, die den Mund nicht aufmachen oder sich von Leuten wie dir einschüchtern lassen.
[bearbeitet am 09.03.14 14:39]
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Illdisposed schrieb:
Und nun liebe ahnungslose ANs... bitte wieder viele Nicht-Hilfreich für meine Antwort. Dies dokumentiert wunderbar, wer hier Ahnung hat und wer nicht. LOL
Heisst das nun, dass du denkst, nur weil jemand AN ist, automatisch keine Ahnung hat??? Na dann lass dir gesagt sein, dass es durchaus AN gibt, die sehrwohl Ahnung "von der Materie" haben, wie du so schön sagst.
So wie sich das liest, könnte man meinen, nur wenn man PI ist, hat man Ahnung und als AN ist man automatisch ahnungslos.
Anscheinend hast du bisher nur AN gehabt, die den Mund nicht aufmachen oder sich von Leuten wie dir einschüchtern lassen.
[bearbeitet am 09.03.14 14:39]
Die Erfahrung ist nur, dass es viele ANs gibt, die einfach keine Ahnung zu dieser Materie haben und dann meine Antworten mit "Nicht-Hilfreich" versehen, weil denen die Antwort nicht passt.
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Wonderwoman schrieb:
Das steht nirgends in meinen Beitragen.
Die Erfahrung ist nur, dass es viele ANs gibt, die einfach keine Ahnung zu dieser Materie haben und dann meine Antworten mit "Nicht-Hilfreich" versehen, weil denen die Antwort nicht passt.
Nach dem Monatsletzten setze eine Anzeige in die Zeitung mit der Info/Hinweis, das Du nicht mehr Mitarbeiter der Praxis XY bist.
Stelle Dich außerhalb des Betriebes und des Grundstückes persönlich hin und verteile neue Visitenkärtchen. In verbalem Kontakt kann auf Einiges hingewiesen werden.
Klar: Anzeige kostet Dein Geld und persönliche Infos Deine Zeit.
Drohe bitte nicht Deinem AG mit diesen Zeilen, denn dann wird er versuchen Maßnahmen zu ergreifen.
Viel Glück und viel Kraft
Uwe
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Muskelfreak schrieb:
Mach doch einfach folgendes:
Nach dem Monatsletzten setze eine Anzeige in die Zeitung mit der Info/Hinweis, das Du nicht mehr Mitarbeiter der Praxis XY bist.
Stelle Dich außerhalb des Betriebes und des Grundstückes persönlich hin und verteile neue Visitenkärtchen. In verbalem Kontakt kann auf Einiges hingewiesen werden.
Klar: Anzeige kostet Dein Geld und persönliche Infos Deine Zeit.
Drohe bitte nicht Deinem AG mit diesen Zeilen, denn dann wird er versuchen Maßnahmen zu ergreifen.
Viel Glück und viel Kraft
Uwe
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Aus dem Nebenpflichten eines AN ergibt sich, dass man seinem "noch" AG keinen Wettbewerb machen darf. Ebenso kann der AG im Rahmen seines Direktionsrechtes seinen Mitarbeiter anweisen, über bestimmte betriebliche Vorgänge wie z.B. eine Kündigung, nicht zu reden. Dagegen steht das Recht auf freie Meinungsäußerung des Mitarbeiters sowie menschlich- sittliche Aspekte.
Ich halte es für durchaus angemessen, dass man sich von seinen Patienten (insbesondere denen die man längerfristig kennt und zu denen eine Bindung besteht) verabschiedet. Dieses zu verbieten ist schon fast sittenwidrig. Aus meiner Sicht und in Kenntnis der üblichen Rechtspraxis in Deutschland, wird der Arbeitgeber praktisch keine Chance haben, hier den Arbeitnehmer rechtlich zu belangen, wenn dieser sich bei der letzten Behandlung verabschiedet. Ebenso darf der Mitarbeiter, wenn der Patient bei einem (vorzeitigem) Therapeutenwechsel konkret nachfragt m.E. ehrlich antworten, dass er den Betrieb verlässt und muss nicht lügen. Gruß S.
Ich hoffe für dich, mab, das die Anweisung "deinen" Patienten nichts zu sagen eben den Grund hat den Britt beschreibt; kündigen und eine ganze Reihe von Patienten "mitnehmen" wollen ist daneben - aber was möchte deine Chefin machen wenn du deinen Patienten in der letzten Woche erzählst das du gehst? Dich kündigen?
