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Neues Thema
Krank und trotzdem zur Weiterbildung
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Harri
28.06.2013 17:22
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein Angestellter ist bis einschließlich Freitag krank geschrieben geht aber ohne mein Wissen und Erlaubnis am Freitag zur Weiterbildung. Wie würdet Ihr verfahren?
Vielen Dank für Hilfestellungen.
Ansonsten ein ruhiges und erholsames Wochenende!!!!!!

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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Angestellter ist bis einschließlich Freitag krank geschrieben geht aber ohne mein Wissen und Erlaubnis am Freitag zur Weiterbildung. Wie würdet Ihr verfahren? Vielen Dank für Hilfestellungen. Ansonsten ein ruhiges und erholsames Wochenende!!!!!!
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Harri schrieb:

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein Angestellter ist bis einschließlich Freitag krank geschrieben geht aber ohne mein Wissen und Erlaubnis am Freitag zur Weiterbildung. Wie würdet Ihr verfahren?
Vielen Dank für Hilfestellungen.
Ansonsten ein ruhiges und erholsames Wochenende!!!!!!

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morpheus-06
28.06.2013 17:28
Warum braucht er deine Erlaubnis?
Was wäre wenn es gesund gewesen ist? Urlaub oder bezahlter FobiTag?
Was für eine Fobi?

Edit
ich hätte mit meinem AG Rücksprache gehalten.



[bearbeitet am 28.06.13 17:29]
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Warum braucht er deine Erlaubnis? Was wäre wenn es gesund gewesen ist? Urlaub oder bezahlter FobiTag? Was für eine Fobi? Edit ich hätte mit meinem AG Rücksprache gehalten. [bearbeitet am 28.06.13 17:29]
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morpheus-06 schrieb:

Warum braucht er deine Erlaubnis?
Was wäre wenn es gesund gewesen ist? Urlaub oder bezahlter FobiTag?
Was für eine Fobi?

Edit
ich hätte mit meinem AG Rücksprache gehalten.



[bearbeitet am 28.06.13 17:29]

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Shakespeare
28.06.2013 17:39
Ob ein solches Verhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen erfordert, hängt vom Einzelfall ab. Das bedingt die genaue Kenntnis der Erkrankung sowie den damit verbundenen individuellen Zustand am besagten Wochentag. Wichtig ist auch, ob der Arzt sein "okay" gegeben hat. Solange man seine Heilung nicht durch eine Tätigkeit gefährdet (oder sogar eine Krankheit nur vortäuscht), darf man ohne weiteres das Bett und das Haus verlassen und sich geistig und körperlich betätigen. Deswegen muss man nicht vollständig arbeitsfähig sein. Ich wäre froh, wenn mein Mitarbeiter eine Weiterbildung besucht, obwohl er noch nicht 100% fit ist.
Wenn du es drauf anlegst ihn zu feuern, tu es einfach ohne Angabe von Gründen, wenn dein Betrieb weniger/gleich 10 MA hat...

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Ob ein solches Verhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen erfordert, hängt vom Einzelfall ab. Das bedingt die genaue Kenntnis der Erkrankung sowie den damit verbundenen individuellen Zustand am besagten Wochentag. Wichtig ist auch, ob der Arzt sein "okay" gegeben hat. Solange man seine Heilung nicht durch eine Tätigkeit gefährdet (oder sogar eine Krankheit nur vortäuscht), darf man ohne weiteres das Bett und das Haus verlassen und sich geistig und körperlich betätigen. Deswegen muss man nicht vollständig arbeitsfähig sein. Ich wäre froh, wenn mein Mitarbeiter eine Weiterbildung besucht, obwohl er noch nicht 100% fit ist. Wenn du es drauf anlegst ihn zu feuern, tu es einfach ohne Angabe von Gründen, wenn dein Betrieb weniger/gleich 10 MA hat...
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Shakespeare schrieb:

Ob ein solches Verhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen erfordert, hängt vom Einzelfall ab. Das bedingt die genaue Kenntnis der Erkrankung sowie den damit verbundenen individuellen Zustand am besagten Wochentag. Wichtig ist auch, ob der Arzt sein "okay" gegeben hat. Solange man seine Heilung nicht durch eine Tätigkeit gefährdet (oder sogar eine Krankheit nur vortäuscht), darf man ohne weiteres das Bett und das Haus verlassen und sich geistig und körperlich betätigen. Deswegen muss man nicht vollständig arbeitsfähig sein. Ich wäre froh, wenn mein Mitarbeiter eine Weiterbildung besucht, obwohl er noch nicht 100% fit ist.
Wenn du es drauf anlegst ihn zu feuern, tu es einfach ohne Angabe von Gründen, wenn dein Betrieb weniger/gleich 10 MA hat...

