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Anonymer Teilnehmer
30.06.2013 12:20
Hallo,
ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. d. Monats oder zum Monatsende.
Nun ist es so, dass ich noch 17 Tage anteiligen Urlaub und ca. 2 Wochen Überstd. gut habe.
Um meinem AG nun entgegenzukommen und nicht "von heut auf morgen" weg zu sein, habe ich überlegt, nicht zum 15.8. sondern erst zum 31.8. zu kündigen. Das würde nach meinen Berechnungen bedeuten, dass ich in etwa noch bis zum 23. Juli arbeite.
Dies kommt ihm entgegen, da ich noch ca. 3 Wochen einen Kollegen einarbeiten kann.
Es kommt aber auch mir entgegen, da ich noch für Juli + August mein Gehalt bekomme und dann noch frei machen kann.

Spricht irgendetwas gegen diese Überlegungen?
Mein AG wird trotzdem nicht begeistert sein, aber ich denke es ist doch ein faires Angebot meinerseits, oder?
Ich könnte ja auch sofort zum 31. Juli kündigen und wäre auf der Stelle weg und könnte mir meine Üstd. und den Urlaub auszahlen lassen, oder?

Wie seht ihr das?
Gibt es dazu Meinungen/Bedenken?
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Hallo, ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. d. Monats oder zum Monatsende. Nun ist es so, dass ich noch 17 Tage anteiligen Urlaub und ca. 2 Wochen Überstd. gut habe. Um meinem AG nun entgegenzukommen und nicht "von heut auf morgen" weg zu sein, habe ich überlegt, nicht zum 15.8. sondern erst zum 31.8. zu kündigen. Das würde nach meinen Berechnungen bedeuten, dass ich in etwa noch bis zum 23. Juli arbeite. Dies kommt ihm entgegen, da ich noch ca. 3 Wochen einen Kollegen einarbeiten kann. Es kommt aber auch mir entgegen, da ich noch für Juli + August mein Gehalt bekomme und dann noch frei machen kann. Spricht irgendetwas gegen diese Überlegungen? Mein AG wird trotzdem nicht begeistert sein, aber ich denke es ist doch ein faires Angebot meinerseits, oder? Ich könnte ja auch sofort zum 31. Juli kündigen und wäre auf der Stelle weg und könnte mir meine Üstd. und den Urlaub auszahlen lassen, oder? Wie seht ihr das? Gibt es dazu Meinungen/Bedenken?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. d. Monats oder zum Monatsende.
Nun ist es so, dass ich noch 17 Tage anteiligen Urlaub und ca. 2 Wochen Überstd. gut habe.
Um meinem AG nun entgegenzukommen und nicht "von heut auf morgen" weg zu sein, habe ich überlegt, nicht zum 15.8. sondern erst zum 31.8. zu kündigen. Das würde nach meinen Berechnungen bedeuten, dass ich in etwa noch bis zum 23. Juli arbeite.
Dies kommt ihm entgegen, da ich noch ca. 3 Wochen einen Kollegen einarbeiten kann.
Es kommt aber auch mir entgegen, da ich noch für Juli + August mein Gehalt bekomme und dann noch frei machen kann.

Spricht irgendetwas gegen diese Überlegungen?
Mein AG wird trotzdem nicht begeistert sein, aber ich denke es ist doch ein faires Angebot meinerseits, oder?
Ich könnte ja auch sofort zum 31. Juli kündigen und wäre auf der Stelle weg und könnte mir meine Üstd. und den Urlaub auszahlen lassen, oder?

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Shakespeare
30.06.2013 12:51
Nach deinen Berechnungen stehen dir noch gut 3 Wochen Urlaub und weitere 2 Wochen Überstundenausgleich zu. Das sind also rund 5 Wochen! Man hat grundsätzlich Anspruch auf nicht genommenen Urlaub und den Überstundenausgleich in Freizeit. Wenn das betriebsbedingt nicht möglich ist, hat man Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
Wenn dir egal ist, ob du zum 31.7 oder 15.8 oder 31.8 den Betrieb verlässt, würde ich so früh wie möglich, deinen AG informieren und gemeinsam mit ihm, eine für beide Seiten optimale Lösung suchen, insbesondere klären, was mit den dir zustehenden freien Tagen passieren soll. Das wäre fair!
Deine Gedankenspiele sind okay aber du weißt ja nicht, wie dein Chef darüber denkt bzw. welche betrieblichen Gründe, für die eine oder andere Lösung sprechen. Nachfolger sind nicht leicht zu finden, so dass eine Einarbeitung vermutlich gar nicht Thema ist. Viel Erfolg für deine zukünftigen Pläne S.



