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Hamburg St. Georg

ASKLEPIOS Als einer der größten
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Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
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Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
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Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Trad...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Krank am Urlaubstag

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Neues Thema
Krank am Urlaubstag
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stefan33
19.11.2014 18:16
Ich leite eine Praxis und die Chefin,welche selten da ist, möchte vom ersten Krankheitstag an eine Krankmeldung. Nun hatte am Montag ein Mitarbeiter von mir Urlaub. Seine Schicht wäre von 0800 Uhr bis 1630 Uhr gegangen. Gegen 1800 Uhr Montag Abend wurde er ins Krankenhaus zur Überwachung eine Nacht eingewiesen. Er brachte mir heute die Krankmeldung und sagte der Urlaubstag sei ja auch Krankheitstag weil er Montag eingewiesen wurde. Das habe ich verneint mit Hinweis auf seine Schichtzeit und den Zeitpunkt seiner Einweisung. Liege ich da richtig?
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Ich leite eine Praxis und die Chefin,welche selten da ist, möchte vom ersten Krankheitstag an eine Krankmeldung. Nun hatte am Montag ein Mitarbeiter von mir Urlaub. Seine Schicht wäre von 0800 Uhr bis 1630 Uhr gegangen. Gegen 1800 Uhr Montag Abend wurde er ins Krankenhaus zur Überwachung eine Nacht eingewiesen. Er brachte mir heute die Krankmeldung und sagte der Urlaubstag sei ja auch Krankheitstag weil er Montag eingewiesen wurde. Das habe ich verneint mit Hinweis auf seine Schichtzeit und den Zeitpunkt seiner Einweisung. Liege ich da richtig?
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stefan33 schrieb:

Ich leite eine Praxis und die Chefin,welche selten da ist, möchte vom ersten Krankheitstag an eine Krankmeldung. Nun hatte am Montag ein Mitarbeiter von mir Urlaub. Seine Schicht wäre von 0800 Uhr bis 1630 Uhr gegangen. Gegen 1800 Uhr Montag Abend wurde er ins Krankenhaus zur Überwachung eine Nacht eingewiesen. Er brachte mir heute die Krankmeldung und sagte der Urlaubstag sei ja auch Krankheitstag weil er Montag eingewiesen wurde. Das habe ich verneint mit Hinweis auf seine Schichtzeit und den Zeitpunkt seiner Einweisung. Liege ich da richtig?

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britta109
19.11.2014 19:11
Rechtlich bin ich mir nicht sicher und lass mich gerne belehren. Aber da ein Tag nun mal 24 Stunden hat würde ich sagen, dass die AU gültig ist.
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• redbi
Rechtlich bin ich mir nicht sicher und lass mich gerne belehren. Aber da ein Tag nun mal 24 Stunden hat würde ich sagen, dass die AU gültig ist.
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Hilde Rusche - Dullendorf
19.11.2014 19:24
Ich hätte jetzt aber auch gesagt, dass die AU da nicht greift. Während der Arbeitszeit war er ja offenbar gesund, ohne Urlaub hätte er doch ganz normal gearbeitet -- die Kassen fragen doch auch immer nach der genauen Uhrzeit, wenn ein MA im Laufe der Tagesarbeitszeit krank wird. Aber rechtlich weiß ich es auch nicht genau.
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Ich hätte jetzt aber auch gesagt, dass die AU da nicht greift. Während der Arbeitszeit war er ja offenbar gesund, ohne Urlaub hätte er doch ganz normal gearbeitet -- die Kassen fragen doch auch immer nach der genauen Uhrzeit, wenn ein MA im Laufe der Tagesarbeitszeit krank wird. Aber rechtlich weiß ich es auch nicht genau.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:

Ich hätte jetzt aber auch gesagt, dass die AU da nicht greift. Während der Arbeitszeit war er ja offenbar gesund, ohne Urlaub hätte er doch ganz normal gearbeitet -- die Kassen fragen doch auch immer nach der genauen Uhrzeit, wenn ein MA im Laufe der Tagesarbeitszeit krank wird. Aber rechtlich weiß ich es auch nicht genau.

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Nora Weber
19.11.2014 20:26
Echt eine interessante Konstellation! :clap:
Obwohl ich nun eine ganze Zeit im Web nach einer Lösung des Dilemmas gesucht habe, ist mir keine Lösung begegnet.
Die Frage schein ja zu sein, wie lange ein Urlaubstag ist: ist er wirklich immer 24 Stunden lang (Version britta109) oder ist er am Ende der üblichen Arbeitszeit vorbei (Version Hilde Rusche-Dullendorf) - oder gibt es sogar noch eine dritte Version?

