Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich verlasse bald meinen aktuellen Arbeitgeber und ich bin die Einzige in der Praxis die einem Mt Zertifikat hat. Leider, wie in vielen anderen Praxen, machen auch dort Mitarbeiter Mt, die kein Zertifikat haben.
Jetzt meine Frage:
Ist es möglich, das mein noch aktueller AG mich nach meinem Ausscheiden nicht bei den Kk abmeldet und somit weiter Mt Rezepte über mich abrechnet, obwohl ich nicht mehr dort arbeite?
Die Befürchtung habe ich leider.
Kann ich selber mein Zertifikat von den Kk zurück fordern?
Ich hoffe, die Fragen sind verständlich!
Danke!!
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Hallo!
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich verlasse bald meinen aktuellen Arbeitgeber und ich bin die Einzige in der Praxis die einem Mt Zertifikat hat. Leider, wie in vielen anderen Praxen, machen auch dort Mitarbeiter Mt, die kein Zertifikat haben.
Jetzt meine Frage:
Ist es möglich, das mein noch aktueller AG mich nach meinem Ausscheiden nicht bei den Kk abmeldet und somit weiter Mt Rezepte über mich abrechnet, obwohl ich nicht mehr dort arbeite?
Die Befürchtung habe ich leider.
Kann ich selber mein Zertifikat von den Kk zurück fordern?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich verlasse bald meinen aktuellen Arbeitgeber und ich bin die Einzige in der Praxis die einem Mt Zertifikat hat. Leider, wie in vielen anderen Praxen, machen auch dort Mitarbeiter Mt, die kein Zertifikat haben.
Jetzt meine Frage:
Ist es möglich, das mein noch aktueller AG mich nach meinem Ausscheiden nicht bei den Kk abmeldet und somit weiter Mt Rezepte über mich abrechnet, obwohl ich nicht mehr dort arbeite?
Die Befürchtung habe ich leider.
Kann ich selber mein Zertifikat von den Kk zurück fordern?
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Wenn dort Mitarbeiter ohne MT solche Rezepte abarbeiten und diese abgerechnet werden ist das Betrug.
Natürlich ist es möglich,dass dein AG weiter MT abrechnet wenn er dich nicht abmeldet, wozu er aber verpflichtet ist . Tut er das nicht ist es eben wieder Betrug der aber nur geahndet wird wenn er auch entdeckt wird.
Wo kein Kläger- keine Klage.
Und nein, du kannst es nicht selbst zurückfordern, da dies nur der PI kann der diese eben auf seine Praxis angemeldet hat.
Aber du kannst dort eine Meldung machen über den Stand der Dinge wenn es dir wichtig ist evtl Missbrauch zu verhindern.
In jedem Fall wäre aber ein klärendes Gespräch mit deinem AG vorzuziehen!
Im übrigen gehört dein MT Zertifikat dir und du verlierst es ja nicht wenn du den Arbeitgeber wechselst selbst wenn dein aktueller AG o.g. Missbrauch betreiben würde.
Du hast ja dein Original bei dir zu Hause.
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Wenn dort Mitarbeiter ohne MT solche Rezepte abarbeiten und diese abgerechnet werden ist das Betrug.
Natürlich ist es möglich,dass dein AG weiter MT abrechnet wenn er dich nicht abmeldet, wozu er aber verpflichtet ist . Tut er das nicht ist es eben wieder Betrug der aber nur geahndet wird wenn er auch entdeckt wird.
Wo kein Kläger- keine Klage.
Und nein, du kannst es nicht selbst zurückfordern, da dies nur der PI kann der diese eben auf seine Praxis angemeldet hat.
Aber du kannst dort eine Meldung machen über den Stand der Dinge wenn es dir wichtig ist evtl Missbrauch zu verhindern.
In jedem Fall wäre aber ein klärendes Gespräch mit deinem AG vorzuziehen!
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Vorsichtshalber kannst du die AOK -stellvertretend für die "RVO-Kassen" und die VdaK Vertretung in Stuttgart informieren, dass du die Praxis verlässt und somit niemand mehr die MT-Zulassung hat.
Wenn alle wegschauen, wenn betrogen wird, geht das auf uns alle wieder zurück!
Daher hätte ich null Probleme dies zu melden.
stefan 302
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Vorsichtshalber kannst du die AOK -stellvertretend für die "RVO-Kassen" und die VdaK Vertretung in Stuttgart informieren, dass du die Praxis verlässt und somit niemand mehr die MT-Zulassung hat.
