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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Lohnfortzahlung bei Krankheit

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Neues Thema
Lohnfortzahlung bei Krankheit
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Anonymer Teilnehmer
27.08.2013 14:42
Ich habe seit Anfang diesen Jahres das erste mal einen Minijob. Nun war ich in diesem Monat eine Woche krank (ich habe meine Krankmeldung ordentlich und pünktlich bei der Chefin abgegeben). Ich bekomme immer nur die Stunden ausgezahlt, die ich auch gearbeitet habe, also habe ich mir für die Woche die durchschnittliche Stundenzahl der letzten drei Monate aufgeschrieben.
Nun hat die Chefin gesagt, dass sie mir das nicht bezahlen würde????
Da ich keinen Arbeitsvertrag habe, weiss ich gerade nicht wie ich mich verhalten soll. ist das nicht üblich, dass man beim Minijob Urlaubsanspruch, etc. hat?
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Ich habe seit Anfang diesen Jahres das erste mal einen Minijob. Nun war ich in diesem Monat eine Woche krank (ich habe meine Krankmeldung ordentlich und pünktlich bei der Chefin abgegeben). Ich bekomme immer nur die Stunden ausgezahlt, die ich auch gearbeitet habe, also habe ich mir für die Woche die durchschnittliche Stundenzahl der letzten drei Monate aufgeschrieben. Nun hat die Chefin gesagt, dass sie mir das nicht bezahlen würde???? Da ich keinen Arbeitsvertrag habe, weiss ich gerade nicht wie ich mich verhalten soll. ist das nicht üblich, dass man beim Minijob Urlaubsanspruch, etc. hat?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe seit Anfang diesen Jahres das erste mal einen Minijob. Nun war ich in diesem Monat eine Woche krank (ich habe meine Krankmeldung ordentlich und pünktlich bei der Chefin abgegeben). Ich bekomme immer nur die Stunden ausgezahlt, die ich auch gearbeitet habe, also habe ich mir für die Woche die durchschnittliche Stundenzahl der letzten drei Monate aufgeschrieben.
Nun hat die Chefin gesagt, dass sie mir das nicht bezahlen würde????
Da ich keinen Arbeitsvertrag habe, weiss ich gerade nicht wie ich mich verhalten soll. ist das nicht üblich, dass man beim Minijob Urlaubsanspruch, etc. hat?

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morpheus-06
27.08.2013 14:59
bei einem Minijob hat man ein Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.
Hier findest du alles: Minijob-Zentrale - Startseite

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bei einem Minijob hat man ein Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub. Hier findest du alles: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
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morpheus-06 schrieb:

bei einem Minijob hat man ein Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.
Hier findest du alles: Minijob-Zentrale - Startseite

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StefanP
27.08.2013 15:09
Doch, Du hast Urlaubsanspruch.
Und wenn kein schriftlicher Vertrag existiert (was ich niemals machen würde!!!), gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Auch für Deine AG.

Leider gibt es sowas sehr sehr oft, dass PIs meinen, die Gesetze gelten nicht für sie. Nur stimmt das nicht.
Schade, wenn sich ANs das gefallen lassen.
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Doch, Du hast Urlaubsanspruch. Und wenn kein schriftlicher Vertrag existiert (was ich niemals machen würde!!!), gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Auch für Deine AG. Leider gibt es sowas sehr sehr oft, dass PIs meinen, die Gesetze gelten nicht für sie. Nur stimmt das nicht. Schade, wenn sich ANs das gefallen lassen.
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Pinguin0205
27.08.2013 17:04
ja so war es bei mir und deswegen habe ich nur noch meine Lieblings PAt. die ich ein mal die Woche betreue.

Lasse dir das nicht gefallen. Hatte letzte Woche wieder ein nettes Gespräch mit meiner Ex Chefin. Oder bzw. noch Chefin. Hahah , ... ich habe mir nur meinen Teil gedacht.
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ja so war es bei mir und deswegen habe ich nur noch meine Lieblings PAt. die ich ein mal die Woche betreue. Lasse dir das nicht gefallen. Hatte letzte Woche wieder ein nettes Gespräch mit meiner Ex Chefin. Oder bzw. noch Chefin. Hahah , ... ich habe mir nur meinen Teil gedacht.
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Pinguin0205 schrieb:

ja so war es bei mir und deswegen habe ich nur noch meine Lieblings PAt. die ich ein mal die Woche betreue.

