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Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
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Leni C. schrieb:
In der Regel gelten für AN die Fristen , die im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind . Lediglich für den AG erhöhen sie sich je nach Zugehörigkeit des AN zum Betrieb . Hatte bei meinem MA eine 4-wöchige Kündigungsfrist im Vertrag , die für ihn auch weiterhin gegolten hätte . Aber nach 22 Jahren hatte ich als AG eine Frist von 7 Monaten einzuhalten , egal was im Vertrag stand . War letztes Jahr daher nicht lustig . Google mal nach Kündigungsfristen .
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Steht im AV. Möglicherweise 4 Wochen zum Monatsende oder 6 Wochen zum Quartalsende, Können wir nicht wissen.
Kündigungsfristen sind im übrigen gesetzlich geregelt. AN dürfen nicht schlechter gestellt sein als AG.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber sind nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen bindend, und anderslautende Kündigungsfristen, die im Vertrag stehen, unzulässig?
Aber sind nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen bindend, und anderslautende Kündigungsfristen, die im Vertrag stehen, unzulässig?
Nein - warum sollten anderslautende Kündigungsfristen unzulässig sein? Unzulässig sind nur Fristen, die kürzer als die gesetzlichen sind und Fristen, die den Arbeitgeber besser stellen als den Arbeitnehmer.
Alles andere ist zwischen erwachsenen Vertragspartnern frei verhandelbar:
- 4 Wochen zum Quartalsende
- 6 Wochen zum Quartalsende
- 8 Wochen Kündigungsfrist ohne festes Datum ... usw.
Alles frei verhandelbar und was von beiden Seiten unterschrieben wurde, gilt.
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.20 19:16:
Aber sind nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen bindend, und anderslautende Kündigungsfristen, die im Vertrag stehen, unzulässig?
Nein - warum sollten anderslautende Kündigungsfristen unzulässig sein? Unzulässig sind nur Fristen, die kürzer als die gesetzlichen sind und Fristen, die den Arbeitgeber besser stellen als den Arbeitnehmer.
Alles andere ist zwischen erwachsenen Vertragspartnern frei verhandelbar:
- 4 Wochen zum Quartalsende
- 6 Wochen zum Quartalsende
- 8 Wochen Kündigungsfrist ohne festes Datum ... usw.
Alles frei verhandelbar und was von beiden Seiten unterschrieben wurde, gilt.
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tom1350 schrieb:
AT, denk an die fünf Jahre Bindung, weil der Chef einen Erste Hilfe Kurs bezahlt hat ... :smile:
AT, denk an die fünf Jahre Bindung, weil der Chef einen Erste Hilfe Kurs bezahlt hat ... :smile:
Es geht um nur 1,5 Jahre. Nix verlängerte KüFrist für AG. Für AN bleibt KüFrist lt AV, soweit rechtlich einwandfrei!
Und da wir alle nicht wissen, um was es genau geht, können wir auch nicht besser informieren!!!
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb am 24.6.20 19:58:
AT, denk an die fünf Jahre Bindung, weil der Chef einen Erste Hilfe Kurs bezahlt hat ... :smile:
Es geht um nur 1,5 Jahre. Nix verlängerte KüFrist für AG. Für AN bleibt KüFrist lt AV, soweit rechtlich einwandfrei!
Und da wir alle nicht wissen, um was es genau geht, können wir auch nicht besser informieren!!!
Das ist gesetzlich möglich.
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gruenten08 schrieb:
Kündigungsfristen könne frei vereinbart werden. 1,2,3....6 Monate.
Das ist gesetzlich möglich.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.20 15:21:
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Steht im AV. Möglicherweise 4 Wochen zum Monatsende oder 6 Wochen zum Quartalsende, Können wir nicht wissen.
Kündigungsfristen sind im übrigen gesetzlich geregelt. AN dürfen nicht schlechter gestellt sein als AG.
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Aus einer Zeit, in der Gesetze noch verständlich formuliert wurden: BGB § 622 beantwortet die gestellten Fragen sehr ausgiebig: § 622 BGB - Einzelnorm
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Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Aus einer Zeit, in der Gesetze noch verständlich formuliert wurden: BGB § 622 beantwortet die gestellten Fragen sehr ausgiebig:
Irrelevant, da es ja, wie oben erwähnt, um nur 1,5 Jahre geht.
