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In der Regel gelten für AN die Fristen , die im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind . Lediglich für den AG erhöhen sie sich je nach Zugehörigkeit des AN zum Betrieb . Hatte bei meinem MA eine 4-wöchige Kündigungsfrist im Vertrag , die für ihn auch weiterhin gegolten hätte . Aber nach 22 Jahren hatte ich als AG eine Frist von 7 Monaten einzuhalten , egal was im Vertrag stand . War letztes Jahr daher nicht lustig . Google mal nach Kündigungsfristen .
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Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.20 15:21:
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Steht im AV. Möglicherweise 4 Wochen zum Monatsende oder 6 Wochen zum Quartalsende, Können wir nicht wissen.
Kündigungsfristen sind im übrigen gesetzlich geregelt. AN dürfen nicht schlechter gestellt sein als AG.
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Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.20 15:21:
Wie viele Tage beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers, wenn er 18 Monate dem Betrieb angehört?
Aus einer Zeit, in der Gesetze noch verständlich formuliert wurden: BGB § 622 beantwortet die gestellten Fragen sehr ausgiebig: § 622 BGB - Einzelnorm
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Die gesetzliche Kündigungsfrist ist
4 Wochen !
Sie darf nicht verkürzt , aber verlängert werden ..
Weiß ich weil ich schon mal Anwalts/ Arbeitsgerichts 'mässig 'damit zu tun hatte .
Das nennt sich glaube ich 'Mantelvertrag '