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Neues Thema
Kündigung
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Bine K
18.06.2013 20:48
Hallo liebe Kollegen,

in meinen Arbeitsvertrag steht, dass im Falle einer Kündigung die gesetzlichen Regeln gelten.
Heißt das sechs Wochen vor Quartalsende, oder ist das abhängig wie lange ich im Betrieb schon arbeite.

Danke für Eure Antwort
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Hallo liebe Kollegen, in meinen Arbeitsvertrag steht, dass im Falle einer Kündigung die gesetzlichen Regeln gelten. Heißt das sechs Wochen vor Quartalsende, oder ist das abhängig wie lange ich im Betrieb schon arbeite. Danke für Eure Antwort
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Bine K schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

in meinen Arbeitsvertrag steht, dass im Falle einer Kündigung die gesetzlichen Regeln gelten.
Heißt das sechs Wochen vor Quartalsende, oder ist das abhängig wie lange ich im Betrieb schon arbeite.

Danke für Eure Antwort

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StefanP
18.06.2013 21:06
Hallo Bine,

siehe BGB §622: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

Bei Kündigung durch den AN spielt die Betriebszugehörigkeit keine Rolle.
Bei Kündigung durch den AG jedoch schon.

Kündigungsfrist also laut §622 BGB: vier Wochen zum Fünfzehten oder Monatsende.
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• Bine K
Hallo Bine, siehe BGB §622: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Bei Kündigung durch den AN spielt die Betriebszugehörigkeit keine Rolle. Bei Kündigung durch den AG jedoch schon. Kündigungsfrist also laut §622 BGB: vier Wochen zum Fünfzehten oder Monatsende.
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Bine K
18.06.2013 22:53
Hi,

danke für Info.

Grüsse
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Hi, danke für Info. Grüsse
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Bine K schrieb:

Hi,

danke für Info.

Grüsse

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StefanP schrieb:

Hallo Bine,

siehe BGB §622: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

Bei Kündigung durch den AN spielt die Betriebszugehörigkeit keine Rolle.
Bei Kündigung durch den AG jedoch schon.

Kündigungsfrist also laut §622 BGB: vier Wochen zum Fünfzehten oder Monatsende.



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