Dein Herz schlägt für die
Neurophysiotherapie? Willkommen bei
uns!
Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
Neurophysiotherapie? Willkommen bei
uns!
Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe mal die Frage wie das mit einer Leistungsbezogene Vergütung so geht. Habe einen neuen Job und der Chef hat mir diesen Vorschlag gemacht aber verstanden habe ich es nicht wirklich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
C. DBO schrieb:
Meiner Erfahrung nach ist dass immer eine Bezahlung nach geleisteten Therapieeinheiten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jörg Imbach schrieb:
Evtl. zahlt er Dir ne Prämie, wenn der Pat. vor dem Erreichen der Gesamtverordnungsmenge beschwerdefrei ist. :smile:
Lass doch erstmal den Chef genau erklären, was er damit meint...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
AHD schrieb:
Lass es sein...bringt nix...auch dem Chef nicht...nur weiss er es noch nicht...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chipchap schrieb:
Das heißt alles und nichts.
Lass doch erstmal den Chef genau erklären, was er damit meint...
Fraglich ist auch woran die Leistung des Mitarbeiters gemessen wird. Wie soll das gehen?hast Du Einfluss darauf wieviele Patienten mit rentablem VO in die Praxis kommen?
Oder zählt hier der Behandlungserfolg im Rahmen der Zielvereinbarung mit dem Patienten?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Nä Nä - nicht der Behandlungserfolg wird "belohnt" sondern der Umsatz, der gemacht wird wird "entlohnt" und was nicht gemacht wird, dafür gibts auch kein Geld. Das wird dann in schöne Worte gekleidet und heißt "leistungsbezogen" :flushed: :frowning: :hushed:
Dieser Ansatz der leistungsbezogenen Bezahlung ist in unserem Bereich unter den gegebenen Rahmenbedingungen schwer vorstellbar. Ich verstehe unter einer guten Leistung eine qualitativ hochwertige Behandlung, die dem Patienten unter den gegebenen Rahmenbedingungen am besten hilft. Dazu gehören gründliche Befunde, eine Zielvereinbarung mit dem Patienten, eine Zielevaluation bei Behandlungsende und ggf. weitere Maßnahmen.
Das mit der "Leistungsgerechten Bezahlung" , also eine rein quantitativ orientierte Vergütung, finde ich für einen Angestellten untragbar, da dieser für evtl Verluste/ausfälle nichts kann ,es sei denn es handelt es sich durch eine Fehlplanung die er verschuldet hat.
Wo führt das hin? Soll der Angestellte jedem Patienten, der mit einer Massage VO in die Praxis kommt sagen, er solle sich bitte vom Artzt nur noch MT/Fango aufschreiben lassen? Das werden sich die verordneten Ärzte nicht gefallen lassen.
Oder wird jeder MA belohnt, dessen Pat. mit einer Folge VO kommt. Ist es nicht besser bezüglich der Behandlungsqualität, wenn der Pat schon nach einem Rp, bzw wenigen Behandlungen beschwerdefrei ist?
Mir kommt das so vor wie der Vorschlag eines Unternehmensberaters...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ChristianW schrieb:
Ahso läuft das. Und was hat der Patient davon? Ist das im Sinne des Qualitätsmanagements?
Dieser Ansatz der leistungsbezogenen Bezahlung ist in unserem Bereich unter den gegebenen Rahmenbedingungen schwer vorstellbar. Ich verstehe unter einer guten Leistung eine qualitativ hochwertige Behandlung, die dem Patienten unter den gegebenen Rahmenbedingungen am besten hilft. Dazu gehören gründliche Befunde, eine Zielvereinbarung mit dem Patienten, eine Zielevaluation bei Behandlungsende und ggf. weitere Maßnahmen.
Das mit der "Leistungsgerechten Bezahlung" , also eine rein quantitativ orientierte Vergütung, finde ich für einen Angestellten untragbar, da dieser für evtl Verluste/ausfälle nichts kann ,es sei denn es handelt es sich durch eine Fehlplanung die er verschuldet hat.
Wo führt das hin? Soll der Angestellte jedem Patienten, der mit einer Massage VO in die Praxis kommt sagen, er solle sich bitte vom Artzt nur noch MT/Fango aufschreiben lassen? Das werden sich die verordneten Ärzte nicht gefallen lassen.
Oder wird jeder MA belohnt, dessen Pat. mit einer Folge VO kommt. Ist es nicht besser bezüglich der Behandlungsqualität, wenn der Pat schon nach einem Rp, bzw wenigen Behandlungen beschwerdefrei ist?