Lasse dir das nicht gefallen. Hatte letzte Woche wieder ein nettes Gespräch mit meiner Ex Chefin. Oder bzw. noch Chefin. Hahah , ... ich habe mir nur meinen Teil gedacht.

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asterix61
28.08.2013 00:03
Ich kenne das zur Genüge von so manchen Unternehmern aus anderen Branchen, die ausnahmslos nur mit Minijobbern ihre Geschäfte umtreiben und sich das vertraglich bestätigen lassen, dass der AN auf Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall verzichtet. Und das wird ganz bewusst so gemacht! Also nicht nur bei Praxisbetreibern. Ich selbst beschäftige keine Minijobber, aber das Minijobgesetz schreibt eindeutig diese Lohnfortzahlungen vor!
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Ich kenne das zur Genüge von so manchen Unternehmern aus anderen Branchen, die ausnahmslos nur mit Minijobbern ihre Geschäfte umtreiben und sich das vertraglich bestätigen lassen, dass der AN auf Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall verzichtet. Und das wird ganz bewusst so gemacht! Also nicht nur bei Praxisbetreibern. Ich selbst beschäftige keine Minijobber, aber das Minijobgesetz schreibt eindeutig diese Lohnfortzahlungen vor!
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asterix61 schrieb:

Ich kenne das zur Genüge von so manchen Unternehmern aus anderen Branchen, die ausnahmslos nur mit Minijobbern ihre Geschäfte umtreiben und sich das vertraglich bestätigen lassen, dass der AN auf Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall verzichtet. Und das wird ganz bewusst so gemacht! Also nicht nur bei Praxisbetreibern. Ich selbst beschäftige keine Minijobber, aber das Minijobgesetz schreibt eindeutig diese Lohnfortzahlungen vor!

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StefanP schrieb:

Doch, Du hast Urlaubsanspruch.
Und wenn kein schriftlicher Vertrag existiert (was ich niemals machen würde!!!), gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Auch für Deine AG.

Leider gibt es sowas sehr sehr oft, dass PIs meinen, die Gesetze gelten nicht für sie. Nur stimmt das nicht.
Schade, wenn sich ANs das gefallen lassen.

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Britt
28.08.2013 00:49
Es ist weder zulässig, dass du nur die gearbeiteten Stunden bezahlt bekommst, noch ist es zulässig, dass du Urlaub oder Krankheit nicht bezahlt bekommst.
Wann kapieren PI's endlich mal, dass Minijobber wie jeder andere AN die gleichen Pflichten und auch die gleichen Rechte hat. Ein Minijobber ist kein FM, der nur seine getane Arbeit bezahlt bekommt.
Ich würde niemals ohne schriftlichen! Arbeitsvertrag arbeiten. Darin müssen genau die Anzahl der Arbeitsstunden und der monatliche Verdienst sowie die Urlaubstage vermerkt sein. Damit herrscht Klarheit auf beiden Seiten.
Du solltest mit deiner Chefin mal ein ernstes Wort sprechen, ihr die Sachlage darstellen (eigentlich sollte sie als PI den Durchblick haben) und auf einen Arbeitsvertrag bestehen.
Laß dir auf keinen Fall gefallen, dass du kein Krankheitsgeld bekommst. Du würdest locker vor jedem Arbeitsgericht Recht bekommen und im Notfall würde ich ihr das sehr deutlich klar machen.

