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tom1350 schrieb:
Jetzt such ich überall, aber finde in den Produktbeschreibungen leider nicht die maximale Belastung ( Gewicht des Patienten) für elektrisch verstellbare Massageliegen. Kann mir jemand in etwa da eine Größe nennen?
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Den Hersteller kontaktieren?
Ja. Bei einem Hersteller sind es z.B. 200 kg. Diese beziehen sich aber auf die Hebemechanik und den Motor. Interessanterweise wäre es unsachgemäßer Gebrauch, wenn sich ein schwerer Patient auf die Kante setzt und dadurch die Auflage sich vom Gestell löst.
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tom1350 schrieb:
luzifer schrieb am 3.11.15 22:48:
Den Hersteller kontaktieren?
Ja. Bei einem Hersteller sind es z.B. 200 kg. Diese beziehen sich aber auf die Hebemechanik und den Motor. Interessanterweise wäre es unsachgemäßer Gebrauch, wenn sich ein schwerer Patient auf die Kante setzt und dadurch die Auflage sich vom Gestell löst.
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luzifer schrieb:
Den Hersteller kontaktieren?
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Sieh mal unter der Liege auf die Typenschilder. 150 wär sehr viel, oft 120.
120 reichen bei weitem nicht, wenn man einen Mann mit rund 90 KG rechnet. Wenn dann Patient und Therapeut mit jeweils "nur" 90 kg auf der Liege sind, wird es zuviel.
Das ist z.B. bei der MT nicht selten, dass (ich) man sich mit einem Knie auf der Bank abstützt.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
webpt schrieb am 4.11.15 01:07:
Sieh mal unter der Liege auf die Typenschilder. 150 wär sehr viel, oft 120.
120 reichen bei weitem nicht, wenn man einen Mann mit rund 90 KG rechnet. Wenn dann Patient und Therapeut mit jeweils "nur" 90 kg auf der Liege sind, wird es zuviel.
Das ist z.B. bei der MT nicht selten, dass (ich) man sich mit einem Knie auf der Bank abstützt.
stefan 302
Wobei das sicherlich aber ein anderes Thema wär, nicht was die Liegenherstellerinformationen als " max " vorgeben/ empfehlen usw. ( sofern von dort überhaupt realitätsnahe Angaben kommen ). Wär ich Hersteller von gewerblichen Therapieliegen würde ich auch stets vermerken, dass bei gewerblicher Nutzung die Gewährleistung aus der Beschreibung nicht gültig sei und die Haftung beim Nutzer liegt.
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webpt schrieb:
...120 reichen bei weitem nicht,....
Wobei das sicherlich aber ein anderes Thema wär, nicht was die Liegenherstellerinformationen als " max " vorgeben/ empfehlen usw. ( sofern von dort überhaupt realitätsnahe Angaben kommen ). Wär ich Hersteller von gewerblichen Therapieliegen würde ich auch stets vermerken, dass bei gewerblicher Nutzung die Gewährleistung aus der Beschreibung nicht gültig sei und die Haftung beim Nutzer liegt.
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webpt schrieb:
Sieh mal unter der Liege auf die Typenschilder. 150 wär sehr viel, oft 120.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Man beachte auch den Unterschied zw statischer und dynamischer Belastung.
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Tempelritter schrieb:
mein sind bis 250KG belastbar, auf dem Typenschild steht das bei meinen Liegen nicht aber in der Konformitätserklärung.
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