Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo zusammen,
mich würde es interessieren, wie es bei euch, damit meine ich die Mitarbeiter in der freien Praxis, gehandhabt wird, wenn ihr mal krank seid und nicht arbeiten könnt: müsst ihr eure Patienten selber anrufen und absagen oder machen das die Kollegen bzw. Chefin oder Chef?
Schon mal danke für eure Antworten...Dina
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Hallo zusammen,
mich würde es interessieren, wie es bei euch, damit meine ich die Mitarbeiter in der freien Praxis, gehandhabt wird, wenn ihr mal krank seid und nicht arbeiten könnt: müsst ihr eure Patienten selber anrufen und absagen oder machen das die Kollegen bzw. Chefin oder Chef?
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Dina61 schrieb:
Hallo zusammen,
mich würde es interessieren, wie es bei euch, damit meine ich die Mitarbeiter in der freien Praxis, gehandhabt wird, wenn ihr mal krank seid und nicht arbeiten könnt: müsst ihr eure Patienten selber anrufen und absagen oder machen das die Kollegen bzw. Chefin oder Chef?
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Im Allgemeinen sollte das der MA selbst tun, wenn es aber nicht möglich ist, jeweils der, der da ist, die Rezeptionskraft oder Cheffe. Es geht halt nicht anders weil wir sehr viel ausser Haus arbeiten und nicht jeden Tag zur passenden Zeit die Praxis besetzt ist. Hat aber bislang immer gut funktioniert und sich niemand beklagt.
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Im Allgemeinen sollte das der MA selbst tun, wenn es aber nicht möglich ist, jeweils der, der da ist, die Rezeptionskraft oder Cheffe. Es geht halt nicht anders weil wir sehr viel ausser Haus arbeiten und nicht jeden Tag zur passenden Zeit die Praxis besetzt ist. Hat aber bislang immer gut funktioniert und sich niemand beklagt.
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C. DBO schrieb:
Im Allgemeinen sollte das der MA selbst tun, wenn es aber nicht möglich ist, jeweils der, der da ist, die Rezeptionskraft oder Cheffe. Es geht halt nicht anders weil wir sehr viel ausser Haus arbeiten und nicht jeden Tag zur passenden Zeit die Praxis besetzt ist. Hat aber bislang immer gut funktioniert und sich niemand beklagt.
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Selbstverständlich gehört es NICHT zu den Aufgaben des arbeitsunfähigen AN,
bei den Patienten anzurufen und abzusagen!
1. Um an die Patienten-Telefonnummern zu kommen, müsste er in die Praxis kommen... (er ist aber arbeitsunfähig
geschrieben)
2. Er ist krank!!! D.h. wenn er gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsaufgaben nachzukommen, gehört
das Telefonieren mit Patienten dazu. Was, wenn er kaum sprechen kann, wenn er mit Fieber im Bett dümpelt,
oder für 3 Stunden im Wartezimmer seines Hausarztes hockt....
3. Was soll er denn wohl am Telefon den Patienten sagen ???? Dass er krank ist? In welchen Zugzwang bringen ihn wohl
die Patienten....."Was haben Sie denn?" "Ist es denn so schlimm, daß meine Therapie ausfallen muss?"
"Wieso kann denn kein Kollege meine Therapie übernehmen?" mecker, mecker, mecker..
Für mich ein absolutes No-Go !
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Selbstverständlich gehört es NICHT zu den Aufgaben des arbeitsunfähigen AN,
bei den Patienten anzurufen und abzusagen!
1. Um an die Patienten-Telefonnummern zu kommen, müsste er in die Praxis kommen... (er ist aber arbeitsunfähig
geschrieben)
2. Er ist krank!!! D.h. wenn er gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsaufgaben nachzukommen, gehört
das Telefonieren mit Patienten dazu. Was, wenn er kaum sprechen kann, wenn er mit Fieber im Bett dümpelt,
oder für 3 Stunden im Wartezimmer seines Hausarztes hockt....
3. Was soll er denn wohl am Telefon den Patienten sagen ???? Dass er krank ist? In welchen Zugzwang bringen ihn wohl
die Patienten....."Was haben Sie denn?" "Ist es denn so schlimm, daß meine Therapie ausfallen muss?"
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Chipchap hat es auf den Punkt gebracht. Erstens hat der kranke AN ja gar nicht die Telefonnummern der Patienten zu Hause (Datenschutz) und außerdem ist das ganz klar Sache des PI, dass und wie den Patienten abgesagt wird. Genauso ist das sein oder ihr Problem, wer das macht
(Rezeption oder er selbst). Wie kann man als PI überhaupt auf die Idee kommen, dass der kranke AN das machen soll? Das ist für mich unfassbar.
