WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
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KG85 schrieb:
Guten Morgen und frohes neues Jahr! Vielleicht kann mir einer vor allem wegen der rechtlichen Komponente helfen. Folgende Situation: In der Praxis bekamen wir eine Anmeldung für 45 min. MLD bei bds. Beinlymphödem bei Blasen-Ca. Es stellte sich eine alte Dame vor, ca. 83 Jahre, beide Beine sehr geschwollen und bereits Beginn einer fibrotischen Veränderung mit lymph-kutanen Fisteln und einer massiven Herzinsuffizienz. Ohne erhöhtem Oberkörper liegen ging gar nicht und auch das Aus- und anziehen ließ sie schnaufen. Habe ihr und der begleitenden Nichte sofort gesagt, dass ich das eigentlich nicht machen darf und schnell beschlossen, auf jeden Fall nur 1 Bein minimal zu behandeln. Ich bat sie, sofort bei der überweisenden Ärztin vorzusprechen und meine Bedenken weiter zu geben. Beim nächsten Besuch sagte mir die Nichte dann Frau Dr. hätte gefragt, wer der Boss sei, sie oder die Therapeutin. Ich habe die Behandlung an einem Bein dann noch einmal angefangen und nach 20 min. aufgehört weil sich die Kurzatmigkeit verstärkte. Mein Chef ist in diesen Dingen grundsätzlich der Meinung man könne nicht abbrechen, der war auch schon mal stinksauer als ich einen Patienten sofort zum Arzt geschickt habe weil ich befürchtete das er eine Thrombose hatte. Dies hatte sich dann auch bestätigt. Ich bin ganz ehrlich, ich habe ihn übergangen und der Ärztin einen Brief geschrieben mit Kopien aus der Lymphbibel und gebeten, die Behandlung abbrechen zu dürfen. Nun ist großer Krach zwischen mir und Chef, der meint das die Ärztin jetzt andere Lymphpraxen empfiehlt. Sich informieren(er hat keine MLD-Ausbildung) und vielleicht mal hinter den MA stellen ist nicht. OK, ich hätte ihn nicht übergehen sollen. Aber der Krach wäre trotzdem gekommen, weil ich eigentlich die Behandlung verweigern möchte. Wie sieht es rechtlich aus: Kann ich gezwungen werden, die Behandlung zu machen, obwohl ich eine absolute Kontraindikation sehe? Wenn während oder nach der MLD etwas passiert, dann bin ich doch dran, oder? Kann jemand etwas dazu sagen? :grin:
Zunächst Fehler 1: Den Chef übergangen. Der haftet, da die Leistung in seiner Praxis von seiner MA erbracht wird. Die persönliche Haftung greift erst, wenn gegen die Weisung des Chefs verstoßen wurde.
Fehler 2: Was ist die Ursache der Beinödeme? Wohl nicht die cardiale Situation, wohl eher das Blasen - Ca. Hier ist es dann nötig, sich vorher mit VO über die Aussichten und Sinn der Drainage auszutauschen. "Ich weiß es aus der Bibel besser" ersetzt nämlich nicht die Gesamtschau am Pat.
Fehler 3: Wie schaffst Du es, bei fibrösen Veränderungen und lym. - cut. Fisteln in 20 min derart viel zu transportieren, dass bei erhöhtem OK die Kurzatmigkeit mehr wird? Hältst Du es für möglich, dass 20 min halbschräg Sitzen mit gestreckten Beinen die Bauchatmung beim alten Menschen verringert ist??
Wenn Du hinter meinem Rücken an meine Zuweiser belehrende Briefe schreiben würdest, würde ich Dich feuern.
MfG hgb
:angry:
[bearbeitet am 02.01.14 12:05]
[bearbeitet am 02.01.14 12:06]
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Ich hatte bereits beim 1. Termin die Pat. auf die Komplikationen hingewiesen und gebeten, noch mal die Ärztin aufzusuchen, hatte ich auch in meinem ersten Posting erwähnt.
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KG85 schrieb:
Hallo hgb, habe gerade bei "Lymphologic" mit Fr. Gültig gesprochen, die hat mir gesagt, dass der überweisende Arzt verantwortlich ist.
Ich hatte bereits beim 1. Termin die Pat. auf die Komplikationen hingewiesen und gebeten, noch mal die Ärztin aufzusuchen, hatte ich auch in meinem ersten Posting erwähnt.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
DAs habe ich gelesen. Verantwortlich für VO ist der Arzt / Ärztin. Für die Durchführung die angebende Praxis, der PI, erst nachrangig durchführende MA - siehe mein posting. Jetzt herumzutelefonieren, nütz wenig, vielleicht Deinem Gewissen. Ich würde mich schlöeunigst bei meinem Chef entschuldigen. Für 2014 sinnvollere Taten.
mfg hgb :blush:
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KG85 schrieb:
Ich weiß sehr wohl, dass ich über´s Ziel hinausgeschossen bin und bin mir durchaus bewusst, dass ich mich entschuldigen muss. Dein oberlehrerhaftes Getue ist überflüssig. Das wesentlich größere Problem ist der Umgang mit solchen Patienten und Ärzten. Wenn die Lage es erfordert werde ich beim nächsten Mal wieder Wiederstand leisten, denn manchmal muss man auch den komplizierten Weg nehmen weil es einfach für die Arbeit mit den Patienten nötig ist.
Aus Deinem posting wird nicht einmal die Kontrainidikation klar, da die palliative Frage nicht beantwortet ist. Auch die als Reaktion geschilderte Kurzatmigkeit ist nicht klar.
Die Kommunikation mit dem Chef fehlt und die Annahme von Kritik ist schwer. Es bleibt für 2014 also noch viel zu verbessern.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Deine Frage war nach der rechtlichen Komponente, dies habe ich klar und deutlich zu beantworten versucht. Wenn Du Widerstand immer wieder leisten willst, sollte allen Beteiligten klar sein, worum es geht.
Aus Deinem posting wird nicht einmal die Kontrainidikation klar, da die palliative Frage nicht beantwortet ist. Auch die als Reaktion geschilderte Kurzatmigkeit ist nicht klar.