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Daher hätte ich null Probleme dies zu melden.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Vorsichtshalber kannst du die AOK -stellvertretend für die "RVO-Kassen" und die VdaK Vertretung in Stuttgart informieren, dass du die Praxis verlässt und somit niemand mehr die MT-Zulassung hat.
Wenn alle wegschauen, wenn betrogen wird, geht das auf uns alle wieder zurück!
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stefan 302
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ob die AN (expl. ausgeschiedene) immer alles genau wissen, stelle ich in Zweifel!
AT kann den kranken Kassen doch nur mitteilen, dass seine MT-Qualifikation dem alten AG nicht mehr zur Verfügung steht. Ob inzwischen eine andere MT-Quali verfügbar wurde, muss nicht zwingend Wissensstand von AT sein.
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ob die AN (expl. ausgeschiedene) immer alles genau wissen, stelle ich in Zweifel!
AT kann den kranken Kassen doch nur mitteilen, dass seine MT-Qualifikation dem alten AG nicht mehr zur Verfügung steht. Ob inzwischen eine andere MT-Quali verfügbar wurde, muss nicht zwingend Wissensstand von AT sein.
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mocca schrieb:
ob die AN (expl. ausgeschiedene) immer alles genau wissen, stelle ich in Zweifel!
AT kann den kranken Kassen doch nur mitteilen, dass seine MT-Qualifikation dem alten AG nicht mehr zur Verfügung steht. Ob inzwischen eine andere MT-Quali verfügbar wurde, muss nicht zwingend Wissensstand von AT sein.
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stimmt, jedoch gehe ich sehr offen mit diesen Dingen um. Bei uns weiß jeder PT, welche Quali wer hat. Somit gibt es keine "Tuschelei" unter den AN. Bei uns wird in Theorg explizit der Therapeut nur freigeschaltet mit dem Heilmittel, zu welchem er ein Zertifikat hat.
Bei uns steht auch im AV, dass nur das abgegeben werden darf, zu welchem HM er befähigt ist.
stefan 302
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• Heike Nissel
stimmt, jedoch gehe ich sehr offen mit diesen Dingen um. Bei uns weiß jeder PT, welche Quali wer hat. Somit gibt es keine "Tuschelei" unter den AN. Bei uns wird in Theorg explizit der Therapeut nur freigeschaltet mit dem Heilmittel, zu welchem er ein Zertifikat hat.
Bei uns steht auch im AV, dass nur das abgegeben werden darf, zu welchem HM er befähigt ist.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
stimmt, jedoch gehe ich sehr offen mit diesen Dingen um. Bei uns weiß jeder PT, welche Quali wer hat. Somit gibt es keine "Tuschelei" unter den AN. Bei uns wird in Theorg explizit der Therapeut nur freigeschaltet mit dem Heilmittel, zu welchem er ein Zertifikat hat.
Bei uns steht auch im AV, dass nur das abgegeben werden darf, zu welchem HM er befähigt ist.
stefan 302
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man könnte jetzt schon das Thema "Datenschutz innerhalb der Belegschaft" diskutieren. Zumal es hier auch um die Zeit nach dem Ausscheiden eines MA aus dem Betrieb geht.
Nachtrag:
Die Abarbeitung vom privaten MT-Rezepten dürfte wohl nicht von vornherein als Betrug verurteilt werden.
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man könnte jetzt schon das Thema "Datenschutz innerhalb der Belegschaft" diskutieren. Zumal es hier auch um die Zeit nach dem Ausscheiden eines MA aus dem Betrieb geht.
Nachtrag:
Die Abarbeitung vom privaten MT-Rezepten dürfte wohl nicht von vornherein als Betrug verurteilt werden.
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mocca schrieb:
man könnte jetzt schon das Thema "Datenschutz innerhalb der Belegschaft" diskutieren. Zumal es hier auch um die Zeit nach dem Ausscheiden eines MA aus dem Betrieb geht.
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Die Abarbeitung vom privaten MT-Rezepten dürfte wohl nicht von vornherein als Betrug verurteilt werden.
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Wenn dort Mitarbeiter ohne MT solche Rezepte abarbeiten und diese abgerechnet werden ist das Betrug.
Natürlich ist es möglich,dass dein AG weiter MT abrechnet wenn er dich nicht abmeldet, wozu er aber verpflichtet ist . Tut er das nicht ist es eben wieder Betrug der aber nur geahndet wird wenn er auch entdeckt wird.
