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Krankentag
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KaBa
04.04.2013 13:24
Hallo;

Wie ist es, wenn AN 20 Std/Woche verteilt auf nur 2 Tage arbeitet,
einen Tag davon krank ist(quasi halbe Woche). Was zahlt die
Krankenkasse im Umlageverfahren? Die halbe Woche oder 1/5?

Grüße KaBa
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Hallo; Wie ist es, wenn AN 20 Std/Woche verteilt auf nur 2 Tage arbeitet, einen Tag davon krank ist(quasi halbe Woche). Was zahlt die Krankenkasse im Umlageverfahren? Die halbe Woche oder 1/5? Grüße KaBa
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KaBa schrieb:

Hallo;

Wie ist es, wenn AN 20 Std/Woche verteilt auf nur 2 Tage arbeitet,
einen Tag davon krank ist(quasi halbe Woche). Was zahlt die
Krankenkasse im Umlageverfahren? Die halbe Woche oder 1/5?

Grüße KaBa

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metin 53
04.04.2013 14:26
Umlage ist nur 1 Tag



Grüße
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Umlage ist nur 1 Tag Grüße
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metin 53 schrieb:

Umlage ist nur 1 Tag



Grüße

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StefanP
04.04.2013 17:18
Die Krankenkasse zahlt die Zeit, die der AN krank war.
Sprich: die Stunden, die er an dem Krankheitstag gearbeitet hätte.

Das hat nichts mit 1/5 oder eine "halben Woche" zu tun. Rein mit Arbeitstag und den an diesem Tag theoretisch geleisteten Stunden.
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Die Krankenkasse zahlt die Zeit, die der AN krank war. Sprich: die Stunden, die er an dem Krankheitstag gearbeitet hätte. Das hat nichts mit 1/5 oder eine "halben Woche" zu tun. Rein mit Arbeitstag und den an diesem Tag theoretisch geleisteten Stunden.
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StefanP schrieb:

Die Krankenkasse zahlt die Zeit, die der AN krank war.
Sprich: die Stunden, die er an dem Krankheitstag gearbeitet hätte.

Das hat nichts mit 1/5 oder eine "halben Woche" zu tun. Rein mit Arbeitstag und den an diesem Tag theoretisch geleisteten Stunden.

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beate1953
12.04.2013 17:51
Die Krankenkasse zahlt bei einem Tag? Normalerweise gilt doch hier Lohnfortzahlung. :wink:
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Die Krankenkasse zahlt bei einem Tag? Normalerweise gilt doch hier Lohnfortzahlung. :wink:
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StefanP
14.04.2013 21:10
beate1953 schrieb:

> Die Krankenkasse zahlt bei einem Tag? Normalerweise gilt doch
> hier Lohnfortzahlung. :wink:

Natürlich zahlt die Krankenkasse bei einem Tag. Es geht hier nicht um den AN, sondern um den AG.
Die (Pflicht-)Beiträge zur Umlage zahlt der AG und bekommt im Krankheitsfall des ANs den vereinbarten Betrag erstattet.

Ich denke, Du hast hier was verwechselt und die Lohnzahlung durch die KK gemeint, die jedoch erst nach 6 Wochen greift.
Ein vollkommen anderes Geschehen, welches nichts mit der Umlage U1 zu tun hat.

1

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• gabriele639
beate1953 schrieb: > Die Krankenkasse zahlt bei einem Tag? Normalerweise gilt doch > hier Lohnfortzahlung. :wink: Natürlich zahlt die Krankenkasse bei einem Tag. Es geht hier nicht um den AN, sondern um den AG. Die (Pflicht-)Beiträge zur Umlage zahlt der AG und bekommt im Krankheitsfall des ANs den vereinbarten Betrag erstattet. Ich denke, Du hast hier was verwechselt und die Lohnzahlung durch die KK gemeint, die jedoch erst nach 6 Wochen greift. Ein vollkommen anderes Geschehen, welches nichts mit der Umlage U1 zu tun hat.
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StefanP schrieb:

beate1953 schrieb:

> Die Krankenkasse zahlt bei einem Tag? Normalerweise gilt doch
> hier Lohnfortzahlung. :wink:

Natürlich zahlt die Krankenkasse bei einem Tag. Es geht hier nicht um den AN, sondern um den AG.
Die (Pflicht-)Beiträge zur Umlage zahlt der AG und bekommt im Krankheitsfall des ANs den vereinbarten Betrag erstattet.

Ich denke, Du hast hier was verwechselt und die Lohnzahlung durch die KK gemeint, die jedoch erst nach 6 Wochen greift.
Ein vollkommen anderes Geschehen, welches nichts mit der Umlage U1 zu tun hat.

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beate1953 schrieb:

Die Krankenkasse zahlt bei einem Tag? Normalerweise gilt doch hier Lohnfortzahlung. :wink:

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eska
13.04.2013 13:51
Grundsätzlich halte ich eine Krankheit, die genau einen Tag dauert, für sehr unwahrscheinlich.

Ein Umlageverfahren diesbezüglich kenne ich nicht. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 6 Wochen volle Lohnfortzahlung. Diese erfolgt ohne Kürzungen und durch den Arbeitgeber.

Dabei muss man beachten, daß diese 6 Wochen innerhalb eines halben Jahres für eine Erkrankung gelten.
Beispiel: Ein AN wird Anfang März krank. Diagnose Bandscheibenvorfall. Seine Arbeitsunfähigkeit dauert 4 Wochen. Dann arbeitet er wieder, aber nur 3 Wochen. Dann sind seine Beschwerden aufgrund des Bandscheibenvorfalls wieder so stark, daß er weitere 4 Wochen krankgeschrieben ist. Hier werden die Zeiten aus März, April und Mai zusammengezählt. Er hatte im März bereits 4 Wochen Lohnfortzahlung und bekommt Ende April/Mai darum nur noch 2. Dann springt die KK - mit Kürzungen - ein.
Würde sein Bandscheibenvorfall bis Oktober ruhig und er arbeitsfähig bleiben, zählen die 6 Wochen von vorn. Wäre er im Mai wegen eines grippalen Infektes krank geworden, zählt es auch neu.

Ein Tag krank wird also für einen AN, der nur 2 Tage die Woche da ist, genauso Gehalt gezahlt, wie für jemanden, der täglich kommt.
Wenn mein AN aber Montag und Donnerstag arbeitet und seine akuten Erkrankungen wiederholt isoliert auf diese Tage fallen ... :point_up:
Ich betone: ich unterstelle nichts und niemandem etwas ...

Gruss eska
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Grundsätzlich halte ich eine Krankheit, die genau einen Tag dauert, für sehr unwahrscheinlich. Ein Umlageverfahren diesbezüglich kenne ich nicht. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 6 Wochen volle Lohnfortzahlung. Diese erfolgt ohne Kürzungen und durch den Arbeitgeber. Dabei muss man beachten, daß diese 6 Wochen innerhalb eines halben Jahres für eine Erkrankung gelten. Beispiel: Ein AN wird Anfang März krank. Diagnose Bandscheibenvorfall. Seine Arbeitsunfähigkeit dauert 4 Wochen. Dann arbeitet er wieder, aber nur 3 Wochen. Dann sind seine Beschwerden aufgrund des Bandscheibenvorfalls wieder so stark, daß er weitere 4 Wochen krankgeschrieben ist. Hier werden die Zeiten aus März, April und Mai zusammengezählt. Er hatte im März bereits 4 Wochen Lohnfortzahlung und bekommt Ende April/Mai darum nur noch 2. Dann springt die KK - mit Kürzungen - ein. Würde sein Bandscheibenvorfall bis Oktober ruhig und er arbeitsfähig bleiben, zählen die 6 Wochen von vorn. Wäre er im Mai wegen eines grippalen Infektes krank geworden, zählt es auch neu. Ein Tag krank wird also für einen AN, der nur 2 Tage die Woche da ist, genauso Gehalt gezahlt, wie für jemanden, der täglich kommt. Wenn mein AN aber Montag und Donnerstag arbeitet und seine akuten Erkrankungen wiederholt isoliert auf diese Tage fallen ... :point_up: Ich betone: ich unterstelle nichts und niemandem etwas ... Gruss eska
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limone
13.04.2013 17:12
Migräne z.B. dauert genau einen Tag, Übelkeit, Durchfall oder Kreislaufkollaps dauert genau einen Tag, mir wurde neulich ein Muttermal wegoperiert, krank genau einen Tag ((obwohl es auch 7 Tage hätten sein können wenn ich gewollt hätte, die Stelle wäre entsprechend gewesen...)