Wenn du nicht zu weit weggehst werden dich die Leute schon wiederfinden, wenn sie wirklich an dir als Therapeutin hängen - und ansonsten werden deine Noch-Kollegen das schon hinbekommen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Manchen Arbeitgebern geht es zum Glück nicht anders, Andreas - ich bin erst seit 13 Jahren im Geschäft (naja, also halt damit beschäftigt Geld ranzuschaffen) und was ich erzählen könnte...
Ich hoffe für dich, mab, das die Anweisung "deinen" Patienten nichts zu sagen eben den Grund hat den Britt beschreibt; kündigen und eine ganze Reihe von Patienten "mitnehmen" wollen ist daneben - aber was möchte deine Chefin machen wenn du deinen Patienten in der letzten Woche erzählst das du gehst? Dich kündigen?
Wenn du nicht zu weit weggehst werden dich die Leute schon wiederfinden, wenn sie wirklich an dir als Therapeutin hängen - und ansonsten werden deine Noch-Kollegen das schon hinbekommen :)
Ich bin mir sicher, DAS würde vor keinem Arbeitsrichter bestehen!
Was Du in deiner Freizeit (in der Pause) mit deinen Arbeitskollegen
besprichst, gehört auch zu deiner Freizeit..und da hat der AG KEIN
Direktionsrecht.
Mir geht echt die Hutschnur hoch :confused:
Und: in der letzten Einheit würde ich mich auf jeden Fall von den Patienten verabschieden!! In dem Stil: " Dies war unsere letzte TE. Ich bin ab morgen nicht mehr hier beschäftigt. Sie werden ab sofort von XY behandelt, der eine ausführliche Übergabe von mir bekommen hat und Sie kompetent weiterbehandeln wird."
Das ist völlig korrekt und keinerlei Abwerbung...
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Mir ist auch bekannt geworden, dass alle Praxen in der Stadt über meinen Weggang informiert worden sind. Inhalt des Briefes/Fax unbekannt. Zudem werden alle meine Verordnungen/Karteien ultrastreng kontrolliert, was noch nie dagewesen ist bei mehreren Weggängen anderer Kollegen.
Ich wurde letzte Woche regelrecht drangsaliert mit irgendwelchen Forderungen vom anfertigen irgendwelcher Listen wann ich wo bei wem immer bin. Das ist aber alles bekannt. Ich soll plötzlich für alle Patienten Therapieberichte schreiben obwohl die Verordnungen teilweise nur eine Behandlung bei mir hatten. Werde durch die ganze Stadt gejagt Verordnungen (auch von kollegen) zu ändern, sogar in meiner Freizeit und der Umfang anderer Forderungen macht es notwendig Überstunden (unbezahlt) auch am Wochenende machen zu müssen.
Wie gesagt, dass habe ich noch nie erlebt bei meinen Vorgängern und die sind auch nur einfach gegangen. Ich habe keine Ahnung warum ich anders behandelt werde.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir wurde gedroht, dass bei einem einzigen Fall der bekannt wird (und in der Praxis wird viel zu viel gequatscht) ich mit sofortigen Konsequenzen rechnen muss. Gehaltskürzung für März, Rückforderung aller Gratifikationen, Schadensersatz pro Person 1.000 €, Streichung aller bisherigen Überstunden. Auf solchen *** habe ich keine Lust, weshalb ich mich schon genötigt fühle mich lieber daran zu halten.
Mir ist auch bekannt geworden, dass alle Praxen in der Stadt über meinen Weggang informiert worden sind. Inhalt des Briefes/Fax unbekannt. Zudem werden alle meine Verordnungen/Karteien ultrastreng kontrolliert, was noch nie dagewesen ist bei mehreren Weggängen anderer Kollegen.
Ich wurde letzte Woche regelrecht drangsaliert mit irgendwelchen Forderungen vom anfertigen irgendwelcher Listen wann ich wo bei wem immer bin. Das ist aber alles bekannt. Ich soll plötzlich für alle Patienten Therapieberichte schreiben obwohl die Verordnungen teilweise nur eine Behandlung bei mir hatten. Werde durch die ganze Stadt gejagt Verordnungen (auch von kollegen) zu ändern, sogar in meiner Freizeit und der Umfang anderer Forderungen macht es notwendig Überstunden (unbezahlt) auch am Wochenende machen zu müssen.