Die Kommunikation mit dem Chef fehlt und die Annahme von Kritik ist schwer. Es bleibt für 2014 also noch viel zu verbessern.
mfg hgb :wink:
Da kann man sich drehen und wenden wie man will.Darum gibt es die speziellen Ausbildungen die dann auch nur von den Therapeuten durchgeführt bzw. Ausgeführt werden dürfen die die Ausbildung dafür haben.
Ansonsten zahlen die Kassen dem PI nichts wenn er das selber nicht hat. :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
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eim schrieb:
Das stimmt nicht -- HAFTBAR ist der DURCHFÜHRENDE Therapeut und NICHT der PI .
Da kann man sich drehen und wenden wie man will.Darum gibt es die speziellen Ausbildungen die dann auch nur von den Therapeuten durchgeführt bzw. Ausgeführt werden dürfen die die Ausbildung dafür haben.
Ansonsten zahlen die Kassen dem PI nichts wenn er das selber nicht hat. :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
Haftung ist etwas anderes als fachliche Verantortung.
MfG hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
Wenn dem so wäre, müßte jeder angestellte Th. eine andere, teurere Haftpflichtversicherung haben und die Preise für die PI würden gewaltig sinken.
Haftung ist etwas anderes als fachliche Verantortung.
MfG hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
> Das stimmt nicht -- HAFTBAR ist der DURCHFÜHRENDE Therapeut und
> NICHT der PI .
> [...] Darum gibt es die speziellen Ausbildungen die dann auch nur von den
> Therapeuten durchgeführt bzw. ausgeführt werden dürfen die die
> Ausbildung dafür haben.
> Ansonsten zahlen die Kassen dem PI nichts wenn er das selber
> nicht hat.
Du wirfst zwei Sachen durcheinander die nur am Rande miteinander zu tun haben - die Frage nach der Haftung und die Frage nach der Vergütung.
Vergütet wird MLD tatsächlich nur wenn MLD auf der VO steht und ein Therapeut mit der Zulassungserweiterung MLD die Leistung erbringt (grob gesagt, ich hoffe diese Behauptung darf hier so stehenbleiben).
Ich möchte daher deinen Beitrag wie folgt zusammenkürzen:
eim schrieb:
> Das stimmt nicht -- HAFTBAR ist der DURCHFÜHRENDE Therapeut und NICHT der PI.
Bei groben und vorsätzlichen Schnitzern ... ja. Darum sitzt KG85 nun (anscheinend: mal wieder) in der Patsche.
Nun kommt der große Vorteil von Hierarchien zum tragen: Verantwortlichkeiten lassen sich klar aufteilen. Arzt-PI/FL-ausführender Therapeut.
Im deutschen Brauchtum ist es so, das ein Arbeitnehmer ziemlich viel Mist machen kann ohne dafür belangt zu werden solange es von übergeordneter Stelle angeordnet wurde (sofern dem Arbeitnehmer dabei nicht klar sein muss das es sich um ein Vergehen handelt; das wird dann im Einzelfall geprüft). Wenn ein bißchen widersprochen wurde und die Anweisung lautet "Mach's trotzdem" - ist der AN aus dem Schneider (wenn er sich nicht sicher ist das die Anweisung trotzdem illegal ist).
In diesem Fall wäre es an der Reihe des PI/FL bzw. der Ärztin, die Bedenken von KG85 zu hören und zu entscheiden (ggf. eine andere Therapeutin zu beauftragen).
Solange das nicht geklärt ist darf KG85 ohne größere Probleme abwarten - sah sie doch ein Menschenleben in Gefahr.
Geht sie aber hin und entscheidet eigenmächtig (auf Nicht-Therapieren und Repräsentation der Praxis gegenüber einer Ärztin ohne den PI in's Boot zu holen) gibt's halt ein bißchen Ärger.
Anekdote am Rande: In Zeiten in denen ich noch strenger weisungsgebunden war als ich es heute bin erhielt ich die Anordnung eine Flotte Sprinter (8 an der Zahl) mit Benziner-Motoren mit Diesel zu betanken. Meine Vorgesetzte hielt an dieser Anweisung fest, auch als ich um eine detaillierte schriftliche Ausfertigung bat (warum sie den Braten nicht gerochen hat? keine Ahnung, nicht mein Problem). Am Ende des Tages waren 8 Sprinter hinüber und die Kacke am dampfen - ich habe meine schriftliche Anordnung gezückt und wurde nicht weiter behelligt...
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Papa Alpaka schrieb:
eim schrieb:
> Das stimmt nicht -- HAFTBAR ist der DURCHFÜHRENDE Therapeut und
> NICHT der PI .
> [...] Darum gibt es die speziellen Ausbildungen die dann auch nur von den
> Therapeuten durchgeführt bzw. ausgeführt werden dürfen die die
> Ausbildung dafür haben.
> Ansonsten zahlen die Kassen dem PI nichts wenn er das selber
> nicht hat.
Du wirfst zwei Sachen durcheinander die nur am Rande miteinander zu tun haben - die Frage nach der Haftung und die Frage nach der Vergütung.
Vergütet wird MLD tatsächlich nur wenn MLD auf der VO steht und ein Therapeut mit der Zulassungserweiterung MLD die Leistung erbringt (grob gesagt, ich hoffe diese Behauptung darf hier so stehenbleiben).
Ich möchte daher deinen Beitrag wie folgt zusammenkürzen:
eim schrieb:
> Das stimmt nicht -- HAFTBAR ist der DURCHFÜHRENDE Therapeut und NICHT der PI.
Bei groben und vorsätzlichen Schnitzern ... ja. Darum sitzt KG85 nun (anscheinend: mal wieder) in der Patsche.
Nun kommt der große Vorteil von Hierarchien zum tragen: Verantwortlichkeiten lassen sich klar aufteilen. Arzt-PI/FL-ausführender Therapeut.
Im deutschen Brauchtum ist es so, das ein Arbeitnehmer ziemlich viel Mist machen kann ohne dafür belangt zu werden solange es von übergeordneter Stelle angeordnet wurde (sofern dem Arbeitnehmer dabei nicht klar sein muss das es sich um ein Vergehen handelt; das wird dann im Einzelfall geprüft). Wenn ein bißchen widersprochen wurde und die Anweisung lautet "Mach's trotzdem" - ist der AN aus dem Schneider (wenn er sich nicht sicher ist das die Anweisung trotzdem illegal ist).
