Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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In NRW gibt es in einer größeren Stadt eine sehr große pädaudiologische Praxis mit Monopolstellung, die eigene Logopäden beschäftigt.
So weit so gut.
Diese Praxis pflegt nun zu folgende Vorgehensweise:
die Erstbefundung wird ausschließlich in dieser Praxis abgerechnet und für uns niedergelassenen Logopäden gibt es ausschließlich ein Folgerezept und keine Erstverordnung mehr.
Also weniger Geld.
kennt ihr das auch odervgibt es so etwas auch im Bereich Physiotherapie ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
In NRW gibt es in einer größeren Stadt eine sehr große pädaudiologische Praxis mit Monopolstellung, die eigene Logopäden beschäftigt.
So weit so gut.
Diese Praxis pflegt nun zu folgende Vorgehensweise:
die Erstbefundung wird ausschließlich in dieser Praxis abgerechnet und für uns niedergelassenen Logopäden gibt es ausschließlich ein Folgerezept und keine Erstverordnung mehr.
Also weniger Geld.
kennt ihr das auch odervgibt es so etwas auch im Bereich Physiotherapie ?
Das ist Bestandteil der Regelbehandlungszeit von 15 -25 Minuten.
2. Warum bleiben denn die Logopädiepatienten nicht mit dem Folgerezept in dieser besagten Praxis?
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@kroetzi: Die Patienten müssen i.d.R. nur zur weiteren Befundung in diese Phoniaterpraxis, wohnen aber meistens ganz woanders.
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Froschen schrieb:
Ja, diese Praxis gibt es. Du kannst aber trotzdem BE abrechnen und auf die VO schreiben "BE, da Patient das erste Mal bei uns vorstellig". Und dann bei einem 10er ganz normal die weiteren 9 Sitzungen abrechnen. Hat bisher immer geklappt. Wir hatten dann auch mal die Phoniater-Praxis auf dieses Abrechnungsverhalten angesprochen, daraufhin gab es wieder normale Erstverordnungen.
@kroetzi: Die Patienten müssen i.d.R. nur zur weiteren Befundung in diese Phoniaterpraxis, wohnen aber meistens ganz woanders.
Macht die Untersuchung der Arzt? Fällt nicht in unser Muster, wir machen unsere eigene Befunfung, egal was der Arzt macht. Da würde ich dann nochmal höflich nachfragen und bei Ablehnung der EVO vorgehen wie von Froschen empfohlen, mit dem Vermerk, dass Arzt nicht ändern will.
@kroetzi - wir bekommen für die Befundung ca 95 Euro, macht also schon nen Unterschied.
Außerdem ist es immer ganz nett zu wissen, wann der Regelfall ausgeschöpft ist. Nicht zwingend, aber hilfreich.
Alles in allem: Reden kann helfen, muss aber nicht.
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Susulo schrieb:
Untersuchen dort angestellte Logos? Dann würde ich vorgehen, wie Froschen empfohlen.
Macht die Untersuchung der Arzt? Fällt nicht in unser Muster, wir machen unsere eigene Befunfung, egal was der Arzt macht. Da würde ich dann nochmal höflich nachfragen und bei Ablehnung der EVO vorgehen wie von Froschen empfohlen, mit dem Vermerk, dass Arzt nicht ändern will.
@kroetzi - wir bekommen für die Befundung ca 95 Euro, macht also schon nen Unterschied.
Außerdem ist es immer ganz nett zu wissen, wann der Regelfall ausgeschöpft ist. Nicht zwingend, aber hilfreich.
Alles in allem: Reden kann helfen, muss aber nicht.
Die Antworten sind sehr hilfreich für mich.
Es ist natürlich schön, wenn wir aktuell die BE bei besonderem Vermerk abrechnen können, andererseits würde ich lieber eine EV in den Händen halten und nicht mit einer Phoniaterfabrik "zusammenarbeiten " müssen , die ein Halsproblem hat.
Die Logopäden sind vermutlich teilweise in der Phoniaterpraxis angestellt, teilweise in der inkludierten logopädischen Praxis angestellt.
Ich bekam auch schon 2x einen Anruf mit Frage nach Therapiemöglichkeit der logopädischen Praxis mit dem jovialen Hinweis,die Befunderhebung sei aber schon "leider"abgerechnet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten, und noch einmal Entschuldigung wegen des Doppelpostings dieses Themas.
Die Antworten sind sehr hilfreich für mich.
Es ist natürlich schön, wenn wir aktuell die BE bei besonderem Vermerk abrechnen können, andererseits würde ich lieber eine EV in den Händen halten und nicht mit einer Phoniaterfabrik "zusammenarbeiten " müssen , die ein Halsproblem hat.
Die Logopäden sind vermutlich teilweise in der Phoniaterpraxis angestellt, teilweise in der inkludierten logopädischen Praxis angestellt.
Ich bekam auch schon 2x einen Anruf mit Frage nach Therapiemöglichkeit der logopädischen Praxis mit dem jovialen Hinweis,die Befunderhebung sei aber schon "leider"abgerechnet.