Wie gesagt, dass habe ich noch nie erlebt bei meinen Vorgängern und die sind auch nur einfach gegangen. Ich habe keine Ahnung warum ich anders behandelt werde.
lass es dir schriftl. geben!!!!! versuch es wenigstens.
bei den jetzt anfallenden zusatzaufgaben, wehre dich nicht. doch hinterfrage deinen arbeitsvertrag, ob er diese aufgaben beinhaltet.
bummelst du die überstunden ab?
therapiebericht? lass dir die VO zeigen, ob das überhaupt angekreuzt ist.
die doku sollte jedoch vollständig sein.
rezepte für andere ändern lassen? das müsste dann in der arbeitszeit geschehen.
faxe an andere praxen? warum? das solltest du klären. hinweis: verletzung des datenschutzes.
da hat sich wohl viel unmut in der praxis angesammelt.
es soll AN in dieser welt geben, die völlig geschmeidig und "elegant" mauern können.
ansonsten gibt es immer noch den ärztl. rat.....
gruss
uli
ganz wichtig, schreibe dir genau auf, was den tag über so gelaufen ist - datum, uhrzeit, wer evt. dabei war - bewahre diese notizen daheim! auf. bei AG, die so drauf sind, kann man nie wissen, was diese vorhaben. vor allem lass dich nicht einschüchtern! lass dich nicht dazu hinreissen, die kontrolle zu verlieren.
[bearbeitet am 09.03.14 20:13]
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rheuma schrieb:
mündl. mitgeteilt oder schriftl.?
lass es dir schriftl. geben!!!!! versuch es wenigstens.
bei den jetzt anfallenden zusatzaufgaben, wehre dich nicht. doch hinterfrage deinen arbeitsvertrag, ob er diese aufgaben beinhaltet.
bummelst du die überstunden ab?
therapiebericht? lass dir die VO zeigen, ob das überhaupt angekreuzt ist.
die doku sollte jedoch vollständig sein.
rezepte für andere ändern lassen? das müsste dann in der arbeitszeit geschehen.
faxe an andere praxen? warum? das solltest du klären. hinweis: verletzung des datenschutzes.
da hat sich wohl viel unmut in der praxis angesammelt.
es soll AN in dieser welt geben, die völlig geschmeidig und "elegant" mauern können.
ansonsten gibt es immer noch den ärztl. rat.....
gruss
uli
ganz wichtig, schreibe dir genau auf, was den tag über so gelaufen ist - datum, uhrzeit, wer evt. dabei war - bewahre diese notizen daheim! auf. bei AG, die so drauf sind, kann man nie wissen, was diese vorhaben. vor allem lass dich nicht einschüchtern! lass dich nicht dazu hinreissen, die kontrolle zu verlieren.
[bearbeitet am 09.03.14 20:13]
Ansonsten schließe ich mich rheuma an, notfalls mal ärztlichen Rat einzuholen.
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Roxx schrieb:
Du liebe Güte, die Angst deines PI hat ja richtig paranoide Züge. Wenn umliegende Praxen über dein Ausscheiden informiert wurden, nimmt man es mit dem Datenschutz wohl nicht allzu genau. Und wenn du in deiner Freizeit unbezahlt irgendwelche Arbeiten erledigst, bist du selbst schuld.
Ansonsten schließe ich mich rheuma an, notfalls mal ärztlichen Rat einzuholen.
Den Wink mit dem Arzt schon. Die Überstunden unbezahlt lasse ich mir bisher nicht gefallen, ich schreibe sie trotzdem auf.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das mit dem Datenschutz verstehe ich nicht ganz!