LG :blush:
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Migräne z.B. dauert genau einen Tag, Übelkeit, Durchfall oder Kreislaufkollaps dauert genau einen Tag, mir wurde neulich ein Muttermal wegoperiert, krank genau einen Tag ((obwohl es auch 7 Tage hätten sein können wenn ich gewollt hätte, die Stelle wäre entsprechend gewesen...) LG :blush:
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limone schrieb:

Migräne z.B. dauert genau einen Tag, Übelkeit, Durchfall oder Kreislaufkollaps dauert genau einen Tag, mir wurde neulich ein Muttermal wegoperiert, krank genau einen Tag ((obwohl es auch 7 Tage hätten sein können wenn ich gewollt hätte, die Stelle wäre entsprechend gewesen...)

LG :blush:

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StefanP
13.04.2013 21:47
Es gibt auch AN, die sich eben nicht 3 Tage krank schreiben lassen wollen, weil sie ihre Arbeit ernst nehmen. Ich finde eine Krankschreibung für einen einzelnen Tag nicht verdächtig oder ähnliches.

Das Umlageverfahren sollte allerdings auch inzwischen bekannt sein...
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• gabriele639
Es gibt auch AN, die sich eben nicht 3 Tage krank schreiben lassen wollen, weil sie ihre Arbeit ernst nehmen. Ich finde eine Krankschreibung für einen einzelnen Tag nicht verdächtig oder ähnliches. Das Umlageverfahren sollte allerdings auch inzwischen bekannt sein...
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StefanP schrieb:

Es gibt auch AN, die sich eben nicht 3 Tage krank schreiben lassen wollen, weil sie ihre Arbeit ernst nehmen. Ich finde eine Krankschreibung für einen einzelnen Tag nicht verdächtig oder ähnliches.

Das Umlageverfahren sollte allerdings auch inzwischen bekannt sein...

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eska
14.04.2013 10:01
Ja, das bestätigt ja meine Aussage, oder? Eine Erkrankung, die innerhalb von 24 Stunden beides ist: So akut, daß man nicht arbeiten kann UND auch wieder soweit weg, um zu arbeiten ...

Du sagst ja selber - hätten auch 7 sein können. So gesehen, ist "einen Tag krank" irgendwie falsch ...

Gruß eska
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Ja, das bestätigt ja meine Aussage, oder? Eine Erkrankung, die innerhalb von 24 Stunden beides ist: So akut, daß man nicht arbeiten kann UND auch wieder soweit weg, um zu arbeiten ... Du sagst ja selber - hätten auch 7 sein können. So gesehen, ist "einen Tag krank" irgendwie falsch ... Gruß eska
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eska schrieb:

Ja, das bestätigt ja meine Aussage, oder? Eine Erkrankung, die innerhalb von 24 Stunden beides ist: So akut, daß man nicht arbeiten kann UND auch wieder soweit weg, um zu arbeiten ...

Du sagst ja selber - hätten auch 7 sein können. So gesehen, ist "einen Tag krank" irgendwie falsch ...

Gruß eska

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eska
14.04.2013 10:03
Ist es auch, aber nicht im Zusammenhang mit den ausgeführten Lohnfortzahlungen. Die Umlage ist ein solidarischer Beitrag für Firmen mit AN-Zahl unter 30. Arbeitgeber, die daran teilnehmen, zahlen diesen Beitrag, um dann bei Lohnfortzahlungen aus diesem Topf entlastet zu werden.

Egal, für wie viele Mitarbeiter eine Umlage fällig wird, sie hat keinen Einfluss auf die Höhe der Lohnfortzahlungen des Einzelnen. Für den AN also eigentlich egal ... der AG kann es sich wiederholen, so war´s gemeint.

Gruß eska



[bearbeitet am 14.04.13 10:08]
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Ist es auch, aber nicht im Zusammenhang mit den ausgeführten Lohnfortzahlungen. Die Umlage ist ein solidarischer Beitrag für Firmen mit AN-Zahl unter 30. Arbeitgeber, die daran teilnehmen, zahlen diesen Beitrag, um dann bei Lohnfortzahlungen aus diesem Topf entlastet zu werden. Egal, für wie viele Mitarbeiter eine Umlage fällig wird, sie hat keinen Einfluss auf die Höhe der Lohnfortzahlungen des Einzelnen. Für den AN also eigentlich egal ... der AG kann es sich wiederholen, so war´s gemeint. Gruß eska [bearbeitet am 14.04.13 10:08]
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eska schrieb:

Ist es auch, aber nicht im Zusammenhang mit den ausgeführten Lohnfortzahlungen. Die Umlage ist ein solidarischer Beitrag für Firmen mit AN-Zahl unter 30. Arbeitgeber, die daran teilnehmen, zahlen diesen Beitrag, um dann bei Lohnfortzahlungen aus diesem Topf entlastet zu werden.

Egal, für wie viele Mitarbeiter eine Umlage fällig wird, sie hat keinen Einfluss auf die Höhe der Lohnfortzahlungen des Einzelnen. Für den AN also eigentlich egal ... der AG kann es sich wiederholen, so war´s gemeint.

Gruß eska



[bearbeitet am 14.04.13 10:08]

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limone
14.04.2013 12:24
Das bestätigt deine Aussage keineswegs, eska, ich meinte und schrieb eben genau das Gegenteil von dem was du schriebst:
nämlich dass ein Krankentag durchaus durch echte Krankheit entstehen kann - Arbeitsaufnahme an diesem Tag nicht möglich - und im echten "Leben" vorkommt

:wink:
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Das bestätigt deine Aussage keineswegs, eska, ich meinte und schrieb eben genau das Gegenteil von dem was du schriebst: nämlich dass ein Krankentag durchaus durch echte Krankheit entstehen kann - Arbeitsaufnahme an diesem Tag nicht möglich - und im echten "Leben" vorkommt :wink:
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limone schrieb:

Das bestätigt deine Aussage keineswegs, eska, ich meinte und schrieb eben genau das Gegenteil von dem was du schriebst:
nämlich dass ein Krankentag durchaus durch echte Krankheit entstehen kann - Arbeitsaufnahme an diesem Tag nicht möglich - und im echten "Leben" vorkommt

:wink:

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eska
14.04.2013 20:12
Einen Tag (mit "echter" Krankheit???) krank - sowas soll vorkommen, klar, leb ja nicht auf dem Mond ...
Über Sinn und Unsinn eines zu frühen Arbeitens will ich nun nicht mehr diskutieren. Wenn jemand, der eigentlich zur Genesung 7 Tage braucht/bekommen kann/soll und sie nicht will - was soll man dazu sagen. Ich finde nicht, daß man seinen Beruf gleich "nicht ernst nimmt", nur weil man seine Erkrankung "ernst nimmt".

Bei TZ kommt 1 einzelner Krankentag sogar häufiger vor, denke ich. Fällt dann der ein oder andere sicher mal auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag.