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RoFo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 24.6.20 23:57:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.20 15:21:
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Aus einer Zeit, in der Gesetze noch verständlich formuliert wurden: BGB § 622 beantwortet die gestellten Fragen sehr ausgiebig:
Irrelevant, da es ja, wie oben erwähnt, um nur 1,5 Jahre geht.
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Aus einer Zeit, in der Gesetze noch verständlich formuliert wurden: BGB § 622 beantwortet die gestellten Fragen sehr ausgiebig:
Irrelevant, da es ja, wie oben erwähnt, um nur 1,5 Jahre geht.
Das finde ich jetzt spannend, welches Gesetz und welchen Paragraphen würdest du bei der Frage nach der gesetzlichen Kündigungsfrist für relevanter als BGB 622 halten?
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 25.6.20 01:50:
Papa Alpaka schrieb am 24.6.20 23:57:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.20 15:21:
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Aus einer Zeit, in der Gesetze noch verständlich formuliert wurden: BGB § 622 beantwortet die gestellten Fragen sehr ausgiebig:
Irrelevant, da es ja, wie oben erwähnt, um nur 1,5 Jahre geht.
Das finde ich jetzt spannend, welches Gesetz und welchen Paragraphen würdest du bei der Frage nach der gesetzlichen Kündigungsfrist für relevanter als BGB 622 halten?
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Aus einer Zeit, in der Gesetze noch verständlich formuliert wurden: BGB § 622 beantwortet die gestellten Fragen sehr ausgiebig:
Irrelevant, da es ja, wie oben erwähnt, um nur 1,5 Jahre geht.
Das finde ich jetzt spannend, welches Gesetz und welchen Paragraphen würdest du bei der Frage nach der gesetzlichen Kündigungsfrist für relevanter als BGB 622 halten?
Mit irrelevant meinte ich eher, es ist müßig, dass wir uns hier den Kopp zermürben.
Auf die gesetzlichen Fristen wurde ja bereits mehrfach hingewiesen.
Dass du die für den faulen AT hier einstellst...na ja...finde ich nicht ok...aber trotzdem löblich...
:smile:
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RoFo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 25.6.20 06:34:
RoFo schrieb am 25.6.20 01:50:
Papa Alpaka schrieb am 24.6.20 23:57:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.20 15:21:
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Aus einer Zeit, in der Gesetze noch verständlich formuliert wurden: BGB § 622 beantwortet die gestellten Fragen sehr ausgiebig:
Irrelevant, da es ja, wie oben erwähnt, um nur 1,5 Jahre geht.
Das finde ich jetzt spannend, welches Gesetz und welchen Paragraphen würdest du bei der Frage nach der gesetzlichen Kündigungsfrist für relevanter als BGB 622 halten?
Mit irrelevant meinte ich eher, es ist müßig, dass wir uns hier den Kopp zermürben.
Auf die gesetzlichen Fristen wurde ja bereits mehrfach hingewiesen.
Dass du die für den faulen AT hier einstellst...na ja...finde ich nicht ok...aber trotzdem löblich...
:smile:
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Papa Alpaka schrieb:
so kann ich für mich abhaken: "Habe heute grundlos einem Fremden mit einer sachlich korrekten Antwort geholfen". Was er damit will? Der wird sich melden wenn es weitere Fragen gibt ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum ein Arbeitnehmer freiwillig sich darauf einlässt, seine Kündigungsfrist zu verlängern. Was hat er davon? Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum ein Arbeitnehmer freiwillig sich darauf einlässt, seine Kündigungsfrist zu verlängern. Was hat er davon? Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels?
Dann mal Butter bei die Fische (oder vielleicht auch Futter bei die Trolle?), immerhin war ein Anonymus schon so nett uns mitzuteilen, das er nur auf Stress aus ist :)
Das BGB ist möglichst abstrakt gefasst um möglichst breit anwendbar zu sein; für die grundsätzliche Behandlung des Menschen ist es absolut irrelevant ob es sich um einen dreißigjährigen Dr. Dr. Dr. Prof. cum laude handelt oder um einen zweiundsechzigjährigen Volksschulabbrecher dessen einzige Aufgabe es ist, abends einmal mit dem Besen über den Parkplatz zu gehen.