Gruß Britt
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Chipchap hat es auf den Punkt gebracht. Erstens hat der kranke AN ja gar nicht die Telefonnummern der Patienten zu Hause (Datenschutz) und außerdem ist das ganz klar Sache des PI, dass und wie den Patienten abgesagt wird. Genauso ist das sein oder ihr Problem, wer das macht
(Rezeption oder er selbst). Wie kann man als PI überhaupt auf die Idee kommen, dass der kranke AN das machen soll? Das ist für mich unfassbar.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Chipchap hat es auf den Punkt gebracht. Erstens hat der kranke AN ja gar nicht die Telefonnummern der Patienten zu Hause (Datenschutz) und außerdem ist das ganz klar Sache des PI, dass und wie den Patienten abgesagt wird. Genauso ist das sein oder ihr Problem, wer das macht
(Rezeption oder er selbst). Wie kann man als PI überhaupt auf die Idee kommen, dass der kranke AN das machen soll? Das ist für mich unfassbar.
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Je nach Absprache die Frage ging soviel ich verstanden habe um "freier Mitarbeiter"!!!!
Bei Angestellten klar, da sagen die verbliebenen der Praxis ab. :sunglasses:
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Je nach Absprache die Frage ging soviel ich verstanden habe um "freier Mitarbeiter"!!!!
Bei Angestellten klar, da sagen die verbliebenen der Praxis ab. :sunglasses:
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lang schrieb:
Je nach Absprache die Frage ging soviel ich verstanden habe um "freier Mitarbeiter"!!!!
Bei Angestellten klar, da sagen die verbliebenen der Praxis ab. :sunglasses:
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lang schrieb am 28.5.15 13:33:
Je nach Absprache die Frage ging soviel ich verstanden habe um "freier Mitarbeiter"!!!!
Nein, es ging um "Mitarbeiter in der freien Praxis".
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[zitat]lang schrieb am 28.5.15 13:33:
Je nach Absprache die Frage ging soviel ich verstanden habe um "freier Mitarbeiter"!!!!
[/zitat]
Nein, es ging um "Mitarbeiter in der freien Praxis".
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Papa Alpaka schrieb:
lang schrieb am 28.5.15 13:33:
Je nach Absprache die Frage ging soviel ich verstanden habe um "freier Mitarbeiter"!!!!
Nein, es ging um "Mitarbeiter in der freien Praxis".
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Hallo,
leider war ich krank und hatte keine Muse, im Forum zu lesen.
Und nein, nicht freier Mitarbeiter, sondern angestellt!
Grundsätzlich stimme ich euch zu, dass man als Arbeitnehmer das nicht selber machen sollte bzw. kann. Aber wenn man z.B. morgens allein in der Praxis ist und kein Kollege absagen kann, dann hab ich als kranker Mitarbeiter ja schon die Verpflichtung und muss meinen Patienten absagen. Anders gehts ja nicht, wenn man seine Klienten nicht verärgern möchte.
Nun denn, vielen Dank für die Antworten.
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Hallo,
leider war ich krank und hatte keine Muse, im Forum zu lesen.
Und nein, nicht freier Mitarbeiter, sondern angestellt!
Grundsätzlich stimme ich euch zu, dass man als Arbeitnehmer das nicht selber machen sollte bzw. kann. Aber wenn man z.B. morgens allein in der Praxis ist und kein Kollege absagen kann, dann hab ich als kranker Mitarbeiter ja schon die Verpflichtung und muss meinen Patienten absagen. Anders gehts ja nicht, wenn man seine Klienten nicht verärgern möchte.
Nun denn, vielen Dank für die Antworten.
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Dina61 schrieb:
Hallo,
leider war ich krank und hatte keine Muse, im Forum zu lesen.
Und nein, nicht freier Mitarbeiter, sondern angestellt!
Grundsätzlich stimme ich euch zu, dass man als Arbeitnehmer das nicht selber machen sollte bzw. kann. Aber wenn man z.B. morgens allein in der Praxis ist und kein Kollege absagen kann, dann hab ich als kranker Mitarbeiter ja schon die Verpflichtung und muss meinen Patienten absagen. Anders gehts ja nicht, wenn man seine Klienten nicht verärgern möchte.
Nun denn, vielen Dank für die Antworten.
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Also ich wäre nicht morgens krank in die Praxis gefahren, um Patienten abzusagen. Die war ca 45 km weg.