Hat aber dennoch mit der Umlage, die der AG zahlt und evtl von den KK zurück bekommt, nur indirekt zu tun. Für den AN gilt zunächst: volle Lohnfortzahlung

Gruß eska



[bearbeitet am 14.04.13 20:14]
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Einen Tag (mit "echter" Krankheit???) krank - sowas soll vorkommen, klar, leb ja nicht auf dem Mond ... Über Sinn und Unsinn eines zu frühen Arbeitens will ich nun nicht mehr diskutieren. Wenn jemand, der eigentlich zur Genesung 7 Tage braucht/bekommen kann/soll und sie nicht will - was soll man dazu sagen. Ich finde nicht, daß man seinen Beruf gleich "nicht ernst nimmt", nur weil man seine Erkrankung "ernst nimmt". Bei TZ kommt 1 einzelner Krankentag sogar häufiger vor, denke ich. Fällt dann der ein oder andere sicher mal auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag. Hat aber dennoch mit der Umlage, die der AG zahlt und evtl von den KK zurück bekommt, nur indirekt zu tun. Für den AN gilt zunächst: volle Lohnfortzahlung Gruß eska [bearbeitet am 14.04.13 20:14]
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eska schrieb:

Einen Tag (mit "echter" Krankheit???) krank - sowas soll vorkommen, klar, leb ja nicht auf dem Mond ...
Über Sinn und Unsinn eines zu frühen Arbeitens will ich nun nicht mehr diskutieren. Wenn jemand, der eigentlich zur Genesung 7 Tage braucht/bekommen kann/soll und sie nicht will - was soll man dazu sagen. Ich finde nicht, daß man seinen Beruf gleich "nicht ernst nimmt", nur weil man seine Erkrankung "ernst nimmt".

Bei TZ kommt 1 einzelner Krankentag sogar häufiger vor, denke ich. Fällt dann der ein oder andere sicher mal auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag.

Hat aber dennoch mit der Umlage, die der AG zahlt und evtl von den KK zurück bekommt, nur indirekt zu tun. Für den AN gilt zunächst: volle Lohnfortzahlung

Gruß eska



[bearbeitet am 14.04.13 20:14]

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limone
14.04.2013 20:40
Völlig richtig :wink:

*handreich* :blush:

LG
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Völlig richtig :wink: *handreich* :blush: LG
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limone schrieb:

Völlig richtig :wink:

*handreich* :blush:

LG

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StefanP
14.04.2013 21:06
"AG, die daran teilnehmen"
Interessante Aussage. Mir ist nicht bekannt, dass ein AG sich das aussuchen kann. Die Umlage ist eine Pflichtzahlung - lediglich die Höhe der Umlage und damit auch die Höhe der Erstattung ist wählbar.

Natürlich hat die Umlage keinen Einfluß darauf, was der AN ausgezahlt bekommt. Nur darauf, wie viel es den AG kostet.
Auch bei einem einzelnen Krankheitstag.
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• gabriele639
"AG, die daran teilnehmen" Interessante Aussage. Mir ist nicht bekannt, dass ein AG sich das aussuchen kann. Die Umlage ist eine Pflichtzahlung - lediglich die Höhe der Umlage und damit auch die Höhe der Erstattung ist wählbar. Natürlich hat die Umlage keinen Einfluß darauf, was der AN ausgezahlt bekommt. Nur darauf, wie viel es den AG kostet. Auch bei einem einzelnen Krankheitstag.
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StefanP schrieb:

"AG, die daran teilnehmen"
Interessante Aussage. Mir ist nicht bekannt, dass ein AG sich das aussuchen kann. Die Umlage ist eine Pflichtzahlung - lediglich die Höhe der Umlage und damit auch die Höhe der Erstattung ist wählbar.

Natürlich hat die Umlage keinen Einfluß darauf, was der AN ausgezahlt bekommt. Nur darauf, wie viel es den AG kostet.
Auch bei einem einzelnen Krankheitstag.

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eska
15.04.2013 07:15
Meine Güte, ihr nehmt es immer sehr genau. Ihr wollt manchmal auf Teufel komm raus recht haben. "Teilnehmen" ist in diesem Zusammenhang gebräuchlich, Viele Definitionen bedienen sich dieses Begriffes.

Es ist auch nichts, was die Krankenkasse zahlt. Das ist ein Denkfehler. Die AG´s zahlen diese Umlage vorher ein, es ist wie eine Versicherung und erst seit einigen Jahren Pflicht. Die U1 ist für AG´s unter 30 Angestellten, die U2 für alle. Die U2 schließt auch Lohnfortzahlungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft mit ein.
Diese Umlage greift zwar am schon am ersten Tag, aber es ist nicht wirklich so, daß es sich hierbei um eine Zahlung der KK handelt. Insofern kostet es den AG immer gleich viel. Er hat vorher nur dafür "gespart".

Gruß eska
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Meine Güte, ihr nehmt es immer sehr genau. Ihr wollt manchmal auf Teufel komm raus recht haben. "Teilnehmen" ist in diesem Zusammenhang gebräuchlich, Viele Definitionen bedienen sich dieses Begriffes. Es ist auch nichts, was die Krankenkasse zahlt. Das ist ein Denkfehler. Die AG´s zahlen diese Umlage vorher ein, es ist wie eine Versicherung und erst seit einigen Jahren Pflicht. Die U1 ist für AG´s unter 30 Angestellten, die U2 für alle. Die U2 schließt auch Lohnfortzahlungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft mit ein. Diese Umlage greift zwar am schon am ersten Tag, aber es ist nicht wirklich so, daß es sich hierbei um eine Zahlung der KK handelt. Insofern kostet es den AG immer gleich viel. Er hat vorher nur dafür "gespart". Gruß eska
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eska schrieb:

Meine Güte, ihr nehmt es immer sehr genau. Ihr wollt manchmal auf Teufel komm raus recht haben. "Teilnehmen" ist in diesem Zusammenhang gebräuchlich, Viele Definitionen bedienen sich dieses Begriffes.

Es ist auch nichts, was die Krankenkasse zahlt. Das ist ein Denkfehler. Die AG´s zahlen diese Umlage vorher ein, es ist wie eine Versicherung und erst seit einigen Jahren Pflicht. Die U1 ist für AG´s unter 30 Angestellten, die U2 für alle. Die U2 schließt auch Lohnfortzahlungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft mit ein.
Diese Umlage greift zwar am schon am ersten Tag, aber es ist nicht wirklich so, daß es sich hierbei um eine Zahlung der KK handelt. Insofern kostet es den AG immer gleich viel. Er hat vorher nur dafür "gespart".

Gruß eska

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eska
15.04.2013 07:22
*handreich* - das sowieso ...

Gruß eska
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*handreich* - das sowieso ... Gruß eska
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eska schrieb:

*handreich* - das sowieso ...

Gruß eska

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StefanP
15.04.2013 10:20
Es kostet den AG nicht "gleich viel", sondern mehr. Wenn Du es schon so genau aufführst.
Schliesslich bekommt er von der Krankenkasse (in der Tat von ihr und von niemand anderem!) nur einen Teil zurück. Ausnahme ist die U2, hier sind es 100%.

Deine Aussage "Arbeitgeber, die daran teilnehmen" hinterlässt den Eindruck, als könnte man wählen, ob oder ob nicht. Daher mein Einwand, denn eine Wahl gibt es de facto nicht.