In diesem Fall wäre es an der Reihe des PI/FL bzw. der Ärztin, die Bedenken von KG85 zu hören und zu entscheiden (ggf. eine andere Therapeutin zu beauftragen).
Solange das nicht geklärt ist darf KG85 ohne größere Probleme abwarten - sah sie doch ein Menschenleben in Gefahr.
Geht sie aber hin und entscheidet eigenmächtig (auf Nicht-Therapieren und Repräsentation der Praxis gegenüber einer Ärztin ohne den PI in's Boot zu holen) gibt's halt ein bißchen Ärger.
Anekdote am Rande: In Zeiten in denen ich noch strenger weisungsgebunden war als ich es heute bin erhielt ich die Anordnung eine Flotte Sprinter (8 an der Zahl) mit Benziner-Motoren mit Diesel zu betanken. Meine Vorgesetzte hielt an dieser Anweisung fest, auch als ich um eine detaillierte schriftliche Ausfertigung bat (warum sie den Braten nicht gerochen hat? keine Ahnung, nicht mein Problem). Am Ende des Tages waren 8 Sprinter hinüber und die Kacke am dampfen - ich habe meine schriftliche Anordnung gezückt und wurde nicht weiter behelligt...
an Papa Alpaka:
Siehe BGB ,das Brauchtum reicht nicht dafür
außerdem verwechsle ich die Sachen nicht sonder es ist schon so wie ich geschrieben habe.
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eim schrieb:
Du hast eine Berufshaftpflicht und da mußt du angeben wieviel Angestellte du hast und diese sind darüber Versichert für einen Schadensfall.
an Papa Alpaka:
Siehe BGB ,das Brauchtum reicht nicht dafür
außerdem verwechsle ich die Sachen nicht sonder es ist schon so wie ich geschrieben habe.
mfg hgb :anguished:
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hgb schrieb:
wenn Du eine BHaftpflicht mit Angabe der Ang. hast, wieso haftet dann primär der durchführende Angestellte? Siehe Dein 1. posting!
mfg hgb :anguished:
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eim schrieb:
Der Angestellte ist über die Berufshaftpflicht des Pi versichert,d.h.wenn er einen Schaden im Rahmen seiner Tätigkeit in der Praxis und im AUFTRAG des PI verursacht dann tritt diese Vers. in Kraft.Ansonsten kannst du gerne bei deiner Versicherung nachfragen :unamused: :unamused: :unamused: :unamused: :unamused: :unamused:
Das ist auch Papa Alpka aufgefallen, vielleicht liest Du noch einmal nach.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
Genau das steht schon in meinem 1. posting vom 2.1. 12.03 Uhr, was Du in Deinem 1. posting am 2.1.20.40 Uhr geschrieben hast, ist diametral entgegengesetzt zu dem, was Du jetzt schreibst.
Das ist auch Papa Alpka aufgefallen, vielleicht liest Du noch einmal nach.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
btw: Die Unternehmenskulturen sind wohl sehr unterschiedlich. Im Institut wo ich tätig bin ist es selbstverständlich, dass jede/r Therapeut selbst mit der/m behandelnden Arzt/Ärztin Kontakt aufnimmt, wenn es Dinge zu klären gilt. Und die Leitung lediglich informiert, wenn es um Grundsatzentscheidungen/grundsätzliche Änderungen von Vorgehensweisen etc. geht oder es Probleme gibt die anders nicht gelöst werden können. Allerdings gehört es genauso zur Kultur dazu dass die (meisten) Zuweisenden dankbar sind, wenn wir sie auf KI o.ä. hinweisen. (nach dem Motto: "machen Sie was Sie für richtig halten, Sie wissen das besser...")
Rein auf der Sachebene betrachtet sollte jede/r Dienstgeber/in froh sein, eine so verantwortungsvolle Mitarbeiterin zu haben, die nicht Dienst nach Vorschrift macht sondern verantwortungsbewusst und kompetent zum Wohl d. PatientInnen handelt. Und, zu Deiner Bestärkung: es gibt durchaus auch Arbeitsplätze wo es genau andersrum läuft: wo nämlich diejenigen Probleme kriegen, die fahrlässig und patientInnengefährdend arbeiten.
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SuM schrieb:
Ich würde es als grob fahrlässig einschätzen, wenn Du anders gehandelt hättest. Irgendwie werde ich bei den Postings den Verdacht nicht los, dass manche übersehen, dass hier tatsächlich eine schwerwiegende Kontraindikation vorliegt, wobei ich NICHT den Krebs meine (d.h. die Entscheidung ob es eine palliative Behandlung darstellen soll, oder nicht, ist eigentl. nur ein Nebenschauplatz) sondern es geht hier um die -wie Du schreibst- HOCHGRADIGE Herzinsuffizienz: neben der Atemnot, die Du schilderst, sind Beinödeme klassische Zeichen einer Herzinsuffizienz. Woher sollst Du auch wissen, wodurch die Beinödeme entstehen, höchstwahrscheinlich spielen hier zwei Pathomechanismen zusammen? Und, ja doch, wenn jemand so grenzwertig belastbar ist, eine so schwere Herzinsuffizienz hat, dann braucht es nicht mehr viel um die Situation zu verschlechtern, und bspw. Atemnot zu verstärken. Ein bisschen mehr Flüssigkeit ins vaskuläre System eingespeist kann sich da schon deutlich auswirken!!!
btw: Die Unternehmenskulturen sind wohl sehr unterschiedlich. Im Institut wo ich tätig bin ist es selbstverständlich, dass jede/r Therapeut selbst mit der/m behandelnden Arzt/Ärztin Kontakt aufnimmt, wenn es Dinge zu klären gilt. Und die Leitung lediglich informiert, wenn es um Grundsatzentscheidungen/grundsätzliche Änderungen von Vorgehensweisen etc. geht oder es Probleme gibt die anders nicht gelöst werden können. Allerdings gehört es genauso zur Kultur dazu dass die (meisten) Zuweisenden dankbar sind, wenn wir sie auf KI o.ä. hinweisen. (nach dem Motto: "machen Sie was Sie für richtig halten, Sie wissen das besser...")