Mir kommt das so vor wie der Vorschlag eines Unternehmensberaters...
Beispiel:
Therapeut A hat einen leeren Plan weil die Patienten nicht gerne zu ihm wollen. Aber die Stimmung ist Prima bekommt ja sein Gehalt.
Therapeut B hat einen kanllvollen Plan weil die Patienten sich um ihn reisen. Sein Gehalt ist identisch zu Therapeut A....
Ich hätte als Angestellter gerne ein Prämienmodell gehabt. Grund siehe oben.
Natürlich sollte das Modell vom Angestellten auch verstanden werden!
Und Christian: All das was Du unter einer guten Behandlung verstehst (zurecht!) führt zu einem vollen Plan und somit zu mehr Verdienst des Therapeuten bei einem Prämienmodell!
Und das er nichts verdient wenn der Plan leer ist stimmt ja nicht, es muss in einem Prämienmodell immer eine Grundsumme geben. Diese sinnvoll auszuhandeln ist Sache der Vertragspartner.
Wenn die Praxis natürlich nicht läuft, bzw. der Angestellte Therapeut minderwertig behandelt, sollte er sich auf so einen Vertrag nicht einlassen! Dann ist es Abwälzung von Unternehmerischem Risiko!
Aber auch nur dann, denn wenn es läuft und der Plan voll ist, ist es Beteiligung an Unternehmerischem Erfolg.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Stephen Ziegler schrieb:
Ein Prämien Modell hat auch für einen MA Vorteile!
Beispiel:
Therapeut A hat einen leeren Plan weil die Patienten nicht gerne zu ihm wollen. Aber die Stimmung ist Prima bekommt ja sein Gehalt.
Therapeut B hat einen kanllvollen Plan weil die Patienten sich um ihn reisen. Sein Gehalt ist identisch zu Therapeut A....
Ich hätte als Angestellter gerne ein Prämienmodell gehabt. Grund siehe oben.
Natürlich sollte das Modell vom Angestellten auch verstanden werden!
Und Christian: All das was Du unter einer guten Behandlung verstehst (zurecht!) führt zu einem vollen Plan und somit zu mehr Verdienst des Therapeuten bei einem Prämienmodell!
Und das er nichts verdient wenn der Plan leer ist stimmt ja nicht, es muss in einem Prämienmodell immer eine Grundsumme geben. Diese sinnvoll auszuhandeln ist Sache der Vertragspartner.
Wenn die Praxis natürlich nicht läuft, bzw. der Angestellte Therapeut minderwertig behandelt, sollte er sich auf so einen Vertrag nicht einlassen! Dann ist es Abwälzung von Unternehmerischem Risiko!
Aber auch nur dann, denn wenn es läuft und der Plan voll ist, ist es Beteiligung an Unternehmerischem Erfolg.
Viel Glück ,....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
484 schrieb:
Ich kann mir denken das er das Stundenkonto Modell meint. Finger weg. Das ist nur ein abwälzen des Risko auf die AN, Ist auch nicht rechtens.
Viel Glück ,....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ChristianW schrieb:
Genau und so folgt auf Qualität auch Quantität. :blush:
Auch bei einem Stundenkonto sind Lücken im Plan als Arbeitszeit zu rechnen. nur denken viele AG sich dadurch aus der Verantwortung stehlen zu können
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Illdisposed schrieb:
Ein ordentlich ausgeführtes Stundenmodell ist nicht rechtswidrig, nur leider sind die meisten "Stundenkonten" keine. Von daher magst du Recht haben.
Auch bei einem Stundenkonto sind Lücken im Plan als Arbeitszeit zu rechnen. nur denken viele AG sich dadurch aus der Verantwortung stehlen zu können
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ChristianW schrieb:
Damit wäre ich sehr vorsichtig, siehe Diskussion um Prämien-Modelle. Es birgt zwei Gefahren: Erstens, dass das Unternehmerrisiko auf Dich abgewälzt wird, zweitens, dass Du zum "Verkäufer" von Zusatzleistungen wirst.
Fraglich ist auch woran die Leistung des Mitarbeiters gemessen wird. Wie soll das gehen?hast Du Einfluss darauf wieviele Patienten mit rentablem VO in die Praxis kommen?
Oder zählt hier der Behandlungserfolg im Rahmen der Zielvereinbarung mit dem Patienten?
Mein Profilbild bearbeiten