Wo kein Kläger- keine Klage.
Und nein, du kannst es nicht selbst zurückfordern, da dies nur der PI kann der diese eben auf seine Praxis angemeldet hat.
Aber du kannst dort eine Meldung machen über den Stand der Dinge wenn es dir wichtig ist evtl Missbrauch zu verhindern.
In jedem Fall wäre aber ein klärendes Gespräch mit deinem AG vorzuziehen!
Im übrigen gehört dein MT Zertifikat dir und du verlierst es ja nicht wenn du den Arbeitgeber wechselst selbst wenn dein aktueller AG o.g. Missbrauch betreiben würde.
Du hast ja dein Original bei dir zu Hause.
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Mir ist und war das nicht egal. Nur leider habe ich ausser ständig darauf hinzuweisen, Diskussionen zu führen und letztendlich zu kündigen m.M. nach aus meiner Position heraus schon etwas gemacht.
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Mir ist und war das nicht egal. Nur leider habe ich ausser ständig darauf hinzuweisen, Diskussionen zu führen und letztendlich zu kündigen m.M. nach aus meiner Position heraus schon etwas gemacht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir ist und war das nicht egal. Nur leider habe ich ausser ständig darauf hinzuweisen, Diskussionen zu führen und letztendlich zu kündigen m.M. nach aus meiner Position heraus schon etwas gemacht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.4.16 19:12:
Mir ist und war das nicht egal. Nur leider habe ich ausser ständig darauf hinzuweisen, Diskussionen zu führen und letztendlich zu kündigen m.M. nach aus meiner Position heraus schon etwas gemacht.
Manchmal ist es geschickt alles wichtige gleich im ersten Beitrag zu schreiben.
Das erspart die eine oder andere seltsame Antwort und die Notwendigkeit nachgeschobener Erklärungen.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.4.16 19:12:
Mir ist und war das nicht egal. Nur leider habe ich ausser ständig darauf hinzuweisen, Diskussionen zu führen und letztendlich zu kündigen m.M. nach aus meiner Position heraus schon etwas gemacht.[/zitat]
Manchmal ist es geschickt alles wichtige gleich im ersten Beitrag zu schreiben.
Das erspart die eine oder andere seltsame Antwort und die Notwendigkeit nachgeschobener Erklärungen.
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mbone schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.4.16 19:12:
Mir ist und war das nicht egal. Nur leider habe ich ausser ständig darauf hinzuweisen, Diskussionen zu führen und letztendlich zu kündigen m.M. nach aus meiner Position heraus schon etwas gemacht.
Manchmal ist es geschickt alles wichtige gleich im ersten Beitrag zu schreiben.
Das erspart die eine oder andere seltsame Antwort und die Notwendigkeit nachgeschobener Erklärungen.
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morpheus-06 schrieb:
Ist doch völlig egal, du trägst keine Versntwortung bei Missbrauch deiner Zertifikate.
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Jetzt meine Frage:
Ist es möglich, das mein noch aktueller AG mich nach meinem Ausscheiden nicht bei den Kk abmeldet und somit weiter Mt Rezepte über mich abrechnet, obwohl ich nicht mehr dort arbeite?
Die Befürchtung habe ich leider.
Kann ich selber mein Zertifikat von den Kk zurück fordern?
Ich hoffe, die Fragen sind verständlich!
Danke!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich verlasse bald meinen aktuellen Arbeitgeber und ich bin die Einzige in der Praxis die einem Mt Zertifikat hat. Leider, wie in vielen anderen Praxen, machen auch dort Mitarbeiter Mt, die kein Zertifikat haben.
Jetzt meine Frage:
Ist es möglich, das mein noch aktueller AG mich nach meinem Ausscheiden nicht bei den Kk abmeldet und somit weiter Mt Rezepte über mich abrechnet, obwohl ich nicht mehr dort arbeite?
Die Befürchtung habe ich leider.
Kann ich selber mein Zertifikat von den Kk zurück fordern?
Ich hoffe, die Fragen sind verständlich!
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Natürlich ist es möglich,dass dein AG weiter MT abrechnet wenn er dich nicht abmeldet, wozu er aber verpflichtet ist . Tut er das nicht ist es eben wieder Betrug der aber nur geahndet wird wenn er auch entdeckt wird.
Wo kein Kläger- keine Klage.
