Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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oder Teilzeitbeschäftigung.
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bräuchte mal euren Rat.
In einem großen Unternehmen/Klinik o.ä. - richtet man sein Kündigungsschreiben da an den Inhaber selbst oder den Personaler?
Gesetzliche Frist ist 4 Wo zum Monatsende oder 15. eines Monats - richtig?
Wär dankbar für Ratschläge.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
bräuchte mal euren Rat.
In einem großen Unternehmen/Klinik o.ä. - richtet man sein Kündigungsschreiben da an den Inhaber selbst oder den Personaler?
Gesetzliche Frist ist 4 Wo zum Monatsende oder 15. eines Monats - richtig?
Wär dankbar für Ratschläge.
Ich nehme an, dass du dich da an den Personaler wenden musst, denn er ist, wie der Name schon sagt, für das Personal zuständig.
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Biancchen schrieb:
Die von dir genannte Kündigungsfrist ist korrekt. Es sei den, es wurde tarifvertraglich etwas anderes vereinbart (§ 622 Abs. 1 und 3 BGB).
Ich nehme an, dass du dich da an den Personaler wenden musst, denn er ist, wie der Name schon sagt, für das Personal zuständig.
Es müssen nicht unbedingt die gesetzlichen Fristen vereinbart sein.
Die Kündigung ist adressiert an den AG, wird in Häusern mit Personal-
abteilung aber dort abgegeben.
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Illdisposed schrieb:
und wenn da nix drin steht, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist
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chipchap schrieb:
Deine Kündigungsfristen stehen in deinem Arbeitsvertrag!
Es müssen nicht unbedingt die gesetzlichen Fristen vereinbart sein.
Die Kündigung ist adressiert an den AG, wird in Häusern mit Personal-
abteilung aber dort abgegeben.
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