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wann ist die Lohnzahlung fällig, wenn ich zum 15. eines Monats kündige? Laut AV habe ich vier Wochen Kündigungsfrist, also könnte ich ja auch zu Mitte eines Monats gehen. Ist der Lohn dann automatisch auch zum 15. fällig, oder muß ich bis Ende des Monats warten? Im AV steht, Geldeingang spätestens am 3.Werktag des Folgemonats. Gilt das auch bei Kündigung zum 15.?
Belastbare Quellenangaben würde ich sehr begrüßen, ich habe im Netz auf die schnelle erst mal nichts aussagefähiges gefunden, deshalb frage ich hier nach.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
wann ist die Lohnzahlung fällig, wenn ich zum 15. eines Monats kündige? Laut AV habe ich vier Wochen Kündigungsfrist, also könnte ich ja auch zu Mitte eines Monats gehen. Ist der Lohn dann automatisch auch zum 15. fällig, oder muß ich bis Ende des Monats warten? Im AV steht, Geldeingang spätestens am 3.Werktag des Folgemonats. Gilt das auch bei Kündigung zum 15.?
Belastbare Quellenangaben würde ich sehr begrüßen, ich habe im Netz auf die schnelle erst mal nichts aussagefähiges gefunden, deshalb frage ich hier nach.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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tom1350 schrieb:
Die Lohnbuchhaltung macht gegen Ende des Monats meist ein Steuerberater für das gesamte Personal. Ich denke du wirst bis zum 3. des Folgemonats warten können, oder?
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Leni C. schrieb:
Auch bei Kündigung zum 15 . eies Monats wird das Gehalt zum "normalen" Zeitpunkt gezahlt . Also wie immer bei euch dann im Folgemonat ( oder eben Ende des Monats ) .
[...] Im AV steht, Geldeingang spätestens am 3.Werktag des Folgemonats. [...]
Belastbare Quellenangaben würde ich sehr begrüßen [...]
Du hast die für diesen Fall einzig belastbare Quellenangabe selbst benannt!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.2.17 09:19:
[...] Im AV steht, Geldeingang spätestens am 3.Werktag des Folgemonats. [...]
Belastbare Quellenangaben würde ich sehr begrüßen [...]
Du hast die für diesen Fall einzig belastbare Quellenangabe selbst benannt!
Gruß
Nora
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