Es geht nicht um "Recht haben", sondern darum, die Tasachen korrekt darzustellen. Nicht mehr, nicht weniger.
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Es kostet den AG nicht "gleich viel", sondern mehr. Wenn Du es schon so genau aufführst. Schliesslich bekommt er von der Krankenkasse (in der Tat von ihr und von niemand anderem!) nur einen Teil zurück. Ausnahme ist die U2, hier sind es 100%. Deine Aussage "Arbeitgeber, die daran teilnehmen" hinterlässt den Eindruck, als könnte man wählen, ob oder ob nicht. Daher mein Einwand, denn eine Wahl gibt es de facto nicht. Es geht nicht um "Recht haben", sondern darum, die Tasachen korrekt darzustellen. Nicht mehr, nicht weniger.
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StefanP schrieb:

Es kostet den AG nicht "gleich viel", sondern mehr. Wenn Du es schon so genau aufführst.
Schliesslich bekommt er von der Krankenkasse (in der Tat von ihr und von niemand anderem!) nur einen Teil zurück. Ausnahme ist die U2, hier sind es 100%.

Deine Aussage "Arbeitgeber, die daran teilnehmen" hinterlässt den Eindruck, als könnte man wählen, ob oder ob nicht. Daher mein Einwand, denn eine Wahl gibt es de facto nicht.

Es geht nicht um "Recht haben", sondern darum, die Tasachen korrekt darzustellen. Nicht mehr, nicht weniger.

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eska
15.04.2013 11:58
Mehr? Wieso denn MEHR. Er ist zur vollen Lohnfortzahlung verpflichtet. Damit Kleinstebetriebe nicht gleich Pleite gehen, wenn mal jemand krank ist, wurde das Umlageverfahren erfunden. Die Beiträge sind abhängig von den Entgeldzahlung. Eingezahlte Beiträge (sparen) - Lohnfortzahlung - Rückerstattung

Korrekte Tatsachen ... wen es interessiert: Man beachte den Abschnitt TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN ... Man findet aber auch den anteiligen Faktor für TZ.

BARMER GEK Krankenkasse - U1-Verfahren

Gruß eska

PS: Umlage, Teilnahme, Migliedschaft - wie auch immer - es sollte nicht dazu beitragen, dem Arbeitnehmer vorzugaukeln zu wollen, man könne ja nicht 100% Lohnfortzahlung leisten, wenn man von der KK nur einen Anteil bekäme. Danach riecht mir der Beitrag von KaBa nämlich etwas.



[bearbeitet am 15.04.13 13:39]
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Mehr? Wieso denn MEHR. Er ist zur vollen Lohnfortzahlung verpflichtet. Damit Kleinstebetriebe nicht gleich Pleite gehen, wenn mal jemand krank ist, wurde das Umlageverfahren erfunden. Die Beiträge sind abhängig von den Entgeldzahlung. Eingezahlte Beiträge (sparen) - Lohnfortzahlung - Rückerstattung Korrekte Tatsachen ... wen es interessiert: Man beachte den Abschnitt TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN ... Man findet aber auch den anteiligen Faktor für TZ. https://arbeitgeber.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Arbeitgeberportal/Fachthemen/Umlageverfahren/U1_20Verfahren/lfz_20im_20Krankheitsfall.html Gruß eska PS: Umlage, Teilnahme, Migliedschaft - wie auch immer - es sollte nicht dazu beitragen, dem Arbeitnehmer vorzugaukeln zu wollen, man könne ja nicht 100% Lohnfortzahlung leisten, wenn man von der KK nur einen Anteil bekäme. Danach riecht mir der Beitrag von KaBa nämlich etwas. [bearbeitet am 15.04.13 13:39]
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eska schrieb:

Mehr? Wieso denn MEHR. Er ist zur vollen Lohnfortzahlung verpflichtet. Damit Kleinstebetriebe nicht gleich Pleite gehen, wenn mal jemand krank ist, wurde das Umlageverfahren erfunden. Die Beiträge sind abhängig von den Entgeldzahlung. Eingezahlte Beiträge (sparen) - Lohnfortzahlung - Rückerstattung

Korrekte Tatsachen ... wen es interessiert: Man beachte den Abschnitt TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN ... Man findet aber auch den anteiligen Faktor für TZ.

BARMER GEK Krankenkasse - U1-Verfahren

Gruß eska

PS: Umlage, Teilnahme, Migliedschaft - wie auch immer - es sollte nicht dazu beitragen, dem Arbeitnehmer vorzugaukeln zu wollen, man könne ja nicht 100% Lohnfortzahlung leisten, wenn man von der KK nur einen Anteil bekäme. Danach riecht mir der Beitrag von KaBa nämlich etwas.



[bearbeitet am 15.04.13 13:39]

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StefanP
15.04.2013 14:00
eska schrieb:

> Mehr? Wieso denn MEHR.

Ganz einfach: weil der AG "nur" maximal 80% der Lohnfortzahlung aus der Umlage erstattet bekommt. Das bedeutet, dass er auf den restlichen mindestens 20% "sitzen bleibt".

Es so darzustellen, als wäre es für den AG bilanztechnisch egal, ob sein AN arbeitet oder krankgeschrieben ist stimmt schlicht nicht.
Ebensowenig, als wäre die Umlage eine "Einzahlung" an die Kasse, die dann wieder voll ausbezahlt wird. Das ist mitnichten so. Im Gegenteil: er muss zahlen, egal, ob die AN arbeiten oder krankgeschrieben sind. Und im Leistungsfall bekommt er nur einen Teil der anfallenden Lohnkosten erstattet.
Jetzt sollte das "mehr" an Belastung klargestellt sein, oder?

Dass die Lohnfortzahlung an den AU-geschriebenen AN natürlich 100% sind, habe ich niemals in Frage gestellt.


> Korrekte Tatsachen ... wen es interessiert: Man beachte den
> Abschnitt TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN ... Man findet aber auch den
> anteiligen Faktor für TZ.

Ja, und? Was hat das mit der Erstattung zu tun? Nichts.
Es ist nur eine Erklärung, wer daran teilnehmen MUSS und wie es mit den Teilzeitkräften gerechnet wird.
Ist aber nur dann interessant, wenn die "magische" Grenze von 30 AN erreicht wird/werden kann.
Für die durchschnittliche Praxis ist es recht irrelevant, da die Umlae so oder so fällig wird.

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eska schrieb: > Mehr? Wieso denn MEHR. Ganz einfach: weil der AG "nur" maximal 80% der Lohnfortzahlung aus der Umlage erstattet bekommt. Das bedeutet, dass er auf den restlichen mindestens 20% "sitzen bleibt". Es so darzustellen, als wäre es für den AG bilanztechnisch egal, ob sein AN arbeitet oder krankgeschrieben ist stimmt schlicht nicht. Ebensowenig, als wäre die Umlage eine "Einzahlung" an die Kasse, die dann wieder voll ausbezahlt wird. Das ist mitnichten so. Im Gegenteil: er muss zahlen, egal, ob die AN arbeiten oder krankgeschrieben sind. Und im Leistungsfall bekommt er nur einen Teil der anfallenden Lohnkosten erstattet. Jetzt sollte das "mehr" an Belastung klargestellt sein, oder? Dass die Lohnfortzahlung an den AU-geschriebenen AN natürlich 100% sind, habe ich niemals in Frage gestellt. > Korrekte Tatsachen ... wen es interessiert: Man beachte den > Abschnitt TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN ... Man findet aber auch den > anteiligen Faktor für TZ. Ja, und? Was hat das mit der Erstattung zu tun? Nichts. Es ist nur eine Erklärung, wer daran teilnehmen MUSS und wie es mit den Teilzeitkräften gerechnet wird. Ist aber nur dann interessant, wenn die "magische" Grenze von 30 AN erreicht wird/werden kann. Für die durchschnittliche Praxis ist es recht irrelevant, da die Umlae so oder so fällig wird.
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StefanP schrieb:

eska schrieb:

> Mehr? Wieso denn MEHR.