Den Wink mit dem Arzt schon. Die Überstunden unbezahlt lasse ich mir bisher nicht gefallen, ich schreibe sie trotzdem auf.
im übrigen verstehe ich den chef nicht. du sollst weder patienten noch kollegen von deinem weggehen informieren. doch er macht diesen vorgang per fax vielen kollegen (und damit auch deren kunden) publik.
die strafandrohung (1.000 € je person) ist ein witz. doch die drohung, dein dir zustehendes gehalt einzubehalten, grenzt fast schon an nötigung.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
du hast gekündigt. kündigungen sind im berufsleben völlig normal. die kündigung geht dich und deinen jetzigen arbeitgeber was an. auch okay. diese kündigung darf dein jetziger arbeitgeber ohne dein einverständnis doch nicht allen kollegen im umkreis publik machen. diese massnahme ist zudem völlig ungewöhnlich. was will der chef damit anderen sagen/ evt. andeuten? was sollen die anderen darüber schlussfolgern? das lässt viele - für dich ungünstige - auslegungen zu.
im übrigen verstehe ich den chef nicht. du sollst weder patienten noch kollegen von deinem weggehen informieren. doch er macht diesen vorgang per fax vielen kollegen (und damit auch deren kunden) publik.
die strafandrohung (1.000 € je person) ist ein witz. doch die drohung, dein dir zustehendes gehalt einzubehalten, grenzt fast schon an nötigung.
gruss
uli
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Illdisposed schrieb:
Sollte in diese Richtung irgendetwas von deinem jetzigen Chef kommen, ab zum Arbeitsgericht.
Wir hören hier nur, wie mab es empfindet. Was davon stimmt und was mab vielleicht falsch empfindet, kann keiner von uns hier beurteilen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Leute. laßt doch mal die Kirche im Dorf. Wir hören hier nur "die Wahrheit" einer Seite. Hat MAB alle!!! Praxen in der Umgebung gefragt und die PI haben alle bestätigt, dass sie vom PI der Praxis von mab informiert worden sind, dass mab gekündigt hat? Das glaube ich schlicht nicht. Was hätte der PI davon? Und mab schreibt selbst, dass es vorher noch niemals ein solches Verhalten des PI gab. Da muss man doch mal nachdenken, woran das evtl. liegen mag. Ich will mir hier weder in die eine noch in die andere Richtung ein Urteil erlauben. Aber dieses ganze sinnlose Rumwettern hier, bringt doch keinen weiter. Niemand kennt die wirkliche Situation.
Wir hören hier nur, wie mab es empfindet. Was davon stimmt und was mab vielleicht falsch empfindet, kann keiner von uns hier beurteilen.
Gruß Britt
Wenn ich mir vorstelle, mein AG würde das von mir im Falle einer Kündigung verlangen, würde ich mich totlachen! Aber wir sind hier auch auf dem Dorf und ich müsste in der Praxis nicht ein Wort darüber verlieren und es wüssten trotzdem alle! Aber um sich selber nicht kaputt zu machen, ist vielleicht ein Arztbesuch nicht wirklich das schlechteste.
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anika666 schrieb:
Warum lässt du dich so verückt machen? Mit deinen Kollegen kannst du jederzeit privat über alles reden und mit Patienten (vorallem mit denen die man schon lange kennt) kann man auch wunderbar "durch die Blume" komunizieren! Ausserdem muss deine AG ein solches "Vergehen" erstmal nachweisen! Und diese Drohungen sind wirklich lächerlich! Ich behaupte mal, dass sich ein Arbeitsrichter schlapp lachen würde.
Wenn ich mir vorstelle, mein AG würde das von mir im Falle einer Kündigung verlangen, würde ich mich totlachen! Aber wir sind hier auch auf dem Dorf und ich müsste in der Praxis nicht ein Wort darüber verlieren und es wüssten trotzdem alle! Aber um sich selber nicht kaputt zu machen, ist vielleicht ein Arztbesuch nicht wirklich das schlechteste.
Mit dieser Einstellung würde Anonymus bei mir Betriebsverbot bekommen.
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rudibam schrieb:
Der Arztbesuch ist für den AG auf jeden Fall billiger als den AN bis zum ausscheiden freizustellen.
Mit dieser Einstellung würde Anonymus bei mir Betriebsverbot bekommen.
Jetzt muss ich sogar befürchten, dass mein zukünftiger meinen Vertrag aufhebt!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe nicht meinen zukünftigen Arbeitsplatz genannt und mein zukünftiger wurde auch angeschrieben, weil dieser knapp 1 km weg ist. Es ist schon richtig blöd wenn man vom zukünftigen angerufen und gefragt wird was da los sei. Verwertbar ist es nicht wirklich: Ein Mitarbeiter meiner Praxis verlässt zum ... meine Praxis ... schlechte arbeit, unpünktlich und andere sachen. Aber halt ohne Namen.