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Also ich wäre nicht morgens krank in die Praxis gefahren, um Patienten abzusagen. Die war ca 45 km weg.
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susanne54 schrieb:
Also ich wäre nicht morgens krank in die Praxis gefahren, um Patienten abzusagen. Die war ca 45 km weg.
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chipchap schrieb:
Selbstverständlich gehört es NICHT zu den Aufgaben des arbeitsunfähigen AN,
bei den Patienten anzurufen und abzusagen!
1. Um an die Patienten-Telefonnummern zu kommen, müsste er in die Praxis kommen... (er ist aber arbeitsunfähig
geschrieben)
2. Er ist krank!!! D.h. wenn er gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsaufgaben nachzukommen, gehört
das Telefonieren mit Patienten dazu. Was, wenn er kaum sprechen kann, wenn er mit Fieber im Bett dümpelt,
oder für 3 Stunden im Wartezimmer seines Hausarztes hockt....
3. Was soll er denn wohl am Telefon den Patienten sagen ???? Dass er krank ist? In welchen Zugzwang bringen ihn wohl
die Patienten....."Was haben Sie denn?" "Ist es denn so schlimm, daß meine Therapie ausfallen muss?"
"Wieso kann denn kein Kollege meine Therapie übernehmen?" mecker, mecker, mecker..
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Genau. Wie wärs, wenn sich der Fragesteller Dina61 nochmal outet?
Mensch, bin ich froh, wenn die EU das mal mit den Forennamen regelt. So dass jeder unter seinem richtigen Namen schreiben muss.
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Genau. Wie wärs, wenn sich der Fragesteller Dina61 nochmal outet?
Mensch, bin ich froh, wenn die EU das mal mit den Forennamen regelt. So dass jeder unter seinem richtigen Namen schreiben muss.
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JochenKo schrieb:
Genau. Wie wärs, wenn sich der Fragesteller Dina61 nochmal outet?
Mensch, bin ich froh, wenn die EU das mal mit den Forennamen regelt. So dass jeder unter seinem richtigen Namen schreiben muss.
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"Aber wenn man z.B. morgens allein in der Praxis ist und kein Kollege absagen kann, dann hab ich als kranker Mitarbeiter ja schon die Verpflichtung und muss meinen Patienten absagen. Anders gehts ja nicht, wenn man seine Klienten nicht verärgern möchte."
NEIN, Du hast dazu trotzdem keine Verpflichtung!
Du hast als kranker MA die Verpflichtung, Deinen AG telefonisch über Deine Arbeitsunfähigkeit
zu unterrichten. DER kann dann in die Praxis fahren und die Patienten anrufen...
Ist ja seine Praxis, oder ?????
Und ich verstehe auch Deine Fragestellung hier nicht, wenn Du offenbar so bereitwillig
der selbstauferlegten "Verpflichtung" nachkommst...
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• limone
"Aber wenn man z.B. morgens allein in der Praxis ist und kein Kollege absagen kann, dann hab ich als kranker Mitarbeiter ja schon die Verpflichtung und muss meinen Patienten absagen. Anders gehts ja nicht, wenn man seine Klienten nicht verärgern möchte."
NEIN, Du hast dazu trotzdem keine Verpflichtung!
Du hast als kranker MA die Verpflichtung, Deinen AG telefonisch über Deine Arbeitsunfähigkeit
zu unterrichten. DER kann dann in die Praxis fahren und die Patienten anrufen...
Ist ja seine Praxis, oder ?????
Und ich verstehe auch Deine Fragestellung hier nicht, wenn Du offenbar so bereitwillig
der selbstauferlegten "Verpflichtung" nachkommst...
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Ganz gleich wie es in einer Praxis gehandhabt wird, solange es für alle passt, ist jede Version die richtige. Wenn jemand ein Problem damit hat, muss man was verändern oder anpassen.
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Ganz gleich wie es in einer Praxis gehandhabt wird, solange es für alle passt, ist jede Version die richtige. Wenn jemand ein Problem damit hat, muss man was verändern oder anpassen.
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C. DBO schrieb:
Ganz gleich wie es in einer Praxis gehandhabt wird, solange es für alle passt, ist jede Version die richtige. Wenn jemand ein Problem damit hat, muss man was verändern oder anpassen.
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chipchap schrieb:
"Aber wenn man z.B. morgens allein in der Praxis ist und kein Kollege absagen kann, dann hab ich als kranker Mitarbeiter ja schon die Verpflichtung und muss meinen Patienten absagen. Anders gehts ja nicht, wenn man seine Klienten nicht verärgern möchte."
