O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
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(opt-therapie.de)
Gruß redvine
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tom1350 schrieb:
Es gibt erstinstanzlich keine Anwaltspflicht. Vor der eigentlichen Klage steht der Schlichtungstermin. Wie gesagt, der AN muss beweisen, dass ein Arbeitszeugnis nicht den Tatsachen entspricht. Dazu können noch nicht einmal Patienten oder Kollegen als Zeugen herangezogen werden. Also ziemlich schlechte Erfolgsaussichten. Im Gegensatz zu unberechtigten Kürzungen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Deshalb macht bei Zeugnisstreitigkeiten ein Anwalt auch mehr Sinn und auch mehr Eindruck.
Gruß redvine
Wie gesagt, der AN muss beweisen, dass ein Arbeitszeugnis nicht den Tatsachen entspricht.
Und schon wieder QUARK!!! Leute... ab und zu mal die Frexxe halten, wenn man keine Ahnung hat. Das geht hier gar nicht mehr.
Die Beweislast liegt nur beim AN, wenn er ein besseres Zeugnis als "durchschnittlich" haben will.
Ist das Zeugnis schlechter als "durchschnittlich", dann liegt die Beweislast beim AG, dass die Leistung auch unterdurchschnittlich war.
Mann Mann Mann... langsam geht mir dieses juristische Halbwissen echt auf den Sack (wenn ich einen hätte). :rage: :thumbsup:
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 18.10.15 17:30:
Wie gesagt, der AN muss beweisen, dass ein Arbeitszeugnis nicht den Tatsachen entspricht.
Und schon wieder QUARK!!! Leute... ab und zu mal die Frexxe halten, wenn man keine Ahnung hat. Das geht hier gar nicht mehr.
Die Beweislast liegt nur beim AN, wenn er ein besseres Zeugnis als "durchschnittlich" haben will.
Ist das Zeugnis schlechter als "durchschnittlich", dann liegt die Beweislast beim AG, dass die Leistung auch unterdurchschnittlich war.
Mann Mann Mann... langsam geht mir dieses juristische Halbwissen echt auf den Sack (wenn ich einen hätte). :rage: :thumbsup:
Deshalb macht bei Zeugnisstreitigkeiten ein Anwalt auch mehr Sinn und auch mehr Eindruck.
Gruß redvine
:smile: :smile: :smile: Genau... Das Arbeitsgericht lässt sich garantiert davon beeindrucken, wenn man einen Anwalt mitbringt. MEGA-LOL
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Wonderwoman schrieb:
redvine schrieb am 18.10.15 17:45:
Deshalb macht bei Zeugnisstreitigkeiten ein Anwalt auch mehr Sinn und auch mehr Eindruck.
Gruß redvine
:smile: :smile: :smile: Genau... Das Arbeitsgericht lässt sich garantiert davon beeindrucken, wenn man einen Anwalt mitbringt. MEGA-LOL
Sorry redvine
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redvine schrieb:
Natürlich nur, nachdem sich AN ganz nett und ausführlich, monatelang … mit seinem ehemaligen AG auseinandergesetzt hat und kein Kompromiss herausgekommen ist. Nur im Notfall. Und für Arbeitszeugnisse interessieren sich PI in der PT sowieso nicht, beruhigend, eh alles für die Tonne.
Sorry redvine
Ist nur die Frage, ob sich die Mühe und eventuell Anwaltskosten sich lohnen. Da sich PI in der PT nicht für Arbeitszeugnisse interessieren (Berlin). Aber vielleicht will AN ja mal wechseln ins Krankenhaus, Krankenkasse, einer neu geschaffenen Kammer … wer weiß was noch alles kommt.
redvine
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redvine schrieb:
Trotz alledem, ist eine Verbesserung seines Arbeitszeugnisses sehr wahrscheinlich, wenn Arbeitnehmer sich wehrt.
Ist nur die Frage, ob sich die Mühe und eventuell Anwaltskosten sich lohnen. Da sich PI in der PT nicht für Arbeitszeugnisse interessieren (Berlin). Aber vielleicht will AN ja mal wechseln ins Krankenhaus, Krankenkasse, einer neu geschaffenen Kammer … wer weiß was noch alles kommt.
redvine
redvine
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redvine schrieb:
Wonderwoman, ein Anwalt kennt sich dann doch besser mit der Arbeitsrechtsmaterie aus als ich. Und beim AG macht er mehr Eindruck als ich.
redvine
Wie gesagt, der AN muss beweisen, dass ein Arbeitszeugnis nicht den Tatsachen entspricht.
