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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Masern Impfflicht od.Antikörpernachweis im Blut f.Physios

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Masern Impfflicht od.Antikörpernachweis im Blut f.Physios
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Anonymer Teilnehmer
18.02.2020 08:43
Hallo !
Meine Chefin besteht auf oben genannten Nachweis bis 1.3.20.von mir obwohl ich laut Gesetz bis Juni2021 Zeit damit habe , weil ich vor dem 1.3.20 bei ihr eingestellt wurde !.

Hab ihr den Text sogar vorgelesen u.Sie wollte aggressiv davon nichts wissen ..
Was steckt wohl dahinter ?
Angst vor weiteren Prüfungen vom Gesundheitsamt in der Praxis wenn sie das nicht gesammelt wegschickt , od.einfach nur Doofheit ?
1

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Hallo ! Meine Chefin besteht auf oben genannten Nachweis bis 1.3.20.von mir obwohl ich laut Gesetz bis Juni2021 Zeit damit habe , weil ich vor dem 1.3.20 bei ihr eingestellt wurde !. Hab ihr den Text sogar vorgelesen u.Sie wollte aggressiv davon nichts wissen .. Was steckt wohl dahinter ? Angst vor weiteren Prüfungen vom Gesundheitsamt in der Praxis wenn sie das nicht gesammelt wegschickt , od.einfach nur Doofheit ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo !
Meine Chefin besteht auf oben genannten Nachweis bis 1.3.20.von mir obwohl ich laut Gesetz bis Juni2021 Zeit damit habe , weil ich vor dem 1.3.20 bei ihr eingestellt wurde !.

Hab ihr den Text sogar vorgelesen u.Sie wollte aggressiv davon nichts wissen ..
Was steckt wohl dahinter ?
Angst vor weiteren Prüfungen vom Gesundheitsamt in der Praxis wenn sie das nicht gesammelt wegschickt , od.einfach nur Doofheit ?

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tom1350
18.02.2020 09:30
Wahrscheinlich Bequemlichkeit. Dann ist alles zusammen fertig. Trotzdem sollte man für die Impfung infektfrei sein. Auch kann es zu Nebenwirkungen kommen, die einen nach der Impfung arbeitunfähig machen könnten ( Wink mit... ).
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Wahrscheinlich Bequemlichkeit. Dann ist alles zusammen fertig. Trotzdem sollte man für die Impfung infektfrei sein. Auch kann es zu Nebenwirkungen kommen, die einen nach der Impfung arbeitunfähig machen könnten ( Wink mit... ).
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Anonymer Teilnehmer
18.02.2020 10:13
impfen lassen sowieso nicht !!
Nur den Bluttest..
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• Ajdan
impfen lassen sowieso nicht !! Nur den Bluttest..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

impfen lassen sowieso nicht !!
Nur den Bluttest..

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tom1350 schrieb:

Wahrscheinlich Bequemlichkeit. Dann ist alles zusammen fertig. Trotzdem sollte man für die Impfung infektfrei sein. Auch kann es zu Nebenwirkungen kommen, die einen nach der Impfung arbeitunfähig machen könnten ( Wink mit... ).

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ali
18.02.2020 14:16
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.2.20 08:43:
Hab ihr den Text sogar vorgelesen u.Sie wollte aggressiv davon nichts wissen ..
Was steckt wohl dahinter ?


Das kannst höchstens Du rauskriegen...Deeskalation wäre hilfreich...
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.2.20 08:43: Hab ihr den Text sogar vorgelesen u.Sie wollte aggressiv davon nichts wissen .. Was steckt wohl dahinter ?[/zitat] Das kannst höchstens Du rauskriegen...Deeskalation wäre hilfreich...
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ali schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.2.20 08:43:
Hab ihr den Text sogar vorgelesen u.Sie wollte aggressiv davon nichts wissen ..
Was steckt wohl dahinter ?


Das kannst höchstens Du rauskriegen...Deeskalation wäre hilfreich...