Gruß Britt
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Es ist weder zulässig, dass du nur die gearbeiteten Stunden bezahlt bekommst, noch ist es zulässig, dass du Urlaub oder Krankheit nicht bezahlt bekommst. Wann kapieren PI's endlich mal, dass Minijobber wie jeder andere AN die gleichen Pflichten und auch die gleichen Rechte hat. Ein Minijobber ist kein FM, der nur seine getane Arbeit bezahlt bekommt. Ich würde niemals ohne schriftlichen! Arbeitsvertrag arbeiten. Darin müssen genau die Anzahl der Arbeitsstunden und der monatliche Verdienst sowie die Urlaubstage vermerkt sein. Damit herrscht Klarheit auf beiden Seiten. Du solltest mit deiner Chefin mal ein ernstes Wort sprechen, ihr die Sachlage darstellen (eigentlich sollte sie als PI den Durchblick haben) und auf einen Arbeitsvertrag bestehen. Laß dir auf keinen Fall gefallen, dass du kein Krankheitsgeld bekommst. Du würdest locker vor jedem Arbeitsgericht Recht bekommen und im Notfall würde ich ihr das sehr deutlich klar machen. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Es ist weder zulässig, dass du nur die gearbeiteten Stunden bezahlt bekommst, noch ist es zulässig, dass du Urlaub oder Krankheit nicht bezahlt bekommst.
Wann kapieren PI's endlich mal, dass Minijobber wie jeder andere AN die gleichen Pflichten und auch die gleichen Rechte hat. Ein Minijobber ist kein FM, der nur seine getane Arbeit bezahlt bekommt.
Ich würde niemals ohne schriftlichen! Arbeitsvertrag arbeiten. Darin müssen genau die Anzahl der Arbeitsstunden und der monatliche Verdienst sowie die Urlaubstage vermerkt sein. Damit herrscht Klarheit auf beiden Seiten.
Du solltest mit deiner Chefin mal ein ernstes Wort sprechen, ihr die Sachlage darstellen (eigentlich sollte sie als PI den Durchblick haben) und auf einen Arbeitsvertrag bestehen.
Laß dir auf keinen Fall gefallen, dass du kein Krankheitsgeld bekommst. Du würdest locker vor jedem Arbeitsgericht Recht bekommen und im Notfall würde ich ihr das sehr deutlich klar machen.

Gruß Britt

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eska
28.08.2013 07:00
Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind zwar unterschiedliche Dinge, aber auch ein Minijobber hat - wie hier ja schon alle gesagt haben - Anspruch auf beides.
Du hast alles richtig gemacht. Der Durchschnitt der letzten 3 Monate sollte die Grundlage sein, mit der man die Stunden berechnet.

Du musst ihr einfach klar machen, daß du dich erkundigt hast und sicher bist, daß es arbeitsrechtlich so richtig ist. Wenn sie das nicht zahlen will, wirst du sofort Rechtsbeistand holen und kündigen.

Ist vielleicht gewagt - könnte aber gut enden ....

Gruß eska



[bearbeitet am 28.08.13 07:00]
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Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind zwar unterschiedliche Dinge, aber auch ein Minijobber hat - wie hier ja schon alle gesagt haben - Anspruch auf beides. Du hast alles richtig gemacht. Der Durchschnitt der letzten 3 Monate sollte die Grundlage sein, mit der man die Stunden berechnet. Du musst ihr einfach klar machen, daß du dich erkundigt hast und sicher bist, daß es arbeitsrechtlich so richtig ist. Wenn sie das nicht zahlen will, wirst du sofort Rechtsbeistand holen und kündigen. Ist vielleicht gewagt - könnte aber gut enden .... Gruß eska [bearbeitet am 28.08.13 07:00]
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die neue
28.08.2013 07:05
warum soll sie selbst kündigen? :unamused: Auf Zahlung bestehen (notfalls mit gerichtlicher Hilfe) und gut isses.
Wenn der AG das Arbeitsverhältnis nicht mit geltendem Recht fortsetzen will, soll er gefälligst dem AN kündigen und er darf mit Sicherheit Urlaub und Rest-Beschäftigungszeit voll zahlen.
Schade nur, daß AG immer wieder Dumme finden, die dieses mitmachen.
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warum soll sie selbst kündigen? :unamused: Auf Zahlung bestehen (notfalls mit gerichtlicher Hilfe) und gut isses. Wenn der AG das Arbeitsverhältnis nicht mit geltendem Recht fortsetzen will, soll er gefälligst dem AN kündigen und er darf mit Sicherheit Urlaub und Rest-Beschäftigungszeit voll zahlen. Schade nur, daß AG immer wieder Dumme finden, die dieses mitmachen.
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die neue schrieb:

warum soll sie selbst kündigen? :unamused: Auf Zahlung bestehen (notfalls mit gerichtlicher Hilfe) und gut isses.
Wenn der AG das Arbeitsverhältnis nicht mit geltendem Recht fortsetzen will, soll er gefälligst dem AN kündigen und er darf mit Sicherheit Urlaub und Rest-Beschäftigungszeit voll zahlen.
Schade nur, daß AG immer wieder Dumme finden, die dieses mitmachen.