Ganz einfach: weil der AG "nur" maximal 80% der Lohnfortzahlung aus der Umlage erstattet bekommt. Das bedeutet, dass er auf den restlichen mindestens 20% "sitzen bleibt".

Es so darzustellen, als wäre es für den AG bilanztechnisch egal, ob sein AN arbeitet oder krankgeschrieben ist stimmt schlicht nicht.
Ebensowenig, als wäre die Umlage eine "Einzahlung" an die Kasse, die dann wieder voll ausbezahlt wird. Das ist mitnichten so. Im Gegenteil: er muss zahlen, egal, ob die AN arbeiten oder krankgeschrieben sind. Und im Leistungsfall bekommt er nur einen Teil der anfallenden Lohnkosten erstattet.
Jetzt sollte das "mehr" an Belastung klargestellt sein, oder?

Dass die Lohnfortzahlung an den AU-geschriebenen AN natürlich 100% sind, habe ich niemals in Frage gestellt.


> Korrekte Tatsachen ... wen es interessiert: Man beachte den
> Abschnitt TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN ... Man findet aber auch den
> anteiligen Faktor für TZ.

Ja, und? Was hat das mit der Erstattung zu tun? Nichts.
Es ist nur eine Erklärung, wer daran teilnehmen MUSS und wie es mit den Teilzeitkräften gerechnet wird.
Ist aber nur dann interessant, wenn die "magische" Grenze von 30 AN erreicht wird/werden kann.
Für die durchschnittliche Praxis ist es recht irrelevant, da die Umlae so oder so fällig wird.

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MikeS
15.04.2013 14:01
Hinzu kommen noch die AG-Anteile der Sozialversicherung, die wenigsten KK übernehmen diese im Rahmen des Umlageverfahrens.

MikeS
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Hinzu kommen noch die AG-Anteile der Sozialversicherung, die wenigsten KK übernehmen diese im Rahmen des Umlageverfahrens.

MikeS

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eska
15.04.2013 16:28
Jetzt sagst du selber "teilnehmen" - darum ging es mir. NUR um den Begriff, der deiner Meinung nach nicht korrekt ist.

Den Verweis auf den Part mit der TZ galt KaBa, denn einen weiteren Hinweis auf eine Relevanz bzgl. TZ findet sich nicht. Also nichts mit 1/5 oder Hälfte oder sowas. Die TZ hat genauso Anspruch auf volle Zahlung wie jeder andere Mitarbeiter.

Ein AG muss die ersten 6 Wochen Lohn fortzahlen. Genausoviel wie ein reguläres Gehalt - NICHT MEHR. Das ist ein AG-Schiksal, wie es nun mal ist.

Er bekommt immerhin dank des Umlageverfahrens einen Teil zurück. Dieser Teil ist auch abhängig von den Beiträgen. Er kann für Arbeitnehmer, die selten krank sind (Minijobber sind das oft, weil sie eben mehr arbeitsfreie Tage haben, um sich auszukurieren) auch gesenkt werden. Mehr als 80% gibt es nicht, aber man zahlt ja auch keine 100% ein!!!
Wenn jemand jahrelang Umlagen zahlt und nie jemand krank war, muss er daran denken, eine Senkung zu beantragen. Das Geld ist sonst futsch, schon klar.

Es war noch nie so, daß ein AG um seine Lohnfortzahlung herum kommt. Dass die Umlage für alle - besonders für Frauen in U2, egal wie alt) Pflicht ist, liegt ja am Gesetzgeber. Da zahlen viele, wenn nicht die meisten drauf, aber da kann kein AN was für.
Man kann sich als AG berechtigt über diese Umlage aufregen. Aber im Falle einer Lohnfortzahlung bin ich damit doch gut dran. Nur, wenn niemand krank wird, ist mein schönes Geld futsch.

Gruß eska



[bearbeitet am 16.04.13 08:34]
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Jetzt sagst du selber "teilnehmen" - darum ging es mir. NUR um den Begriff, der deiner Meinung nach nicht korrekt ist. Den Verweis auf den Part mit der TZ galt KaBa, denn einen weiteren Hinweis auf eine Relevanz bzgl. TZ findet sich nicht. Also nichts mit 1/5 oder Hälfte oder sowas. Die TZ hat genauso Anspruch auf volle Zahlung wie jeder andere Mitarbeiter. Ein AG muss die ersten 6 Wochen Lohn fortzahlen. Genausoviel wie ein reguläres Gehalt - NICHT MEHR. Das ist ein AG-Schiksal, wie es nun mal ist. Er bekommt immerhin dank des Umlageverfahrens einen Teil zurück. Dieser Teil ist auch abhängig von den Beiträgen. Er kann für Arbeitnehmer, die selten krank sind (Minijobber sind das oft, weil sie eben mehr arbeitsfreie Tage haben, um sich auszukurieren) auch gesenkt werden. Mehr als 80% gibt es nicht, aber man zahlt ja auch keine 100% ein!!! Wenn jemand jahrelang Umlagen zahlt und nie jemand krank war, muss er daran denken, eine Senkung zu beantragen. Das Geld ist sonst futsch, schon klar. Es war noch nie so, daß ein AG um seine Lohnfortzahlung herum kommt. Dass die Umlage für alle - besonders für Frauen in U2, egal wie alt) Pflicht ist, liegt ja am Gesetzgeber. Da zahlen viele, wenn nicht die meisten drauf, aber da kann kein AN was für. Man kann sich als AG berechtigt über diese Umlage aufregen. Aber im Falle einer Lohnfortzahlung bin ich damit doch gut dran. Nur, wenn niemand krank wird, ist mein schönes Geld futsch. Gruß eska [bearbeitet am 16.04.13 08:34]
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eska schrieb:

Jetzt sagst du selber "teilnehmen" - darum ging es mir. NUR um den Begriff, der deiner Meinung nach nicht korrekt ist.

Den Verweis auf den Part mit der TZ galt KaBa, denn einen weiteren Hinweis auf eine Relevanz bzgl. TZ findet sich nicht. Also nichts mit 1/5 oder Hälfte oder sowas. Die TZ hat genauso Anspruch auf volle Zahlung wie jeder andere Mitarbeiter.

Ein AG muss die ersten 6 Wochen Lohn fortzahlen. Genausoviel wie ein reguläres Gehalt - NICHT MEHR. Das ist ein AG-Schiksal, wie es nun mal ist.

Er bekommt immerhin dank des Umlageverfahrens einen Teil zurück. Dieser Teil ist auch abhängig von den Beiträgen. Er kann für Arbeitnehmer, die selten krank sind (Minijobber sind das oft, weil sie eben mehr arbeitsfreie Tage haben, um sich auszukurieren) auch gesenkt werden. Mehr als 80% gibt es nicht, aber man zahlt ja auch keine 100% ein!!!
Wenn jemand jahrelang Umlagen zahlt und nie jemand krank war, muss er daran denken, eine Senkung zu beantragen. Das Geld ist sonst futsch, schon klar.

Es war noch nie so, daß ein AG um seine Lohnfortzahlung herum kommt. Dass die Umlage für alle - besonders für Frauen in U2, egal wie alt) Pflicht ist, liegt ja am Gesetzgeber. Da zahlen viele, wenn nicht die meisten drauf, aber da kann kein AN was für.
Man kann sich als AG berechtigt über diese Umlage aufregen. Aber im Falle einer Lohnfortzahlung bin ich damit doch gut dran. Nur, wenn niemand krank wird, ist mein schönes Geld futsch.

Gruß eska



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eska
15.04.2013 16:29
Ist ja auch was anderes. Für Minijobber geht die Umlage an die Knappschaft, egal, wo sie versichert sind.