Rein auf der Sachebene betrachtet sollte jede/r Dienstgeber/in froh sein, eine so verantwortungsvolle Mitarbeiterin zu haben, die nicht Dienst nach Vorschrift macht sondern verantwortungsbewusst und kompetent zum Wohl d. PatientInnen handelt. Und, zu Deiner Bestärkung: es gibt durchaus auch Arbeitsplätze wo es genau andersrum läuft: wo nämlich diejenigen Probleme kriegen, die fahrlässig und patientInnengefährdend arbeiten.
Wir wissen alles nur aus der dürftigen Darstellung von KG85. Bei einer Lebenserwartung von z. B. 3 Mon. wegen massiven Blasen - CA mit fistelndem Lyphmödem ist die HI wahrlich ein Nebenschauplatz. Alles was Leiden lindert, auch um den Preis einer Lebensverkürzung um Tage, ist für diese Menschen, hier über 80 J. von Wert.
Wir alle haben am Ende unseres Lebens das R e c h t, menschenwürdig von dieser Welt zu gehen. Mit einer Therapie bis in die Leichehalle ist nur den Leistungserbringern geholfen, um es drastischer zu schreiben.
Mfg hgb :frowning:
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hgb schrieb:
..nun, ich frage mich nach den Beiträgen von KG85 - Astrid, die seit 12 J. MLD macht, warum solche Abläufe so wenig geregelt sind und die Kommunikation innen wie nach außen so schlecht ist, dass sie zu solchen Entscheidungen kommt. Sind es nur die Bedingungen der Praxis oder hat es jemand nicht begriffen??
Wir wissen alles nur aus der dürftigen Darstellung von KG85. Bei einer Lebenserwartung von z. B. 3 Mon. wegen massiven Blasen - CA mit fistelndem Lyphmödem ist die HI wahrlich ein Nebenschauplatz. Alles was Leiden lindert, auch um den Preis einer Lebensverkürzung um Tage, ist für diese Menschen, hier über 80 J. von Wert.
Wir alle haben am Ende unseres Lebens das R e c h t, menschenwürdig von dieser Welt zu gehen. Mit einer Therapie bis in die Leichehalle ist nur den Leistungserbringern geholfen, um es drastischer zu schreiben.
Mfg hgb :frowning:
Das stimmt nicht -- HAFTBAR ist der DURCHFÜHRENDE Therapeut und NICHT der PI .
Da kann man sich drehen und wenden wie man will.Darum gibt es die speziellen Ausbildungen die dann auch nur von den Therapeuten durchgeführt bzw. Ausgeführt werden dürfen die die Ausbildung dafür haben.
Ansonsten zahlen die Kassen dem PI nichts wenn er das selber nicht hat
Hier gings darum dass der ausführende haftbar ist und im nächsten Posting gings dann um die Berufshaftpflicht-- Also bitte richtig lesen.
Und Papa Alpaka schrieb lediglich dass die Kassen nichts damit zu tun haben.
Da bin ich mir allerdings nicht so sicher ,denn die KK`s könnten im evtl. laufenden Prozess dann schon wichtig werden- wer die erforderlichen Zulassungen hat und damit dann auch die Sorgfaltspflicht bei den Behandlungen.
Unabhängig davon scheint es ja beim oben geschilderten Vorgang jedoch ein ernsthaftes Kommunikationsproblem bei allen Beteiligten zu geben.
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eim schrieb:
Du solltest richtig lesen: Nochmal zur Auffrischung.:
Das stimmt nicht -- HAFTBAR ist der DURCHFÜHRENDE Therapeut und NICHT der PI .
Da kann man sich drehen und wenden wie man will.Darum gibt es die speziellen Ausbildungen die dann auch nur von den Therapeuten durchgeführt bzw. Ausgeführt werden dürfen die die Ausbildung dafür haben.
Ansonsten zahlen die Kassen dem PI nichts wenn er das selber nicht hat
Hier gings darum dass der ausführende haftbar ist und im nächsten Posting gings dann um die Berufshaftpflicht-- Also bitte richtig lesen.
Und Papa Alpaka schrieb lediglich dass die Kassen nichts damit zu tun haben.
Da bin ich mir allerdings nicht so sicher ,denn die KK`s könnten im evtl. laufenden Prozess dann schon wichtig werden- wer die erforderlichen Zulassungen hat und damit dann auch die Sorgfaltspflicht bei den Behandlungen.
Unabhängig davon scheint es ja beim oben geschilderten Vorgang jedoch ein ernsthaftes Kommunikationsproblem bei allen Beteiligten zu geben.
Verantwortung und Haftung sind nicht identisch!
Für meine Tätigkeit als Angestellter haftet primär mein - abrechnender - Arbeitgeber, nicht ich. Üblicherweise ist heute auch die Einrede der groben Fahrlässigkeit für den AG nicht mehr üblich, sodass eine Haftung für den AN erst entsteht, wenn gegen die Weisung des AG vestoßen wurde= bedingter Vorsatz.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. das habe ich gelesen: Nun bitte erkläre, wie Du absichern wilst, wofür der Durchführende haften soll? Nach meiner bescheidenen Kenntnis ist das die Berufshaftpflicht.
Verantwortung und Haftung sind nicht identisch!
Für meine Tätigkeit als Angestellter haftet primär mein - abrechnender - Arbeitgeber, nicht ich. Üblicherweise ist heute auch die Einrede der groben Fahrlässigkeit für den AG nicht mehr üblich, sodass eine Haftung für den AN erst entsteht, wenn gegen die Weisung des AG vestoßen wurde= bedingter Vorsatz.
mfg hgb :blush:
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Korrekt
ricardo588
Habe nämlich mehrere in meinem Freundeskreis und hab diese gefragt.
Aber hier im Forum wird ja gerne mit Halbwissen geglänzt. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Tja dann müßten die Anwälte ja ihre Staatsexamen für null und nichtig erklären lassen.
Habe nämlich mehrere in meinem Freundeskreis und hab diese gefragt.
Aber hier im Forum wird ja gerne mit Halbwissen geglänzt. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06 schrieb:
Tja, ich habe auch welche, Medizinrechtler, die die Aufassung von hgb von 21.13 Uhr bestätigen. So und nun?
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hgb schrieb:
DA sind eine Menge Fragen, nach dem das Kind im Brunnen ist.