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TheStonie
28.08.2013 08:35
Minijobber haben die gleichen Rechte (und Pflichten) wie andere Arbeitnehmer.
Recht auf Urlaubsfortzahlung und LFZ im Krankheitsfall gibt es immer.
Berechnung Durchschnitt der letzten 12 Wochen wird weiterbezahlt.
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Minijobber haben die gleichen Rechte (und Pflichten) wie andere Arbeitnehmer. Recht auf Urlaubsfortzahlung und LFZ im Krankheitsfall gibt es immer. Berechnung Durchschnitt der letzten 12 Wochen wird weiterbezahlt.
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TheStonie schrieb:

Minijobber haben die gleichen Rechte (und Pflichten) wie andere Arbeitnehmer.
Recht auf Urlaubsfortzahlung und LFZ im Krankheitsfall gibt es immer.
Berechnung Durchschnitt der letzten 12 Wochen wird weiterbezahlt.

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eska
28.08.2013 09:20
Sie soll nicht KÜNDIGEN, sie soll Kündigung androhen.
Ganz abgesehen davon, daß es längerfristig wohl auch Sinn macht, den AG zu wechseln, denn manchmal sie diese nicht so lernfähig/-willig, wie sie es von anderen erwarten.

Gruß eska
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Sie soll nicht KÜNDIGEN, sie soll Kündigung androhen. Ganz abgesehen davon, daß es längerfristig wohl auch Sinn macht, den AG zu wechseln, denn manchmal sie diese nicht so lernfähig/-willig, wie sie es von anderen erwarten. Gruß eska
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eska schrieb:

Sie soll nicht KÜNDIGEN, sie soll Kündigung androhen.
Ganz abgesehen davon, daß es längerfristig wohl auch Sinn macht, den AG zu wechseln, denn manchmal sie diese nicht so lernfähig/-willig, wie sie es von anderen erwarten.

Gruß eska

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Muskelfreak
28.08.2013 10:25
Der Klops:
Du hast eine ordendliche Krankmeldung abgegeben. Deine Chefin oder wie man diese Person bezeichnen möchte, reicht aus Gründen X diese bei der Minijobzentrale / Krankenversicherung zur Regulierung ein. (AG Anteil bei Mininjobern einschließlich Umlage für Krankheitsfall)
Da sie Dir gegenüber nicht Auskunftverpflichtet ist könnte sie doppelt kassieren. Wie gibt es nicht ? Habe ich schon selber erlebt.

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Der Klops: Du hast eine ordendliche Krankmeldung abgegeben. Deine Chefin oder wie man diese Person bezeichnen möchte, reicht aus Gründen X diese bei der Minijobzentrale / Krankenversicherung zur Regulierung ein. (AG Anteil bei Mininjobern einschließlich Umlage für Krankheitsfall) Da sie Dir gegenüber nicht Auskunftverpflichtet ist könnte sie doppelt kassieren. Wie gibt es nicht ? Habe ich schon selber erlebt.
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Muskelfreak schrieb:

Der Klops:
Du hast eine ordendliche Krankmeldung abgegeben. Deine Chefin oder wie man diese Person bezeichnen möchte, reicht aus Gründen X diese bei der Minijobzentrale / Krankenversicherung zur Regulierung ein. (AG Anteil bei Mininjobern einschließlich Umlage für Krankheitsfall)
Da sie Dir gegenüber nicht Auskunftverpflichtet ist könnte sie doppelt kassieren. Wie gibt es nicht ? Habe ich schon selber erlebt.

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die neue
28.08.2013 18:46
das habe ich verstanden. Aber eine leere Drohung ist völlig witzlos.
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das habe ich verstanden. Aber eine leere Drohung ist völlig witzlos.
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die neue schrieb:

das habe ich verstanden. Aber eine leere Drohung ist völlig witzlos.

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eska
28.08.2013 19:18
Dann hast du es NICHT verstanden ... :yum:

Druck machen - abwarten - Recht bekommen
Druck machen - abwarten - kein Recht bekommen - kündigen UND Recht bekommen

Gruß eska
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Dann hast du es NICHT verstanden ... :yum: Druck machen - abwarten - Recht bekommen Druck machen - abwarten - kein Recht bekommen - kündigen UND Recht bekommen Gruß eska
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eska schrieb:

Dann hast du es NICHT verstanden ... :yum:

Druck machen - abwarten - Recht bekommen
Druck machen - abwarten - kein Recht bekommen - kündigen UND Recht bekommen

Gruß eska

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eska schrieb:

Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind zwar unterschiedliche Dinge, aber auch ein Minijobber hat - wie hier ja schon alle gesagt haben - Anspruch auf beides.
Du hast alles richtig gemacht. Der Durchschnitt der letzten 3 Monate sollte die Grundlage sein, mit der man die Stunden berechnet.