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idefix-
19.02.2020 11:40
@ AT

Und was ist so schlimm daran es jetzt zu machen? Wenn Du Masern hattes oder geimpft bist, ist es doch kein Problem, das jetzt schon zu machen. Oder was steckt bei dir dahinter?
Klar hast du das Recht bis 2021 zu warten, aber der AG kann schon vorher den Nachweis verlangen.

Da meine AG´s alle vor dem Stichtag geboren sind, ist mir es sowieso egal.
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@ AT Und was ist so schlimm daran es jetzt zu machen? Wenn Du Masern hattes oder geimpft bist, ist es doch kein Problem, das jetzt schon zu machen. Oder was steckt bei dir dahinter? Klar hast du das Recht bis 2021 zu warten, aber der AG kann schon vorher den Nachweis verlangen. Da meine AG´s alle vor dem Stichtag geboren sind, ist mir es sowieso egal.
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idefix- schrieb:

@ AT

Und was ist so schlimm daran es jetzt zu machen? Wenn Du Masern hattes oder geimpft bist, ist es doch kein Problem, das jetzt schon zu machen. Oder was steckt bei dir dahinter?
Klar hast du das Recht bis 2021 zu warten, aber der AG kann schon vorher den Nachweis verlangen.

Da meine AG´s alle vor dem Stichtag geboren sind, ist mir es sowieso egal.

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Anonymer Teilnehmer
19.02.2020 13:31
Nein ..Kann der AG nicht vorher verlangen .
Er steht ja nicht über dem allg.Gesetz !
(Wenn es darauf ankommen würde !)
Wie kommst du darauf
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Nein ..Kann der AG nicht vorher verlangen . Er steht ja nicht über dem allg.Gesetz ! (Wenn es darauf ankommen würde !) Wie kommst du darauf
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idefix-
19.02.2020 13:48
Meinte ja nur warum du soooo dagegen bist es früher nachweisen zu lassen
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Meinte ja nur warum du soooo dagegen bist es früher nachweisen zu lassen
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idefix- schrieb:

Meinte ja nur warum du soooo dagegen bist es früher nachweisen zu lassen

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Anonymer Teilnehmer
19.02.2020 14:10
Ach , ich hab mich nur so geärgert , weil Sie sich nicht von ihrer falschen Meinung abbringen lassen hat und
mich mich für dumm verkaufen wollte.
.
Aber ich mach jetzt diesen Bluttest sofort um des lieben Friedens willen :wink:
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• ali
Ach , ich hab mich nur so geärgert , weil Sie sich nicht von ihrer falschen Meinung abbringen lassen hat und mich mich für dumm verkaufen wollte. . Aber ich mach jetzt diesen Bluttest sofort um des lieben Friedens willen :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ach , ich hab mich nur so geärgert , weil Sie sich nicht von ihrer falschen Meinung abbringen lassen hat und
mich mich für dumm verkaufen wollte.
.
Aber ich mach jetzt diesen Bluttest sofort um des lieben Friedens willen :wink:

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Sarah Gerbert
19.02.2020 14:14
Mal ne kurze Frage dazu: kostet der Nachweis was?
Und falls ja, wer bezahlt?
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Mal ne kurze Frage dazu: kostet der Nachweis was? Und falls ja, wer bezahlt?
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Sarah Gerbert schrieb:

Mal ne kurze Frage dazu: kostet der Nachweis was?
Und falls ja, wer bezahlt?

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Anonymer Teilnehmer
19.02.2020 14:54
kostet 23 eur u.muss vom Arbeitgeber bezahlt werden !!
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kostet 23 eur u.muss vom Arbeitgeber bezahlt werden !!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

kostet 23 eur u.muss vom Arbeitgeber bezahlt werden !!

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Papa Alpaka
19.02.2020 22:01
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.2.20 13:31:
Nein ..Kann der AG nicht vorher verlangen .
Er steht ja nicht über dem allg.Gesetz !
(Wenn es darauf ankommen würde !)
Wie kommst du darauf


...die Frist bis 2021 ist eine Übergangsfrist an dessen Ende der Nachweis erbracht werden können muss; es ist kein Ausschluss des früheren Nachweises.

