Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Habe natüblich die Suche genutzt. Jedoch sind noch Fragen offen.
der Arbeitsvertrag enthält das ein Zeitkonto geführt wird aber nicht wie viele Uberstunden bzw. Minusstunden max. gesammelt werden dürfen. Wie ist dann die Regelung?
Wenn ich richtig gelesen habe dann darf der AG einen nicht ins Minus schicken d.h. Zeitkonto 0 Stunden ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Habe natüblich die Suche genutzt. Jedoch sind noch Fragen offen.
der Arbeitsvertrag enthält das ein Zeitkonto geführt wird aber nicht wie viele Uberstunden bzw. Minusstunden max. gesammelt werden dürfen. Wie ist dann die Regelung?
Wenn ich richtig gelesen habe dann darf der AG einen nicht ins Minus schicken d.h. Zeitkonto 0 Stunden ?
Wir können allerdings deine vertragliche Regelung nicht lesen...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Selbstverständlich gibt es korrekte Arbeitszeitkonten, wo Zeitschulden (Minusstunden) entstehen können.
Wir können allerdings deine vertragliche Regelung nicht lesen...
Gruß
Nora
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Shakespeare schrieb:
Hängt tatsächlich von dem ab, was im Vertrag genau(!) geregelt ist. Alternativ wäre auch ggf. eine mündliche Absprache oder und die sogenannte betriebliche Übung wenn sie über einen gewissen Zeitraum unwidersprochen durchgeführt wurde rechtsgültig. Ist im Arbeitsvertrag nur ein allgemeiner Passus über ein zu führendes Zeitkonto ohne dass z.B. Grenzen definiert sind und auch Ausgleichszeiträume, halte ich eine solche Regelung für rechtlich fragwürdig ggf. sogar nichtig (wenn nicht wie oben beschrieben Zusatzvereinbarungen getroffen wurden). Dann müsste man wissen, wie im Vertrag die Arbeitszeit definiert wurde. Ist z.B. eine Wochenarbeitszeit definiert gilt, dass anfallende "Minusstunden" am Ende der Woche auszugleichen sind (analog bei Monatsarbeitszeiten, Quartalsarbeitszeiten etc.). Ist das nicht der Fall hat der Arbeitgeber Pech gehabt.... Bei angeordneten oder einvernehmlich abgeleisteter Mehrarbeit gilt dass so zeitnah wie betrieblich möglich ein Ausgleich statt zu finden hat. Hier ist ein bisschen Flexibilität überall in allen Berufen und Branchen üblich und es wäre sicherlich nicht rechtswidrig, wenn diese im Laufe eines Kalenderjahres in Freizeit ausgeglichen werden. Aber das hat mit einem flexiblen Arbeitszeitmodell mit Zeitkonto eigentlich nichts zu tun. Gruß S.
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