Zunächst Fehler 1: Den Chef übergangen. Der haftet, da die Leistung in seiner Praxis von seiner MA erbracht wird. Die persönliche Haftung greift erst, wenn gegen die Weisung des Chefs verstoßen wurde.
Fehler 2: Was ist die Ursache der Beinödeme? Wohl nicht die cardiale Situation, wohl eher das Blasen - Ca. Hier ist es dann nötig, sich vorher mit VO über die Aussichten und Sinn der Drainage auszutauschen. "Ich weiß es aus der Bibel besser" ersetzt nämlich nicht die Gesamtschau am Pat.
Fehler 3: Wie schaffst Du es, bei fibrösen Veränderungen und lym. - cut. Fisteln in 20 min derart viel zu transportieren, dass bei erhöhtem OK die Kurzatmigkeit mehr wird? Hältst Du es für möglich, dass 20 min halbschräg Sitzen mit gestreckten Beinen die Bauchatmung beim alten Menschen verringert ist??
Wenn Du hinter meinem Rücken an meine Zuweiser belehrende Briefe schreiben würdest, würde ich Dich feuern.
MfG hgb
:angry:
[bearbeitet am 02.01.14 12:05]
[bearbeitet am 02.01.14 12:06]
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KG85 schrieb:
Hallo Christian, vielen Dank für deine aufmunternden Worte! Ich habe den Fehler gemacht, meinen Chef zu übergehen, trotzdem bin ich sicher das es richtig ist, nicht immer den leichtesten Weg zu gehen und"einfach zu machen" sondern menschlich und fachlich sich zu engagieren. Mal sehen wie´s weitergeht.
Palliativ war ja garnicht geklärt!!
Wer nicht kommunizieren kann, arbeitet sicher besser allein. Ob er / sie bessere Medizin / Therapie ohne Kommunikation macht, sei dahingestellt.
Nach über 30 J. Orthopädie habe ich da meine Zweifel!
MfG hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. all dies ist richtig, ersetzt in diesem Fall aber nicht die Klarheit v o r Beginn der Behandlung.
Palliativ war ja garnicht geklärt!!
Wer nicht kommunizieren kann, arbeitet sicher besser allein. Ob er / sie bessere Medizin / Therapie ohne Kommunikation macht, sei dahingestellt.
Nach über 30 J. Orthopädie habe ich da meine Zweifel!
MfG hgb :wink:
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Hase C schrieb:
Als mündiger Therapeut sucht man aber das persönliche Gespräch mit dem Verordner und schickt nicht den Patienten.
- Wenn eine soziale Inkompetenz zutreffen sollte, dann so schnell wie möglich weit weg aus diesem Netz - das war mein Leitfaden!!! Mit allen Tricks musste ich arbeiten, z. B. einfach möglichst miserabel behandeln, damit man mir diesen Patienten wegnimmt und einem Kollegen gibt, der weniger Skrupel und Sorgen hatte... ich musste sehr, sehr oft den fachlichen Trottel spielen, um nicht auch ein Opfer der ignoranten Vorgesetzten zu werden... das war mein echter Praxisschock, als ich aus der Fachschule kam: Schon den Befundbogen mit einer Bodycard empfand ich Frechheit gegen meine Qualifikation - wozu habe ich jahrelang Anatomie mit Inspektion und Palpation gepaukt?! - Na ja... Zurück zum Thema: 1991 sagte Hr. Prof. Dr. Zander (damals bekannter Münchner Gynäkologe) zu mir: "Christian, wenn der Krebspatient süchtig nach Ihrer Behandlung wird, dann helfen Sie ihm mehr gegen den Krebs, als ich durch meine vorherige Operation!" Das habe ich mir bis heute gemerkt, - natürlich weiß ich nicht, ob das auch stimmt, ´mal doch, ´mal nicht - aber es wurde das ausschlaggebende Maß aller meiner Behandlungen, schon zum Geldverdienst - und dieser Erfolg wurde die Waffe gegen meine Feinde und das Band zu meinen ebenso handelnden Kollegen/innen und Untergebenen... Und deshalb denke ich zunächst an eine möglichst+möglichst vorsichtige, vielleicht auch zeitlich kürzere, möglichst wenig belastende, dafür tägliche MLD für diese besagte Blasen-CA-Patientin mit Herzinsuffizienz... Vielleicht irre ich mich da auch völlig - aber es soll ja wohl behandelt werden. Viel Glück! Grüße!
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Christian G. schrieb:
:tired_face: Servus, mir erscheint das Problem jedoch darin zu liegen, dass die in der Hierarchie übergeordneten Personen (Chef ohne MLD-Ausbildung und voreilig durch Worte machtausübende Ärztin) nicht das fachlich-sachliche Gespräch suchen - vielleicht auch durch das direkte Schicken der Patientin zur Ärztin!? Warum? Ist der Chef wirklich unfähig, solche fachlichen Konflikte und persönlichen Nöte zu lösen?! Warum ruft die Ärztin wegen eben dieser fachlichen Konflikte und persönlichen Nöte nicht direkt zurück?!
- Wenn eine soziale Inkompetenz zutreffen sollte, dann so schnell wie möglich weit weg aus diesem Netz - das war mein Leitfaden!!! Mit allen Tricks musste ich arbeiten, z. B. einfach möglichst miserabel behandeln, damit man mir diesen Patienten wegnimmt und einem Kollegen gibt, der weniger Skrupel und Sorgen hatte... ich musste sehr, sehr oft den fachlichen Trottel spielen, um nicht auch ein Opfer der ignoranten Vorgesetzten zu werden... das war mein echter Praxisschock, als ich aus der Fachschule kam: Schon den Befundbogen mit einer Bodycard empfand ich Frechheit gegen meine Qualifikation - wozu habe ich jahrelang Anatomie mit Inspektion und Palpation gepaukt?! - Na ja... Zurück zum Thema: 1991 sagte Hr. Prof. Dr. Zander (damals bekannter Münchner Gynäkologe) zu mir: "Christian, wenn der Krebspatient süchtig nach Ihrer Behandlung wird, dann helfen Sie ihm mehr gegen den Krebs, als ich durch meine vorherige Operation!" Das habe ich mir bis heute gemerkt, - natürlich weiß ich nicht, ob das auch stimmt, ´mal doch, ´mal nicht - aber es wurde das ausschlaggebende Maß aller meiner Behandlungen, schon zum Geldverdienst - und dieser Erfolg wurde die Waffe gegen meine Feinde und das Band zu meinen ebenso handelnden Kollegen/innen und Untergebenen... Und deshalb denke ich zunächst an eine möglichst+möglichst vorsichtige, vielleicht auch zeitlich kürzere, möglichst wenig belastende, dafür tägliche MLD für diese besagte Blasen-CA-Patientin mit Herzinsuffizienz... Vielleicht irre ich mich da auch völlig - aber es soll ja wohl behandelt werden. Viel Glück! Grüße!