Gegenbeispiel:
Ich sollte meine Steuererklärung bis zum 31.6. eingereicht haben, bis zum 31.12. krieg ich nur freundliche Briefe und bis zum 28.02. des Folgejahres muss kein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Das bedeutet das ich, wären die anderen schnell genug, meine Steuererklärung fürs Vorjahr am 01.01. um 00:00:01 einreichen könnte und das Thema durch habe - analog kann ein Arbeitgeber "jetzt" in einem Abwasch Immunitätsnachweise aller im Betrieb Tätigen einsammeln und hat kein Problem mit dem einen Angestellten der am letzten Tag der Übergangsfrist einen Zettel einreicht das die Immunität erst nachgewiesen wird wenn der Prozess vor'm BGH rechtskräftig abgeschlossen ist.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.2.20 13:31: Nein ..Kann der AG nicht vorher verlangen . Er steht ja nicht über dem allg.Gesetz ! (Wenn es darauf ankommen würde !) Wie kommst du darauf [/zitat] ...die Frist bis 2021 ist eine Übergangsfrist an dessen Ende der Nachweis erbracht werden können muss; es ist kein Ausschluss des früheren Nachweises. Gegenbeispiel: Ich sollte meine Steuererklärung bis zum 31.6. eingereicht haben, bis zum 31.12. krieg ich nur freundliche Briefe und bis zum 28.02. des Folgejahres muss kein Zwangsgeld festgesetzt werden. Das bedeutet das ich, wären die anderen schnell genug, meine Steuererklärung fürs Vorjahr am 01.01. um 00:00:01 einreichen könnte und das Thema durch habe - analog kann ein Arbeitgeber "jetzt" in einem Abwasch Immunitätsnachweise aller im Betrieb Tätigen einsammeln und hat kein Problem mit dem einen Angestellten der am letzten Tag der Übergangsfrist einen Zettel einreicht das die Immunität erst nachgewiesen wird wenn der Prozess vor'm BGH rechtskräftig abgeschlossen ist.
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Papa Alpaka schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.2.20 13:31:
Nein ..Kann der AG nicht vorher verlangen .
Er steht ja nicht über dem allg.Gesetz !
(Wenn es darauf ankommen würde !)
Wie kommst du darauf


...die Frist bis 2021 ist eine Übergangsfrist an dessen Ende der Nachweis erbracht werden können muss; es ist kein Ausschluss des früheren Nachweises.

Gegenbeispiel:
Ich sollte meine Steuererklärung bis zum 31.6. eingereicht haben, bis zum 31.12. krieg ich nur freundliche Briefe und bis zum 28.02. des Folgejahres muss kein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Das bedeutet das ich, wären die anderen schnell genug, meine Steuererklärung fürs Vorjahr am 01.01. um 00:00:01 einreichen könnte und das Thema durch habe - analog kann ein Arbeitgeber "jetzt" in einem Abwasch Immunitätsnachweise aller im Betrieb Tätigen einsammeln und hat kein Problem mit dem einen Angestellten der am letzten Tag der Übergangsfrist einen Zettel einreicht das die Immunität erst nachgewiesen wird wenn der Prozess vor'm BGH rechtskräftig abgeschlossen ist.

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Tschortscho
20.02.2020 21:57
Ich hab den Titernachweis gleich im Zuge der Ü35 Untersuchung gemacht (und gleich meinen Vitamin D-Wert testen lassen) und das hat alles die gesetzliche Kasse übernommen.
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Ich hab den Titernachweis gleich im Zuge der Ü35 Untersuchung gemacht (und gleich meinen Vitamin D-Wert testen lassen) und das hat alles die gesetzliche Kasse übernommen.
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Tschortscho schrieb:

Ich hab den Titernachweis gleich im Zuge der Ü35 Untersuchung gemacht (und gleich meinen Vitamin D-Wert testen lassen) und das hat alles die gesetzliche Kasse übernommen.

