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Das ist einen Monat her und jetzt fragt meine Chefin wo die Krankschreibung ist. Kan sie die für den Tag verlangen? Wie ist die Gesetzlage? Das hätte sie doch vorher sagen bzw schreiben müssen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi, ich habe überhaupt leider keinen Vertrag für meinen 450 Eurojob. Ich war jetzt das erstemal krank für einen Tag.
Das ist einen Monat her und jetzt fragt meine Chefin wo die Krankschreibung ist. Kan sie die für den Tag verlangen? Wie ist die Gesetzlage? Das hätte sie doch vorher sagen bzw schreiben müssen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Klar war ich krank. Das Problem ist, dass ich nicht beim Arzt war und meine Chefin fragt jetzt wo die bescheinigung ist.
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Andreas216 schrieb:
Tja...das sollte schon klar sein, dass man, wenn man krank ist, nen KS braucht...ich kenne es jedenfalls nur so.....Oder hast du nen Tag Urlaub genommen, oder Stunden abgebummelt? Also wie bitte sollte deine Chefin den "Kranktag" verrechnen....?
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lexa schumanski schrieb:
Wo ist das Problem? Warst Du Krank oder warst Du Krank?
Zu Andreas - der AG kann auch ohne Krankenschein den einen Krankheitstag mit den Kassen verrechnen, ist kein Problem.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Deine Chefin kann dies verlangen, sollte aber vorher klar formuliert worden sein, evt. auch im AV stehen.
Zu Andreas - der AG kann auch ohne Krankenschein den einen Krankheitstag mit den Kassen verrechnen, ist kein Problem.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in §5 Folgendes:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Das heißt in meiner Welt:
Deine PI kann sehr wohl ab dem 1. Tag eine AU Bescheinigung verlangen, allerdings muß Sie Dir das VORAB irgendwie mitteilen.
Wenn Du keinen schriftl. Vertrag hast, in dem eine kürzere, als die im Gesetz geregelte Zeit vereinbart ist, dann ist das doof, aber rechtens.
Sprich mit der PI, fürs nächste Mal dürfte die Sache dann ja klar sein.
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Andreas216 schrieb:
Ich bin der anasicht, dass man, wenn nichts ANDERES vereinbart ist im Zweifelsfall den KS am 1. tag vorlegen sollte...ich würde gar nicht auf die Idee kommen, es anders zu tun...
Das Verlangen jetzt ist nicht rechtens, da nicht - wie bereits erklärt - vorab oder nach begründetem Anlass dem AN vor dem Wunsch jetzt 4 Wo post mitgeteilt.
Kein Kassenarzt darf eine Bescheinigung im Nachhinein austellen, wenn der Pat. am fraglichen Tag nicht gesehen worden ist.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
..damit bist Du aber nicht rechtskonform.
Das Verlangen jetzt ist nicht rechtens, da nicht - wie bereits erklärt - vorab oder nach begründetem Anlass dem AN vor dem Wunsch jetzt 4 Wo post mitgeteilt.
Kein Kassenarzt darf eine Bescheinigung im Nachhinein austellen, wenn der Pat. am fraglichen Tag nicht gesehen worden ist.
mfg hgb :blush:
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Andreas216 schrieb:
Wieso nicht rechtskonform? Ich schrieb, dass ICH niemals auf die Idee kommen würde, wenn nicht Urlaub oder Stunden abgebummelt wurden...ohne Krankenschein zu fehlen...Meine AN im übrigen auch nicht.....Man muss schon genau lesen...bevor man etwas als nicht rechtskonform bezeichnet.... Es gibt für mich Dinge, welche selbstverständlich sind...mab muss sich doch wohl bei ihrem Chef auch krank gemeldet haben....
Krankmeldung des AN beim AG ist umgehend, lt. Gesetz Krankschreibung -Feststellung derArbeitsunfähigkeit - durch den Arzt erst ab 3.Tag nötig.
Mehr habe ich nicht geschrieben, Deinen Einwand habe ich in dem Zusammnenhang so verstanden, dass Du eine ärztliche AU ab 1.Tg für selbstverständlich hältst.
Alles klar?
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
rechtskonform bedeutet durch Gesetz gefordert oder gedeckt.
Krankmeldung des AN beim AG ist umgehend, lt. Gesetz Krankschreibung -Feststellung derArbeitsunfähigkeit - durch den Arzt erst ab 3.Tag nötig.
Mehr habe ich nicht geschrieben, Deinen Einwand habe ich in dem Zusammnenhang so verstanden, dass Du eine ärztliche AU ab 1.Tg für selbstverständlich hältst.
Alles klar?
mfg hgb :wink:
Der AG kann schon am 1. Tag einen Gelben Schein fordern.
Dies jedoch nicht nachträglich....
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Wonderwoman schrieb:
Das ist leider nicht ganz korrekt... :point_up:
Der AG kann schon am 1. Tag einen Gelben Schein fordern.
Dies jedoch nicht nachträglich....
:angry:
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
das habe ich schon um 16.56 geschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
:angry:
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Kann ich dort nicht erkennen... aber egal.
Gruß W.