Dr. Dr. Dr. Prof.-cum-laude kann effektiv gehen wohin er will, wann er will. Meister Besenschwinger ist darauf angewiesen, seinem Arbeitsplatz sowas ähnliches wie Sicherheit, Stabilität abzugewinnen. Es macht für das gesamte soziale Gefüge eines Landes einen erheblichen Unterschied, ob jeder Arbeitnehmer jederzeit mit fünf Minuten Vorwarnung gefeuert werden kann oder ob er mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit Schutzrechte erwirbt.
Derlei Errungenschaften in vermeintlich guten Zeiten leichtfertig aufzugeben wäre ... blöd. Aber was erwartet man bei 27°C im Schatten von Trollen ohne Kühler? ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.6.20 14:10:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum ein Arbeitnehmer freiwillig sich darauf einlässt, seine Kündigungsfrist zu verlängern. Was hat er davon? Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels?
Dann mal Butter bei die Fische (oder vielleicht auch Futter bei die Trolle?), immerhin war ein Anonymus schon so nett uns mitzuteilen, das er nur auf Stress aus ist :)
Das BGB ist möglichst abstrakt gefasst um möglichst breit anwendbar zu sein; für die grundsätzliche Behandlung des Menschen ist es absolut irrelevant ob es sich um einen dreißigjährigen Dr. Dr. Dr. Prof. cum laude handelt oder um einen zweiundsechzigjährigen Volksschulabbrecher dessen einzige Aufgabe es ist, abends einmal mit dem Besen über den Parkplatz zu gehen.
Dr. Dr. Dr. Prof.-cum-laude kann effektiv gehen wohin er will, wann er will. Meister Besenschwinger ist darauf angewiesen, seinem Arbeitsplatz sowas ähnliches wie Sicherheit, Stabilität abzugewinnen. Es macht für das gesamte soziale Gefüge eines Landes einen erheblichen Unterschied, ob jeder Arbeitnehmer jederzeit mit fünf Minuten Vorwarnung gefeuert werden kann oder ob er mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit Schutzrechte erwirbt.
Derlei Errungenschaften in vermeintlich guten Zeiten leichtfertig aufzugeben wäre ... blöd. Aber was erwartet man bei 27°C im Schatten von Trollen ohne Kühler? ;)
Gäbe es einen ernsthaften Fachkräftemangel, wozu hätten dann gestern 1.000 lokale Metallbauer protestieren brauchen um ihren Unmut darüber zu verkünden, das ihr Betrieb bis 2025 fünfzehntausend Stellen abbauen möchte? Direkt nebendran stehen Airbus, Airbus Space, MTU, ein Rheinmetall Defence-Werk, alle auf der Suche nach Menschen die vor einer CNC-Fräse sitzen und auf einen Not-Aus-Knopf aufpassen können (für €3.200 netto).
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Papa Alpaka schrieb:
Aktuelle Zahlen aus einem Land gar nicht weit von hier, von Hamburg aus einfach immer westwärts schippern: nach jahrelanger Stabilität der Arbeitslosenquote um die 2,5% gab es im März 2020 einen plötzlichen Sprung auf ~13%, d.h. innerhalb weniger Wochen wurden 15.200.000 Menschen ihren Job los.
Gäbe es einen ernsthaften Fachkräftemangel, wozu hätten dann gestern 1.000 lokale Metallbauer protestieren brauchen um ihren Unmut darüber zu verkünden, das ihr Betrieb bis 2025 fünfzehntausend Stellen abbauen möchte? Direkt nebendran stehen Airbus, Airbus Space, MTU, ein Rheinmetall Defence-Werk, alle auf der Suche nach Menschen die vor einer CNC-Fräse sitzen und auf einen Not-Aus-Knopf aufpassen können (für €3.200 netto).
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RoFo schrieb:
Papa...warum reagierst du eigentlich auf so einen Quatsch???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe noch einmal in meinen Arbeitsvertrag, wegen der Kündigungsfrist, geschaut!
Ich habe noch einmal in meinen Arbeitsvertrag, wegen der Kündigungsfrist, geschaut!
Wahnsinn! [s]du kannst lesen?[/s]
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 29.6.20 17:19:
Ich habe noch einmal in meinen Arbeitsvertrag, wegen der Kündigungsfrist, geschaut!