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Christian G. schrieb:
:wink: Nur Mut! Du bist ´mal wieder das schwächste Glied in der Kette der Inkompetenten!! 1. Dokumentiere möglichst genau deine Gespräche mit der Patientin (bzw. Nichte)! 2. Dokumentiere deinen Verdacht auf eine absolute Kontraindikation mit Quellenangaben z. B. Földi-Lehrbücher! 3. Weil die Ärztin mit dir kein klärendes Gespräch führt, aber ihre ärztliche Verordnung besteht - dokumentiere auch diese Situation! -, verhalte dich wie bei einer relativen Kontraindikation, vielleicht auch als palliative Maßnahme gedacht!? Und glaube mir, so manche ML hat schon das Immunsystem gegen Tumorzellen zum "Wunder" für Ärzte gesteigert!!! Das erlebte ich selbst nicht nur einmal!! 3. Versuche die ML für Herz/Lunge so "unwirksam" wie möglich auszuführen!! 4. All diese Befunde/Dokumentation gibst du kopiert persönlich dieser Ärztin/Sprechstundenhilfe für deren Dokumentation und berichte diese SORGFALT mündlich UND schriftlich deinem Chef - ohne Angst und Enttäuschung und Wut! Lass dich von aus irgendwelchen Gründen ignoranten und kommunikationsunfähigen Leuten nicht unterkriegen! Es ist DEINE Patientin, du hast die Sorgfaltspflicht als verantwortungsvolles Fachpersonal - nicht die Ärztin oder Patientin oder dein Chef ist dabei dein Boss! 5. Wenn du weitergehen willst, dann schicke die Dokumentionskopien an die Rechtsabteilung einer unserer Berufsverbände z. B. VPT oder an eine/n onkologisch-lymphologischen Lehrstuhlinhaber/in einer Großklinik/UNIklinik. Diese Spezialisten sollten dir dann noch weiterhelfen können. 6. Mein Abschlusstipp: Plane schnellstens, wie und wann du dich mit einer kleinen, eigenen Praxis verwirklichen kannst!! Qualität bringt Erfolg und Erfolg auch viele, viele Patienten/innen und dann sogar reichlich Lohn, von dem du sehr gut leben kannst - so erging es mir...! Wegen deines Verhaltens glaube auch ich an Dich!! Nur Mut! Grüße!
Unabhängig davon das du fachlich unter Umständen richtig liegen könntest (das lasse ich mal für später stehen): Hattest oder hast du Grund zu der Annahme das sich dein Chef für dein Handeln in diesem Fall nicht weiter interessiert?
Und falls der Wunsch deines Chefs nicht genug ist, könnte es sein das die verordnende Ärztin sich ihren Teil gedacht hat?
@!#$ happens, könnte es sein das deine Patientin nicht lehrbuchmäßig mit nur einer mehr oder weniger akuten Erkrankung bei dir ist? Ist vielleicht in dem Rahmen den die Herz-Kreislauf-Situation zulässt eine Verbesserung der Situation der Beine möglich?
Eine saubere Dokumentation ist ohnehin vorgeschrieben (ich hoffe die führst du in solchen Fällen sorgfältiger als sonst?).
> Kann ich gezwungen werden, die Behandlung zu machen, obwohl ich eine absolute Kontraindikation sehe?
Jein. Eine absolute Kontraindikation heißt absolute Kontraindikation weil man jetzt etwas nicht machen sollte - zumindest nicht ohne sich dabei etwas zu denken (und um in solchen Fällen eine Entscheidung aus fachlichen Gründen zu treffen gibt's etwas das sich Fortbildungspflicht nennt, übrigens nicht nur für Therapeuten).
Wenn du diese Behandlung ablehnst ist das zunächst eine Sache zwischen dir und deinem Chef; dieser sollte dann in der Lage sein zwischen deinem Wunsch nicht gemäß VO und VO.
--Hast du das Gespräch mit deinem Vorgesetzten gesucht?--
Ob nun du mit Arzt und Patient die Situation klärst oder dein Vorgesetzter das selbst erledigt kann in diesem Gespräch geklärt werden, wenn's kein übliches Vorgehen gibt.
Nachdem ihr im Kollegenkreis zu einem Ergebnis gekommen seid könnt ihr euch jederzeit an die verordnende Ärztin wenden, dafür trägt sie schließlich die Verantwortung - sie sollte in der Lage sein ihre VO zu begründen und euren Bedenken fachlich begegnen können. Besteht sie auf ihre VO wird sie das schriftlich bestätigen können; der nötigen Dokumentation wäre damit Rechnung getragen.
--ein paar Kopien mit der Aussage "Mach ich nicht" fördert sicher nur wenige Freundschaften--
Was verleitet dich zu der Annahme das die Ärztin keine Ahnung vom lymphen hat?
> Wenn während oder nach der MLD etwas passiert, dann bin ich doch dran, oder?
Wenn du trotz erkennbarer Hinweise auf Probleme "einfach weitermachst" - ja, das gibt Ärger.
Wenn du bei erkennbaren Problemen das Gespräch mit Vorgesetzten und Verordner suchst (und sauber dokumentierst) ist es ggf. halt dumm gelaufen und Vorgesetzter bzw. Ärztin müssen effektiv erklären können wie es dazu kommen konnte. Sicher hast du im Verlauf deiner Kommunikation mit anderen Menschen Hinweise bzw. Anweisungen bekommen, ggf. auch schriftlich?
