Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Wer bezahlt eigentlich den Betriebsarzt, wenn der AN vom Facharzt Gyn. eine Überweisung für einen Betriebsarzt erhält aufgrund einer Schwangerschaft und AN dann dort vorstellig wird und ein Beschäftigungsverbot erhält. Muss dann der AG den Betriebsarzt bezahlen? Ein Betriebsarzt ist für die Praxis ansonsten nicht vorhanden...
Vg
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
Wer bezahlt eigentlich den Betriebsarzt, wenn der AN vom Facharzt Gyn. eine Überweisung für einen Betriebsarzt erhält aufgrund einer Schwangerschaft und AN dann dort vorstellig wird und ein Beschäftigungsverbot erhält. Muss dann der AG den Betriebsarzt bezahlen? Ein Betriebsarzt ist für die Praxis ansonsten nicht vorhanden...
Vg
Das macht der Gyn oder der AG.
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Das weiß ich auch. Der Gyn hat es nicht gemacht und empfohlen, dass AN ist zum Betriebsarzt gehen sollte. Ich hätte es auch geschrieben, da ich es schon mehrmals gemacht habe.... aber der Gyn hat dem AN den Arzt empfohlen. Daher meine Frage
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
Das weiß ich auch. Der Gyn hat es nicht gemacht und empfohlen, dass AN ist zum Betriebsarzt gehen sollte. Ich hätte es auch geschrieben, da ich es schon mehrmals gemacht habe.... aber der Gyn hat dem AN den Arzt empfohlen. Daher meine Frage
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RoFo schrieb:
Dann würde ich an deiner Stelle (bist du PI?) den BA fragen, was da so für Kosten auf dich zukommen könnten.
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schlumpi22 schrieb:
Die AN war bereits beim Betriebsarzt, ohne dass ich es wusste.... dann werde ich abwarten und auf die Rechnung warten.
Sie kann also nur zu einem niedergelassenen FA für Arbeitsmedizin gegangen sein. Kosten fraglich, je nachdem entweder läßt er es über die KK laufen, stellt Dir eine Privatrechnung oder meldet Dich der BG, weil Du Deine AG Pflichten verletzt hast (was teuer werden kann).
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Eine Frage: wie kann eine MA zum Betriebsarzt gehen, wenn Du keinen bestellt hast? Soviel ich weiss, ist ein Betriebsarzt ein vom AG für den eigenen Betrieb bestellter Facharzt für Arbeitsmedizin. Vom AG beauftragt und bezahlt.
Sie kann also nur zu einem niedergelassenen FA für Arbeitsmedizin gegangen sein. Kosten fraglich, je nachdem entweder läßt er es über die KK laufen, stellt Dir eine Privatrechnung oder meldet Dich der BG, weil Du Deine AG Pflichten verletzt hast (was teuer werden kann).
Viele Grüße
Monika
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schlumpi22 schrieb:
Welche Pflichten habe ich denn verletzt? Ich hatte erst die BG zur Kontrolle, da gab es keine Beanstandungen.... und das Verbot hätte ich auch ausgeschrieben, war der Arzt aber schneller
Betriebsarzt – Wikipedia
Lexikon: Betriebsarzt | arbeitssicherheit
Wir werden immer stärker mit Kosten belastet. Brüssel meint wohl, dass der gesunde Menschenverstand nicht mehr existiert und nur sie mit ihren ganzen Verordnungen das Leben in geregelte Bahnen lenken können (s. Datenschutzverordnung u.ä.). Ironiemodus aus.
Nur leider müssen wir diese Gesetze befolgen, sonst kann es evtl. teuer werden.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo Schlumpi,
Betriebsarzt – Wikipedia
Lexikon: Betriebsarzt | arbeitssicherheit
Wir werden immer stärker mit Kosten belastet. Brüssel meint wohl, dass der gesunde Menschenverstand nicht mehr existiert und nur sie mit ihren ganzen Verordnungen das Leben in geregelte Bahnen lenken können (s. Datenschutzverordnung u.ä.). Ironiemodus aus.
Nur leider müssen wir diese Gesetze befolgen, sonst kann es evtl. teuer werden.
Viele Grüße
Monika
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RoFo schrieb:
Für ein Beschäftigungsverbot braucht man kein Betriebsarzt.
Das macht der Gyn oder der AG.
Nun sagst Du, dass Du keinen hast, also bleibt Dir nur eine Möglichkeit: "Kauf " Dir einen ein, meist wird Dir bei Deiner Betriebssicherheit ein Paket mit der Leistung Betriebsarzt angeboten.
Du kannst auch unabhängug vom Arzt ein Beschäftigungsverbot verhängen und den Abschied versüßen, indem Du mit dem letzten Gehalt den Urlaub auszahlst und Deine Mitarbeiterin dadurch mehr Geld im Beschäftigungsverbot (Durchschnitt der letzten drei Monate) und mehr Geld in der Erziehungszeit erhält.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Du bist eigentlich verpflichtet, einen Betriebsarzt benennen zu können, egal, ob es sich um eine Schwangerschaft handelt oder um sonst ein Problem mit dem Betrieb (Stühle, Arbeitsergonomie.....). Der würde dann auch ohne weitere Kosten ( man "kauft" ihn sich für x Stunden im Jahr ein) das Beschäftigungsverbot aussprechen.
Nun sagst Du, dass Du keinen hast, also bleibt Dir nur eine Möglichkeit: "Kauf " Dir einen ein, meist wird Dir bei Deiner Betriebssicherheit ein Paket mit der Leistung Betriebsarzt angeboten.
Du kannst auch unabhängug vom Arzt ein Beschäftigungsverbot verhängen und den Abschied versüßen, indem Du mit dem letzten Gehalt den Urlaub auszahlst und Deine Mitarbeiterin dadurch mehr Geld im Beschäftigungsverbot (Durchschnitt der letzten drei Monate) und mehr Geld in der Erziehungszeit erhält.
Viele Grüße
Monika
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