Wahnsinn! [s]du kannst lesen?[/s]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Möchte denn niemand wissen, was drinsteht?
Möchte denn niemand wissen, was drinsteht?
Sag mal ..... sind wir hier im Kindergarten??? Du willst doch von uns eine Info, einen Rat oder was auch immer. Also teile uns mit, was da steht oder laß es. Oder erwartest Du ernsthaft, daß hier Leute ihre Lebenszeit damit verbringen, ganz neugierig uns spannend nachzufragen "ohh..... sag schon.... was steht drin .... jetzt bin ich aber neugierig ...."
Mich persönlich (und vermutlich die anderen ebenso) interessiert Dein Vertrag nicht im geringsten, da ich/wir ihn nicht unterschrieben habe/n.
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die neue schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.6.20 14:41:
Möchte denn niemand wissen, was drinsteht?
Sag mal ..... sind wir hier im Kindergarten??? Du willst doch von uns eine Info, einen Rat oder was auch immer. Also teile uns mit, was da steht oder laß es. Oder erwartest Du ernsthaft, daß hier Leute ihre Lebenszeit damit verbringen, ganz neugierig uns spannend nachzufragen "ohh..... sag schon.... was steht drin .... jetzt bin ich aber neugierig ...."
Mich persönlich (und vermutlich die anderen ebenso) interessiert Dein Vertrag nicht im geringsten, da ich/wir ihn nicht unterschrieben habe/n.
Möchte denn niemand wissen, was drinsteht?
Nööö....
Geht uns peripher am S.... vorbei!!!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.6.20 14:41:
Möchte denn niemand wissen, was drinsteht?
Nööö....
Geht uns peripher am S.... vorbei!!!
Möchte denn niemand wissen, was drinsteht?
Nööö....
Geht uns peripher am S.... vorbei!!!
Ich kannte das bisher nur als "das tangiert mich extraperipher" :)
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 30.6.20 19:33:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.6.20 14:41:
Möchte denn niemand wissen, was drinsteht?
Nööö....
Geht uns peripher am S.... vorbei!!!
Ich kannte das bisher nur als "das tangiert mich extraperipher" :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.20 15:21:
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Aus einer Zeit, in der Gesetze noch verständlich formuliert wurden: BGB § 622 beantwortet die gestellten Fragen sehr ausgiebig: § 622 BGB - Einzelnorm
4 Wochen !
Sie darf nicht verkürzt , aber verlängert werden ..
Weiß ich weil ich schon mal Anwalts/ Arbeitsgerichts 'mässig 'damit zu tun hatte .
Das nennt sich glaube ich 'Mantelvertrag '
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja danke, Danny 07!
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist
4 Wochen !
Sie darf nicht verkürzt , aber verlängert werden ..
Weiß ich weil ich schon mal Anwalts/ Arbeitsgerichts 'mässig 'damit zu tun hatte .
Das nennt sich glaube ich 'Mantelvertrag '
So ein Unsinn.
Mantelverträge gibt es vielleicht in einem Klamottenladen.
Sie meinen sicherlich Manteltarifvertrag und der hat nichts hiermit zu tun.
Und die reine Info "4 Wochen" ist nicht hilfreich.
4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.
Außer im Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt.
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LeviathanPT schrieb:
Danny 07 schrieb am 25.6.20 13:50:
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist
4 Wochen !
Sie darf nicht verkürzt , aber verlängert werden ..
Weiß ich weil ich schon mal Anwalts/ Arbeitsgerichts 'mässig 'damit zu tun hatte .
Das nennt sich glaube ich 'Mantelvertrag '
So ein Unsinn.
Mantelverträge gibt es vielleicht in einem Klamottenladen.
Sie meinen sicherlich Manteltarifvertrag und der hat nichts hiermit zu tun.
Und die reine Info "4 Wochen" ist nicht hilfreich.
4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.
Außer im Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt.
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Danny 07 schrieb:
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist
4 Wochen !
Sie darf nicht verkürzt , aber verlängert werden ..
Weiß ich weil ich schon mal Anwalts/ Arbeitsgerichts 'mässig 'damit zu tun hatte .
Das nennt sich glaube ich 'Mantelvertrag '
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