Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
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Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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wir haben ein Problem in der Praxis, da unser Chef der Meinung ist, das Lücken im Plan durch nicht Belegung oder Absagen von Patienten als Kurzarbeit gerechnet werden. Das Ausfall vor dem Ersten Patienten bzw. nach dem letzten Patienten als Kurzarbeit gilt, da ich dann später beginne bzw. früher aufhöre ist okay, aber dazwischen? Für hilfreiche Antworten wäre ich euch dankbar.
LG Ute
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u.gressi schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben ein Problem in der Praxis, da unser Chef der Meinung ist, das Lücken im Plan durch nicht Belegung oder Absagen von Patienten als Kurzarbeit gerechnet werden. Das Ausfall vor dem Ersten Patienten bzw. nach dem letzten Patienten als Kurzarbeit gilt, da ich dann später beginne bzw. früher aufhöre ist okay, aber dazwischen? Für hilfreiche Antworten wäre ich euch dankbar.
LG Ute
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Wünschen allen einen schönen Feierabend.
LG Ute
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u.gressi schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten. Hilft mir erstmal weiter. Kann man das irgendwo nachlesen. Habe da bisher nichts gefunden.
Wünschen allen einen schönen Feierabend.
LG Ute
In den heutigen Zeiten von Fachkräfte Mangel muss man (wenn ich das aus deiner Frage richtig interpretiere )
Sich so etwas nicht gefallen lassen. Ich muss nicht mal Minus Stunden machen wenn ich früher(was selten vorkommt) machen
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a schubart schrieb:
Also ich arbeite als Angestellte und uns ist Kurzarbeit Gottseidank erspart geblieben. Aber ich denke die Kollegen oben haben recht egal ob kurz Arbeit oder nicht . In den wenn vorhandenen Lücken machen wir Praxis übliche Aufgaben zur Zeit zusätzliche Desinfektion etc. was halt so anliegt.
In den heutigen Zeiten von Fachkräfte Mangel muss man (wenn ich das aus deiner Frage richtig interpretiere )
Sich so etwas nicht gefallen lassen. Ich muss nicht mal Minus Stunden machen wenn ich früher(was selten vorkommt) machen
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tom1350 schrieb:
Sind Absagen und Lücken auch ohne Kurzarbeit Minuszeit für die Angestellten bei euch?
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Shakespeare schrieb:
@Dän hat recht. Für die Kurzarbeit ist es erforderlich Beginn und Ende der Arbeitszeit aufzuführen und danach die Anzahl der "Minuszeiten" zu berechnen. Nur das wird bezahlt. Alle Lücken dazwischen sollten umorganisiert werden. Wo das nicht geht muss der AG den vollen Lohn bezahlen.
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dän schrieb:
Lücken sind normale Arbeitszeit. Du bist ja auch in der Praxis anwesend.
Hallo zusammen,
wir haben ein Problem in der Praxis, da unser Chef der Meinung ist, das Lücken im Plan durch nicht Belegung oder Absagen von Patienten als Kurzarbeit gerechnet werden. Das Ausfall vor dem Ersten Patienten bzw. nach dem letzten Patienten als Kurzarbeit gilt, da ich dann später beginne bzw. früher aufhöre ist okay, aber dazwischen? Für hilfreiche Antworten wäre ich euch dankbar.
LG Ute
Ausfall ist keine Kurzarbeit......
Zu klären wären als erstes die Fragen, was ist ein ausgefallener Termin......
Hat der Pat den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig, oder gar nicht abgesagt?
Dann sollte Ihm eine Ausfallgebühr berechnet werden.
Für die Praxis ist es dann kein wirtschaftlicher Schaden..... und der Mitarbeiter wird bezahlt.
Ist eine Reduzierung der Behandlungen/Patienten zu verzeichnen? ZB auf Grund COVID 19?
Dann kann unter gegebenen Umständen der AG Kurzarbeit beantragen....
ZB ist die reguläre Arbeitszeit 38,0 Std. Die „Kurzarbeit-Zeit“ sind 25 Std.
Die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ist Arbeitszeit.
Ausfälle in dieser Arbeitszeit gehen nicht zu Lasten der Mitarbeiter.
Im Zweifelsfall bekommt man Informationen beim Steuerberater und bei der Agentur f Arbeit
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kvet schrieb:
Ist das Unwissenheit deines Chefs?
Die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ist Arbeitszeit.
Ausfälle in dieser Arbeitszeit gehen nicht zu Lasten der Mitarbeiter.
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Geronimo schrieb:
...wie schon vom PhysioDino treffend beschrieben....
Die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ist Arbeitszeit.
Ausfälle in dieser Arbeitszeit gehen nicht zu Lasten der Mitarbeiter.
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PhysioDino schrieb:
u.gressi schrieb am 22.6.20 18:03:
Hallo zusammen,
wir haben ein Problem in der Praxis, da unser Chef der Meinung ist, das Lücken im Plan durch nicht Belegung oder Absagen von Patienten als Kurzarbeit gerechnet werden. Das Ausfall vor dem Ersten Patienten bzw. nach dem letzten Patienten als Kurzarbeit gilt, da ich dann später beginne bzw. früher aufhöre ist okay, aber dazwischen? Für hilfreiche Antworten wäre ich euch dankbar.