Keine Ahnung, ob es dabei konkrete Regelungen gibt. Eine dritte mögliche Version findet sich für mich im §5 des Bundesurlaubsgesetzes, dort in Absatz 2:

Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.


Ob hier nun die Umkehrung der eigentlichen Intention des Paragraphen, Ansprüche für mehr als halbe Urlaubstage zu einem ganzen aufzurunden, übertragbar ist, dass mehr als ein halber genommener Urlaubstag auch aufgerundet werden kann...? :unamused:

Vielleich findet sich ja ein Rechtsexperte für diesen zwar seltenen aber kniffligen Fall?!

Gruß
Nora
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Echt eine interessante Konstellation! :clap: Obwohl ich nun eine ganze Zeit im Web nach einer Lösung des Dilemmas gesucht habe, ist mir keine Lösung begegnet. Die Frage schein ja zu sein, wie lange ein Urlaubstag ist: ist er wirklich immer 24 Stunden lang (Version britta109) oder ist er am Ende der üblichen Arbeitszeit vorbei (Version Hilde Rusche-Dullendorf) - oder gibt es sogar noch eine dritte Version? Keine Ahnung, ob es dabei konkrete Regelungen gibt. Eine dritte mögliche Version findet sich für mich im §5 des Bundesurlaubsgesetzes, dort in Absatz 2: [zitat]Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.[/zitat] Ob hier nun die Umkehrung der eigentlichen Intention des Paragraphen, Ansprüche für mehr als halbe Urlaubstage zu einem ganzen aufzurunden, übertragbar ist, dass mehr als ein halber genommener Urlaubstag auch aufgerundet werden kann...? :unamused: Vielleich findet sich ja ein Rechtsexperte für diesen zwar seltenen aber kniffligen Fall?! Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Echt eine interessante Konstellation! :clap:
Obwohl ich nun eine ganze Zeit im Web nach einer Lösung des Dilemmas gesucht habe, ist mir keine Lösung begegnet.
Die Frage schein ja zu sein, wie lange ein Urlaubstag ist: ist er wirklich immer 24 Stunden lang (Version britta109) oder ist er am Ende der üblichen Arbeitszeit vorbei (Version Hilde Rusche-Dullendorf) - oder gibt es sogar noch eine dritte Version?

Keine Ahnung, ob es dabei konkrete Regelungen gibt. Eine dritte mögliche Version findet sich für mich im §5 des Bundesurlaubsgesetzes, dort in Absatz 2:

Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.


Ob hier nun die Umkehrung der eigentlichen Intention des Paragraphen, Ansprüche für mehr als halbe Urlaubstage zu einem ganzen aufzurunden, übertragbar ist, dass mehr als ein halber genommener Urlaubstag auch aufgerundet werden kann...? :unamused:

Vielleich findet sich ja ein Rechtsexperte für diesen zwar seltenen aber kniffligen Fall?!

Gruß
Nora

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redvine
19.11.2014 20:55
Normalerweise stehen auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (für den Arbeitgeber) weder Diagnose noch Uhrzeit der Feststellung, sondern lediglich „arbeitsunfähig seit“. Den Rest geht den Arbeitgeber nichts an.

Würde ich als AN so nicht durchziehen, klingt ungeschickt. Aber warum darüber streiten?

Gruß redvine
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Normalerweise stehen auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (für den Arbeitgeber) weder Diagnose noch Uhrzeit der Feststellung, sondern lediglich „arbeitsunfähig seit“. Den Rest geht den Arbeitgeber nichts an. Würde ich als AN so nicht durchziehen, klingt ungeschickt. Aber warum darüber streiten? Gruß redvine
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redvine schrieb:

Normalerweise stehen auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (für den Arbeitgeber) weder Diagnose noch Uhrzeit der Feststellung, sondern lediglich „arbeitsunfähig seit“. Den Rest geht den Arbeitgeber nichts an.

Würde ich als AN so nicht durchziehen, klingt ungeschickt. Aber warum darüber streiten?

Gruß redvine

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eska
20.11.2014 18:58
Ich sehe es eig. wie Hilde. Wäre er nicht im Urlaub gewesen, hätte er bis zum regulären Feierabend gearbeitet und sich eben gegen 18.00 Uhr (wahrscheinlich erstmal mündlich) krank gemeldet. Da wäre die Frage ja nicht aufgetaucht.