[bearbeitet am 30.06.13 18:57]
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Nach deinen Berechnungen stehen dir noch gut 3 Wochen Urlaub und weitere 2 Wochen Überstundenausgleich zu. Das sind also rund 5 Wochen! Man hat grundsätzlich Anspruch auf nicht genommenen Urlaub und den Überstundenausgleich in Freizeit. Wenn das betriebsbedingt nicht möglich ist, hat man Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Wenn dir egal ist, ob du zum 31.7 oder 15.8 oder 31.8 den Betrieb verlässt, würde ich so früh wie möglich, deinen AG informieren und gemeinsam mit ihm, eine für beide Seiten optimale Lösung suchen, insbesondere klären, was mit den dir zustehenden freien Tagen passieren soll. Das wäre fair! Deine Gedankenspiele sind okay aber du weißt ja nicht, wie dein Chef darüber denkt bzw. welche betrieblichen Gründe, für die eine oder andere Lösung sprechen. Nachfolger sind nicht leicht zu finden, so dass eine Einarbeitung vermutlich gar nicht Thema ist. Viel Erfolg für deine zukünftigen Pläne S. [bearbeitet am 30.06.13 18:57]
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Shakespeare schrieb:

Nach deinen Berechnungen stehen dir noch gut 3 Wochen Urlaub und weitere 2 Wochen Überstundenausgleich zu. Das sind also rund 5 Wochen! Man hat grundsätzlich Anspruch auf nicht genommenen Urlaub und den Überstundenausgleich in Freizeit. Wenn das betriebsbedingt nicht möglich ist, hat man Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
Wenn dir egal ist, ob du zum 31.7 oder 15.8 oder 31.8 den Betrieb verlässt, würde ich so früh wie möglich, deinen AG informieren und gemeinsam mit ihm, eine für beide Seiten optimale Lösung suchen, insbesondere klären, was mit den dir zustehenden freien Tagen passieren soll. Das wäre fair!
Deine Gedankenspiele sind okay aber du weißt ja nicht, wie dein Chef darüber denkt bzw. welche betrieblichen Gründe, für die eine oder andere Lösung sprechen. Nachfolger sind nicht leicht zu finden, so dass eine Einarbeitung vermutlich gar nicht Thema ist. Viel Erfolg für deine zukünftigen Pläne S.



[bearbeitet am 30.06.13 18:57]

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eska
30.06.2013 15:46
17 Tage anteiliger Urlaub kommt mir etwas viel vor, aber im Prinzip könntest du sogar deinen gesamten Jahresurlaub durchsetzen. Du wirst schon wissen, was dir zusteht ...
Mit den Überstunden ist es nicht so einfach. Kann ja sein, daß dein Chef einem Freizeitausgleich nicht zustimmt und dir lieber die Stunden auszahlt.
Einen Nachfolger einarbeiten zu dürfen/müssen, solltest du auch nicht voraussetzen. Vielleicht ist das von deinem AG gar nicht gewollt. Er würde euch ja beide bezahlen müssen.
Daher halte ich ein Gespräch für unumgänglich. So kann er sich auf die Suche nach einer neuen Kraft machen. Das geht ja nicht von heute auf morgen.

Gruß eska
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17 Tage anteiliger Urlaub kommt mir etwas viel vor, aber im Prinzip könntest du sogar deinen gesamten Jahresurlaub durchsetzen. Du wirst schon wissen, was dir zusteht ... Mit den Überstunden ist es nicht so einfach. Kann ja sein, daß dein Chef einem Freizeitausgleich nicht zustimmt und dir lieber die Stunden auszahlt. Einen Nachfolger einarbeiten zu dürfen/müssen, solltest du auch nicht voraussetzen. Vielleicht ist das von deinem AG gar nicht gewollt. Er würde euch ja beide bezahlen müssen. Daher halte ich ein Gespräch für unumgänglich. So kann er sich auf die Suche nach einer neuen Kraft machen. Das geht ja nicht von heute auf morgen. Gruß eska
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Anonymer Teilnehmer
30.06.2013 16:26
Hallo eska,

17 Tage stimmt schon. Ich habe 25 T/Jahr und bis jetzt noch keinen davon genommen. Heißt also rechnerisch: 25 : 12 x 8 = 16,66 Tage Rest (bei Kündigung zum 31.8. und auf 17 T aufgerundet).
Mit der Bezahlung könntest du recht haben - vielleicht ist es meinem AG sogar lieber, wenn ich möglichst schnell gehe. Spart ihm mind. 1 Monatsgehalt.
War von meiner Seite eigentlich als Entgegenkommen gedacht.
Ich könnte ja auch sofort zum 31. Juli kündigen und müsste dann nicht mal mehr im Betrieb erscheinen.
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Hallo eska, 17 Tage stimmt schon. Ich habe 25 T/Jahr und bis jetzt noch keinen davon genommen. Heißt also rechnerisch: 25 : 12 x 8 = 16,66 Tage Rest (bei Kündigung zum 31.8. und auf 17 T aufgerundet). Mit der Bezahlung könntest du recht haben - vielleicht ist es meinem AG sogar lieber, wenn ich möglichst schnell gehe. Spart ihm mind. 1 Monatsgehalt. War von meiner Seite eigentlich als Entgegenkommen gedacht. Ich könnte ja auch sofort zum 31. Juli kündigen und müsste dann nicht mal mehr im Betrieb erscheinen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo eska,

