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Potsdam-Mittelmark

Hallo meine Name ist Franziska-C.
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
aktuell 2 Mitarbeitern im Zentrum
von Stahnsdorf.
Die Praxis hat 6 Behandlungsräume,
Parkplätze und Bus vor der Tür.
Die Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden und werden gut
bezahlt!
Wünschenswert wäre die Fobi MLD,
ist aber keine Voraussetzung!
0
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Neues Thema
Kündigung per Email
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Wochen
Kurze Frage,ist eine Kündigung per Email rechtswirksam? Oder muss dies in Briefform erfolgen?
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Kurze Frage,ist eine Kündigung per Email rechtswirksam? Oder muss dies in Briefform erfolgen?
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Inche
Vor 2 Wochen
Sie muss original Unterschrieben sein also Briefform
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Sie muss original Unterschrieben sein also Briefform
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Inche schrieb:

Sie muss original Unterschrieben sein also Briefform

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Okal
Vor 2 Wochen
Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ja. Muss aber kein Brief sein, sondern kann auch persönlich übergeben werden.
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Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ja. Muss aber kein Brief sein, sondern kann auch persönlich übergeben werden.
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Okal schrieb:

Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ja. Muss aber kein Brief sein, sondern kann auch persönlich übergeben werden.

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hgb
Vor 2 Wochen
Wenn der Eingang der Mail bestätigt wird, ist es n. m. W. auch o. k.
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Wenn der Eingang der Mail bestätigt wird, ist es n. m. W. auch o. k.
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hgb schrieb:

Wenn der Eingang der Mail bestätigt wird, ist es n. m. W. auch o. k.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.05.2023 23:10 Uhr:Kurze Frage,ist eine Kündigung per Email rechtswirksam? Oder muss dies in Briefform erfolgen?
Was steht im Vertrag? Schriftform? Dann ist nach der Rechtssprechung einen Schreiben (sprich: Brief) gemeint. Problem bei der normalen Email ist die rechtssichere Zustellung im Falle eines Prozesses.
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[zitat][b]Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.05.2023 23:10 Uhr:[/b]Kurze Frage,ist eine Kündigung per Email rechtswirksam? Oder muss dies in Briefform erfolgen?[/zitat]Was steht im Vertrag? Schriftform? Dann ist nach der Rechtssprechung einen Schreiben (sprich: Brief) gemeint. Problem bei der normalen Email ist die rechtssichere Zustellung im Falle eines Prozesses.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.05.2023 23:10 Uhr:Kurze Frage,ist eine Kündigung per Email rechtswirksam? Oder muss dies in Briefform erfolgen?
Was steht im Vertrag? Schriftform? Dann ist nach der Rechtssprechung einen Schreiben (sprich: Brief) gemeint. Problem bei der normalen Email ist die rechtssichere Zustellung im Falle eines Prozesses.

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hgb
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij .. wenn der Eingang bestätigt wird, ist alles klar.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] .. wenn der Eingang bestätigt wird, ist alles klar.
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hgb schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij .. wenn der Eingang bestätigt wird, ist alles klar.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@hgb Mmm, ich denke eine IT-Experte würde das anders bewerten. Email ist kein gesichertes Verfahren. Auch wenn eine Antwort wie "ich bestätige der Eingang Ihrer Kündigung" zurück kommen sollte, ist noch nicht sicher das der Adressat der Kündigung die Antwortmail geschrieben hat. Soweit ich weiß, hat noch kein Arbeitsgericht eine Kündigung per Email akzeptiert. 🤔 Oder hast du da mehr Info?
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• Leni C.
[mention]hgb[/mention] Mmm, ich denke eine IT-Experte würde das anders bewerten. Email ist kein gesichertes Verfahren. Auch wenn eine Antwort wie "ich bestätige der Eingang Ihrer Kündigung" zurück kommen sollte, ist noch nicht sicher das der Adressat der Kündigung die Antwortmail geschrieben hat. Soweit ich weiß, hat noch kein Arbeitsgericht eine Kündigung per Email akzeptiert. 🤔 Oder hast du da mehr Info?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hgb Mmm, ich denke eine IT-Experte würde das anders bewerten. Email ist kein gesichertes Verfahren. Auch wenn eine Antwort wie "ich bestätige der Eingang Ihrer Kündigung" zurück kommen sollte, ist noch nicht sicher das der Adressat der Kündigung die Antwortmail geschrieben hat. Soweit ich weiß, hat noch kein Arbeitsgericht eine Kündigung per Email akzeptiert. 🤔 Oder hast du da mehr Info?