Wenn du nicht mit denen die die Verantwortung tragen das Gespräch suchst bist du tatsächlich dran - sei es weil du bei "massiver Herzinsuffizienz" die Beine hochlagerst um den Lymphabfluss zu unterstützen, sei es weil du die Behandlung ohne Rücksprache mit dem fachlichen Leiter abbrichst, sei es weil du der Ärztin einen Stapel Papier auf den Schreibtisch klatscht.
...wie hat sich nach 20 von 45 Minuten die Atmung der Patientin verhalten? Nach 22? Nach 30? Nach 40? Beim gehen? Hast du sie etwa nach 20 Minuten nach Hause geschickt und die restlichen 20 Minuten nicht damit verbracht deinem Vorgesetzten zu sagen das du dringend mit ihm sprechen musst?
[bearbeitet am 02.01.14 13:49]
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KG85 schrieb:
Hallo Papa Alpaka, ich habe die Ärztin schriftlich gebeten, die Behandlung abbrechen zu können und entsprechende Gründe genannt, zudem hatte ich Kopien aus einem Fachbuch. Die Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, zuckten mit dem Schultern und man merkt immer deutlich das keiner Ärger haben will und daher am liebsten einfach alles nach Wunsch macht. Ich habe von Anfang an meine Bedenken gegenüber der Pat., der Angehörigen, Chef und Kollegen geäußert.
Dann wäre der Abbruch eben nicht die vermutete absolute KI, sondern nur falsch.
mfg hgb :hushed:
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hgb schrieb:
..aber nicht geklärt, ob es pallitiv sein soll.
Dann wäre der Abbruch eben nicht die vermutete absolute KI, sondern nur falsch.
mfg hgb :hushed:
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Christian G. schrieb:
:confused: Ach, herrje! Erst jetzt las ich diesen Kommentar... Also ist es schlimmer, als ich ich dachte! - Bitte mach´da so schnell wie möglich eine Fliege; (egal, ob du dich falsch oder richtig - arbeitgeberfeindlich oder -freundlich verhältst!!!) denn es wird für dich keine Besserung für die Zukunft geben, wenn du immer gegen den Strom dort schwimmen musst/willst... Suche Gleichgesinnte!! Viel Erfolg beim Fliegen!! Grüße.
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Papa Alpaka schrieb:
(update: das passiert wenn man zu lange zum schreiben braucht weil der Kaffee dazwischen kommt, ich wiederhole bloß das was andere auch schon geschrieben haben...)
Unabhängig davon das du fachlich unter Umständen richtig liegen könntest (das lasse ich mal für später stehen): Hattest oder hast du Grund zu der Annahme das sich dein Chef für dein Handeln in diesem Fall nicht weiter interessiert?
Und falls der Wunsch deines Chefs nicht genug ist, könnte es sein das die verordnende Ärztin sich ihren Teil gedacht hat?
@!#$ happens, könnte es sein das deine Patientin nicht lehrbuchmäßig mit nur einer mehr oder weniger akuten Erkrankung bei dir ist? Ist vielleicht in dem Rahmen den die Herz-Kreislauf-Situation zulässt eine Verbesserung der Situation der Beine möglich?
Eine saubere Dokumentation ist ohnehin vorgeschrieben (ich hoffe die führst du in solchen Fällen sorgfältiger als sonst?).
> Kann ich gezwungen werden, die Behandlung zu machen, obwohl ich eine absolute Kontraindikation sehe?
Jein. Eine absolute Kontraindikation heißt absolute Kontraindikation weil man jetzt etwas nicht machen sollte - zumindest nicht ohne sich dabei etwas zu denken (und um in solchen Fällen eine Entscheidung aus fachlichen Gründen zu treffen gibt's etwas das sich Fortbildungspflicht nennt, übrigens nicht nur für Therapeuten).
Wenn du diese Behandlung ablehnst ist das zunächst eine Sache zwischen dir und deinem Chef; dieser sollte dann in der Lage sein zwischen deinem Wunsch nicht gemäß VO und VO.
--Hast du das Gespräch mit deinem Vorgesetzten gesucht?--
Ob nun du mit Arzt und Patient die Situation klärst oder dein Vorgesetzter das selbst erledigt kann in diesem Gespräch geklärt werden, wenn's kein übliches Vorgehen gibt.
Nachdem ihr im Kollegenkreis zu einem Ergebnis gekommen seid könnt ihr euch jederzeit an die verordnende Ärztin wenden, dafür trägt sie schließlich die Verantwortung - sie sollte in der Lage sein ihre VO zu begründen und euren Bedenken fachlich begegnen können. Besteht sie auf ihre VO wird sie das schriftlich bestätigen können; der nötigen Dokumentation wäre damit Rechnung getragen.
--ein paar Kopien mit der Aussage "Mach ich nicht" fördert sicher nur wenige Freundschaften--
Was verleitet dich zu der Annahme das die Ärztin keine Ahnung vom lymphen hat?
> Wenn während oder nach der MLD etwas passiert, dann bin ich doch dran, oder?
Wenn du trotz erkennbarer Hinweise auf Probleme "einfach weitermachst" - ja, das gibt Ärger.
Wenn du bei erkennbaren Problemen das Gespräch mit Vorgesetzten und Verordner suchst (und sauber dokumentierst) ist es ggf. halt dumm gelaufen und Vorgesetzter bzw. Ärztin müssen effektiv erklären können wie es dazu kommen konnte. Sicher hast du im Verlauf deiner Kommunikation mit anderen Menschen Hinweise bzw. Anweisungen bekommen, ggf. auch schriftlich?
Wenn du nicht mit denen die die Verantwortung tragen das Gespräch suchst bist du tatsächlich dran - sei es weil du bei "massiver Herzinsuffizienz" die Beine hochlagerst um den Lymphabfluss zu unterstützen, sei es weil du die Behandlung ohne Rücksprache mit dem fachlichen Leiter abbrichst, sei es weil du der Ärztin einen Stapel Papier auf den Schreibtisch klatscht.
...wie hat sich nach 20 von 45 Minuten die Atmung der Patientin verhalten? Nach 22? Nach 30? Nach 40? Beim gehen? Hast du sie etwa nach 20 Minuten nach Hause geschickt und die restlichen 20 Minuten nicht damit verbracht deinem Vorgesetzten zu sagen das du dringend mit ihm sprechen musst?
