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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit kurzfristig Std.-erhöhung

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Neues Thema
kurzfristig Std.-erhöhung
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Anonymer Teilnehmer
27.06.2013 17:29
Hallo,
mein AG und ich möchten kurzfristig d.h. für ca. 4 Monate meine Wochenstd. erhöhen - von jetzt 25 auf 35 .
Was ist zu beachten?
Hat das irgendeinen Einfluß z.B. auf meinen Urlaubsanspruch?
Ich wäre dann zusätzlich an einem halben Wochentag da, den ich bis jetzt frei hatte, und einen weiteren halben Tag, der dadurch ein ganzer Tag wird.
Wir möchten das beide nicht über ein Std.konto laufen lassen, da ich in dieser Zeit sonst wahnsinnig viele Überstd. ansammle, die ich nie frei nehmen könnte - und auszahlen lassen rentiert sich eigentlich nicht.

Hat jemand Ideen dazu, worauf zu achten ist?
Vielen Dank schonmal. :blush:
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Hallo, mein AG und ich möchten kurzfristig d.h. für ca. 4 Monate meine Wochenstd. erhöhen - von jetzt 25 auf 35 . Was ist zu beachten? Hat das irgendeinen Einfluß z.B. auf meinen Urlaubsanspruch? Ich wäre dann zusätzlich an einem halben Wochentag da, den ich bis jetzt frei hatte, und einen weiteren halben Tag, der dadurch ein ganzer Tag wird. Wir möchten das beide nicht über ein Std.konto laufen lassen, da ich in dieser Zeit sonst wahnsinnig viele Überstd. ansammle, die ich nie frei nehmen könnte - und auszahlen lassen rentiert sich eigentlich nicht. Hat jemand Ideen dazu, worauf zu achten ist? Vielen Dank schonmal. :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
mein AG und ich möchten kurzfristig d.h. für ca. 4 Monate meine Wochenstd. erhöhen - von jetzt 25 auf 35 .
Was ist zu beachten?
Hat das irgendeinen Einfluß z.B. auf meinen Urlaubsanspruch?
Ich wäre dann zusätzlich an einem halben Wochentag da, den ich bis jetzt frei hatte, und einen weiteren halben Tag, der dadurch ein ganzer Tag wird.
Wir möchten das beide nicht über ein Std.konto laufen lassen, da ich in dieser Zeit sonst wahnsinnig viele Überstd. ansammle, die ich nie frei nehmen könnte - und auszahlen lassen rentiert sich eigentlich nicht.

Hat jemand Ideen dazu, worauf zu achten ist?
Vielen Dank schonmal. :blush:

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Meitao
27.06.2013 19:29
Ähm, worin bestünde der Nachteil, wenn du dir pro woche 10 Überstunden auszahlen lässt oder diese 10 Stunden als Lohn ausgezahlt würden?

Monetär wäre es in beiden Konstellationen das gleiche!

Zumal es schon die Urlaubstage tangieren würde, weil du von 4 Tage-Woche auf 5-Tage-Woche umsteigst.

MFG
Meitao
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Ähm, worin bestünde der Nachteil, wenn du dir pro woche 10 Überstunden auszahlen lässt oder diese 10 Stunden als Lohn ausgezahlt würden? Monetär wäre es in beiden Konstellationen das gleiche! Zumal es schon die Urlaubstage tangieren würde, weil du von 4 Tage-Woche auf 5-Tage-Woche umsteigst. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Ähm, worin bestünde der Nachteil, wenn du dir pro woche 10 Überstunden auszahlen lässt oder diese 10 Stunden als Lohn ausgezahlt würden?

Monetär wäre es in beiden Konstellationen das gleiche!

Zumal es schon die Urlaubstage tangieren würde, weil du von 4 Tage-Woche auf 5-Tage-Woche umsteigst.

MFG
Meitao

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Leni C.
27.06.2013 21:43
Befristete Änderungskündigung, die ihr beide unterschreibt. Oder wie Meitao schon schrieb, einfach die Überstunden auf das jetzige Gehalt pro Monat draufrechnen. Kommt aufs gleiche raus.
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Befristete Änderungskündigung, die ihr beide unterschreibt. Oder wie Meitao schon schrieb, einfach die Überstunden auf das jetzige Gehalt pro Monat draufrechnen. Kommt aufs gleiche raus.
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Anonymer Teilnehmer
28.06.2013 21:49
Wieso Änderungskündigung?
Geht das nicht formloser?
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Wieso Änderungskündigung? Geht das nicht formloser?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wieso Änderungskündigung?
Geht das nicht formloser?