Jetzt muss ich sogar befürchten, dass mein zukünftiger meinen Vertrag aufhebt!
Und ganz ehrlich, wenn ein AG so reagiert, wie Du es beschrieben hat...ich weiß nicht, was da passiert sein muss!
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Andreas216 schrieb:
Hallo mab..wie Britt schon schreibt, wir Außenstehenden kennen nur eine Seite der Medaille.... was wirklich die Hintergründe für das Verhalten deines "Noch AG" sein könnten, weiß hier keiner...Fakt ist, dass auch in AG Kreisen untereinander gesprochen wird...Es gibt sogar telefonische Nachfragen von potentiellen neuen AG beim "ALT AG". Und auch ohne konkrete Worte kann man dem "neuen" ne Menge mitteilen...So in etwa: "...Ich will dem ehemaligen MA XY nicht den zukünftigen Arbeitsplatz verbauen...." Da hat man nichts und doch genug gesagt....und bewegt sich immer noch legal...Es soll auch vorkommen, dass PI untereinander sogar privat verkehren und sich austauschen...Glaub doch nicht, dass man sich im Vakuum bewegt!
Und ganz ehrlich, wenn ein AG so reagiert, wie Du es beschrieben hat...ich weiß nicht, was da passiert sein muss!
RUNDUMWARNUNG aller pt praxen vor der ausscheidenden mitarbeiterin. da sie die einzige ist, die gekündigt hat, liegt der hinweis nahe, dass sie es ist. - der neue chef hat das auch schon realisiert, so dass der neue arbeitsplatz in gefahr ist.
ich frage mich daher, wie mies drauf muss ein PI sein, der einer
von sich aus kündigenden mitarbeiterin das antreten der neuen
stelle so erschwert.?
was soll das denn bedeuten?
langjährige mitarbeiterin mit stammpatienten seit etlichen jahren und dann rumzuschreiben "schlechte" arbeitsleistung!
doch
niemand der langzeitpatienten darf informiert werden, dass "ihr" therapeut die praxis wechselt!
es wird nicht nur mit schadensersatz sondern auch mit rückforderung von in der vergangenheit erhaltenen gratifikationen ( wohl für schlechte arbeit?), nichtbezahlung der geleisteten überstunden und nichtauszahlung des lohns gedroht (im falle der info an patienten oder kollegen).
aus patientensicht deutet alles darauf hin, mab war eine besonders qualifizierte kraft, dem PI wohl weit überlegen, ausserdem weiss sie zuviel über die praxis; PI hat angst vor der zukunft und zieht bei ihr aus rach- und vergeltungssucht, um ihr eins auszuwischen, beruflich den stecker raus.
mab schnapp dir das fax, geh damit zu einem RA.
fordere unterlassung und drohe mit schadensersatz wg des versuches der berufl. vernichtung.
ich war jahrzehntelang berufstätig - in einer anderen branche-.
wäre mir dergleichen je passiert, hätte ich vorab den chef zur rede gestellt lauthals in der praxis, dürfen ruhig alle kollegen und patienten das mitanhören. schliesslich sollte ein patient auch wissen, zu was für gemeinheiten der PI in der lage ist. (könnte ja auch mal patienten treffen). wer sich so verhält, der ist m.e. noch zu ganz anderen taten fähig.
solltest du wg dieses faxes ab april ohne stelle, d.h. arbeitslos sein, fordere von ihm den unterhalt ein.
lieben gruss
uli
[bearbeitet am 11.03.14 11:00]
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rheuma schrieb:
doch nun hat mab die info, was in dem fax der alten praxis steht wie: unpünktlich, schlechte arbeit etc...... nur kein name wird genannt. es handelt sich demnach um eine
RUNDUMWARNUNG aller pt praxen vor der ausscheidenden mitarbeiterin. da sie die einzige ist, die gekündigt hat, liegt der hinweis nahe, dass sie es ist. - der neue chef hat das auch schon realisiert, so dass der neue arbeitsplatz in gefahr ist.