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chipchap
28.06.2013 18:32
Arbeitsunfähig heißt nicht umweigerlich Bettruhe oder "nicht fobi-fähig". Hier entscheidet der Arzt, was der Patient darf und was nicht..
Und da Du als AG nicht nach der Erkrankung fragen darfst, wirst Du wohl nur spekulieren können.
Solltest Du bei diesem bestimmten AN das Gefühl haben, daß hier was faul ist, kannst Du als AG bei der KK offiziell anzweifeln, daß der AN wirklich arbeitsunfähig ist. Die KK würde dann den MDK beauftragen den Fall zu prüfen.

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• Papa Alpaka
Arbeitsunfähig heißt nicht umweigerlich Bettruhe oder "nicht fobi-fähig". Hier entscheidet der Arzt, was der Patient darf und was nicht.. Und da Du als AG nicht nach der Erkrankung fragen darfst, wirst Du wohl nur spekulieren können. Solltest Du bei diesem bestimmten AN das Gefühl haben, daß hier was faul ist, kannst Du als AG bei der KK offiziell anzweifeln, daß der AN wirklich arbeitsunfähig ist. Die KK würde dann den MDK beauftragen den Fall zu prüfen.
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chipchap schrieb:

Arbeitsunfähig heißt nicht umweigerlich Bettruhe oder "nicht fobi-fähig". Hier entscheidet der Arzt, was der Patient darf und was nicht..
Und da Du als AG nicht nach der Erkrankung fragen darfst, wirst Du wohl nur spekulieren können.
Solltest Du bei diesem bestimmten AN das Gefühl haben, daß hier was faul ist, kannst Du als AG bei der KK offiziell anzweifeln, daß der AN wirklich arbeitsunfähig ist. Die KK würde dann den MDK beauftragen den Fall zu prüfen.

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Britt
29.06.2013 12:52
Ich würde das individuell sehen. Ist er sonst ein absolut zuverlässiger MA oder hast du öfter das Gefühl, dass er mal krank feiert? In einem kleinen Betrieb kennt man ja seine Pappenheimer.
Worüber ich sehr sauer wäre, wenn der AN nicht vorher mit mir darüber spricht.
Ich (als AN) hätte mit meinem Chef gesprochen, dass es mir soweit wieder besser geht und ich am Montag wieder zur Arbeit komme und hätte ihm mitgeteilt, dass ich zur Fobi gehen möchte. Da es sich nur um einen Tag handelt und jeder Chef den finanziellen Verlust bei nicht angetretenen Fobis kennt, wäre das für mich (als Chef) kein Problem.
Wenn allerdings der AN nicht zu den zuverlässigen gehört und ohne Absprache ganz selbstverständlich darüber hinweggeht, dass er krankgeschrieben zu einer Fobi geht, wäre das für mich ein Trennungsgrund. Mit solchen Leuten kann ich nichts anfangen.
Die AN's verlangen zu Recht Fairness vom Chef und ich verlange das genauso von einem AN.

Gruß Britt
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• Jytte
Ich würde das individuell sehen. Ist er sonst ein absolut zuverlässiger MA oder hast du öfter das Gefühl, dass er mal krank feiert? In einem kleinen Betrieb kennt man ja seine Pappenheimer. Worüber ich sehr sauer wäre, wenn der AN nicht vorher mit mir darüber spricht. Ich (als AN) hätte mit meinem Chef gesprochen, dass es mir soweit wieder besser geht und ich am Montag wieder zur Arbeit komme und hätte ihm mitgeteilt, dass ich zur Fobi gehen möchte. Da es sich nur um einen Tag handelt und jeder Chef den finanziellen Verlust bei nicht angetretenen Fobis kennt, wäre das für mich (als Chef) kein Problem. Wenn allerdings der AN nicht zu den zuverlässigen gehört und ohne Absprache ganz selbstverständlich darüber hinweggeht, dass er krankgeschrieben zu einer Fobi geht, wäre das für mich ein Trennungsgrund. Mit solchen Leuten kann ich nichts anfangen. Die AN's verlangen zu Recht Fairness vom Chef und ich verlange das genauso von einem AN. Gruß Britt
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Harri
29.06.2013 13:03
Danke an Euch alle!
Die Aussage von Britt kommt meiner Auffassung der Situation am nächsten. Mein AN ist zwar zuverlässig, aber sehr, sehr wehleidig. Und ich vertete den Standpunkt, wenn ich nicht arbeiten kann, weil ich sonst laut Aussage vom Arzt, meine Erkrankung verschleppe, kann ich auch nicht auf FoBi. Und ich glaube jeder weiß, wie besch...en die Situation ist, wenn du dich als Chef immer wieder ins Gefecht schmeissen muß um den Laden am Laufen zu halten, und deine AN wegen einem Hüsterchen krank machen.
Trotzdem noch mal allen Danke für die Antworten!!!!
Schönes Wochenende noch.