Aber andererseits - hätte er keinen Urlaub gehabt, hätte er sich ggf. auch sehr viel früher krank gemeldet, denn es kommt doch niemand am Abend ins KH, wenn er sich den ganzen Tag fit fühlt. Es sei denn, es ist ein Unfall.

Aber ob die HÄTTES gelten? Im Grunde das Datum der AU - ohne zeitliche Aspekte.

Gruß S.
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Ich sehe es eig. wie Hilde. Wäre er nicht im Urlaub gewesen, hätte er bis zum regulären Feierabend gearbeitet und sich eben gegen 18.00 Uhr (wahrscheinlich erstmal mündlich) krank gemeldet. Da wäre die Frage ja nicht aufgetaucht. Aber andererseits - hätte er keinen Urlaub gehabt, hätte er sich ggf. auch sehr viel früher krank gemeldet, denn es kommt doch niemand am Abend ins KH, wenn er sich den ganzen Tag fit fühlt. Es sei denn, es ist ein Unfall. Aber ob die HÄTTES gelten? Im Grunde das Datum der AU - ohne zeitliche Aspekte. Gruß S.
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eska schrieb:

Ich sehe es eig. wie Hilde. Wäre er nicht im Urlaub gewesen, hätte er bis zum regulären Feierabend gearbeitet und sich eben gegen 18.00 Uhr (wahrscheinlich erstmal mündlich) krank gemeldet. Da wäre die Frage ja nicht aufgetaucht.

Aber andererseits - hätte er keinen Urlaub gehabt, hätte er sich ggf. auch sehr viel früher krank gemeldet, denn es kommt doch niemand am Abend ins KH, wenn er sich den ganzen Tag fit fühlt. Es sei denn, es ist ein Unfall.

Aber ob die HÄTTES gelten? Im Grunde das Datum der AU - ohne zeitliche Aspekte.

Gruß S.

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britta109 schrieb:

Rechtlich bin ich mir nicht sicher und lass mich gerne belehren. Aber da ein Tag nun mal 24 Stunden hat würde ich sagen, dass die AU gültig ist.

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Meggi89
19.11.2014 20:51
Was war denn der Grund der Krankenhauseinweisung? Wahrscheinlich ging es ihm doch wohl auch tagsüber schon schlecht. Er wäre also wahrscheinlich gar nicht zum Dienst erschienen, also ganzer Tag krankgeschrieben.
So ist zumindest meine Meinung, ohne Rechtsverbindlichkeit natürlich.
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• redbi
Was war denn der Grund der Krankenhauseinweisung? Wahrscheinlich ging es ihm doch wohl auch tagsüber schon schlecht. Er wäre also wahrscheinlich gar nicht zum Dienst erschienen, also ganzer Tag krankgeschrieben. So ist zumindest meine Meinung, ohne Rechtsverbindlichkeit natürlich.
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britta109
19.11.2014 21:35
So war auch mein erster Gedanke, Meggi89. Wenn ich aber um 17:00 Uhr vom Pferd abschwirre und mich das Krankenhaus zur Beobachtung einer Gehirnerschütterung behält?
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So war auch mein erster Gedanke, Meggi89. Wenn ich aber um 17:00 Uhr vom Pferd abschwirre und mich das Krankenhaus zur Beobachtung einer Gehirnerschütterung behält?
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britta109 schrieb:

So war auch mein erster Gedanke, Meggi89. Wenn ich aber um 17:00 Uhr vom Pferd abschwirre und mich das Krankenhaus zur Beobachtung einer Gehirnerschütterung behält?

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stefan33
19.11.2014 22:37
Er war den Tag über in einer Großstadt in Deutschland unterwegs und hatte dort einen Termin. Kein Arzttermin oder so und war 4h mit der Bahn unterwegs..
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Er war den Tag über in einer Großstadt in Deutschland unterwegs und hatte dort einen Termin. Kein Arzttermin oder so und war 4h mit der Bahn unterwegs..
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stefan33 schrieb:

Er war den Tag über in einer Großstadt in Deutschland unterwegs und hatte dort einen Termin. Kein Arzttermin oder so und war 4h mit der Bahn unterwegs..