Das soll dich jetzt nicht davon abhalten, wie von den Logopädinnen vorgeschlagen, bei Praxiswechsel deinen eigenen Befund zu erheben - schließlich musst du noch evaluieren ob die von der anderen Praxis erhobenen Befunde zu deinem Befund passen...
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Papa Alpaka schrieb:
...was ich mich gerade frage, nachdem ich beide Threads ein wenig verfolgt habe: Was passiert, wenn du von der Phoniatrischen Praxis einen Befund anforderst? Den haben sie sicherlich anständig durchgeführt und dokumentiert, es wäre also ein leichtes, dir ein Duplikat zukommen zu lassen auf dessen Grundlage du befundgerecht arbeiten kannst ;)
Das soll dich jetzt nicht davon abhalten, wie von den Logopädinnen vorgeschlagen, bei Praxiswechsel deinen eigenen Befund zu erheben - schließlich musst du noch evaluieren ob die von der anderen Praxis erhobenen Befunde zu deinem Befund passen...
...was ich mich gerade frage, nachdem ich beide Threads ein wenig verfolgt habe: Was passiert, wenn du von der Phoniatrischen Praxis einen Befund anforderst?......
Guten Morgen, lieber PA, sogar einen wunderschönen, wünsche ich dir!
Im Grunde hast du deine Frage schon selbst beantwortet, ich strukturiere es dir in 3 Stichpunkten und 4 Unterpunkten :
1. Ich darf das, also mache ich es.
2. Sollte der Arzt eine Diagnostik gemacht haben, so ist das für mich nur ne weitere Info. Er macht medizinische Diagnose (und stellt den Behandlungsbedarf fest). Ich eine logopädische. Wird ja auch bei den KK unterschiedlich abgerechnet.
3. Sollte die Logo auf Rezept den Befund erstellt haben gilt
a) ich will mir ein eigenes Bild machen, da ich evt nach einem anderen Konzept arbeite wie die Phoniatrie (bin frei in der Wahl meiner Mittel. Darf mir kein Arzt vorschreiben)
b) ist es selten, dass Termine nahtlos ineinander übergehen. Es könnte sich seit der Diagnostik bei Phoniatrie etwas verändert haben
c) hat der Patient (mwd) womöglich gar keine Einwilligung in die Übermittlung der Daten gegeben, weil er-sie-es eben gerne eine neutrale Zweitmeinung hätte.
d) müsste ich einen gelieferten ausführlichen Befund genauso durcharbeiten, dem Kind anpassen, nachbefunden und vor allem Behandlungsplanung machen und genau dafür gibt es diese Abrechnungsposition.
Für diese Antwort am frühen Morgen würde ich dir jetzt gerne wenigstens 20 Euro berechnen.... :sunglasses: ... aber ok, ich bin selber schuld. Habe grade beschlossen, hier mal ne kleine Sommerpause einzulegen, wenn mein Urlaub schon noch in mittelweiter Ferne liegt. Insofern, danke und servus!
Susu.
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Susulo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 9.8.19 02:25:
...was ich mich gerade frage, nachdem ich beide Threads ein wenig verfolgt habe: Was passiert, wenn du von der Phoniatrischen Praxis einen Befund anforderst?......
Guten Morgen, lieber PA, sogar einen wunderschönen, wünsche ich dir!
Im Grunde hast du deine Frage schon selbst beantwortet, ich strukturiere es dir in 3 Stichpunkten und 4 Unterpunkten :
1. Ich darf das, also mache ich es.
2. Sollte der Arzt eine Diagnostik gemacht haben, so ist das für mich nur ne weitere Info. Er macht medizinische Diagnose (und stellt den Behandlungsbedarf fest). Ich eine logopädische. Wird ja auch bei den KK unterschiedlich abgerechnet.
3. Sollte die Logo auf Rezept den Befund erstellt haben gilt
a) ich will mir ein eigenes Bild machen, da ich evt nach einem anderen Konzept arbeite wie die Phoniatrie (bin frei in der Wahl meiner Mittel. Darf mir kein Arzt vorschreiben)
b) ist es selten, dass Termine nahtlos ineinander übergehen. Es könnte sich seit der Diagnostik bei Phoniatrie etwas verändert haben
c) hat der Patient (mwd) womöglich gar keine Einwilligung in die Übermittlung der Daten gegeben, weil er-sie-es eben gerne eine neutrale Zweitmeinung hätte.
d) müsste ich einen gelieferten ausführlichen Befund genauso durcharbeiten, dem Kind anpassen, nachbefunden und vor allem Behandlungsplanung machen und genau dafür gibt es diese Abrechnungsposition.
Für diese Antwort am frühen Morgen würde ich dir jetzt gerne wenigstens 20 Euro berechnen.... :sunglasses: ... aber ok, ich bin selber schuld. Habe grade beschlossen, hier mal ne kleine Sommerpause einzulegen, wenn mein Urlaub schon noch in mittelweiter Ferne liegt. Insofern, danke und servus!