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Wochen
Vielen Dank für die Antworten. Laut Anwalt ist per Email nicht rechtswirksam.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Inche
• Halbtitan
• Ahn
Vielen Dank für die Antworten. Laut Anwalt ist per Email nicht rechtswirksam.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für die Antworten. Laut Anwalt ist per Email nicht rechtswirksam.

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hgb
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij Lars, mab hat die Frage beantwortet, ich habe dazu keine weiteren Infos.
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• Papa Alpaka
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Lars, mab hat die Frage beantwortet, ich habe dazu keine weiteren Infos.
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hgb schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Lars, mab hat die Frage beantwortet, ich habe dazu keine weiteren Infos.

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eim
Vor 2 Wochen
@hgb Nein ist per Mail NICHT ok. Inzwischen gibts dazu auch schon Gerichtsurteile .Bin nur zu bequem sie jetzt rauszusuchen
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• Lars van Ravenzwaaij
• hgb
[mention]hgb[/mention] Nein ist per Mail NICHT ok. Inzwischen gibts dazu auch schon Gerichtsurteile .Bin nur zu bequem sie jetzt rauszusuchen
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eim schrieb:

@hgb Nein ist per Mail NICHT ok. Inzwischen gibts dazu auch schon Gerichtsurteile .Bin nur zu bequem sie jetzt rauszusuchen

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massu
Vor 2 Wochen
@Anonymer Teilnehmer hast du per email gekündigt?
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] hast du per email gekündigt?
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer hast du per email gekündigt?

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Kurze Frage,ist eine Kündigung per Email rechtswirksam? Oder muss dies in Briefform erfolgen?

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Leni C.
Vor 2 Wochen
Wenn ich wichtige Dinge per E-Mail erledige schreibe ich immer : vorab per Mail , Brief folgt . Ich würde rechtswichtige Dinge niemals nur per Mail machen .
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• Lars van Ravenzwaaij
• MikeL
• Evemarie Kaiser
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Wenn ich wichtige Dinge per E-Mail erledige schreibe ich immer : vorab per Mail , Brief folgt . Ich würde rechtswichtige Dinge niemals nur per Mail machen .
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Leni C. schrieb:

Wenn ich wichtige Dinge per E-Mail erledige schreibe ich immer : vorab per Mail , Brief folgt . Ich würde rechtswichtige Dinge niemals nur per Mail machen .

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Wonderwoman
Vor 2 Wochen
Wer sich mit dem BGB auskennt, der ist hier klar im Vorteil. In diesem Fall bedarf es noch nicht mal irgendwelcher Urteile. Einfach mal unter § 623 BGB schauen.
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• Lars van Ravenzwaaij
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Wer sich mit dem BGB auskennt, der ist hier klar im Vorteil. In diesem Fall bedarf es noch nicht mal irgendwelcher Urteile. Einfach mal unter § 623 BGB schauen.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Wonderwoman Stimmt! Dieser Paragraph hatte ich nicht aktiv auf dem Schirm (seit Jahre erledigt das mittlerweile unsere Personalerin). 😔 Aber zumindest lag ich intuitiv schon mal richtig. 😁
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[mention]Wonderwoman[/mention] Stimmt! Dieser Paragraph hatte ich nicht aktiv auf dem Schirm (seit Jahre erledigt das mittlerweile unsere Personalerin). 😔 Aber zumindest lag ich intuitiv schon mal richtig. 😁
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman Stimmt! Dieser Paragraph hatte ich nicht aktiv auf dem Schirm (seit Jahre erledigt das mittlerweile unsere Personalerin). 😔 Aber zumindest lag ich intuitiv schon mal richtig. 😁