Damit wir uns nicht schon wieder falsch verstehen. Die Zahlungen für Arbeitnehmer sind vielfältig. Da überlegt man sich, ob man jemanden einstellt. Geht aber nunmal kein Weg dran vorbei. Der AG muss 6 Wochen weiter Lohn zahlen.
Die Umlage ändert daran nichts. Blöd eben nur, wenn man immer in den Pott reinzahlt und nie rausholt. Tun wir aber alle vielfach, bei jeder Versicherung ...

Gruß eska



[bearbeitet am 15.04.13 16:57]
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Ist ja auch was anderes. Für Minijobber geht die Umlage an die Knappschaft, egal, wo sie versichert sind. Damit wir uns nicht schon wieder falsch verstehen. Die Zahlungen für Arbeitnehmer sind vielfältig. Da überlegt man sich, ob man jemanden einstellt. Geht aber nunmal kein Weg dran vorbei. Der AG muss 6 Wochen weiter Lohn zahlen. Die Umlage ändert daran nichts. Blöd eben nur, wenn man immer in den Pott reinzahlt und nie rausholt. Tun wir aber alle vielfach, bei jeder Versicherung ... Gruß eska [bearbeitet am 15.04.13 16:57]
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eska schrieb:

Ist ja auch was anderes. Für Minijobber geht die Umlage an die Knappschaft, egal, wo sie versichert sind.

Damit wir uns nicht schon wieder falsch verstehen. Die Zahlungen für Arbeitnehmer sind vielfältig. Da überlegt man sich, ob man jemanden einstellt. Geht aber nunmal kein Weg dran vorbei. Der AG muss 6 Wochen weiter Lohn zahlen.
Die Umlage ändert daran nichts. Blöd eben nur, wenn man immer in den Pott reinzahlt und nie rausholt. Tun wir aber alle vielfach, bei jeder Versicherung ...

Gruß eska



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MikeS
17.04.2013 17:24
Grundsätzlich ist es im Arbeits- und Sozialrecht falsch geregelt, den AG bei Krankheit in voller Höhe den Lohn fortzahlen zu lassen. Dies ist seit vielen vielen Jahren so und eine "Selbstverständlichkeit" geworden, die aber keine ist. Ein solcher Sozialschutz wäre Aufgabe der Sozialversicherung (wenn vorhanden), wurde aber eben einfach auf die AG abgewälzt. In Branchen mit breiter Marge stellt dies kein grosses Problem dar. In kleineren Betrieben mit rel. geringer Marge (und dazu zählt auch die Physiotherapie) kann dies schnell zum Problem werden. Deshalb wurde -eben weil dies bei vielen kleinen Unternehmen zu Finanzschwierigkeiten geführt hatte "grosszügig" das allgemeine Umlageverfahren eingeführt, dass eben gerade kleinere Betriebe unterstützen (effektiv beträgt diese Unterstützung 50-60%) und "schützen" soll - gegen das was der Gesetzgeber selbst vor vielen Jahren eingeführt hat. Ein ad absurdum. Denn wo ist die Gegenleistung für diese soziale Komponente ? Die normale Arbeitsleistung, die sowieso vertraglich erbracht werden muss?

MikeS



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• Nora Weber
Grundsätzlich ist es im Arbeits- und Sozialrecht falsch geregelt, den AG bei Krankheit in voller Höhe den Lohn fortzahlen zu lassen. Dies ist seit vielen vielen Jahren so und eine "Selbstverständlichkeit" geworden, die aber keine ist. Ein solcher Sozialschutz wäre Aufgabe der Sozialversicherung (wenn vorhanden), wurde aber eben einfach auf die AG abgewälzt. In Branchen mit breiter Marge stellt dies kein grosses Problem dar. In kleineren Betrieben mit rel. geringer Marge (und dazu zählt auch die Physiotherapie) kann dies schnell zum Problem werden. Deshalb wurde -eben weil dies bei vielen kleinen Unternehmen zu Finanzschwierigkeiten geführt hatte "grosszügig" das allgemeine Umlageverfahren eingeführt, dass eben gerade kleinere Betriebe unterstützen (effektiv beträgt diese Unterstützung 50-60%) und "schützen" soll - gegen das was der Gesetzgeber selbst vor vielen Jahren eingeführt hat. Ein ad absurdum. Denn wo ist die Gegenleistung für diese soziale Komponente ? Die normale Arbeitsleistung, die sowieso vertraglich erbracht werden muss? MikeS [bearbeitet am 17.04.13 17:25]
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MikeS schrieb:

Grundsätzlich ist es im Arbeits- und Sozialrecht falsch geregelt, den AG bei Krankheit in voller Höhe den Lohn fortzahlen zu lassen. Dies ist seit vielen vielen Jahren so und eine "Selbstverständlichkeit" geworden, die aber keine ist. Ein solcher Sozialschutz wäre Aufgabe der Sozialversicherung (wenn vorhanden), wurde aber eben einfach auf die AG abgewälzt. In Branchen mit breiter Marge stellt dies kein grosses Problem dar. In kleineren Betrieben mit rel. geringer Marge (und dazu zählt auch die Physiotherapie) kann dies schnell zum Problem werden. Deshalb wurde -eben weil dies bei vielen kleinen Unternehmen zu Finanzschwierigkeiten geführt hatte "grosszügig" das allgemeine Umlageverfahren eingeführt, dass eben gerade kleinere Betriebe unterstützen (effektiv beträgt diese Unterstützung 50-60%) und "schützen" soll - gegen das was der Gesetzgeber selbst vor vielen Jahren eingeführt hat. Ein ad absurdum. Denn wo ist die Gegenleistung für diese soziale Komponente ? Die normale Arbeitsleistung, die sowieso vertraglich erbracht werden muss?

MikeS



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Nora Weber
17.04.2013 20:09
MikeS schrieb:
> Grundsätzlich ist es im Arbeits- und Sozialrecht falsch geregelt, den AG bei Krankheit in voller Höhe den Lohn fortzahlen zu lassen. Dies ist seit vielen vielen Jahren so und eine \"Selbstverständlichkeit\" geworden, die aber keine ist.

Tatsächlich könnte ich verstehen, wenn der Beschäftigte auf Grund einer ihn belastenden Arbeit "Schaden nehmen" würde - wie zu harten Zeiten im Bergbau, 40-Kilo-Säcken ohne Hilfsmittel u.ä. :unamused:
Wenn die Arbeitnehmer aber beispielsweise Sportverletzungen beim Skifahren oder beim Mountainbiken haben, passt es nicht, dass dafür der Arbeitgeber in Haftung genommen wird.

Kleiner Hinweis an "eska": die Aussage "Wer viel einzahlt und wenig rausholt, ist der Geleckte ... da können AG´s doch fast froh sein, wenn mal jemand krank ist und sie wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederkriegen" ist aber schon provokativ gemeint, oder?
:tired_face:
Das "Wiederkriegen" bleibt immer nur ein Bruchteil der tatsächlichen Lohnfortzahlung, da beispielsweise auch die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung nicht erstattungsfähig sind. Wenn also in den beispielhaft genannten Staffelungen eine 50-prozentige Erstattung vorliegt, kommt man bei einem Bruttogehalt von 2.000,- Euro auf eine Erstattung von 1.000,- Euro. Der Arbeitgeber hat aber eine Gesamtbelastung (hier) von 2.420,30 Euro, so dass die Erstattung dann nur 41,3 Prozent der Lohnkosten ausmacht - oder eben, dass der Arbeitgeber auf Lohnkosten von 1.420,30 Euro sitzen bleibt.
Da dann der Ausfall eines Mitarbeiters noch einen vielfach größeren Umsatzverlust bedeutet, mit dem Miete, Versicherungen, Nebenkosten o.ä. bezahlt werden müssten, bleibt wohl für keinen Arbeitgeber der Gedanke, dass man "froh ist, wenigstens einen Teil des Geldes" durch diese Versicherung erstattet zu bekommen!