Und nein, du kannst es nicht selbst zurückfordern, da dies nur der PI kann der diese eben auf seine Praxis angemeldet hat.
Aber du kannst dort eine Meldung machen über den Stand der Dinge wenn es dir wichtig ist evtl Missbrauch zu verhindern.
In jedem Fall wäre aber ein klärendes Gespräch mit deinem AG vorzuziehen!
Im übrigen gehört dein MT Zertifikat dir und du verlierst es ja nicht wenn du den Arbeitgeber wechselst selbst wenn dein aktueller AG o.g. Missbrauch betreiben würde.
Du hast ja dein Original bei dir zu Hause.
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Wenn alle wegschauen, wenn betrogen wird, geht das auf uns alle wieder zurück!
Daher hätte ich null Probleme dies zu melden.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Vorsichtshalber kannst du die AOK -stellvertretend für die "RVO-Kassen" und die VdaK Vertretung in Stuttgart informieren, dass du die Praxis verlässt und somit niemand mehr die MT-Zulassung hat.
Wenn alle wegschauen, wenn betrogen wird, geht das auf uns alle wieder zurück!
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stefan 302
AT kann den kranken Kassen doch nur mitteilen, dass seine MT-Qualifikation dem alten AG nicht mehr zur Verfügung steht. Ob inzwischen eine andere MT-Quali verfügbar wurde, muss nicht zwingend Wissensstand von AT sein.
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mocca schrieb:
ob die AN (expl. ausgeschiedene) immer alles genau wissen, stelle ich in Zweifel!
AT kann den kranken Kassen doch nur mitteilen, dass seine MT-Qualifikation dem alten AG nicht mehr zur Verfügung steht. Ob inzwischen eine andere MT-Quali verfügbar wurde, muss nicht zwingend Wissensstand von AT sein.
Bei uns steht auch im AV, dass nur das abgegeben werden darf, zu welchem HM er befähigt ist.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
stimmt, jedoch gehe ich sehr offen mit diesen Dingen um. Bei uns weiß jeder PT, welche Quali wer hat. Somit gibt es keine "Tuschelei" unter den AN. Bei uns wird in Theorg explizit der Therapeut nur freigeschaltet mit dem Heilmittel, zu welchem er ein Zertifikat hat.
Bei uns steht auch im AV, dass nur das abgegeben werden darf, zu welchem HM er befähigt ist.
stefan 302
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Die Abarbeitung vom privaten MT-Rezepten dürfte wohl nicht von vornherein als Betrug verurteilt werden.
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man könnte jetzt schon das Thema "Datenschutz innerhalb der Belegschaft" diskutieren. Zumal es hier auch um die Zeit nach dem Ausscheiden eines MA aus dem Betrieb geht.
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Die Abarbeitung vom privaten MT-Rezepten dürfte wohl nicht von vornherein als Betrug verurteilt werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antworten und Tipps!
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mbone schrieb:
Wenn dort Mitarbeiter ohne MT solche Rezepte abarbeiten und diese abgerechnet werden ist das Betrug.
Natürlich ist es möglich,dass dein AG weiter MT abrechnet wenn er dich nicht abmeldet, wozu er aber verpflichtet ist . Tut er das nicht ist es eben wieder Betrug der aber nur geahndet wird wenn er auch entdeckt wird.
Wo kein Kläger- keine Klage.
Und nein, du kannst es nicht selbst zurückfordern, da dies nur der PI kann der diese eben auf seine Praxis angemeldet hat.
Aber du kannst dort eine Meldung machen über den Stand der Dinge wenn es dir wichtig ist evtl Missbrauch zu verhindern.
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Allerdings auch schon während meiner Arbeitszeit und nicht erst nach Kündigung.
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RoFo schrieb:
Wäre ich AN, wäre es mir gar nicht völlig egal.
Allerdings auch schon während meiner Arbeitszeit und nicht erst nach Kündigung.
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Das erspart die eine oder andere seltsame Antwort und die Notwendigkeit nachgeschobener Erklärungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.4.16 19:12:
Mir ist und war das nicht egal. Nur leider habe ich ausser ständig darauf hinzuweisen, Diskussionen zu führen und letztendlich zu kündigen m.M. nach aus meiner Position heraus schon etwas gemacht.
Manchmal ist es geschickt alles wichtige gleich im ersten Beitrag zu schreiben.
Das erspart die eine oder andere seltsame Antwort und die Notwendigkeit nachgeschobener Erklärungen.
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morpheus-06 schrieb:
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