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Wonderwoman
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij Naja... ich bin ja auch noch da und mache Qualitätssicherung stuck_out_tongue_winking_eye
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Naja... ich bin ja auch noch da und mache Qualitätssicherung [emoji]stuck_out_tongue_winking_eye[/emoji]
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Wonderwoman schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Naja... ich bin ja auch noch da und mache Qualitätssicherung stuck_out_tongue_winking_eye

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hgb
Vor 2 Wochen
.. und ich habe in meinem Berufsleben nur einmal gekündigt und das ging schon über den Anwalt!
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.. und ich habe in meinem Berufsleben nur einmal gekündigt und das ging schon über den Anwalt!
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hgb schrieb:

.. und ich habe in meinem Berufsleben nur einmal gekündigt und das ging schon über den Anwalt!

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Wonderwoman schrieb:

Wer sich mit dem BGB auskennt, der ist hier klar im Vorteil. In diesem Fall bedarf es noch nicht mal irgendwelcher Urteile. Einfach mal unter § 623 BGB schauen.

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mbone
Vor 2 Wochen
Unabhängig von der geltenden Rechtslage:
Meinem Empfinden nach gibt es Dinge die man nicht macht (Elternsprech) und dazu gehört es dass man nicht per email kündigt.
Sowas macht man schriftlich und persönlich.
Das betrifft natürlich v.a. Kleinbetriebe wie unsere Praxen in denen man auf Augenhöhe zusammen arbeitet.
In einem anonymen Großbetrieb gilt das nicht unbedingt.

Mir hat vor 2 Jahren meine Reinigungskraft per email gekündigt.
Unter anderem war sie in den Monaten zuvor auch Patientin und hat mir noch ein paar Tage vor der besagten email ihr persönliches Leid geklagt.
Ich war gut genug ihrer Leidensgeschichte zuhören zu dürfen - den persönlichen Mut mir die etwas unangenehme Neuigkeit mitzuteilen hatte sie offensichtlich nicht.

Selbstverständlich habe ich die Kündigung aktzeptiert - menschlich ist die Person bei mir aber unten durch und brauch sich auch nicht mehr melden.
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Unabhängig von der geltenden Rechtslage: Meinem Empfinden nach gibt es Dinge die man nicht macht (Elternsprech) und dazu gehört es dass man nicht per email kündigt. Sowas macht man schriftlich und persönlich. Das betrifft natürlich v.a. Kleinbetriebe wie unsere Praxen in denen man auf Augenhöhe zusammen arbeitet. In einem anonymen Großbetrieb gilt das nicht unbedingt. Mir hat vor 2 Jahren meine Reinigungskraft per email gekündigt. Unter anderem war sie in den Monaten zuvor auch Patientin und hat mir noch ein paar Tage vor der besagten email ihr persönliches Leid geklagt. Ich war gut genug ihrer Leidensgeschichte zuhören zu dürfen - den persönlichen Mut mir die etwas unangenehme Neuigkeit mitzuteilen hatte sie offensichtlich nicht. Selbstverständlich habe ich die Kündigung aktzeptiert - menschlich ist die Person bei mir aber unten durch und brauch sich auch nicht mehr melden.
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mbone schrieb:

Unabhängig von der geltenden Rechtslage:
Meinem Empfinden nach gibt es Dinge die man nicht macht (Elternsprech) und dazu gehört es dass man nicht per email kündigt.
Sowas macht man schriftlich und persönlich.
Das betrifft natürlich v.a. Kleinbetriebe wie unsere Praxen in denen man auf Augenhöhe zusammen arbeitet.
In einem anonymen Großbetrieb gilt das nicht unbedingt.

Mir hat vor 2 Jahren meine Reinigungskraft per email gekündigt.
Unter anderem war sie in den Monaten zuvor auch Patientin und hat mir noch ein paar Tage vor der besagten email ihr persönliches Leid geklagt.
Ich war gut genug ihrer Leidensgeschichte zuhören zu dürfen - den persönlichen Mut mir die etwas unangenehme Neuigkeit mitzuteilen hatte sie offensichtlich nicht.

Selbstverständlich habe ich die Kündigung aktzeptiert - menschlich ist die Person bei mir aber unten durch und brauch sich auch nicht mehr melden.



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