[bearbeitet am 02.01.14 13:49]
Du hast 2 Fehler gemacht. Der erste wurde bereits angesprochen: Du hast Deinen Chef aussen vor gelassen. Auch wenn er kein Lymphtherapeut ist, ist er DEIN Chef und MUSS mit eingebunden werden. ER repräsentiert die Praxis. Es heißt nämlich denn nicht, der Therapeut KG85 weigert sich sonder die Praxis XY weigert sich..da schicke ich keinen mehr hin. Gut, denke das weißt Du nun, da es bereits mehrfach angesprochn wurde.
2. Fehler: Ich kenne keinen Arzt der es liebt durch seinen Pat vom Therapeuten belehrt zu werden (stelle Dir vor ein Pat kommt und sagt Dir mein Fitnesstrainer von der FitnessKette MF sagt was wir hier machen ist der absolute Blödsinn. Er hätte in seinem 2 Wochen Lehrgang was anderes gelehrt.. etwas überspitzt formoliert :wink: ). Mir ist aber noch nie vorgekommen das, wenn ich anrief, um einen telefonischen Gesprächstermin zu vereinbaren ( möglichst Zeitnah da Pat in Behandlung), dann meine Beobachtungen und Bedenken dem Arzt schildere und eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt habe, das es geheißen hat.. " Ich Arzt..Du nix" .. NOCH NIE..ganz im Gegenteil..
Den Fehler hast Du jetzt gemacht und es wird Dir nicht wieder passieren da Du es das nächste mal anders machst :blush: :wink:
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Stefan33 hoffst Du noch? Der nächste "Wiederstand" - Widerstand - ist angekündigt!
mfg immer auf Besserung hoffend :frowning:
hgb :wink:
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hgb schrieb:
..KG85 - Astrid macht seit 12 J. MLD - es lebe die Suchfunktion
Stefan33 hoffst Du noch? Der nächste "Wiederstand" - Widerstand - ist angekündigt!
mfg immer auf Besserung hoffend :frowning:
hgb :wink:
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Problem beschreiben
stefan33 schrieb:
Hallo,
Du hast 2 Fehler gemacht. Der erste wurde bereits angesprochen: Du hast Deinen Chef aussen vor gelassen. Auch wenn er kein Lymphtherapeut ist, ist er DEIN Chef und MUSS mit eingebunden werden. ER repräsentiert die Praxis. Es heißt nämlich denn nicht, der Therapeut KG85 weigert sich sonder die Praxis XY weigert sich..da schicke ich keinen mehr hin. Gut, denke das weißt Du nun, da es bereits mehrfach angesprochn wurde.
2. Fehler: Ich kenne keinen Arzt der es liebt durch seinen Pat vom Therapeuten belehrt zu werden (stelle Dir vor ein Pat kommt und sagt Dir mein Fitnesstrainer von der FitnessKette MF sagt was wir hier machen ist der absolute Blödsinn. Er hätte in seinem 2 Wochen Lehrgang was anderes gelehrt.. etwas überspitzt formoliert :wink: ). Mir ist aber noch nie vorgekommen das, wenn ich anrief, um einen telefonischen Gesprächstermin zu vereinbaren ( möglichst Zeitnah da Pat in Behandlung), dann meine Beobachtungen und Bedenken dem Arzt schildere und eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt habe, das es geheißen hat.. " Ich Arzt..Du nix" .. NOCH NIE..ganz im Gegenteil..
Den Fehler hast Du jetzt gemacht und es wird Dir nicht wieder passieren da Du es das nächste mal anders machst :blush: :wink:
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christine81 schrieb:
Der PI kann den Betrieb besser zu Grunde richten?!?! :sunglasses: :wink:
Die "Cheffchen" genau so wie die Therapeuten. Sebst wenn Cheffchen die eine oder andere abrechenbare Zertifikatsweiterbildung nicht hat, so sollte er aber soviel Eier in der Hose haben, das er ein proc. für die Abwicklung von Kontraindikationen mit seinen Ma's festlegt. (z.Bsp. mit seiner Kenntnis der behandelnde Mitarbeiter den verordneten Arzt anspricht, auf die aktuelle Kontraindikation hinweist und um Aufklärung bittet.
Aber Kopien aus Lehrbüchern anfertigen und Pat. damit zum Arzt schicken ist zu belächeln. Sollte allerdings Cheffchen nur seinen monitären Aspekt im Auge haben, so geht es nicht mehr um die Sache und dem ist abzuhelfen.
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Muskelfreak schrieb:
.....köstlich, köstlich, wie sich hier das ärztliche Hilfspersonal outet.
Die "Cheffchen" genau so wie die Therapeuten. Sebst wenn Cheffchen die eine oder andere abrechenbare Zertifikatsweiterbildung nicht hat, so sollte er aber soviel Eier in der Hose haben, das er ein proc. für die Abwicklung von Kontraindikationen mit seinen Ma's festlegt. (z.Bsp. mit seiner Kenntnis der behandelnde Mitarbeiter den verordneten Arzt anspricht, auf die aktuelle Kontraindikation hinweist und um Aufklärung bittet.
Aber Kopien aus Lehrbüchern anfertigen und Pat. damit zum Arzt schicken ist zu belächeln. Sollte allerdings Cheffchen nur seinen monitären Aspekt im Auge haben, so geht es nicht mehr um die Sache und dem ist abzuhelfen.
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rudibam schrieb:
Ich denke, es war zu ersehen das das Gespräch mit dem Arzt gemeint war. Aber wenn mein Betrieb zu Grunde gerichtet werden sollte will ich das pers. machen. Ich möchte mich auf gar keinen Fall von einem minderbemittelten Mitarbeiter in die Pleite schicken lassen. Um das aber klar zu stellen: Unsere Mitarbeiter sind nicht minderbemittelt.
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Peter Appuhn schrieb:
Alles ist gesagt. Finis.
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Problem beschreiben
rudibam schrieb:
Das erstze mal, handeln hinter meinem Rücken, eine Abmahnung und das zweite mal eine fristlose Kündigung. Wo sind wir denn das ein AN einen Betrieb zu Grunde richten kann. Sowas zu regeln ist Aufgabe des PI. Der kann das besser.
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