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Danke an Euch alle! Die Aussage von Britt kommt meiner Auffassung der Situation am nächsten. Mein AN ist zwar zuverlässig, aber sehr, sehr wehleidig. Und ich vertete den Standpunkt, wenn ich nicht arbeiten kann, weil ich sonst laut Aussage vom Arzt, meine Erkrankung verschleppe, kann ich auch nicht auf FoBi. Und ich glaube jeder weiß, wie besch...en die Situation ist, wenn du dich als Chef immer wieder ins Gefecht schmeissen muß um den Laden am Laufen zu halten, und deine AN wegen einem Hüsterchen krank machen. Trotzdem noch mal allen Danke für die Antworten!!!! Schönes Wochenende noch.
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Harri schrieb:

Danke an Euch alle!
Die Aussage von Britt kommt meiner Auffassung der Situation am nächsten. Mein AN ist zwar zuverlässig, aber sehr, sehr wehleidig. Und ich vertete den Standpunkt, wenn ich nicht arbeiten kann, weil ich sonst laut Aussage vom Arzt, meine Erkrankung verschleppe, kann ich auch nicht auf FoBi. Und ich glaube jeder weiß, wie besch...en die Situation ist, wenn du dich als Chef immer wieder ins Gefecht schmeissen muß um den Laden am Laufen zu halten, und deine AN wegen einem Hüsterchen krank machen.
Trotzdem noch mal allen Danke für die Antworten!!!!
Schönes Wochenende noch.

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lang
30.06.2013 08:51
Für mich käme es klar auf die Krankheit an.

Ich als AG bin sehr offen und erwarte dass meine AN ehrlich sind und mich in so einem Fall informieren und fragen.
:sunglasses:
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Für mich käme es klar auf die Krankheit an. Ich als AG bin sehr offen und erwarte dass meine AN ehrlich sind und mich in so einem Fall informieren und fragen. :sunglasses:
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lang schrieb:

Für mich käme es klar auf die Krankheit an.

Ich als AG bin sehr offen und erwarte dass meine AN ehrlich sind und mich in so einem Fall informieren und fragen.
:sunglasses:

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chipchap
30.06.2013 15:34
@lang
Das setzt voraus, daß die AN Dir immer sagen, woran sie erkrankt sind???
Es reicht, wenn der Arzt die Arbeitsfähigkeit einschätzt..für mich als AN gibt es immer noch Privatsphäre!
Natürlich würde ich als AN meinen AG informieren, daß mein Arzt die Arbeit am Patienten "untersagt" hat, aber eine Fobi, bei der ich vorwiegend sitze/zuhöre/schreibe für mich okay ist. Diese Info sollte meinem AG reichen..

Ich habe mal den Fehler gemacht und meinem AG von der Entfernung der Weisheitszähne erzählt und daß ich dadurch 1 Tag fehle. Er fing tatsächlich eine Diskussion darüber an, daß ich doch mit XY-Schmerzmittel in derundder Dosierung trotzdem direkt anschließend arbeiten kommen könnte.. :confused: Allein schon die Ignoranz, daß ich nach Erhalt hoher lokaler Betäubungsmittel garnicht Autofahren darf..

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@lang Das setzt voraus, daß die AN Dir immer sagen, woran sie erkrankt sind??? Es reicht, wenn der Arzt die Arbeitsfähigkeit einschätzt..für mich als AN gibt es immer noch Privatsphäre! Natürlich würde ich als AN meinen AG informieren, daß mein Arzt die Arbeit am Patienten "untersagt" hat, aber eine Fobi, bei der ich vorwiegend sitze/zuhöre/schreibe für mich okay ist. Diese Info sollte meinem AG reichen.. Ich habe mal den Fehler gemacht und meinem AG von der Entfernung der Weisheitszähne erzählt und daß ich dadurch 1 Tag fehle. Er fing tatsächlich eine Diskussion darüber an, daß ich doch mit XY-Schmerzmittel in derundder Dosierung trotzdem direkt anschließend arbeiten kommen könnte.. :confused: Allein schon die Ignoranz, daß ich nach Erhalt hoher lokaler Betäubungsmittel garnicht Autofahren darf..
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chipchap schrieb:

@lang
Das setzt voraus, daß die AN Dir immer sagen, woran sie erkrankt sind???
Es reicht, wenn der Arzt die Arbeitsfähigkeit einschätzt..für mich als AN gibt es immer noch Privatsphäre!
Natürlich würde ich als AN meinen AG informieren, daß mein Arzt die Arbeit am Patienten "untersagt" hat, aber eine Fobi, bei der ich vorwiegend sitze/zuhöre/schreibe für mich okay ist. Diese Info sollte meinem AG reichen..