NEIN, Du hast dazu trotzdem keine Verpflichtung!
Du hast als kranker MA die Verpflichtung, Deinen AG telefonisch über Deine Arbeitsunfähigkeit
zu unterrichten. DER kann dann in die Praxis fahren und die Patienten anrufen...
Ist ja seine Praxis, oder ?????
Und ich verstehe auch Deine Fragestellung hier nicht, wenn Du offenbar so bereitwillig
der selbstauferlegten "Verpflichtung" nachkommst...
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mich würde es interessieren, wie es bei euch, damit meine ich die Mitarbeiter in der freien Praxis, gehandhabt wird, wenn ihr mal krank seid und nicht arbeiten könnt: müsst ihr eure Patienten selber anrufen und absagen oder machen das die Kollegen bzw. Chefin oder Chef?
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Dina61 schrieb:
Hallo zusammen,
mich würde es interessieren, wie es bei euch, damit meine ich die Mitarbeiter in der freien Praxis, gehandhabt wird, wenn ihr mal krank seid und nicht arbeiten könnt: müsst ihr eure Patienten selber anrufen und absagen oder machen das die Kollegen bzw. Chefin oder Chef?
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C. DBO schrieb:
Im Allgemeinen sollte das der MA selbst tun, wenn es aber nicht möglich ist, jeweils der, der da ist, die Rezeptionskraft oder Cheffe. Es geht halt nicht anders weil wir sehr viel ausser Haus arbeiten und nicht jeden Tag zur passenden Zeit die Praxis besetzt ist. Hat aber bislang immer gut funktioniert und sich niemand beklagt.
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Tempelritter schrieb:
warum sollte das der AN selbst tun, d. h. er muss krankgeschrieben in die Praxis und die Pat. anrufen?
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Tempelritter schrieb:
Das macht die Rezeptionskraft oder wer sonst gerade Zeit hat, zur Not auch mal der Chef.
bei den Patienten anzurufen und abzusagen!
1. Um an die Patienten-Telefonnummern zu kommen, müsste er in die Praxis kommen... (er ist aber arbeitsunfähig
geschrieben)
2. Er ist krank!!! D.h. wenn er gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsaufgaben nachzukommen, gehört
das Telefonieren mit Patienten dazu. Was, wenn er kaum sprechen kann, wenn er mit Fieber im Bett dümpelt,
oder für 3 Stunden im Wartezimmer seines Hausarztes hockt....
3. Was soll er denn wohl am Telefon den Patienten sagen ???? Dass er krank ist? In welchen Zugzwang bringen ihn wohl
die Patienten....."Was haben Sie denn?" "Ist es denn so schlimm, daß meine Therapie ausfallen muss?"
"Wieso kann denn kein Kollege meine Therapie übernehmen?" mecker, mecker, mecker..
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(Rezeption oder er selbst). Wie kann man als PI überhaupt auf die Idee kommen, dass der kranke AN das machen soll? Das ist für mich unfassbar.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Chipchap hat es auf den Punkt gebracht. Erstens hat der kranke AN ja gar nicht die Telefonnummern der Patienten zu Hause (Datenschutz) und außerdem ist das ganz klar Sache des PI, dass und wie den Patienten abgesagt wird. Genauso ist das sein oder ihr Problem, wer das macht
(Rezeption oder er selbst). Wie kann man als PI überhaupt auf die Idee kommen, dass der kranke AN das machen soll? Das ist für mich unfassbar.
Gruß Britt
Bei Angestellten klar, da sagen die verbliebenen der Praxis ab. :sunglasses:
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lang schrieb:
Je nach Absprache die Frage ging soviel ich verstanden habe um "freier Mitarbeiter"!!!!
Bei Angestellten klar, da sagen die verbliebenen der Praxis ab. :sunglasses:
Je nach Absprache die Frage ging soviel ich verstanden habe um "freier Mitarbeiter"!!!!
Nein, es ging um "Mitarbeiter in der freien Praxis".
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Papa Alpaka schrieb:
lang schrieb am 28.5.15 13:33:
Je nach Absprache die Frage ging soviel ich verstanden habe um "freier Mitarbeiter"!!!!
Nein, es ging um "Mitarbeiter in der freien Praxis".
leider war ich krank und hatte keine Muse, im Forum zu lesen.
Und nein, nicht freier Mitarbeiter, sondern angestellt!
Grundsätzlich stimme ich euch zu, dass man als Arbeitnehmer das nicht selber machen sollte bzw. kann. Aber wenn man z.B. morgens allein in der Praxis ist und kein Kollege absagen kann, dann hab ich als kranker Mitarbeiter ja schon die Verpflichtung und muss meinen Patienten absagen. Anders gehts ja nicht, wenn man seine Klienten nicht verärgern möchte.
