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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Kündigung wie formulieren nach Elternzeit?! Was mit restlichen Urlaubstagen?

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Neues Thema
Kündigung wie formulieren nach Elternzeit?! Was mit restlichen Urlaubstagen?
Es gibt 9 Beiträge
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Wasserteufel
14.03.2023 17:40
Hallo liebe Kollegen,

kann mir vielleicht jemand bei der Formulierung einer Kündigung helfen.
Ich weiß wie sie aussehen soll im Normalfall. Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit.
Diese geht offiziell bis 18 Juli 2023. Mit meinen neuen AG habe ich vereinbart, dass mein Vertrag zum 19.07.2023 beginnt.
Aber bis 31.07.2023 nehme ich unbezahlten Urlaub, damit ich meine Tochter ( Sommerferien) betreuen kann.

Ich habe einen Monat Kündigungsfrist.

Wie sieht es mit Resturlaub aus? Ich habe noch neun Tage Urlaub übrig, von vor der Elternzeit. Muss ich in der Kündigung darauf eingehen oder ist es gesetzlich geregelt, dass diese automatisch ausgezahlt werden müssen.

Liebe Grüße und schon mal Danke
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Hallo liebe Kollegen, kann mir vielleicht jemand bei der Formulierung einer Kündigung helfen. Ich weiß wie sie aussehen soll im Normalfall. Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit. Diese geht offiziell bis 18 Juli 2023. Mit meinen neuen AG habe ich vereinbart, dass mein Vertrag zum 19.07.2023 beginnt. Aber bis 31.07.2023 nehme ich unbezahlten Urlaub, damit ich meine Tochter ( Sommerferien) betreuen kann. Ich habe einen Monat Kündigungsfrist. Wie sieht es mit Resturlaub aus? Ich habe noch neun Tage Urlaub übrig, von vor der Elternzeit. Muss ich in der Kündigung darauf eingehen oder ist es gesetzlich geregelt, dass diese automatisch ausgezahlt werden müssen. Liebe Grüße und schon mal Danke
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Wasserteufel schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

kann mir vielleicht jemand bei der Formulierung einer Kündigung helfen.
Ich weiß wie sie aussehen soll im Normalfall. Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit.
Diese geht offiziell bis 18 Juli 2023. Mit meinen neuen AG habe ich vereinbart, dass mein Vertrag zum 19.07.2023 beginnt.
Aber bis 31.07.2023 nehme ich unbezahlten Urlaub, damit ich meine Tochter ( Sommerferien) betreuen kann.

Ich habe einen Monat Kündigungsfrist.

Wie sieht es mit Resturlaub aus? Ich habe noch neun Tage Urlaub übrig, von vor der Elternzeit. Muss ich in der Kündigung darauf eingehen oder ist es gesetzlich geregelt, dass diese automatisch ausgezahlt werden müssen.

Liebe Grüße und schon mal Danke

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tinki
14.03.2023 17:48
Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber warum willst du unbezahlten Urlaub nehmen, wenn du noch Anspruch auf Urlaub hast?
N. m. K. werden nur Urlaubstage ausbezahlt, die nicht (mehr) genommen werden können.
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Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber warum willst du unbezahlten Urlaub nehmen, wenn du noch Anspruch auf Urlaub hast? N. m. K. werden nur Urlaubstage ausbezahlt, die nicht (mehr) genommen werden können.
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tinki
14.03.2023 17:50
Ach, zu schnell geantwortet :-)
Das betrifft den neuen AG.
So, bin reif für den Feierabend, oder? :-)
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Ach, zu schnell geantwortet :-) Das betrifft den neuen AG. So, bin reif für den Feierabend, oder? :-)
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tinki schrieb:

Ach, zu schnell geantwortet :-)
Das betrifft den neuen AG.
So, bin reif für den Feierabend, oder? :-)

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tinki schrieb:

Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber warum willst du unbezahlten Urlaub nehmen, wenn du noch Anspruch auf Urlaub hast?
N. m. K. werden nur Urlaubstage ausbezahlt, die nicht (mehr) genommen werden können.

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Okal
14.03.2023 19:10
Guck mal in den Link. Der ist ganz gut. Vielleicht hattest du vor der Elternzeit noch Resturlaub? Vielleicht hat dein AG nicht die Kürzung des Urlaubsanspruchs schriftlich erklärt?

Urlaubsanspruch während Elternzeit und Mutterschutz
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Guck mal in den Link. Der ist ganz gut. Vielleicht hattest du vor der Elternzeit noch Resturlaub? Vielleicht hat dein AG nicht die Kürzung des Urlaubsanspruchs schriftlich erklärt? https://alster-rechtsanwaelte.de/urlaubsanspruch-bei-elternzeit-mutterschutz/
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Wasserteufel
14.03.2023 19:56
Ja der Resturlaub ist noch von vor der Elternzeit. Liegt aber daran, weil ich Arbeitsunfähig in der Schwangerschaft geschrieben wurde und so den Urlaub nicht aufbrauchen konnte.
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Ja der Resturlaub ist noch von vor der Elternzeit. Liegt aber daran, weil ich Arbeitsunfähig in der Schwangerschaft geschrieben wurde und so den Urlaub nicht aufbrauchen konnte.
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Wasserteufel schrieb:

Ja der Resturlaub ist noch von vor der Elternzeit. Liegt aber daran, weil ich Arbeitsunfähig in der Schwangerschaft geschrieben wurde und so den Urlaub nicht aufbrauchen konnte.

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Okal
14.03.2023 20:25
@Wasserteufel Dann kündige doch zum 31.07. und nimm deinen Resturlaub ab 19.07. Passt doch genau. Urlaub muss immer gewährt werden.
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[mention]Wasserteufel[/mention] Dann kündige doch zum 31.07. und nimm deinen Resturlaub ab 19.07. Passt doch genau. Urlaub muss immer gewährt werden.
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Okal schrieb:

@Wasserteufel Dann kündige doch zum 31.07. und nimm deinen Resturlaub ab 19.07. Passt doch genau. Urlaub muss immer gewährt werden.

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Äntz
14.03.2023 21:05
@Wasserteufel Hi, weißt dass dein Urlaubsanspruch auch während der Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt?
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[mention]Wasserteufel[/mention] Hi, weißt dass dein Urlaubsanspruch auch während der Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt?
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Äntz schrieb:

@Wasserteufel Hi, weißt dass dein Urlaubsanspruch auch während der Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt?

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Wasserteufel
15.03.2023 12:11
@Okal Ich wechsle doch direkt nach der Elternzeit meinen Arbeitgeber.
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[mention]Okal[/mention] Ich wechsle doch direkt nach der Elternzeit meinen Arbeitgeber.
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Wasserteufel schrieb:

@Okal Ich wechsle doch direkt nach der Elternzeit meinen Arbeitgeber.

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Okal
15.03.2023 12:30
@Wasserteufel Bei dem du dann erstmal unbezahlten Urlaub nimmst. Na ja, wie du meinst.
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[mention]Wasserteufel[/mention] Bei dem du dann erstmal unbezahlten Urlaub nimmst. Na ja, wie du meinst.
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Okal schrieb:

@Wasserteufel Bei dem du dann erstmal unbezahlten Urlaub nimmst. Na ja, wie du meinst.

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Okal schrieb:

Guck mal in den Link. Der ist ganz gut. Vielleicht hattest du vor der Elternzeit noch Resturlaub? Vielleicht hat dein AG nicht die Kürzung des Urlaubsanspruchs schriftlich erklärt?

Urlaubsanspruch während Elternzeit und Mutterschutz



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