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Wonderwoman
20.11.2014 09:47
Hast Du überhaupt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Für mich hört das bisher danach an, dass es bisher nur ein Telefonat gab.
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Hast Du überhaupt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Für mich hört das bisher danach an, dass es bisher nur ein Telefonat gab.
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Wonderwoman schrieb:

Hast Du überhaupt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Für mich hört das bisher danach an, dass es bisher nur ein Telefonat gab.

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Meggi89 schrieb:

Was war denn der Grund der Krankenhauseinweisung? Wahrscheinlich ging es ihm doch wohl auch tagsüber schon schlecht. Er wäre also wahrscheinlich gar nicht zum Dienst erschienen, also ganzer Tag krankgeschrieben.
So ist zumindest meine Meinung, ohne Rechtsverbindlichkeit natürlich.

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Wonderwoman
19.11.2014 21:59
Nein, Du liegst aus meiner Sicht nicht richtig.
Eine Krankschreibung basiert immer auf Tagen und deshalb sind die dort genannten Tage an Urlaub gutzuschreiben. Der Arzt schreibt ja nicht umsonst "arbeitsunfähig".
Wären wir in USA, dann könnte der Arzt auch stundenweise krank schreiben... in D gibt es sowas aber nicht.
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Nein, Du liegst aus meiner Sicht nicht richtig. Eine Krankschreibung basiert immer auf Tagen und deshalb sind die dort genannten Tage an Urlaub gutzuschreiben. Der Arzt schreibt ja nicht umsonst "arbeitsunfähig". Wären wir in USA, dann könnte der Arzt auch stundenweise krank schreiben... in D gibt es sowas aber nicht.
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Wonderwoman schrieb:

Nein, Du liegst aus meiner Sicht nicht richtig.
Eine Krankschreibung basiert immer auf Tagen und deshalb sind die dort genannten Tage an Urlaub gutzuschreiben. Der Arzt schreibt ja nicht umsonst "arbeitsunfähig".
Wären wir in USA, dann könnte der Arzt auch stundenweise krank schreiben... in D gibt es sowas aber nicht.

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weiß56
19.11.2014 22:19
Wenn im Arbeitsvertrag steht Krankmeldung vom ersten Arbeitstag und der Kollege hätte sich gleich morgens krank gemeldet wäre der Urlaubstag nachzugeben.Da der Kollege aber erst nach seiner eigentlichen Arbeitszeit erkrankte würde ich verneinen.Wann ist die Krankmeldung eigentlich ausgestellt? Denn vom KH bekommst du ja nur eine Aufenthaltsbescheinigung mit Aufnahmeuhrzeit.
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Wenn im Arbeitsvertrag steht Krankmeldung vom ersten Arbeitstag und der Kollege hätte sich gleich morgens krank gemeldet wäre der Urlaubstag nachzugeben.Da der Kollege aber erst nach seiner eigentlichen Arbeitszeit erkrankte würde ich verneinen.Wann ist die Krankmeldung eigentlich ausgestellt? Denn vom KH bekommst du ja nur eine Aufenthaltsbescheinigung mit Aufnahmeuhrzeit.
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weiß56 schrieb:

Wenn im Arbeitsvertrag steht Krankmeldung vom ersten Arbeitstag und der Kollege hätte sich gleich morgens krank gemeldet wäre der Urlaubstag nachzugeben.Da der Kollege aber erst nach seiner eigentlichen Arbeitszeit erkrankte würde ich verneinen.Wann ist die Krankmeldung eigentlich ausgestellt? Denn vom KH bekommst du ja nur eine Aufenthaltsbescheinigung mit Aufnahmeuhrzeit.

