Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
Ich denke ich muss nur Steuern zahlen oder? Weiß jemand Bescheid?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab die Möglichkeit halbe Stelle an der Schule festangestellt zu bekommen. Hab eine eigene Praxis. Wie ist das mit den Sozialversicherungsbeiträgen? Doppelt werde ich ja wohl nicht zahlen müssen oder? Ich bin freiwillig pflichtvers. Höchstsatz und priv Rentenvers.
Ich denke ich muss nur Steuern zahlen oder? Weiß jemand Bescheid?
Für die Angestelltentätigkeit sind selbstverständlich die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Steuern. Hab ich noch was vergessen??
Wieviel Krankenversicherung Du für das Einkommen aus der Selbständigkeit zahlen mußt, das kann ich Dir nicht sagen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin bei allem schon im Höchstsatz deshalb frage ich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
lang schrieb:
Spiele das ganze mit Deinem Steuerberater durch, der kennt Deine genauen Zahlen, bedenke aber wegen der Zulassung der Praxis brauchst Du dann eine fachlich Leitung wenn Du verstärkst in der Schule tätig bist und die 30 Stunden Anwesenheit nicht mehr leisten kannst. :sunglasses:javascript:editor_tools_handle_smiley_select(" :flushed:")
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
wie kommst Du auf die Idee?
Für die Angestelltentätigkeit sind selbstverständlich die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Steuern. Hab ich noch was vergessen??
Wieviel Krankenversicherung Du für das Einkommen aus der Selbständigkeit zahlen mußt, das kann ich Dir nicht sagen.
Wenn sich der Umfang deiner selbständigen Tätigkeit durch den Halbtagsjob reduziert, kannst du jedoch bei der GKV beantragen, dass deine Beiträge einkommensabhängig (im ersten Jahr gem. Schätzung ab dann gem. Steuerbescheid) festgelegt werden. Dann bezahlt man nicht mehr, als es prozentual dem Gesamteinkommen entspricht (für die Selbständigkeit allerdings den vollen Beitrag da kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt) also nicht wie geschildert "doppelt".
Ob sich das ganze Konstrukt überhaupt aufgrund der recht hohen Abgabenlast als Selbständiger lohnt, kannst du nur selbst beurteilen, da du die Zahlen kennst. Gruß S.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Für den Angestelltenjob, soweit dieser über der Freigrenze liegt, werden dir selbstverständlich, Steuern und Sozialabgaben analog zum Verdienst abgezogen. Für deine selbständige Tätigkeit in deiner Praxis ändert sich grundsätzlich erst einmal nichts, d.h. du bezahlst als freiwilliges Mitglied der GKV deine Beiträge und ebenso Beiträge zur RV wenn du keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten hast und natürlich Steuern.
Wenn sich der Umfang deiner selbständigen Tätigkeit durch den Halbtagsjob reduziert, kannst du jedoch bei der GKV beantragen, dass deine Beiträge einkommensabhängig (im ersten Jahr gem. Schätzung ab dann gem. Steuerbescheid) festgelegt werden. Dann bezahlt man nicht mehr, als es prozentual dem Gesamteinkommen entspricht (für die Selbständigkeit allerdings den vollen Beitrag da kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt) also nicht wie geschildert "doppelt".
Ob sich das ganze Konstrukt überhaupt aufgrund der recht hohen Abgabenlast als Selbständiger lohnt, kannst du nur selbst beurteilen, da du die Zahlen kennst. Gruß S.
Mein Profilbild bearbeiten