17 Tage stimmt schon. Ich habe 25 T/Jahr und bis jetzt noch keinen davon genommen. Heißt also rechnerisch: 25 : 12 x 8 = 16,66 Tage Rest (bei Kündigung zum 31.8. und auf 17 T aufgerundet).
Mit der Bezahlung könntest du recht haben - vielleicht ist es meinem AG sogar lieber, wenn ich möglichst schnell gehe. Spart ihm mind. 1 Monatsgehalt.
War von meiner Seite eigentlich als Entgegenkommen gedacht.
Ich könnte ja auch sofort zum 31. Juli kündigen und müsste dann nicht mal mehr im Betrieb erscheinen.

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eska
30.06.2013 17:49
Irgendwie kann ich das alles noch nicht so ganz sortieren. Du willst ihm entgegenkommen, kennst aber seinen Standpunkt gar nicht? Na, wenn dann da mal die Richtung stimmt ... :stuck_out_tongue_winking_eye:

Auf dem Freizeitausgleich für die Überstunden kannst du nicht bestehen. Für den gesamten Juli braucht man bei einer 5-Tage-Woche 23 Urlaubstage (zumindest in NDS, kein Feiertag im Juli). Reichen die 17 nicht ganz.

So oder so. Hier und jetzt und mit uns kommst du nicht weiter. Formuliere deine Kündigung schriftlich und lass das Kündigungsdatum noch frei. Liste deine Ansprüche auf und rede mit deinem Arbeitgeber. Zusammen könnt ihr dann ein Datum beschließen. Das fände ich fair und entgegenkommend.

Gruß eska
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Irgendwie kann ich das alles noch nicht so ganz sortieren. Du willst ihm entgegenkommen, kennst aber seinen Standpunkt gar nicht? Na, wenn dann da mal die Richtung stimmt ... :stuck_out_tongue_winking_eye: Auf dem Freizeitausgleich für die Überstunden kannst du nicht bestehen. Für den gesamten Juli braucht man bei einer 5-Tage-Woche 23 Urlaubstage (zumindest in NDS, kein Feiertag im Juli). Reichen die 17 nicht ganz. So oder so. Hier und jetzt und mit uns kommst du nicht weiter. Formuliere deine Kündigung schriftlich und lass das Kündigungsdatum noch frei. Liste deine Ansprüche auf und rede mit deinem Arbeitgeber. Zusammen könnt ihr dann ein Datum beschließen. Das fände ich fair und entgegenkommend. Gruß eska
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eska schrieb:

Irgendwie kann ich das alles noch nicht so ganz sortieren. Du willst ihm entgegenkommen, kennst aber seinen Standpunkt gar nicht? Na, wenn dann da mal die Richtung stimmt ... :stuck_out_tongue_winking_eye:

Auf dem Freizeitausgleich für die Überstunden kannst du nicht bestehen. Für den gesamten Juli braucht man bei einer 5-Tage-Woche 23 Urlaubstage (zumindest in NDS, kein Feiertag im Juli). Reichen die 17 nicht ganz.

So oder so. Hier und jetzt und mit uns kommst du nicht weiter. Formuliere deine Kündigung schriftlich und lass das Kündigungsdatum noch frei. Liste deine Ansprüche auf und rede mit deinem Arbeitgeber. Zusammen könnt ihr dann ein Datum beschließen. Das fände ich fair und entgegenkommend.

Gruß eska

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Anonymer Teilnehmer
30.06.2013 22:01
Sortieren kann ich das selber auch noch nicht ganz.
Das waren jetzt einfach die verschiedenen Möglichkeiten, die mir so im Kopf rumspuken. Mit meinem AG habe ich natürlich noch nicht darüber gesprochen - deswegen kann ich auch nicht sagen, wie er reagieren wird.
Ich kann aber doch schlecht hingehen und sagen: "Lieber AG ich werde kündigen entweder zum 31.7., oder zum 15.8. oder erst zum 31.8. - welches Datum wäre Ihnen denn am liebsten?"
Vielleicht machen meine Überlegungen alles zu kompliziert. :tired_face:
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Sortieren kann ich das selber auch noch nicht ganz. Das waren jetzt einfach die verschiedenen Möglichkeiten, die mir so im Kopf rumspuken. Mit meinem AG habe ich natürlich noch nicht darüber gesprochen - deswegen kann ich auch nicht sagen, wie er reagieren wird. Ich kann aber doch schlecht hingehen und sagen: "Lieber AG ich werde kündigen entweder zum 31.7., oder zum 15.8. oder erst zum 31.8. - welches Datum wäre Ihnen denn am liebsten?" Vielleicht machen meine Überlegungen alles zu kompliziert. :tired_face:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Sortieren kann ich das selber auch noch nicht ganz.
Das waren jetzt einfach die verschiedenen Möglichkeiten, die mir so im Kopf rumspuken. Mit meinem AG habe ich natürlich noch nicht darüber gesprochen - deswegen kann ich auch nicht sagen, wie er reagieren wird.
Ich kann aber doch schlecht hingehen und sagen: "Lieber AG ich werde kündigen entweder zum 31.7., oder zum 15.8. oder erst zum 31.8. - welches Datum wäre Ihnen denn am liebsten?"
Vielleicht machen meine Überlegungen alles zu kompliziert. :tired_face:

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eska
30.06.2013 22:53
DOCH - genau so. Ich möchte kündigen, habe aber kein Interesse, die Sache schwieriger zu machen als unbedingt nötig und bitte um gute Zusammenarbeit bis zum Schluss - fertig.

Oder, wenn du es härter magst: Kündigung zum XXX. Unter Berücksichtigung meines anteiligen Jahresurlaubes sowie Freizeitausgleich durch Überstunden letzter Arbeitstag: XX

Gruß eska



[bearbeitet am 30.06.13 22:56]
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DOCH - genau so. Ich möchte kündigen, habe aber kein Interesse, die Sache schwieriger zu machen als unbedingt nötig und bitte um gute Zusammenarbeit bis zum Schluss - fertig. Oder, wenn du es härter magst: Kündigung zum XXX. Unter Berücksichtigung meines anteiligen Jahresurlaubes sowie Freizeitausgleich durch Überstunden letzter Arbeitstag: XX Gruß eska [bearbeitet am 30.06.13 22:56]
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eska schrieb:

DOCH - genau so. Ich möchte kündigen, habe aber kein Interesse, die Sache schwieriger zu machen als unbedingt nötig und bitte um gute Zusammenarbeit bis zum Schluss - fertig.

Oder, wenn du es härter magst: Kündigung zum XXX. Unter Berücksichtigung meines anteiligen Jahresurlaubes sowie Freizeitausgleich durch Überstunden letzter Arbeitstag: XX

Gruß eska



[bearbeitet am 30.06.13 22:56]

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Anonymer Teilnehmer
07.07.2013 10:35
Kann ich das denn einfach so in die Kündigung reinschreiben?
Anteiliger Urlaub ist klar.
Aber Überstd. können sich bis zum Tag X ja noch ändern - außer ich achte penibel drauf, bis dahin weder + noch - Std. zu machen.
Ich kann's ja auch so formulieren: "Unter Berücksichtigung meines anteiligen Jahresurlaubs sowie Freizeitausgleich durch Überstd. ist der letzte Arbeitstag voraussichtlich der xxx."
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Kann ich das denn einfach so in die Kündigung reinschreiben? Anteiliger Urlaub ist klar. Aber Überstd. können sich bis zum Tag X ja noch ändern - außer ich achte penibel drauf, bis dahin weder + noch - Std. zu machen. Ich kann's ja auch so formulieren: "Unter Berücksichtigung meines anteiligen Jahresurlaubs sowie Freizeitausgleich durch Überstd. ist der letzte Arbeitstag voraussichtlich der xxx."
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Kann ich das denn einfach so in die Kündigung reinschreiben?
Anteiliger Urlaub ist klar.
Aber Überstd. können sich bis zum Tag X ja noch ändern - außer ich achte penibel drauf, bis dahin weder + noch - Std. zu machen.
Ich kann's ja auch so formulieren: "Unter Berücksichtigung meines anteiligen Jahresurlaubs sowie Freizeitausgleich durch Überstd. ist der letzte Arbeitstag voraussichtlich der xxx."

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eska schrieb:

17 Tage anteiliger Urlaub kommt mir etwas viel vor, aber im Prinzip könntest du sogar deinen gesamten Jahresurlaub durchsetzen. Du wirst schon wissen, was dir zusteht ...
Mit den Überstunden ist es nicht so einfach. Kann ja sein, daß dein Chef einem Freizeitausgleich nicht zustimmt und dir lieber die Stunden auszahlt.
Einen Nachfolger einarbeiten zu dürfen/müssen, solltest du auch nicht voraussetzen. Vielleicht ist das von deinem AG gar nicht gewollt. Er würde euch ja beide bezahlen müssen.
Daher halte ich ein Gespräch für unumgänglich. So kann er sich auf die Suche nach einer neuen Kraft machen. Das geht ja nicht von heute auf morgen.

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