ich frage mich daher, wie mies drauf muss ein PI sein, der einer
von sich aus kündigenden mitarbeiterin das antreten der neuen
stelle so erschwert.?
was soll das denn bedeuten?
langjährige mitarbeiterin mit stammpatienten seit etlichen jahren und dann rumzuschreiben "schlechte" arbeitsleistung!
doch
niemand der langzeitpatienten darf informiert werden, dass "ihr" therapeut die praxis wechselt!
es wird nicht nur mit schadensersatz sondern auch mit rückforderung von in der vergangenheit erhaltenen gratifikationen ( wohl für schlechte arbeit?), nichtbezahlung der geleisteten überstunden und nichtauszahlung des lohns gedroht (im falle der info an patienten oder kollegen).
aus patientensicht deutet alles darauf hin, mab war eine besonders qualifizierte kraft, dem PI wohl weit überlegen, ausserdem weiss sie zuviel über die praxis; PI hat angst vor der zukunft und zieht bei ihr aus rach- und vergeltungssucht, um ihr eins auszuwischen, beruflich den stecker raus.
mab schnapp dir das fax, geh damit zu einem RA.
fordere unterlassung und drohe mit schadensersatz wg des versuches der berufl. vernichtung.
ich war jahrzehntelang berufstätig - in einer anderen branche-.
wäre mir dergleichen je passiert, hätte ich vorab den chef zur rede gestellt lauthals in der praxis, dürfen ruhig alle kollegen und patienten das mitanhören. schliesslich sollte ein patient auch wissen, zu was für gemeinheiten der PI in der lage ist. (könnte ja auch mal patienten treffen). wer sich so verhält, der ist m.e. noch zu ganz anderen taten fähig.
solltest du wg dieses faxes ab april ohne stelle, d.h. arbeitslos sein, fordere von ihm den unterhalt ein.
lieben gruss
uli
[bearbeitet am 11.03.14 11:00]
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Andreas216 schrieb:
komisch...es wird hier alles ausschließlich einseitig gesehen.....Earum reagiert ein AG so? mal drüber nachgedacht? Fakt ist, dass es so rein rechtlich gar nicht geht....Ist richtig! Aber wir kennen nur eine Seite!
leistet ein arbeitnehmer schlechte arbeit, das gibt es. doch warum behält der AG ihn dann jahrelang? schlechte arbeit geht zu lasten der patienten. das nimmt dann ein AG billigend in kauf?
unpünktlichkeit. das gibt es en masse. entweder der AG mahnt das ab oder er billigt so ein verhalten. der AN sollte schon wissen, woran er ist.
übrigens muss eine abmahnung immer zeitnah nach dem ereignis erfolgen. im arbeitsrecht gibt es kein nachkarten von "verfehlungen" von vor jahren, es sei denn diese seien aktenkundig. doch auch abmahnungen werden nicht im arbeitszeugnis erwähnt.
ist ein AG nicht zufrieden, gibt es keine gratifikationen.
immer MUSS ein AN wissen, was sache ist. schweigt der AG, dann hat er nichts zu beanstanden.
macht euch nichts vor. die warnung vor dem mitarbeiter ist draussen und der mitarbeiter fällt aus allen wolken. es dürfte auch in kürzester zeit der betr. namen fallen. immer bleibt etwas am AN hängen. der berufl. werdegang ist torpediert worden. kann ein wohnortswechsel nicht erfolgen, wird es mab künftig schwer haben, eine arbeitsstelle zu finden. sie wird immer verunsichert sein. kein guter start für einen neuanfang. denn das fax wird immer schon vor ihr da sein.
den eingetretenen und noch eintretenden schaden sollte jetzt der verursachende AG übernehmen. er sollte für sein handeln einstehen. - ich weiss, das kann richtig teuer werden. für den AG zu hoffen ist, dass bei mab kein gesundheitl. schaden eintritt, so dass sie evt. berufsunfähig werden könnte. -
im übrigen hätte mab evt. auch noch kl. trümpfe, sollte sie praxisinterna kennen und ausplaudern können.
wie verzweifelt/wütend/boshaft muss ein PI sein, dass er sich zu so einem tun hinreissen lässt? eine entschuldigung gibt es für so ein verhalten wohl kaum noch.
mab muss sich WEHREN und sollte das mit allen mitteln machen. JETZT und SOFORT. vor allem sollte alles dokumentiert werden.