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ali
20.02.2020 22:21
Tschortscho schrieb am 20.2.20 21:57:
Ich hab den Titernachweis gleich im Zuge der Ü35 Untersuchung gemacht (und gleich meinen Vitamin D-Wert testen lassen) und das hat alles die gesetzliche Kasse übernommen.


Echt es gibt ne Ü35 ?
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[zitat]Tschortscho schrieb am 20.2.20 21:57: Ich hab den Titernachweis gleich im Zuge der Ü35 Untersuchung gemacht (und gleich meinen Vitamin D-Wert testen lassen) und das hat alles die gesetzliche Kasse übernommen. [/zitat] Echt es gibt ne Ü35 ?
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ali schrieb:

Tschortscho schrieb am 20.2.20 21:57:
Ich hab den Titernachweis gleich im Zuge der Ü35 Untersuchung gemacht (und gleich meinen Vitamin D-Wert testen lassen) und das hat alles die gesetzliche Kasse übernommen.


Echt es gibt ne Ü35 ?

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Papa Alpaka
21.02.2020 02:20
ali schrieb am 20.2.20 22:21:
Tschortscho schrieb am 20.2.20 21:57:
Ich hab den Titernachweis gleich im Zuge der Ü35 Untersuchung gemacht (und gleich meinen Vitamin D-Wert testen lassen) und das hat alles die gesetzliche Kasse übernommen.


Echt es gibt ne Ü35 ?


Hast du etwa noch kein Abo der Rentnerbravo? :D -> Check-up 35 wird zur Gesundheitsuntersuchung | Apotheken Umschau
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[zitat]ali schrieb am 20.2.20 22:21: [zitat]Tschortscho schrieb am 20.2.20 21:57: Ich hab den Titernachweis gleich im Zuge der Ü35 Untersuchung gemacht (und gleich meinen Vitamin D-Wert testen lassen) und das hat alles die gesetzliche Kasse übernommen. [/zitat] Echt es gibt ne Ü35 ? [/zitat] Hast du etwa noch kein Abo der Rentnerbravo? :D -> https://www.apotheken-umschau.de/Therapien/Check-up-35-wird-zur-Gesundheitsuntersuchung-540355.html
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Papa Alpaka schrieb:

ali schrieb am 20.2.20 22:21:
Tschortscho schrieb am 20.2.20 21:57:
Ich hab den Titernachweis gleich im Zuge der Ü35 Untersuchung gemacht (und gleich meinen Vitamin D-Wert testen lassen) und das hat alles die gesetzliche Kasse übernommen.


Echt es gibt ne Ü35 ?


Hast du etwa noch kein Abo der Rentnerbravo? :D -> Check-up 35 wird zur Gesundheitsuntersuchung | Apotheken Umschau

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e.r.
22.02.2020 14:32
Das liegt ggf. an der Gesundheitsämtern, die zumindest in unserer Region alle Praxen postalisch informiert haben. Unter anderem ist in dem Brief vermerkt, dass Mitarbeiter die keinen Impfschutz nachweisen können und nach 1970 geboren und für die keine Ausnahmeregel gilt, bis zum Stichtag gekündigt werden müssen.

Unter dieser Drohkulisse kann man sich sicher vorstellen, dass AG gerne seine Personalakte zügig vorbereiten möchte. Dies ist sicher im Sinne der Praxis, der Arbeitnehmer und der yPatienten.
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• Papa Alpaka
Das liegt ggf. an der Gesundheitsämtern, die zumindest in unserer Region alle Praxen postalisch informiert haben. Unter anderem ist in dem Brief vermerkt, dass Mitarbeiter die keinen Impfschutz nachweisen können und nach 1970 geboren und für die keine Ausnahmeregel gilt, bis zum Stichtag gekündigt werden müssen. Unter dieser Drohkulisse kann man sich sicher vorstellen, dass AG gerne seine Personalakte zügig vorbereiten möchte. Dies ist sicher im Sinne der Praxis, der Arbeitnehmer und der yPatienten.
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e.r. schrieb:

Das liegt ggf. an der Gesundheitsämtern, die zumindest in unserer Region alle Praxen postalisch informiert haben. Unter anderem ist in dem Brief vermerkt, dass Mitarbeiter die keinen Impfschutz nachweisen können und nach 1970 geboren und für die keine Ausnahmeregel gilt, bis zum Stichtag gekündigt werden müssen.