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chipchap
28.06.2013 22:49
Natürlich geht das OHNE Änderungskündigung.
Es bedarf lediglich einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag. In der Zusatzvereinbarung werden die geänderten
Stunden/Woche, das veränderte Gehalt und die geänderten U-Tage/Jahr
aufgeführt. Dies kann mit Befristung oder auch ohne geschehen.

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Natürlich geht das OHNE Änderungskündigung. Es bedarf lediglich einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag. In der Zusatzvereinbarung werden die geänderten Stunden/Woche, das veränderte Gehalt und die geänderten U-Tage/Jahr aufgeführt. Dies kann mit Befristung oder auch ohne geschehen.
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chipchap schrieb:

Natürlich geht das OHNE Änderungskündigung.
Es bedarf lediglich einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag. In der Zusatzvereinbarung werden die geänderten
Stunden/Woche, das veränderte Gehalt und die geänderten U-Tage/Jahr
aufgeführt. Dies kann mit Befristung oder auch ohne geschehen.

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Meitao
28.06.2013 22:54
Oder ganz einfach die Überstunden jeden Monat zum 20. notieren und mit dem Gehalt auszahlen!

MFG
Meitao
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Oder ganz einfach die Überstunden jeden Monat zum 20. notieren und mit dem Gehalt auszahlen! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Oder ganz einfach die Überstunden jeden Monat zum 20. notieren und mit dem Gehalt auszahlen!

MFG
Meitao

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Leni C. schrieb:

Befristete Änderungskündigung, die ihr beide unterschreibt. Oder wie Meitao schon schrieb, einfach die Überstunden auf das jetzige Gehalt pro Monat draufrechnen. Kommt aufs gleiche raus.

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eska
29.06.2013 11:59
Daß die Arbeitstage "halb" sind, spielt keine Rolle. Weder der neue halbe, noch der alte halbe, der ein ganzer wird.
Ein Urlaubstag hat IMMER genauso viele Stunden, wie der Arbeitstag hätte, für den Urlaub beantragt wird.
Zur Berechnung des Abspruches sind lediglich die TAGE PRO WOCHE relevant.
Da müsste man - um genau zu rechnen - wissen, wie viele du jetzt genau hast. Ich nehme aber mal an, 5. Dann hast du für die 4 Monate einen Anspruch gemäß einer 5-Tage-Woche. Für die restlichen 8 den "alten".
Für die Steuer muss dein AG das neue Gehalt natürlich melden.
Du schreibst, Freizeitausgleich geht eher nicht, Auszahlung rentiert sich nicht ... ??? Ja, irgendwie muss man die +Stunden ja abgelten!

Gruß eska



[bearbeitet am 29.06.13 12:01]
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Daß die Arbeitstage "halb" sind, spielt keine Rolle. Weder der neue halbe, noch der alte halbe, der ein ganzer wird. Ein Urlaubstag hat IMMER genauso viele Stunden, wie der Arbeitstag hätte, für den Urlaub beantragt wird. Zur Berechnung des Abspruches sind lediglich die TAGE PRO WOCHE relevant. Da müsste man - um genau zu rechnen - wissen, wie viele du jetzt genau hast. Ich nehme aber mal an, 5. Dann hast du für die 4 Monate einen Anspruch gemäß einer 5-Tage-Woche. Für die restlichen 8 den "alten". Für die Steuer muss dein AG das neue Gehalt natürlich melden. Du schreibst, Freizeitausgleich geht eher nicht, Auszahlung rentiert sich nicht ... ??? Ja, irgendwie muss man die +Stunden ja abgelten! Gruß eska [bearbeitet am 29.06.13 12:01]
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eska schrieb:

Daß die Arbeitstage "halb" sind, spielt keine Rolle. Weder der neue halbe, noch der alte halbe, der ein ganzer wird.
Ein Urlaubstag hat IMMER genauso viele Stunden, wie der Arbeitstag hätte, für den Urlaub beantragt wird.
Zur Berechnung des Abspruches sind lediglich die TAGE PRO WOCHE relevant.
Da müsste man - um genau zu rechnen - wissen, wie viele du jetzt genau hast. Ich nehme aber mal an, 5. Dann hast du für die 4 Monate einen Anspruch gemäß einer 5-Tage-Woche. Für die restlichen 8 den "alten".
Für die Steuer muss dein AG das neue Gehalt natürlich melden.
Du schreibst, Freizeitausgleich geht eher nicht, Auszahlung rentiert sich nicht ... ??? Ja, irgendwie muss man die +Stunden ja abgelten!

Gruß eska



[bearbeitet am 29.06.13 12:01]



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