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Shakespeare
20.11.2014 10:29
Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber hier solche Einzelfälle geregelt hat. In solchen Fällen entscheidet immer die Rechtsprechung, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber da nicht einigen können und ihr Heil vor Gericht suchen.
Das Gericht prüft hier immer den Einzelfall und entscheidet dann diesen konkret. Dabei spielt es sicherlich eine Rolle, wann der Arbeitnehmer erkrankt ist. Ist er im Laufe des Urlaubstages erkrankt und erhält dann von Arzt oder Klinik eine entspr. Krankmeldung/Bescheinigung, so gilt der Tag als Krankheitstag, der Urlaub kann nachgeholt werden. Erkrankt der Mitarbeiter tatsächlich erst in den Abendstunden ist es m.E. wie bei einer normalen Krankmeldung auch, dass dann die bis dahin gearbeitete Zeit nicht als Überstunden bzw. hier im Urlaub, als Arbeitstag angerechnet werden. Gruß S.
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• Nora Weber
Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber hier solche Einzelfälle geregelt hat. In solchen Fällen entscheidet immer die Rechtsprechung, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber da nicht einigen können und ihr Heil vor Gericht suchen. Das Gericht prüft hier immer den Einzelfall und entscheidet dann diesen konkret. Dabei spielt es sicherlich eine Rolle, wann der Arbeitnehmer erkrankt ist. Ist er im Laufe des Urlaubstages erkrankt und erhält dann von Arzt oder Klinik eine entspr. Krankmeldung/Bescheinigung, so gilt der Tag als Krankheitstag, der Urlaub kann nachgeholt werden. Erkrankt der Mitarbeiter tatsächlich erst in den Abendstunden ist es m.E. wie bei einer normalen Krankmeldung auch, dass dann die bis dahin gearbeitete Zeit nicht als Überstunden bzw. hier im Urlaub, als Arbeitstag angerechnet werden. Gruß S.
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Ringgeist
20.11.2014 18:13
Dieser Tag zählt als Krankheitstag, sofern eine entsprechende AU vom diagnostizierenden Arzt ausgehändigt wurde und diese spätestens am 3. Tag des Krankheitsbeginns dem AG vorliegt.
Dabei ist es absolut unerheblich, ob der MA tagsüber in der U-Bahn, S-Bahn oder aufm Pferd reitend gesehen wurde.
Krank ist krank.
Woher weiss der Capo stefan 33 die ganzen Vorgänge seines MAs an diesem Tag?
Edward Snowden hat bei der NSA doch schon gekündigt.
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Dieser Tag zählt als Krankheitstag, sofern eine entsprechende AU vom diagnostizierenden Arzt ausgehändigt wurde und diese spätestens am 3. Tag des Krankheitsbeginns dem AG vorliegt. Dabei ist es absolut unerheblich, ob der MA tagsüber in der U-Bahn, S-Bahn oder aufm Pferd reitend gesehen wurde. Krank ist krank. Woher weiss der Capo stefan 33 die ganzen Vorgänge seines MAs an diesem Tag? Edward Snowden hat bei der NSA doch schon gekündigt.
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Ringgeist schrieb:

Dieser Tag zählt als Krankheitstag, sofern eine entsprechende AU vom diagnostizierenden Arzt ausgehändigt wurde und diese spätestens am 3. Tag des Krankheitsbeginns dem AG vorliegt.
Dabei ist es absolut unerheblich, ob der MA tagsüber in der U-Bahn, S-Bahn oder aufm Pferd reitend gesehen wurde.
Krank ist krank.
Woher weiss der Capo stefan 33 die ganzen Vorgänge seines MAs an diesem Tag?
Edward Snowden hat bei der NSA doch schon gekündigt.

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Shakespeare schrieb:

Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber hier solche Einzelfälle geregelt hat. In solchen Fällen entscheidet immer die Rechtsprechung, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber da nicht einigen können und ihr Heil vor Gericht suchen.
Das Gericht prüft hier immer den Einzelfall und entscheidet dann diesen konkret. Dabei spielt es sicherlich eine Rolle, wann der Arbeitnehmer erkrankt ist. Ist er im Laufe des Urlaubstages erkrankt und erhält dann von Arzt oder Klinik eine entspr. Krankmeldung/Bescheinigung, so gilt der Tag als Krankheitstag, der Urlaub kann nachgeholt werden. Erkrankt der Mitarbeiter tatsächlich erst in den Abendstunden ist es m.E. wie bei einer normalen Krankmeldung auch, dass dann die bis dahin gearbeitete Zeit nicht als Überstunden bzw. hier im Urlaub, als Arbeitstag angerechnet werden. Gruß S.

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silvia43
22.11.2014 09:50
Ausserdem ist das eine Sache , die die Chefin regeln muss und nicht der leitende Angestellte!
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Ausserdem ist das eine Sache , die die Chefin regeln muss und nicht der leitende Angestellte!
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rudibam
22.11.2014 11:32
Außerdem kann man Mäusekot anspitzen und hochkant aufstellen.
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• pingu01
Außerdem kann man Mäusekot anspitzen und hochkant aufstellen.
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rudibam schrieb:

Außerdem kann man Mäusekot anspitzen und hochkant aufstellen.

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silvia43 schrieb:

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