Und schon wieder QUARK!!! Leute... ab und zu mal die Frexxe halten, wenn man keine Ahnung hat. Das geht hier gar nicht mehr.
Die Beweislast liegt nur beim AN, wenn er ein besseres Zeugnis als "durchschnittlich" haben will.
Ist das Zeugnis schlechter als "durchschnittlich", dann liegt die Beweislast beim AG, dass die Leistung auch unterdurchschnittlich war.
Mann Mann Mann... langsam geht mir dieses juristische Halbwissen echt auf den Sack (wenn ich einen hätte). :rage: :thumbsup:
Den Sack hast du dir wohl über den Kopf gezogen. Von Bewertungen ist bei mir gar nicht die Rede.
Nachtrag. Genau genommen ist ein Gut der Durchschnitt. Es geht um Arbeitsplatzbeschreibung, fehlende Schlussformel ( ja, ich weiß muss nicht da stehen) und ein Gut, wo bei freundlichem Abgang "stets außerordentlich... " gestanden hätte
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tom1350 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 18.10.15 18:05:
tom1350 schrieb am 18.10.15 17:30:
Wie gesagt, der AN muss beweisen, dass ein Arbeitszeugnis nicht den Tatsachen entspricht.
Und schon wieder QUARK!!! Leute... ab und zu mal die Frexxe halten, wenn man keine Ahnung hat. Das geht hier gar nicht mehr.
Die Beweislast liegt nur beim AN, wenn er ein besseres Zeugnis als "durchschnittlich" haben will.
Ist das Zeugnis schlechter als "durchschnittlich", dann liegt die Beweislast beim AG, dass die Leistung auch unterdurchschnittlich war.
Mann Mann Mann... langsam geht mir dieses juristische Halbwissen echt auf den Sack (wenn ich einen hätte). :rage: :thumbsup:
Den Sack hast du dir wohl über den Kopf gezogen. Von Bewertungen ist bei mir gar nicht die Rede.
Nachtrag. Genau genommen ist ein Gut der Durchschnitt. Es geht um Arbeitsplatzbeschreibung, fehlende Schlussformel ( ja, ich weiß muss nicht da stehen) und ein Gut, wo bei freundlichem Abgang "stets außerordentlich... " gestanden hätte
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Wonderwoman schrieb:
Und das rechtfertigt Deine rechtlich nicht fundierten Äußerungen hier? Ich glaube nicht!!! :thumbsup:
redvine
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redvine schrieb:
Richtig, Arbeitnehmer will ein besseres Zeugnis haben als „durchschnittlich“ !!!
redvine
Ob nun "Gut" der Duchschnitt aller Noten ist, bleibt juristisch völlig unerheblich.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Aber die Beweispflicht, mehr als die geforderte Leistung (=durchschnittlich, Note 3) geleistet zu haben, hat vor dem Arbeitsgericht der Arbeitnehmer, genau wie jede schlechtere Bewertung durch den Arbeitgeber begründet werden müsste.
Ob nun "Gut" der Duchschnitt aller Noten ist, bleibt juristisch völlig unerheblich.
Gruß
Nora
Ich denke in Zeiten von Internet sollten AG wissen, dass AN informiert sind. Deshalb die Vertragsbedingungen und ihre Umsetzung einfach gesetzeskonform gestalten.
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tom1350 schrieb:
Wer will schon wegen eines Arbeitszeugnises vor Gericht gehen? Vielleicht in Kombination mit falschen Kündigungsfristen und ungerechtfertigten Abzügen.
Ich denke in Zeiten von Internet sollten AG wissen, dass AN informiert sind. Deshalb die Vertragsbedingungen und ihre Umsetzung einfach gesetzeskonform gestalten.
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Problem beschreiben
redvine schrieb:
Anwalt bei Arbeitszeugnisstreitigkeiten kostet viel Geld (Gegenstandswert ein Monatsgehalt, bei 2000 Brutto = ca. 600 € bei einem Vergleich). Arbeitgeber könnte natürlich erst einmal überall schlecht beurteilen. Den Arbeitgeber kostet es aber das gleiche Geld, wenn er sich einen Anwalt nimmt.
Gruß redvine
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