Du musst ihr einfach klar machen, daß du dich erkundigt hast und sicher bist, daß es arbeitsrechtlich so richtig ist. Wenn sie das nicht zahlen will, wirst du sofort Rechtsbeistand holen und kündigen.

Ist vielleicht gewagt - könnte aber gut enden ....

Gruß eska



[bearbeitet am 28.08.13 07:00]

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Göthner
28.08.2013 12:28
Du hast bestimmt einen mündlichen Arbeitsvertrag, wirst ja alles besprochen haben. Zählt wie schriftlich!!!
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Du hast bestimmt einen mündlichen Arbeitsvertrag, wirst ja alles besprochen haben. Zählt wie schriftlich!!!
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Anonymer Teilnehmer
28.08.2013 20:43
Das Problem hat sich erledigt. Sie hat mich rausgeschmissen. Fristlos und nur mündlich.
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Das Problem hat sich erledigt. Sie hat mich rausgeschmissen. Fristlos und nur mündlich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das Problem hat sich erledigt. Sie hat mich rausgeschmissen. Fristlos und nur mündlich.

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Hase C
28.08.2013 21:24
Anwalt!!! Sofort!

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Anwalt!!! Sofort!
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Hase C schrieb:

Anwalt!!! Sofort!

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Anonymer Teilnehmer
28.08.2013 21:28
Das auf jeden Fall. Das Problem ist nur, dass ich die fristlose Kündigung nur mündlich bekommen habe. Das heisst wahrscheinlich, dass ich morgen doch noch mal hin muss, weil ich sonst ein Problem habe.
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Das auf jeden Fall. Das Problem ist nur, dass ich die fristlose Kündigung nur mündlich bekommen habe. Das heisst wahrscheinlich, dass ich morgen doch noch mal hin muss, weil ich sonst ein Problem habe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das auf jeden Fall. Das Problem ist nur, dass ich die fristlose Kündigung nur mündlich bekommen habe. Das heisst wahrscheinlich, dass ich morgen doch noch mal hin muss, weil ich sonst ein Problem habe.

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Roxx
28.08.2013 22:20
Auf jedenFall! Geh morgen hin und biete deine Arbeitskraft an. Wenn sie an der Kündigung festhält, soll sie dir diese schriftlich geben (damit du einen Nachweis fürs Arbeitsamt hast :yum: ).

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Auf jedenFall! Geh morgen hin und biete deine Arbeitskraft an. Wenn sie an der Kündigung festhält, soll sie dir diese schriftlich geben (damit du einen Nachweis fürs Arbeitsamt hast :yum: ).
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Roxx schrieb:

Auf jedenFall! Geh morgen hin und biete deine Arbeitskraft an. Wenn sie an der Kündigung festhält, soll sie dir diese schriftlich geben (damit du einen Nachweis fürs Arbeitsamt hast :yum: ).

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Shakespeare
29.08.2013 09:48
Ja, eine Kündigung ist nur dann rechtskräftig, wenn diese schriftlich erfolgt.
Eine außerordentliche, also fristlose Kündigung ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich.
Ich würde auch Widerspruch einlegen. Die Warscheinlichkeit, dass diese Kündigung dann in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt wird, ist exorbitant hoch. Ansonsten: sei froh, dass du mit dieser Chefin nicht mehr zusammenarbeiten muss... LG S.

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• Oldy
Ja, eine Kündigung ist nur dann rechtskräftig, wenn diese schriftlich erfolgt. Eine außerordentliche, also fristlose Kündigung ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich. Ich würde auch Widerspruch einlegen. Die Warscheinlichkeit, dass diese Kündigung dann in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt wird, ist exorbitant hoch. Ansonsten: sei froh, dass du mit dieser Chefin nicht mehr zusammenarbeiten muss... LG S.
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Shakespeare schrieb:

Ja, eine Kündigung ist nur dann rechtskräftig, wenn diese schriftlich erfolgt.
Eine außerordentliche, also fristlose Kündigung ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich.
Ich würde auch Widerspruch einlegen. Die Warscheinlichkeit, dass diese Kündigung dann in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt wird, ist exorbitant hoch. Ansonsten: sei froh, dass du mit dieser Chefin nicht mehr zusammenarbeiten muss... LG S.

