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Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
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Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
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Jetzt hat die Praxis zum 2.x den Inhaber gewechselt, die Verträge sind von allen Mitarbeitern zu 100% übernommen worden!
Ist somit meine Kündigungsfrist immer noch 4 Wochen oder wird seit 2001 gerechnet und hat sich somit verlängert? Nicky
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen, arbeite in der jetzigen Praxis schon seit 2001 und habe laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende...
Jetzt hat die Praxis zum 2.x den Inhaber gewechselt, die Verträge sind von allen Mitarbeitern zu 100% übernommen worden!
Ist somit meine Kündigungsfrist immer noch 4 Wochen oder wird seit 2001 gerechnet und hat sich somit verlängert? Nicky
Google Kündigungsfristen und staune.
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tom1350 schrieb:
Die Kündigungsfristen sind nach BGB, auch für Kleinbetriebe, genau geregelt. Ein sogenannter Betriebsübergang ändert nichts an der Beschäftigungszeit.
Google Kündigungsfristen und staune.
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Als AN bleibt deine Kündigungsfrist wie im AV festgelegt. Für den AG gilt die Maßgabe lt. Gesetz und dort verlängert sich der Zeitraum je nach Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfristen kannst du im Netz googeln.
Leider falsch. Die Kündigungsfristen gelten für beide Parteien. Eine Abweichung zu den gesetzlichen Kündigungsfristen gibt es nur bei einer Besserstellung, natürlich auch für beide Seiten.
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tom1350 schrieb:
cople schrieb am 18.10.16 17:26:
Als AN bleibt deine Kündigungsfrist wie im AV festgelegt. Für den AG gilt die Maßgabe lt. Gesetz und dort verlängert sich der Zeitraum je nach Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfristen kannst du im Netz googeln.
Leider falsch. Die Kündigungsfristen gelten für beide Parteien. Eine Abweichung zu den gesetzlichen Kündigungsfristen gibt es nur bei einer Besserstellung, natürlich auch für beide Seiten.
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cople schrieb:
Als AN bleibt deine Kündigungsfrist wie im AV festgelegt. Für den AG gilt die Maßgabe lt. Gesetz und dort verlängert sich der Zeitraum je nach Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfristen kannst du im Netz googeln.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Bei einem Betriebsübergang kann der AG innerhalb des ersten Jahres nicht kündigen. Für den AN gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (falls nicht arbeitsvertraglich geregelt) ab Beginn der Betriebszugehörigkeit (hier 2001).
Gruß redvine
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