Ich habe mal den Fehler gemacht und meinem AG von der Entfernung der Weisheitszähne erzählt und daß ich dadurch 1 Tag fehle. Er fing tatsächlich eine Diskussion darüber an, daß ich doch mit XY-Schmerzmittel in derundder Dosierung trotzdem direkt anschließend arbeiten kommen könnte.. :confused: Allein schon die Ignoranz, daß ich nach Erhalt hoher lokaler Betäubungsmittel garnicht Autofahren darf..

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Rike1
22.07.2013 12:02
Wenn ich krank bin, bin ich wirklich krank.
Wenn ich mich aber trotzdem zur Fobi schleppe, würde mir das mein Arbeitgeber sicherlich ziemlich hoch anrechnen. Aber eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber würde ich in jedem Fall halten.
Ich kann den Arbeitnehmer aber gut verstehen: Gehst Du nicht zur Fobi und sagst kurzfristig ab, mußt Du trotzdem bezahlen.

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Wenn ich krank bin, bin ich wirklich krank. Wenn ich mich aber trotzdem zur Fobi schleppe, würde mir das mein Arbeitgeber sicherlich ziemlich hoch anrechnen. Aber eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber würde ich in jedem Fall halten. Ich kann den Arbeitnehmer aber gut verstehen: Gehst Du nicht zur Fobi und sagst kurzfristig ab, mußt Du trotzdem bezahlen.
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Rike1 schrieb:

Wenn ich krank bin, bin ich wirklich krank.
Wenn ich mich aber trotzdem zur Fobi schleppe, würde mir das mein Arbeitgeber sicherlich ziemlich hoch anrechnen. Aber eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber würde ich in jedem Fall halten.
Ich kann den Arbeitnehmer aber gut verstehen: Gehst Du nicht zur Fobi und sagst kurzfristig ab, mußt Du trotzdem bezahlen.

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mocca
22.07.2013 17:22
hallo,

war der/die Kranke nach dem Fobi-Wochenende wieder fit am Arbeitsplatz?

Wenn ja, sollte der Freitag (siehe auch morpheus) noch geregelt werden.

Wenn nicht und AG und/oder Team werden zusätzlich belastet, muß das Ganze schon kritischer betrachtet werden. Regenerationszeiten haben nämlich schon ihren Sinn.

gruss mocca :blush:



[bearbeitet am 22.07.13 17:55]
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hallo, war der/die Kranke nach dem Fobi-Wochenende wieder fit am Arbeitsplatz? Wenn ja, sollte der Freitag (siehe auch morpheus) noch geregelt werden. Wenn nicht und AG und/oder Team werden zusätzlich belastet, muß das Ganze schon kritischer betrachtet werden. Regenerationszeiten haben nämlich schon ihren Sinn. gruss mocca :blush: [bearbeitet am 22.07.13 17:55]
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mocca schrieb:

hallo,

war der/die Kranke nach dem Fobi-Wochenende wieder fit am Arbeitsplatz?

Wenn ja, sollte der Freitag (siehe auch morpheus) noch geregelt werden.

Wenn nicht und AG und/oder Team werden zusätzlich belastet, muß das Ganze schon kritischer betrachtet werden. Regenerationszeiten haben nämlich schon ihren Sinn.

gruss mocca :blush:



[bearbeitet am 22.07.13 17:55]

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Ich würde das individuell sehen. Ist er sonst ein absolut zuverlässiger MA oder hast du öfter das Gefühl, dass er mal krank feiert? In einem kleinen Betrieb kennt man ja seine Pappenheimer.
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Ich (als AN) hätte mit meinem Chef gesprochen, dass es mir soweit wieder besser geht und ich am Montag wieder zur Arbeit komme und hätte ihm mitgeteilt, dass ich zur Fobi gehen möchte. Da es sich nur um einen Tag handelt und jeder Chef den finanziellen Verlust bei nicht angetretenen Fobis kennt, wäre das für mich (als Chef) kein Problem.
Wenn allerdings der AN nicht zu den zuverlässigen gehört und ohne Absprache ganz selbstverständlich darüber hinweggeht, dass er krankgeschrieben zu einer Fobi geht, wäre das für mich ein Trennungsgrund. Mit solchen Leuten kann ich nichts anfangen.
Die AN's verlangen zu Recht Fairness vom Chef und ich verlange das genauso von einem AN.

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