unter diesen umständen kann kein arbeitgeber mehr erwarten, dass sie noch weiter unter ihm arbeiten möchte.
das weitere vorgehen sollte bald mit einem rechtsanwalt besprochen werden. evt. gibt es in der nähe ein arbeitsgericht. dort könnte sie sich auch mal beraten lassen.
natürlich kann sie unter diesen umständen auch die stammpatienten befragen, ob sie sich beschwert hätten...
gruss
uli
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rheuma schrieb:
warum? das weiss hier niemand.
leistet ein arbeitnehmer schlechte arbeit, das gibt es. doch warum behält der AG ihn dann jahrelang? schlechte arbeit geht zu lasten der patienten. das nimmt dann ein AG billigend in kauf?
unpünktlichkeit. das gibt es en masse. entweder der AG mahnt das ab oder er billigt so ein verhalten. der AN sollte schon wissen, woran er ist.
übrigens muss eine abmahnung immer zeitnah nach dem ereignis erfolgen. im arbeitsrecht gibt es kein nachkarten von "verfehlungen" von vor jahren, es sei denn diese seien aktenkundig. doch auch abmahnungen werden nicht im arbeitszeugnis erwähnt.
ist ein AG nicht zufrieden, gibt es keine gratifikationen.
immer MUSS ein AN wissen, was sache ist. schweigt der AG, dann hat er nichts zu beanstanden.
macht euch nichts vor. die warnung vor dem mitarbeiter ist draussen und der mitarbeiter fällt aus allen wolken. es dürfte auch in kürzester zeit der betr. namen fallen. immer bleibt etwas am AN hängen. der berufl. werdegang ist torpediert worden. kann ein wohnortswechsel nicht erfolgen, wird es mab künftig schwer haben, eine arbeitsstelle zu finden. sie wird immer verunsichert sein. kein guter start für einen neuanfang. denn das fax wird immer schon vor ihr da sein.
den eingetretenen und noch eintretenden schaden sollte jetzt der verursachende AG übernehmen. er sollte für sein handeln einstehen. - ich weiss, das kann richtig teuer werden. für den AG zu hoffen ist, dass bei mab kein gesundheitl. schaden eintritt, so dass sie evt. berufsunfähig werden könnte. -
im übrigen hätte mab evt. auch noch kl. trümpfe, sollte sie praxisinterna kennen und ausplaudern können.
wie verzweifelt/wütend/boshaft muss ein PI sein, dass er sich zu so einem tun hinreissen lässt? eine entschuldigung gibt es für so ein verhalten wohl kaum noch.
mab muss sich WEHREN und sollte das mit allen mitteln machen. JETZT und SOFORT. vor allem sollte alles dokumentiert werden.
unter diesen umständen kann kein arbeitgeber mehr erwarten, dass sie noch weiter unter ihm arbeiten möchte.
das weitere vorgehen sollte bald mit einem rechtsanwalt besprochen werden. evt. gibt es in der nähe ein arbeitsgericht. dort könnte sie sich auch mal beraten lassen.
natürlich kann sie unter diesen umständen auch die stammpatienten befragen, ob sie sich beschwert hätten...
gruss
uli
Ich hab schon soviel MA in meiner PI Karriere erlebt...es gibt Sachen, die gibts gar nicht...bis hin zum Borderliner, der /die in der Nacht bei mir privat zu Hause anrief......und noch einige andere Schnerzelchen
[bearbeitet am 11.03.14 13:18]
[bearbeitet am 11.03.14 13:28]
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Andreas216 schrieb:
Und nochmal...Du kennst AUSSCHLIEßLICH die Seite von mab....was wirklich vorgefallen ist, weißt Du nicht! Also halt ein bissel den Ball flach! Und Punkt...