Unter dieser Drohkulisse kann man sich sicher vorstellen, dass AG gerne seine Personalakte zügig vorbereiten möchte. Dies ist sicher im Sinne der Praxis, der Arbeitnehmer und der yPatienten.

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Papa Alpaka
22.02.2020 15:38
...ob die darauf folgende nötige Menge an Kündigungsschutzklagen berücksichtigt wurde? Wer nicht genug Arbeit hat macht sich welche ;)
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...ob die darauf folgende nötige Menge an Kündigungsschutzklagen berücksichtigt wurde? Wer nicht genug Arbeit hat macht sich welche ;)
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Papa Alpaka schrieb:

...ob die darauf folgende nötige Menge an Kündigungsschutzklagen berücksichtigt wurde? Wer nicht genug Arbeit hat macht sich welche ;)

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ali
23.02.2020 08:37
e.r. schrieb am 22.2.20 14:32:
Das liegt ggf. an der Gesundheitsämtern, die zumindest in unserer Region alle Praxen postalisch informiert haben. Unter


Welche GÄ sind denn so überenergetisch ?
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[zitat]e.r. schrieb am 22.2.20 14:32: Das liegt ggf. an der Gesundheitsämtern, die zumindest in unserer Region alle Praxen postalisch informiert haben. Unter [/zitat] Welche GÄ sind denn so überenergetisch ?
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ali schrieb:

e.r. schrieb am 22.2.20 14:32:
Das liegt ggf. an der Gesundheitsämtern, die zumindest in unserer Region alle Praxen postalisch informiert haben. Unter


Welche GÄ sind denn so überenergetisch ?

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e.r.
23.02.2020 17:50
Großraum Köln/Aachen, zumindest einzelne Gesundheitsämter. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigket.
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Großraum Köln/Aachen, zumindest einzelne Gesundheitsämter. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigket.
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e.r. schrieb:

Großraum Köln/Aachen, zumindest einzelne Gesundheitsämter. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigket.

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Klonkrieger
17.03.2020 13:22
Ich hab heute auch Post vom GA bekommen daß ich meine, vor dem 1.03.2020 bereits tätige MA bis zum 31.07.2012 (!) auf MAsernimpfpflicht zu überprüfen habe.

So. Wenn mein MA geimpft wurde/ist und auch ich diesen Nachweis habe, muß ich das wieder rückmelden beim GA?
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Ich hab heute auch Post vom GA bekommen daß ich meine, vor dem 1.03.2020 bereits tätige MA bis zum 31.07.2012 (!) auf MAsernimpfpflicht zu überprüfen habe. So. Wenn mein MA geimpft wurde/ist und auch ich diesen Nachweis habe, muß ich das wieder rückmelden beim GA?
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Klonkrieger schrieb:

Ich hab heute auch Post vom GA bekommen daß ich meine, vor dem 1.03.2020 bereits tätige MA bis zum 31.07.2012 (!) auf MAsernimpfpflicht zu überprüfen habe.

So. Wenn mein MA geimpft wurde/ist und auch ich diesen Nachweis habe, muß ich das wieder rückmelden beim GA?

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Papa Alpaka
20.03.2020 21:17
Klonkrieger schrieb am 17.3.20 13:22:
Ich hab heute auch Post vom GA bekommen daß ich meine, vor dem 1.03.2020 bereits tätige MA bis zum 31.07.2012 (!) auf MAsernimpfpflicht zu überprüfen habe.

So. Wenn mein MA geimpft wurde/ist und auch ich diesen Nachweis habe, muß ich das wieder rückmelden beim GA?


Wenn der Brief keine entsprechende Aufforderung enthält: nein. Du musst nur auf Nachfrage nachweisen können das deine MA immun sind.