Susu.
Den spannenden Teil sehe ich auch nicht darin, nach fremdem Befund zu arbeiten sondern in der Frage, ob "dort" jemandem der Allerwerteste auf Grundeis geht wenn plötzlich für jeden weitergeleiteten Patienten ein qualitativ hochwertiger Befund schriftlich weitergereicht werden muss. Und/oder ob sich an der gelebten Praxis dann etwas verändert...
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Papa Alpaka schrieb:
Das jeder seinen eigenen Befund braucht um (sinnvoll; auf gut Glück geht immer) arbeiten zu können ist schon klar, bei "euch" dringender und ausführlicher als bei "uns".
Den spannenden Teil sehe ich auch nicht darin, nach fremdem Befund zu arbeiten sondern in der Frage, ob "dort" jemandem der Allerwerteste auf Grundeis geht wenn plötzlich für jeden weitergeleiteten Patienten ein qualitativ hochwertiger Befund schriftlich weitergereicht werden muss. Und/oder ob sich an der gelebten Praxis dann etwas verändert...
Du hast es auf den Punkt gebracht. Danke für das Strukturieren.
Noch ein Hinweis zur Verfahrensweise dieser phoniatrischen Praxis:
1) Es besteht eine sehr gute Beziehung der ländlichen Kinderärzte und HNO s zu dieser Phoniatrie Praxis, so dass kaum Verordnungen mehr ausgestellt werden , sondern ausschließlich an diese 35 km entfernte Phoniatrie Praxis verwiesen wird.
2) Die Patienten und die überweisenden Ärzte erhalten einen ausführlichen Befund.
3) Freundlicherweise bringen sie diesen Befund dann mit, wenn sie mit der FV zum Ersttermin in die Logopraxis kommen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe (r) Susu,
Du hast es auf den Punkt gebracht. Danke für das Strukturieren.
Noch ein Hinweis zur Verfahrensweise dieser phoniatrischen Praxis:
1) Es besteht eine sehr gute Beziehung der ländlichen Kinderärzte und HNO s zu dieser Phoniatrie Praxis, so dass kaum Verordnungen mehr ausgestellt werden , sondern ausschließlich an diese 35 km entfernte Phoniatrie Praxis verwiesen wird.
2) Die Patienten und die überweisenden Ärzte erhalten einen ausführlichen Befund.
3) Freundlicherweise bringen sie diesen Befund dann mit, wenn sie mit der FV zum Ersttermin in die Logopraxis kommen.
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kroetzi schrieb:
1. In der Physiotherapie gibt es zumindest bei GKV Patienten keine Befundposition.
Das ist Bestandteil der Regelbehandlungszeit von 15 -25 Minuten.
2. Warum bleiben denn die Logopädiepatienten nicht mit dem Folgerezept in dieser besagten Praxis?
Manche Phoniater behaupten, dass nur sie selbst respektive die eigenen Leute "richtig" befunden. Oder die dortige Praxis hat die Kralle drauf. Da weiß man nicht immer was Henne und was Ei ist. Schwierig wird es dann, wenn da noch ein Ehe- oder sonstiges Verhältnis dazwischen kommt. Gibt es alles.
Evtl. diese Durchführungspraxis mal mit einer Krankenkasse besprechen. Ein Antherapieren im Wissen, dass der Patient nicht bleibt, verursacht zusätzliche Kosten und der geplante Wechsel ist therapeutisch nicht zu unterstützen.
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S. Vogt schrieb:
AT, ich hoffe doch sehr, dass ihr bisher nicht ohne Befund gearbeitet habt. Das wäre ein Grund die VOs abzusetzen, da nicht wie vertraglich vereinbart behandelt wurde. Sollte das so sein, würde ich versuchen, die letzten Befunde nachzuberechnen. Evtl. die Pat. auf einer Kopie entsprechend unterschreiben lassen. Das muss natürlich dokumentiert sein.Wie oben gesagt, kann bei einem Praxiswechsel immer (!) ein Befund durchgeführt und auch abgerechnet werden.
Manche Phoniater behaupten, dass nur sie selbst respektive die eigenen Leute "richtig" befunden. Oder die dortige Praxis hat die Kralle drauf. Da weiß man nicht immer was Henne und was Ei ist. Schwierig wird es dann, wenn da noch ein Ehe- oder sonstiges Verhältnis dazwischen kommt. Gibt es alles.
Evtl. diese Durchführungspraxis mal mit einer Krankenkasse besprechen. Ein Antherapieren im Wissen, dass der Patient nicht bleibt, verursacht zusätzliche Kosten und der geplante Wechsel ist therapeutisch nicht zu unterstützen.
Grüße,
BIE
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BIE schrieb:
Der Rahmenvertrag meines Bundeslandes erlaubt bei Praxiswechsel die Abrechnung einer erneuten Erstbefundung. Was sagt Dein Rahmenvertrag dazu?
Grüße,
BIE
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