Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
nun bekommen wir endlich eine Lohnerhöhung und müssen gleichzeitig unterschreiben, dass diese ohne Angabe von Gründen, wieder zurückgenommen werden darf. Ist das Rechtens??
Außerdem , werden wir angehalten , mit den Kollegen nicht über das Gehalt zu reden? Wir sind in einer kleinen Praxis, machen alle dieselbe Arbeit, aber sind unterschiedlich alt bzw. haben unterschiedlich lange Berufserfahrung...
Was wisst Ihr darüber?
Liebe Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Szusa schrieb:
Hallo in die Runde,
nun bekommen wir endlich eine Lohnerhöhung und müssen gleichzeitig unterschreiben, dass diese ohne Angabe von Gründen, wieder zurückgenommen werden darf. Ist das Rechtens??
Außerdem , werden wir angehalten , mit den Kollegen nicht über das Gehalt zu reden? Wir sind in einer kleinen Praxis, machen alle dieselbe Arbeit, aber sind unterschiedlich alt bzw. haben unterschiedlich lange Berufserfahrung...
Was wisst Ihr darüber?
Liebe Grüße
Gefällt mir
Die Vereinbarung zum möglichen Widerruf einer gewährten Lohnerhöhung muss eine Liste von konkret formulierten, prüfbaren Gründen enthalten um überhaupt wirksam zu werden; "ohne Angabe von Gründen" ist schon etwas länger nicht mehr zulässig. BAG (Urteil vom 20.04.2011, Az.: 5 AZR 191/10) -> Bundesarbeitsgericht
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Die "Kein betriebsinternes Gerede über's Gehalt"-Klausel wurde gekippt, wenn ihr euch nicht austauschen dürft ist keine innerbetriebliche Vergleichbarkeit möglich, könnt ihr eure Rechte nach dem AGG nicht einfordern. -> Verschwiegenheitsklausel beim Gehalt | Personal | Haufe
Die Vereinbarung zum möglichen Widerruf einer gewährten Lohnerhöhung muss eine Liste von konkret formulierten, prüfbaren Gründen enthalten um überhaupt wirksam zu werden; "ohne Angabe von Gründen" ist schon etwas länger nicht mehr zulässig. BAG (Urteil vom 20.04.2011, Az.: 5 AZR 191/10) -> Bundesarbeitsgericht
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Szusa schrieb:
Vielen Dank für die Antwort...wünsche frohe Feiertage und ein gesundes 2020
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Aus welchen Grund sollte das neue Gehalt wieder gekürzt werden?
Mein Profilbild bearbeiten