LG Ute
Ausfall ist keine Kurzarbeit......
Zu klären wären als erstes die Fragen, was ist ein ausgefallener Termin......
Hat der Pat den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig, oder gar nicht abgesagt?
Dann sollte Ihm eine Ausfallgebühr berechnet werden.
Für die Praxis ist es dann kein wirtschaftlicher Schaden..... und der Mitarbeiter wird bezahlt.
Ist eine Reduzierung der Behandlungen/Patienten zu verzeichnen? ZB auf Grund COVID 19?
Dann kann unter gegebenen Umständen der AG Kurzarbeit beantragen....
ZB ist die reguläre Arbeitszeit 38,0 Std. Die „Kurzarbeit-Zeit“ sind 25 Std.
Die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ist Arbeitszeit.
Ausfälle in dieser Arbeitszeit gehen nicht zu Lasten der Mitarbeiter.
Im Zweifelsfall bekommt man Informationen beim Steuerberater und bei der Agentur f Arbeit
Hallo zusammen,
wir haben ein Problem in der Praxis, da unser Chef der Meinung ist, das Lücken im Plan durch nicht Belegung oder Absagen von Patienten als Kurzarbeit gerechnet werden. Das Ausfall vor dem Ersten Patienten bzw. nach dem letzten Patienten als Kurzarbeit gilt, da ich dann später beginne bzw. früher aufhöre ist okay, aber dazwischen? Für hilfreiche Antworten wäre ich euch dankbar.
LG Ute
Dann könnte ein PI ja für immer und ewig Kurzarbeit angemeldet lassen , weil Ausfälle ja immer wieder passieren . Geht aber gaaar nicht . Ausfälle den AN aufs Auge drücken : no way . Ist unternehmerisches Risiko .
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Herbert schrieb:
Lücken, wie schon gesagt, sind unternehmerisches Risiko des AG. Wenn davon sehr viele coronabedingt auftreten, muss es möglich sein, dass so zu organisieren, dass der MA tatsächlich später kommt oder früher geht.
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Leni C. schrieb:
u.gressi schrieb am 22.6.20 18:03:
Hallo zusammen,
wir haben ein Problem in der Praxis, da unser Chef der Meinung ist, das Lücken im Plan durch nicht Belegung oder Absagen von Patienten als Kurzarbeit gerechnet werden. Das Ausfall vor dem Ersten Patienten bzw. nach dem letzten Patienten als Kurzarbeit gilt, da ich dann später beginne bzw. früher aufhöre ist okay, aber dazwischen? Für hilfreiche Antworten wäre ich euch dankbar.
LG Ute
Dann könnte ein PI ja für immer und ewig Kurzarbeit angemeldet lassen , weil Ausfälle ja immer wieder passieren . Geht aber gaaar nicht . Ausfälle den AN aufs Auge drücken : no way . Ist unternehmerisches Risiko .
Da dein Chef ja vorher nicht wissen kann, wann ein Pat. absagt, kann er logischerweise auch keine KuA vorab anmelden.
Ausfälle zum ersten Pat. oder beim letzten kann über ein Arbeitszeitkonto abgefangen werden.
Wie unsere netten Kollegen hier schon richig zitiert hatten, gehen Terminausfälle zu Lasten des AG, das ist das sog. Unternehmerische Betriebsrisiko. Ob der PI dann eine Ausfallrechnung stellt, ist seine Sache.
Du als AN bis von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende da und stellst deine vertraglich geschuldete Arbeistleistung zur Verfügung.
Ob Corona-bedingt weniger Pat. kommen, kannd er PI durch Kurzarbeit vorab abfangen. Dann reduziert er die Arbeitsstunden für eine gewisse Zeit, um den Kalender ausgelastet zu bekommen.
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KGSchuller schrieb:
Kurzarbeit muss vorher beider Agentur für Arbeit unter bestimmten vorgaben (min. 50% der Belegschaft davon betroffen, Angabe der weniger zu leistenden Stunden, Zeitraum der KuA etc.) angemeldet werden.Ausserdem muss zuerst der Urlaub und evtl. Überstunden abgebaut werden, bevor KuA angemeldet werden kann.
Da dein Chef ja vorher nicht wissen kann, wann ein Pat. absagt, kann er logischerweise auch keine KuA vorab anmelden.
Ausfälle zum ersten Pat. oder beim letzten kann über ein Arbeitszeitkonto abgefangen werden.
Wie unsere netten Kollegen hier schon richig zitiert hatten, gehen Terminausfälle zu Lasten des AG, das ist das sog. Unternehmerische Betriebsrisiko. Ob der PI dann eine Ausfallrechnung stellt, ist seine Sache.
Du als AN bis von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende da und stellst deine vertraglich geschuldete Arbeistleistung zur Verfügung.
Ob Corona-bedingt weniger Pat. kommen, kannd er PI durch Kurzarbeit vorab abfangen. Dann reduziert er die Arbeitsstunden für eine gewisse Zeit, um den Kalender ausgelastet zu bekommen.
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