Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
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Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
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kurze frage zum thema kurzarbeit + minijob, ich gehe mal davon aus, dass sich evtl noch mehr in dieser situation befinden :smile:
wie wirkt sich das kurzarbeitergeld auf den minijob aus bzw. andersrum? bei der agentur für arbeit steht:
"Ein Minijob (450 Euro / Monat) bleibt vollständig anrechnungsfrei."
Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer - Bundesagentur für Arbeit
wenn ich nun beispielsweise durch die kurzarbeit 300 netto weniger verdiene als vorher und nun durch einen minijob 400 dazuverdiene, wirkt sich das nicht aufs KUG aus, obwohl ich nun 100 mehr übrig habe?
ich lese dazu überall was anderes, z.b. auch oft, dass das KUG + der nebenverdienst nicht das ursprüngliche gehalt übertreffen dürfen.
hab grad auch noch bei der agentur für arbeit angerufen, die mitarbeiterin sagte nach langem hin und her es wird nicht angerechnet, so wie es dort auch steht, allerdings war sie mehr als unsicher und hatte auch nicht wirklich ahnung.
jemand in der gleichen situation der mir dazu weiterhelfen kann?
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bundy007 schrieb:
hi,
kurze frage zum thema kurzarbeit + minijob, ich gehe mal davon aus, dass sich evtl noch mehr in dieser situation befinden :smile:
wie wirkt sich das kurzarbeitergeld auf den minijob aus bzw. andersrum? bei der agentur für arbeit steht:
"Ein Minijob (450 Euro / Monat) bleibt vollständig anrechnungsfrei."
Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer - Bundesagentur für Arbeit
wenn ich nun beispielsweise durch die kurzarbeit 300 netto weniger verdiene als vorher und nun durch einen minijob 400 dazuverdiene, wirkt sich das nicht aufs KUG aus, obwohl ich nun 100 mehr übrig habe?
ich lese dazu überall was anderes, z.b. auch oft, dass das KUG + der nebenverdienst nicht das ursprüngliche gehalt übertreffen dürfen.
hab grad auch noch bei der agentur für arbeit angerufen, die mitarbeiterin sagte nach langem hin und her es wird nicht angerechnet, so wie es dort auch steht, allerdings war sie mehr als unsicher und hatte auch nicht wirklich ahnung.
jemand in der gleichen situation der mir dazu weiterhelfen kann?
[kaputter Link]
MfG :)
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bundy007 schrieb:
sorry, aber ich lese da und in den weiterführenden links wieder widersprüchliche aussagen. teils steht dort, dass es nicht angerechnet wird bzw. das was mir die dame vom amt sagte und teils dass es die bedingung ist, dass das ursprüngliche gehalt nicht übertroffen werden darf!?
Kleine Bitte an dich.
In der deutschen Sprache wird (noch) nicht alles klein geschrieben.
Soviel Zeit sollte man sich nehmen.
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kroetzi schrieb:
@bundy007
Kleine Bitte an dich.
In der deutschen Sprache wird (noch) nicht alles klein geschrieben.
Soviel Zeit sollte man sich nehmen.
Die Quelle ist der weiterführende Link und da ist das ganz eindeutig formuliert.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 kannst du im neuen Minijob soviel dazuverdienen, dass du dein vorheriges Einkommen erreichst. In diesen Fall wird nichts auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Hast du aber mit Kurzarbeitergeld plus Minijob mehr als vorher wird dir das angerechnet.
Die Quelle ist der weiterführende Link und da ist das ganz eindeutig formuliert.
MfG :)
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bundy007 schrieb:
danke dir :thumbsdown:
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Ingo Friedrich schrieb:
Redirect Notice
[kaputter Link]
MfG :)
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