Nun denn, vielen Dank für die Antworten.
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Dina61 schrieb:
Hallo,
leider war ich krank und hatte keine Muse, im Forum zu lesen.
Und nein, nicht freier Mitarbeiter, sondern angestellt!
Grundsätzlich stimme ich euch zu, dass man als Arbeitnehmer das nicht selber machen sollte bzw. kann. Aber wenn man z.B. morgens allein in der Praxis ist und kein Kollege absagen kann, dann hab ich als kranker Mitarbeiter ja schon die Verpflichtung und muss meinen Patienten absagen. Anders gehts ja nicht, wenn man seine Klienten nicht verärgern möchte.
Nun denn, vielen Dank für die Antworten.
Und was hast du morgens in der Praxis verloren, wenn du krank bist?
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Roxx schrieb:
Weshalb stellst du dann hier die Frage, wenn du sie selbst beantwortest?
Und was hast du morgens in der Praxis verloren, wenn du krank bist?
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susanne54 schrieb:
Also ich wäre nicht morgens krank in die Praxis gefahren, um Patienten abzusagen. Die war ca 45 km weg.
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Selbstverständlich gehört es NICHT zu den Aufgaben des arbeitsunfähigen AN,
bei den Patienten anzurufen und abzusagen!
1. Um an die Patienten-Telefonnummern zu kommen, müsste er in die Praxis kommen... (er ist aber arbeitsunfähig
geschrieben)
2. Er ist krank!!! D.h. wenn er gesundheitlich nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsaufgaben nachzukommen, gehört
das Telefonieren mit Patienten dazu. Was, wenn er kaum sprechen kann, wenn er mit Fieber im Bett dümpelt,
oder für 3 Stunden im Wartezimmer seines Hausarztes hockt....
3. Was soll er denn wohl am Telefon den Patienten sagen ???? Dass er krank ist? In welchen Zugzwang bringen ihn wohl
die Patienten....."Was haben Sie denn?" "Ist es denn so schlimm, daß meine Therapie ausfallen muss?"
"Wieso kann denn kein Kollege meine Therapie übernehmen?" mecker, mecker, mecker..
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Mensch, bin ich froh, wenn die EU das mal mit den Forennamen regelt. So dass jeder unter seinem richtigen Namen schreiben muss.
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Genau. Wie wärs, wenn sich der Fragesteller Dina61 nochmal outet?
Mensch, bin ich froh, wenn die EU das mal mit den Forennamen regelt. So dass jeder unter seinem richtigen Namen schreiben muss.
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alobar schrieb:
sagte JR28....
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JochenKo schrieb:
Genau. Ich war auch schon unter meinem richtigen Namen hier. Dreimal darfst Du raten, warum ich das nicht mehr mache...
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JochenKo schrieb:
Ich glaube diese Frage ist recht überflüssig, wenn man eine eigene Praxis hat. Dann weiss man, wie wertschätzender Umgang mit Mitarbeitern geht.
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Du hast als kranker MA die Verpflichtung, Deinen AG telefonisch über Deine Arbeitsunfähigkeit
zu unterrichten. DER kann dann in die Praxis fahren und die Patienten anrufen...
Ist ja seine Praxis, oder ?????
Und ich verstehe auch Deine Fragestellung hier nicht, wenn Du offenbar so bereitwillig
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Ich wollte ja nur wissen, wie das in den Praxen so gehandhabt wird mit dem Absagen der Patiententermine, mehr nicht.
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Dina61 schrieb:
hallo, nicht so vorwurfsvoll!!!!!
Ich wollte ja nur wissen, wie das in den Praxen so gehandhabt wird mit dem Absagen der Patiententermine, mehr nicht.
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Pixburghgirl schrieb:
Hausbesuche mach ich meist selbst. Der Rest meist die Praxis
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"Aber wenn man z.B. morgens allein in der Praxis ist und kein Kollege absagen kann, dann hab ich als kranker Mitarbeiter ja schon die Verpflichtung und muss meinen Patienten absagen. Anders gehts ja nicht, wenn man seine Klienten nicht verärgern möchte."
NEIN, Du hast dazu trotzdem keine Verpflichtung!
Du hast als kranker MA die Verpflichtung, Deinen AG telefonisch über Deine Arbeitsunfähigkeit
zu unterrichten. DER kann dann in die Praxis fahren und die Patienten anrufen...
Ist ja seine Praxis, oder ?????
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