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TheStonie
29.08.2013 09:59
Kündigungsschutzklage einreichen, wenn sie dann nicht auch auf der fristlosen hilfsweise fristgerecht kündigt, muss sie weiterzahlen! Urlaub, Krankheit alles nachfordern!
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Kündigungsschutzklage einreichen, wenn sie dann nicht auch auf der fristlosen hilfsweise fristgerecht kündigt, muss sie weiterzahlen! Urlaub, Krankheit alles nachfordern!
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TheStonie schrieb:

Kündigungsschutzklage einreichen, wenn sie dann nicht auch auf der fristlosen hilfsweise fristgerecht kündigt, muss sie weiterzahlen! Urlaub, Krankheit alles nachfordern!

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eska
29.08.2013 10:50
Au weia - Augen zu und durch!

Sei dir immer bewußt: Das Recht ist auf deiner Seite. Mach sich nicht angreifbar, indem du so unsachlich wirst, wie deine Chefin. Nun ja, Personalführung ist nicht jedem gegeben.

Wenn es Stress gibt, sagst du ihr klipp und klar, du könnest nichts dafür, daß sie sich im Arbeitsrecht nicht auskenne, eine fristlose Kündigung sei nur schriftlich und mit Angabe von TRIFTIGEN Gründen rechtskräftig. Triftige Gründe wären dir nicht bekannt, sie soll sie nennen oder gesetzeskonform fristgerecht/ohne Gründe kündigen.

Nicht schön, aber nicht anders machbar. Zeige Rückgrat! Sie wird dich wieder rausschmeißen, vielleicht sogar mit Hausverbot.
Ein Anwalt wäre hilfreich, um die Forderungen durchzusetzen. Sonst beißt du auf Granit, fürchte ich.

Viel Glück

Gruß eska



[bearbeitet am 29.08.13 10:51]
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Au weia - Augen zu und durch! Sei dir immer bewußt: Das Recht ist auf deiner Seite. Mach sich nicht angreifbar, indem du so unsachlich wirst, wie deine Chefin. Nun ja, Personalführung ist nicht jedem gegeben. Wenn es Stress gibt, sagst du ihr klipp und klar, du könnest nichts dafür, daß sie sich im Arbeitsrecht nicht auskenne, eine fristlose Kündigung sei nur schriftlich und mit Angabe von TRIFTIGEN Gründen rechtskräftig. Triftige Gründe wären dir nicht bekannt, sie soll sie nennen oder gesetzeskonform fristgerecht/ohne Gründe kündigen. Nicht schön, aber nicht anders machbar. Zeige Rückgrat! Sie wird dich wieder rausschmeißen, vielleicht sogar mit Hausverbot. Ein Anwalt wäre hilfreich, um die Forderungen durchzusetzen. Sonst beißt du auf Granit, fürchte ich. Viel Glück Gruß eska [bearbeitet am 29.08.13 10:51]
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eska schrieb:

Au weia - Augen zu und durch!

Sei dir immer bewußt: Das Recht ist auf deiner Seite. Mach sich nicht angreifbar, indem du so unsachlich wirst, wie deine Chefin. Nun ja, Personalführung ist nicht jedem gegeben.

Wenn es Stress gibt, sagst du ihr klipp und klar, du könnest nichts dafür, daß sie sich im Arbeitsrecht nicht auskenne, eine fristlose Kündigung sei nur schriftlich und mit Angabe von TRIFTIGEN Gründen rechtskräftig. Triftige Gründe wären dir nicht bekannt, sie soll sie nennen oder gesetzeskonform fristgerecht/ohne Gründe kündigen.

Nicht schön, aber nicht anders machbar. Zeige Rückgrat! Sie wird dich wieder rausschmeißen, vielleicht sogar mit Hausverbot.
Ein Anwalt wäre hilfreich, um die Forderungen durchzusetzen. Sonst beißt du auf Granit, fürchte ich.

Viel Glück

Gruß eska



[bearbeitet am 29.08.13 10:51]

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Göthner schrieb:

Du hast bestimmt einen mündlichen Arbeitsvertrag, wirst ja alles besprochen haben. Zählt wie schriftlich!!!



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