Gruß
Nora

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• gabriele639
• StefanP
MikeS schrieb: > Grundsätzlich ist es im Arbeits- und Sozialrecht falsch geregelt, den AG bei Krankheit in voller Höhe den Lohn fortzahlen zu lassen. Dies ist seit vielen vielen Jahren so und eine \"Selbstverständlichkeit\" geworden, die aber keine ist. Tatsächlich könnte ich verstehen, wenn der Beschäftigte auf Grund einer ihn belastenden Arbeit "Schaden nehmen" würde - wie zu harten Zeiten im Bergbau, 40-Kilo-Säcken ohne Hilfsmittel u.ä. :unamused: Wenn die Arbeitnehmer aber beispielsweise Sportverletzungen beim Skifahren oder beim Mountainbiken haben, passt es nicht, dass dafür der Arbeitgeber in Haftung genommen wird. Kleiner Hinweis an "eska": die Aussage "Wer viel einzahlt und wenig rausholt, ist der Geleckte ... da können AG´s doch fast froh sein, wenn mal jemand krank ist und sie wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederkriegen" ist aber schon provokativ gemeint, oder? :tired_face: Das "Wiederkriegen" bleibt immer nur ein Bruchteil der tatsächlichen Lohnfortzahlung, da beispielsweise auch die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung nicht erstattungsfähig sind. Wenn also in den beispielhaft genannten Staffelungen eine 50-prozentige Erstattung vorliegt, kommt man bei einem Bruttogehalt von 2.000,- Euro auf eine Erstattung von 1.000,- Euro. Der Arbeitgeber hat aber eine Gesamtbelastung (hier) von 2.420,30 Euro, so dass die Erstattung dann nur 41,3 Prozent der Lohnkosten ausmacht - oder eben, dass der Arbeitgeber auf Lohnkosten von 1.420,30 Euro sitzen bleibt. Da dann der Ausfall eines Mitarbeiters noch einen vielfach größeren Umsatzverlust bedeutet, mit dem Miete, Versicherungen, Nebenkosten o.ä. bezahlt werden müssten, bleibt wohl für keinen Arbeitgeber der Gedanke, dass man "froh ist, wenigstens einen Teil des Geldes" durch diese Versicherung erstattet zu bekommen! Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

MikeS schrieb:
> Grundsätzlich ist es im Arbeits- und Sozialrecht falsch geregelt, den AG bei Krankheit in voller Höhe den Lohn fortzahlen zu lassen. Dies ist seit vielen vielen Jahren so und eine \"Selbstverständlichkeit\" geworden, die aber keine ist.

Tatsächlich könnte ich verstehen, wenn der Beschäftigte auf Grund einer ihn belastenden Arbeit "Schaden nehmen" würde - wie zu harten Zeiten im Bergbau, 40-Kilo-Säcken ohne Hilfsmittel u.ä. :unamused:
Wenn die Arbeitnehmer aber beispielsweise Sportverletzungen beim Skifahren oder beim Mountainbiken haben, passt es nicht, dass dafür der Arbeitgeber in Haftung genommen wird.

Kleiner Hinweis an "eska": die Aussage "Wer viel einzahlt und wenig rausholt, ist der Geleckte ... da können AG´s doch fast froh sein, wenn mal jemand krank ist und sie wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederkriegen" ist aber schon provokativ gemeint, oder?
:tired_face:
Das "Wiederkriegen" bleibt immer nur ein Bruchteil der tatsächlichen Lohnfortzahlung, da beispielsweise auch die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung nicht erstattungsfähig sind. Wenn also in den beispielhaft genannten Staffelungen eine 50-prozentige Erstattung vorliegt, kommt man bei einem Bruttogehalt von 2.000,- Euro auf eine Erstattung von 1.000,- Euro. Der Arbeitgeber hat aber eine Gesamtbelastung (hier) von 2.420,30 Euro, so dass die Erstattung dann nur 41,3 Prozent der Lohnkosten ausmacht - oder eben, dass der Arbeitgeber auf Lohnkosten von 1.420,30 Euro sitzen bleibt.
Da dann der Ausfall eines Mitarbeiters noch einen vielfach größeren Umsatzverlust bedeutet, mit dem Miete, Versicherungen, Nebenkosten o.ä. bezahlt werden müssten, bleibt wohl für keinen Arbeitgeber der Gedanke, dass man "froh ist, wenigstens einen Teil des Geldes" durch diese Versicherung erstattet zu bekommen!

Gruß
Nora

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eska schrieb:

Grundsätzlich halte ich eine Krankheit, die genau einen Tag dauert, für sehr unwahrscheinlich.

Ein Umlageverfahren diesbezüglich kenne ich nicht. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 6 Wochen volle Lohnfortzahlung. Diese erfolgt ohne Kürzungen und durch den Arbeitgeber.

Dabei muss man beachten, daß diese 6 Wochen innerhalb eines halben Jahres für eine Erkrankung gelten.
Beispiel: Ein AN wird Anfang März krank. Diagnose Bandscheibenvorfall. Seine Arbeitsunfähigkeit dauert 4 Wochen. Dann arbeitet er wieder, aber nur 3 Wochen. Dann sind seine Beschwerden aufgrund des Bandscheibenvorfalls wieder so stark, daß er weitere 4 Wochen krankgeschrieben ist. Hier werden die Zeiten aus März, April und Mai zusammengezählt. Er hatte im März bereits 4 Wochen Lohnfortzahlung und bekommt Ende April/Mai darum nur noch 2. Dann springt die KK - mit Kürzungen - ein.
Würde sein Bandscheibenvorfall bis Oktober ruhig und er arbeitsfähig bleiben, zählen die 6 Wochen von vorn. Wäre er im Mai wegen eines grippalen Infektes krank geworden, zählt es auch neu.

Ein Tag krank wird also für einen AN, der nur 2 Tage die Woche da ist, genauso Gehalt gezahlt, wie für jemanden, der täglich kommt.
Wenn mein AN aber Montag und Donnerstag arbeitet und seine akuten Erkrankungen wiederholt isoliert auf diese Tage fallen ... :point_up:
Ich betone: ich unterstelle nichts und niemandem etwas ...

Gruss eska

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eska
16.04.2013 08:55
Die Krankenkasse erstattet deinem Arbeitgeber seine Auslagen für deine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur auf Antrag. Er kann im Jahr max. 1 volles Monatsgehalt an Rückzahlung erhalten.

Wenn du einen Tag krank bist, bekommst du dein Geld ganz normal weiter. Dein Chef - wenn er denn will - kann die Rückerstattung fordern. Je nachdem, ob er für dich eine allgemeine Umlage, eine erhöhte oder eine ermäßigte U1 bezahlt, bekommt er seinen Anteil erstattet.

Es staffelt sich folgendermaßen, dein Gehalt zugrunde gelegt:
Eine erhöhte Umlage erfordert einen Beitrag von 3,1% und der AG bekommt 80% zurück.
Die allgemeine Umlage ist "billiger", 1,7%, aber zurück gibt es nur 60%.
Die ermäßigte Umlage (wird z.B. für mich bezahlt, ich arbeite nur 3 Tage in der Woche und bin selten krank) beträgt 1,4% und die Rückzahlung dementsprechend nur 50%.

Bei der U2 gibt es 100% zurück, Beitrag 0,34%. Blöd dabei: Es geht ja um Schwangerschaft und Mutterschutz. Gezählt werden aber alle Frauen, auch sterilisierte mit "Familienbildung -fertig" und egal, wie alt sie sind ... :flushed:

ALSO: Ob und wieviel die KK deinem AG zurück erstattet, hängt von deinem Verdienst, der Dauer der Erkrankung und damit der Höhe der Fortzahlung und dem eingezahlten Beitrag ab. Es wird nicht geteilt, halb gezählt oder so.
Diese Rückerstattung hat aber keinen Einfluss auf deinen Anspruch gegenüber deinem Arbeitgeber, der liegt bei 100%.