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Wojtek S. schrieb:
Sollte es im Bezug auf die Frageweitere Unklarheiten geben, die BIE noch nicht beantwortet hat, wende Dich an die Minijob-Zentrale, die sich definitiv mit der Situation der Minijobber auskennen.
Gruß W.
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Wonderwoman schrieb:
LOL... was hat das denn damit zu tun? :blush:) :blush:)
So war es bei meinem anderen AG bis der das geändert hat.
Ich z.b. habe meist keine Lust mich krank 2 h im Wartezimmer vom Arzt aufzuhalten und habe deswegen lieber das Bett gehütet als einen gelben Zettel zu holen, zumal ich ja eh nur 1 Tag die Woche arbeite und annehmen konnte bis nächste Woche wieder fit zu sein.
Danke für eure Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also, so kannte ich das auch, dass man ab 3. Krankentag muss und vorher nur, wenn der AG das ausdrücklich verlangt u auch niedergeschrieben hat.
So war es bei meinem anderen AG bis der das geändert hat.
Ich z.b. habe meist keine Lust mich krank 2 h im Wartezimmer vom Arzt aufzuhalten und habe deswegen lieber das Bett gehütet als einen gelben Zettel zu holen, zumal ich ja eh nur 1 Tag die Woche arbeite und annehmen konnte bis nächste Woche wieder fit zu sein.
Danke für eure Antworten.
Wie kommt es nur frage ich mich? :kissing_closed_eyes:
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Wojtek S. schrieb:
Dein Sendungsbewusstsein ist echt beeidruckend ausgeprägt, jedoch beim Empfang hapert es.
Wie kommt es nur frage ich mich? :kissing_closed_eyes:
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Du bist völlig richtig informiert, das kann er / sie nicht n a ch t r ä g l i c h ändern! Allein für die Zukunft ist das möglich.
mfg hgb :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ach zum Glück! Ich bin da eh jetzt meine letzten 2 Wochen und wechsel in eine Teilzeitstelle! Es war in 2 Jahren mein einziger Krankentag...
Hakt es doch einfach mal unter Verlässlichkeit ab. So wie der AN verlässlich sein Gehalt auf dem Konto haben will so will auch der AG eine angemessene Portion Verlässlichkeit.
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britta109 schrieb:
Aha. Und warum dann die Welle?
Hakt es doch einfach mal unter Verlässlichkeit ab. So wie der AN verlässlich sein Gehalt auf dem Konto haben will so will auch der AG eine angemessene Portion Verlässlichkeit.
m.
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michael933 schrieb:
Mich entsetzt neben der Unwissenheit am meisten, dass offensichtlich überhaupt kein Arbeitsvertrag vorlag - so etwas gehört standardmäßig in jeden hinein...
m.
Gruß W.
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Wojtek S. schrieb:
... im Minijob-Bereich kommt es oft vor, dass Verträge nicht schriftlich geschlossen werden. Dies hat dementsprechend Konfliktpotential.
Gruß W.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
..nur wenn man die einschlägigen Gesetze nicht kennt!
mfg hgb :blush:
Denn im Spannungsfeld zwischen, " Wie es sein sollte ", " Was ich mir wünsche " und " Wie es ist " können Welten liegen.
Gruß W.
[bearbeitet am 14.05.14 16:51]
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Wojtek S. schrieb:
Natürlich, nur damit hat man nicht ausgeschlossen, dass manch einer einem ein "X" für ein "O" verkaufen will.
Denn im Spannungsfeld zwischen, " Wie es sein sollte ", " Was ich mir wünsche " und " Wie es ist " können Welten liegen.
Gruß W.
[bearbeitet am 14.05.14 16:51]
mfghgb :anguished:
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hgb schrieb:
..aber das gibt es doch trotz geschlossener Verträge auch?!
mfghgb :anguished:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Verlässlich Gehalt auf dem Konto? Fehlanzeige! Deswegen gehe ich u.a. da weg.
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BIE schrieb:
Vorab, dies ist keine Rechtsberatung.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in §5 Folgendes:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Das heißt in meiner Welt:
Deine PI kann sehr wohl ab dem 1. Tag eine AU Bescheinigung verlangen, allerdings muß Sie Dir das VORAB irgendwie mitteilen.
Wenn Du keinen schriftl. Vertrag hast, in dem eine kürzere, als die im Gesetz geregelte Zeit vereinbart ist, dann ist das doof, aber rechtens.
Sprich mit der PI, fürs nächste Mal dürfte die Sache dann ja klar sein.
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Es gab jetzt noch nen Rieseneklat darum. Ich solle mit denRechtsbelehrungen aufhören.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also wenn ich es weiss, ist es ja kein Problem eine Krankschreibung am ersten Tag zu holen. Mir geht es darum, dass ich es wissen muss und wenn ich es nicht weiss halte ich mich ans Gesetz.
Es gab jetzt noch nen Rieseneklat darum. Ich solle mit denRechtsbelehrungen aufhören.
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Wonderwoman schrieb:
... dann warte doch einfach ab, was jetzt passiert. Rückwirkende Krankmeldungen kannst Du nicht beibringen.
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Thomas schrieb:
Ich Handhabe es so: Lieber einen Tag krank ohne Krankschreibund als mit für 5 Tage. :kissing_closed_eyes: Bin damit auch sehr gut gefahren.
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