Ich hab schon soviel MA in meiner PI Karriere erlebt...es gibt Sachen, die gibts gar nicht...bis hin zum Borderliner, der /die in der Nacht bei mir privat zu Hause anrief......und noch einige andere Schnerzelchen
[bearbeitet am 11.03.14 13:18]
[bearbeitet am 11.03.14 13:28]
das fax (d.h. die RUNDUMWARNUNG vor ihr) ist nach dem vortrag von mab durch nichts gerechtfertigt.
selbst wenn etwas vorliegen würde, darf ein AG sich nicht so verhalten. glaubt ein AG, dass der AN zu irgendeiner beanstandung anlass gegeben hat, so MUSS er den AN nicht nur informieren sondern ihm auch gelegenheit geben, sich zu diesem vorwurf zu äussern. aber keinesfalls andere pt praxen darüber in kenntnis setzen. selbst wenn unpünklichkeit und schlechte arbeitsleistung zutreffen würden, so darf er nicht die anderen praxen "warnen". er drängt seine meinung den anderen förmlich auf. er informiert abwertend "hinz und kunz" ungefragt und ungebeten über einen bei ihm seit jahren beschäftigen arbeitnehmer!!!!
auch das ist verletzung des datenschutzes.
es ist unglaublich.
andauernd beklagen sich hier PI, dass ein arzt wohl ihre praxis nicht empfehle bzw. eine andere praxis empfohlen habe. andererseits finden die PI s es völlig okay, dass sie reihum pt praxen vor ausscheidenden langjährigen mitarbeitern warnen sollten. den mitarbeitern werden nicht etwa schwere strafbare taten nachgesagt o.ä. sondern ihnen wird vorgeworfen, dass sie unpünktlich seien und schlechte leistungen gezeigt haben.
nur deshalb hat man sie auch viele jahre beschäftigt.
geht es noch?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
egal was vorgefallen ist, so ein verhalten geht nicht! das kann nicht toleriert werden.
das fax (d.h. die RUNDUMWARNUNG vor ihr) ist nach dem vortrag von mab durch nichts gerechtfertigt.
selbst wenn etwas vorliegen würde, darf ein AG sich nicht so verhalten. glaubt ein AG, dass der AN zu irgendeiner beanstandung anlass gegeben hat, so MUSS er den AN nicht nur informieren sondern ihm auch gelegenheit geben, sich zu diesem vorwurf zu äussern. aber keinesfalls andere pt praxen darüber in kenntnis setzen. selbst wenn unpünklichkeit und schlechte arbeitsleistung zutreffen würden, so darf er nicht die anderen praxen "warnen". er drängt seine meinung den anderen förmlich auf. er informiert abwertend "hinz und kunz" ungefragt und ungebeten über einen bei ihm seit jahren beschäftigen arbeitnehmer!!!!
auch das ist verletzung des datenschutzes.
es ist unglaublich.
andauernd beklagen sich hier PI, dass ein arzt wohl ihre praxis nicht empfehle bzw. eine andere praxis empfohlen habe. andererseits finden die PI s es völlig okay, dass sie reihum pt praxen vor ausscheidenden langjährigen mitarbeitern warnen sollten. den mitarbeitern werden nicht etwa schwere strafbare taten nachgesagt o.ä. sondern ihnen wird vorgeworfen, dass sie unpünktlich seien und schlechte leistungen gezeigt haben.
nur deshalb hat man sie auch viele jahre beschäftigt.
geht es noch?
gruss
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Andreas216 schrieb:
komm wieder runter...wer lesen kann, ist klar im Vorteil...ich schrieb oben, dass das verhalten nicht in Ordnung ist, richtig? ABER...wir können hier nichts beurteilen, da wir nicht beide Seiten kennen...Und Sorry....um fair zu bleiben, und die ganze Situation zu beurteilen, wäre das doch wohl nötig! Und nu gut
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Problem beschreiben
chipchap schrieb:
"Selbst die Kollegen darf ich nicht darüber informieren,.."
Ich bin mir sicher, DAS würde vor keinem Arbeitsrichter bestehen!
Was Du in deiner Freizeit (in der Pause) mit deinen Arbeitskollegen
besprichst, gehört auch zu deiner Freizeit..und da hat der AG KEIN
Direktionsrecht.
Mir geht echt die Hutschnur hoch :confused:
Und: in der letzten Einheit würde ich mich auf jeden Fall von den Patienten verabschieden!! In dem Stil: " Dies war unsere letzte TE. Ich bin ab morgen nicht mehr hier beschäftigt. Sie werden ab sofort von XY behandelt, der eine ausführliche Übergabe von mir bekommen hat und Sie kompetent weiterbehandeln wird."
Das ist völlig korrekt und keinerlei Abwerbung...
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