Wenn du die Nachweise parat hast würde ich mir noch den Spaß erlauben und eine Selbstanzeige wegen Fristüberschreitung (2012) hinterherschicken ;)
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• dhammann1
[zitat]Klonkrieger schrieb am 17.3.20 13:22: Ich hab heute auch Post vom GA bekommen daß ich meine, vor dem 1.03.2020 bereits tätige MA bis zum 31.07.2012 (!) auf MAsernimpfpflicht zu überprüfen habe. So. Wenn mein MA geimpft wurde/ist und auch ich diesen Nachweis habe, muß ich das wieder rückmelden beim GA? [/zitat] Wenn der Brief keine entsprechende Aufforderung enthält: nein. Du musst nur auf Nachfrage nachweisen können das deine MA immun sind. Wenn du die Nachweise parat hast würde ich mir noch den Spaß erlauben und eine Selbstanzeige wegen Fristüberschreitung (2012) hinterherschicken ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Klonkrieger schrieb am 17.3.20 13:22:
Ich hab heute auch Post vom GA bekommen daß ich meine, vor dem 1.03.2020 bereits tätige MA bis zum 31.07.2012 (!) auf MAsernimpfpflicht zu überprüfen habe.

So. Wenn mein MA geimpft wurde/ist und auch ich diesen Nachweis habe, muß ich das wieder rückmelden beim GA?


Wenn der Brief keine entsprechende Aufforderung enthält: nein. Du musst nur auf Nachfrage nachweisen können das deine MA immun sind.

Wenn du die Nachweise parat hast würde ich mir noch den Spaß erlauben und eine Selbstanzeige wegen Fristüberschreitung (2012) hinterherschicken ;)

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a schubart
21.03.2020 20:26
Und meinst du irgend ein Gesundheitsamt hat zur Zeit Zeit Masern Impfungen zu überprüfen??
Dann würde ich wirklich umfallen
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• Leni C.
• ella426
Und meinst du irgend ein Gesundheitsamt hat zur Zeit Zeit Masern Impfungen zu überprüfen?? Dann würde ich wirklich umfallen
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a schubart schrieb:

Und meinst du irgend ein Gesundheitsamt hat zur Zeit Zeit Masern Impfungen zu überprüfen??
Dann würde ich wirklich umfallen

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nein ..Kann der AG nicht vorher verlangen .
Er steht ja nicht über dem allg.Gesetz !
(Wenn es darauf ankommen würde !)
Wie kommst du darauf

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Klonkrieger
24.03.2020 21:31
Na immerhin hatten sie Zeit mir ihren doofen Brief zu schicken... ????
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Na immerhin hatten sie Zeit mir ihren doofen Brief zu schicken... ????
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dhammann1
25.03.2020 07:32
Die Gesundheitsämter haben einen hohen Personalüberschuss mit jeweiligen Fachbereichen.
Auch in Sachen Corona wird ein neuer Fachbereich gegründet, das gut vergütete Personal rekrutiert sich aus ... Beziehungen... . Da wird keine Anzeige geschaltet und wenn doch, weil es aus Vergaberechtsgründen pflicht ist :kissing_closed_eyes:
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Die Gesundheitsämter haben einen hohen Personalüberschuss mit jeweiligen Fachbereichen. Auch in Sachen Corona wird ein neuer Fachbereich gegründet, das gut vergütete Personal rekrutiert sich aus ... Beziehungen... . Da wird keine Anzeige geschaltet und wenn doch, weil es aus Vergaberechtsgründen pflicht ist :kissing_closed_eyes:
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dhammann1 schrieb:

Die Gesundheitsämter haben einen hohen Personalüberschuss mit jeweiligen Fachbereichen.
Auch in Sachen Corona wird ein neuer Fachbereich gegründet, das gut vergütete Personal rekrutiert sich aus ... Beziehungen... . Da wird keine Anzeige geschaltet und wenn doch, weil es aus Vergaberechtsgründen pflicht ist :kissing_closed_eyes:

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Klonkrieger schrieb:

Na immerhin hatten sie Zeit mir ihren doofen Brief zu schicken... ????



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