Ich hoffe, das findet jetzt auch allgemein Zustimmung. Ich hätte mir schon beim ersten Post diese Mühe geben sollen, dann hätte es vielleicht nicht so eine Diskussion gegeben.

Mein persönliches Fazit: Wer viel einzahlt und wenig rausholt, ist der Geleckte ... da können AG´s doch fast froh sein, wenn mal jemand krank ist und sie wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederkriegen! Wie bei Versicherungen. Einzahlungen nerven. Wenn uns aber dann tatsächlich die Hütte abbrennt, sind wir froh über das Solidaritätsprinzip. Denn das, was wir dann kriegen, haben wir nicht allein eingezahlt!!!

Gruß eska



[bearbeitet am 16.04.13 09:03]
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Die Krankenkasse erstattet deinem Arbeitgeber seine Auslagen für deine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur auf Antrag. Er kann im Jahr max. 1 volles Monatsgehalt an Rückzahlung erhalten. Wenn du einen Tag krank bist, bekommst du dein Geld ganz normal weiter. Dein Chef - wenn er denn will - kann die Rückerstattung fordern. Je nachdem, ob er für dich eine allgemeine Umlage, eine erhöhte oder eine ermäßigte U1 bezahlt, bekommt er seinen Anteil erstattet. Es staffelt sich folgendermaßen, dein Gehalt zugrunde gelegt: Eine erhöhte Umlage erfordert einen Beitrag von 3,1% und der AG bekommt 80% zurück. Die allgemeine Umlage ist "billiger", 1,7%, aber zurück gibt es nur 60%. Die ermäßigte Umlage (wird z.B. für mich bezahlt, ich arbeite nur 3 Tage in der Woche und bin selten krank) beträgt 1,4% und die Rückzahlung dementsprechend nur 50%. Bei der U2 gibt es 100% zurück, Beitrag 0,34%. Blöd dabei: Es geht ja um Schwangerschaft und Mutterschutz. Gezählt werden aber alle Frauen, auch sterilisierte mit "Familienbildung -fertig" und egal, wie alt sie sind ... :flushed: ALSO: Ob und wieviel die KK deinem AG zurück erstattet, hängt von deinem Verdienst, der Dauer der Erkrankung und damit der Höhe der Fortzahlung und dem eingezahlten Beitrag ab. Es wird nicht geteilt, halb gezählt oder so. Diese Rückerstattung hat aber keinen Einfluss auf deinen Anspruch gegenüber deinem Arbeitgeber, der liegt bei 100%. Ich hoffe, das findet jetzt auch allgemein Zustimmung. Ich hätte mir schon beim ersten Post diese Mühe geben sollen, dann hätte es vielleicht nicht so eine Diskussion gegeben. Mein persönliches Fazit: Wer viel einzahlt und wenig rausholt, ist der Geleckte ... da können AG´s doch fast froh sein, wenn mal jemand krank ist und sie wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederkriegen! Wie bei Versicherungen. Einzahlungen nerven. Wenn uns aber dann tatsächlich die Hütte abbrennt, sind wir froh über das Solidaritätsprinzip. Denn das, was wir dann kriegen, haben wir nicht allein eingezahlt!!! Gruß eska [bearbeitet am 16.04.13 09:03]
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StefanP
16.04.2013 09:52
Nette Zusammenfassung, auch wenn die Beitragssätze nicht einheitlich sind. Sie variieren von Kasse zu Kasse. Die von Dir genannten Zahlen sind also nur ein Beispiel - sowohl bei der U2 wie auch der U1.

Die von Dir genannten Zahlen sind wahrscheinlich von einer BKK.
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Nette Zusammenfassung, auch wenn die Beitragssätze nicht einheitlich sind. Sie variieren von Kasse zu Kasse. Die von Dir genannten Zahlen sind also nur ein Beispiel - sowohl bei der U2 wie auch der U1. Die von Dir genannten Zahlen sind wahrscheinlich von einer BKK.
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StefanP schrieb:

Nette Zusammenfassung, auch wenn die Beitragssätze nicht einheitlich sind. Sie variieren von Kasse zu Kasse. Die von Dir genannten Zahlen sind also nur ein Beispiel - sowohl bei der U2 wie auch der U1.

Die von Dir genannten Zahlen sind wahrscheinlich von einer BKK.

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eska
16.04.2013 10:01
Nein, sie sind eigentlich ein Durchschnitt. Aber ist mir jetzt auch alles Latte. Wenn es eh nicht hiflreich war und scheinbar auch nicht wird, war´s das jetzt auch.

Gruß eska
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Nein, sie sind eigentlich ein Durchschnitt. Aber ist mir jetzt auch alles Latte. Wenn es eh nicht hiflreich war und scheinbar auch nicht wird, war´s das jetzt auch. Gruß eska
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eska schrieb:

Nein, sie sind eigentlich ein Durchschnitt. Aber ist mir jetzt auch alles Latte. Wenn es eh nicht hiflreich war und scheinbar auch nicht wird, war´s das jetzt auch.

Gruß eska

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eska schrieb:

Die Krankenkasse erstattet deinem Arbeitgeber seine Auslagen für deine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur auf Antrag. Er kann im Jahr max. 1 volles Monatsgehalt an Rückzahlung erhalten.

Wenn du einen Tag krank bist, bekommst du dein Geld ganz normal weiter. Dein Chef - wenn er denn will - kann die Rückerstattung fordern. Je nachdem, ob er für dich eine allgemeine Umlage, eine erhöhte oder eine ermäßigte U1 bezahlt, bekommt er seinen Anteil erstattet.

Es staffelt sich folgendermaßen, dein Gehalt zugrunde gelegt:
Eine erhöhte Umlage erfordert einen Beitrag von 3,1% und der AG bekommt 80% zurück.
Die allgemeine Umlage ist "billiger", 1,7%, aber zurück gibt es nur 60%.
Die ermäßigte Umlage (wird z.B. für mich bezahlt, ich arbeite nur 3 Tage in der Woche und bin selten krank) beträgt 1,4% und die Rückzahlung dementsprechend nur 50%.

Bei der U2 gibt es 100% zurück, Beitrag 0,34%. Blöd dabei: Es geht ja um Schwangerschaft und Mutterschutz. Gezählt werden aber alle Frauen, auch sterilisierte mit "Familienbildung -fertig" und egal, wie alt sie sind ... :flushed:

ALSO: Ob und wieviel die KK deinem AG zurück erstattet, hängt von deinem Verdienst, der Dauer der Erkrankung und damit der Höhe der Fortzahlung und dem eingezahlten Beitrag ab. Es wird nicht geteilt, halb gezählt oder so.
Diese Rückerstattung hat aber keinen Einfluss auf deinen Anspruch gegenüber deinem Arbeitgeber, der liegt bei 100%.

Ich hoffe, das findet jetzt auch allgemein Zustimmung. Ich hätte mir schon beim ersten Post diese Mühe geben sollen, dann hätte es vielleicht nicht so eine Diskussion gegeben.

Mein persönliches Fazit: Wer viel einzahlt und wenig rausholt, ist der Geleckte ... da können AG´s doch fast froh sein, wenn mal jemand krank ist und sie wenigstens einen Teil ihres Geldes wiederkriegen! Wie bei Versicherungen. Einzahlungen nerven. Wenn uns aber dann tatsächlich die Hütte abbrennt, sind wir froh über das Solidaritätsprinzip. Denn das, was wir dann kriegen, haben wir nicht allein eingezahlt!!!

Gruß eska



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