- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Das ist wirklich vorbildlich. Sicher liegt es am Enfühlungsvermögen des AG , ob man ihm den Krankheitsgrund nennt.
Bei mir ist es z.B. so , dass man die Kündigung bekäme, sollte man Langzeitkrank sein. Alles schon erlebt!
Also sage ich erst mal keinen Grund , damit mir nicht unterstellt werden kann , ich sei mit der Arbeit überfordert.
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kinzi schrieb:
@Monika
Das ist wirklich vorbildlich. Sicher liegt es am Enfühlungsvermögen des AG , ob man ihm den Krankheitsgrund nennt.
Bei mir ist es z.B. so , dass man die Kündigung bekäme, sollte man Langzeitkrank sein. Alles schon erlebt!
Also sage ich erst mal keinen Grund , damit mir nicht unterstellt werden kann , ich sei mit der Arbeit überfordert.
Möchte der AG unbedingt eine AU ab 1. Tag, kann er haben. Ohne wäre man am dritten Tag bestimmt wieder arbeiten gegangen, aber so halt die ganze Woche. Für die U1 braucht man nämlich keine AU.
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Bei länger als drei Tagen dauernden Krankschreibungen, rufen die KK mich als AG an, wenn ihnen die AU des MA nicht zugeschickt wurde. Es wurde auch schon ein Duplikat vom Arzt gefordert, bevor die U1 ausgezahlt wurde. Sollte das nicht rechtens gewesen sein, bitte ich um entsprechende § Angabe.
Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig.
Bei länger als drei Tagen dauernden Krankschreibungen, rufen die KK mich als AG an, wenn ihnen die AU des MA nicht zugeschickt wurde. Es wurde auch schon ein Duplikat vom Arzt gefordert, bevor die U1 ausgezahlt wurde. Sollte das nicht rechtens gewesen sein, bitte ich um entsprechende § Angabe.
Grüße
Monika
Das ist so nicht ganz richtig.
Bei länger als drei Tagen dauernden Krankschreibungen, rufen die KK mich als AG an, wenn ihnen die AU des MA nicht zugeschickt wurde. Es wurde auch schon ein Duplikat vom Arzt gefordert, bevor die U1 ausgezahlt wurde. Sollte das nicht rechtens gewesen sein, bitte ich um entsprechende § Angabe.
Grüße
Monika
Genau. Nach dem dritten Tag ist eine AU vorzulegen. Diese muss eh der Kasse zugeschickt werden. Bis zum dritten Tag benötigt man gegenüber dem AG keine AU und der AG auch nicht für die U1 Umlage.
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tom1350 schrieb:
mosaik schrieb am 1.10.19 06:03:
Das ist so nicht ganz richtig.
Bei länger als drei Tagen dauernden Krankschreibungen, rufen die KK mich als AG an, wenn ihnen die AU des MA nicht zugeschickt wurde. Es wurde auch schon ein Duplikat vom Arzt gefordert, bevor die U1 ausgezahlt wurde. Sollte das nicht rechtens gewesen sein, bitte ich um entsprechende § Angabe.
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Monika
Genau. Nach dem dritten Tag ist eine AU vorzulegen. Diese muss eh der Kasse zugeschickt werden. Bis zum dritten Tag benötigt man gegenüber dem AG keine AU und der AG auch nicht für die U1 Umlage.
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tom1350 schrieb:
AU und fertig ist's. Jedes Entgegenkommen und Auge zudrücken wird einem irgendwann später auf's Butterbrot geschmiert.
Möchte der AG unbedingt eine AU ab 1. Tag, kann er haben. Ohne wäre man am dritten Tag bestimmt wieder arbeiten gegangen, aber so halt die ganze Woche. Für die U1 braucht man nämlich keine AU.
Also , es ist ja nun mal so , dass die Patienten noch am meisten Verständnis dafür haben , wenn krankheitsbedingt abgesagt wird. Allerdings denke ich auch , wenn man unbedingt arbeiten will , sollte man die Patienten schützen.
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kinzi schrieb:
@USpre
Also , es ist ja nun mal so , dass die Patienten noch am meisten Verständnis dafür haben , wenn krankheitsbedingt abgesagt wird. Allerdings denke ich auch , wenn man unbedingt arbeiten will , sollte man die Patienten schützen.
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