O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
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Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
ich bräuchte mal "rechtliche" Hilfe.
Um alles zu verstehen, muss ich wohl etwas ausholen.
Ich arbeite seit Mai 2011 in einer KG-Praxis als 450€-Aushilfe. Ich arbeite gewöhnlich dienstags und donnerstags von 9-13 Uhr
Am 22.1 war ich aufgrund einer leichten Sehenscheidenentzündung krank. Da sich das schon am Dienstag andeutete,bin ich schon am Mittwoch zum Arzt, habe einen Krankenschein bekommen, denn ich unglücklicherweise/dummerweise zu spät abgegeben hab. Ich hab daraufhin eine Abmahnung bekommen- die natürlich völlig gerechtfertigt ist.
Die darauffolgende Woche verlief eigentlich völlig normal (aus meiner Sicht). Am Mittwoch Morgen (4.2) um 8 Uhr dann der ANruf mit der Anfrage, ob ich ab 10 Uhr einspringen könne. Da es ja eigentlich mein freier Tag ist, hatte ich an diesem Tag Termine. Demnach habe ich höflich gesagt, dass ich leider nicht kann. 20 Minuten rief die Praxis wieder an, und nötigte mich, dass ich kommen muss, da es ein Notfall wäre- und alles andere ware Arbeitsverweigerung. Ich konnte aber wirklich nicht. 3 Stunden später die telefonische Kündigung mit gleichzeitiger Auffoderung, dass ich nicht mehr in der Praxis auftauchen muss.
Da sowas telefonisch natürlich nicht rechtlich ist, bin ich am Donnerstag dort gewesen,um ggf die schriftlich Kündigung entegegenzunehmen. Da die Kündigung allerdings ein falsches Datum (zum 28.2) aufwies, verweigerte ich die Annahme.
Die richtige Kündigung kam der per Post.
Jetzt ist es ja so, dass ich bis zur Wirksamkeit der Kündigung ja arbeiten muss, meine AGs mich aber eigentlich nicht mehr in der Praxis sehen möchten. Ich bat also um eine schriftliche Freistellung- die werden sie mir aber nicht ausstellen- ich solle mir doch bitte einen gelben Schein holen. Aber eigentlich möchte ich das nicht, denn ich bin ja nicht krank.
Das habe ich auch so mitgeteilt- und nun soll ich am Dienstag wiederkommen , den IRGENDEINE Arbeit werden sie schon für mich finden.
Und meine Frage- was ist denn eine zumutbare Arbeit? Muss ich z.B putzen? Muss ich Bürokram (wovon ich ausgeh, dass ich da eh nicht ran darf) machen? Muss ich nach Behandlung, den Behandlungsraum sauber machen bzw aufräumen?
In meiner Vertrag steht dazu folgendes drin:
Zitat:
Der AN hat seinen Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall,in den Bereichen, in denen er eingesetzt wird, zu erbringen. Der AN kann seinen Arbeitsleistung nur nach Einteilung durch den AG erbringen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
ich bräuchte mal "rechtliche" Hilfe.
Um alles zu verstehen, muss ich wohl etwas ausholen.
Ich arbeite seit Mai 2011 in einer KG-Praxis als 450€-Aushilfe. Ich arbeite gewöhnlich dienstags und donnerstags von 9-13 Uhr
Am 22.1 war ich aufgrund einer leichten Sehenscheidenentzündung krank. Da sich das schon am Dienstag andeutete,bin ich schon am Mittwoch zum Arzt, habe einen Krankenschein bekommen, denn ich unglücklicherweise/dummerweise zu spät abgegeben hab. Ich hab daraufhin eine Abmahnung bekommen- die natürlich völlig gerechtfertigt ist.
Die darauffolgende Woche verlief eigentlich völlig normal (aus meiner Sicht). Am Mittwoch Morgen (4.2) um 8 Uhr dann der ANruf mit der Anfrage, ob ich ab 10 Uhr einspringen könne. Da es ja eigentlich mein freier Tag ist, hatte ich an diesem Tag Termine. Demnach habe ich höflich gesagt, dass ich leider nicht kann. 20 Minuten rief die Praxis wieder an, und nötigte mich, dass ich kommen muss, da es ein Notfall wäre- und alles andere ware Arbeitsverweigerung. Ich konnte aber wirklich nicht. 3 Stunden später die telefonische Kündigung mit gleichzeitiger Auffoderung, dass ich nicht mehr in der Praxis auftauchen muss.
Da sowas telefonisch natürlich nicht rechtlich ist, bin ich am Donnerstag dort gewesen,um ggf die schriftlich Kündigung entegegenzunehmen. Da die Kündigung allerdings ein falsches Datum (zum 28.2) aufwies, verweigerte ich die Annahme.
Die richtige Kündigung kam der per Post.
Jetzt ist es ja so, dass ich bis zur Wirksamkeit der Kündigung ja arbeiten muss, meine AGs mich aber eigentlich nicht mehr in der Praxis sehen möchten. Ich bat also um eine schriftliche Freistellung- die werden sie mir aber nicht ausstellen- ich solle mir doch bitte einen gelben Schein holen. Aber eigentlich möchte ich das nicht, denn ich bin ja nicht krank.
Das habe ich auch so mitgeteilt- und nun soll ich am Dienstag wiederkommen , den IRGENDEINE Arbeit werden sie schon für mich finden.
Und meine Frage- was ist denn eine zumutbare Arbeit? Muss ich z.B putzen? Muss ich Bürokram (wovon ich ausgeh, dass ich da eh nicht ran darf) machen? Muss ich nach Behandlung, den Behandlungsraum sauber machen bzw aufräumen?
In meiner Vertrag steht dazu folgendes drin:
Zitat:
Der AN hat seinen Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall,in den Bereichen, in denen er eingesetzt wird, zu erbringen. Der AN kann seinen Arbeitsleistung nur nach Einteilung durch den AG erbringen.
Vor vielen Jahren wurde ich auch mal nach Krankheit gekündigt. Der AG suchte einen Grund mich zu entlassen. aus verschiedenen Gründen riet mein Anwalt damals, zur Arbeit zu gehen. Er prophezeite mir, dass ich eine langweilige Aufgabe bekäme und noch am selben Tag nach Hause entlassen würde.
So war es auch. Der AG machte große Augen über mein Erscheinen. Ich durfte Altkarteien sortieren. Eine Stunde später kam die Kollegin und schickte mich heim. Natürlich bestand ich darauf, dass der Chef es selbst aussprach.
Was ich sagen möchte: viele Sachen regeln sich von selbst. Steig nicht ein, wenn der AG Streit sucht.
Alles Gute!!
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britta109 schrieb:
Das Arbeitsverhältnis scheint es nicht mehr wert zu sein, sich dafür einzusetzen.
Vor vielen Jahren wurde ich auch mal nach Krankheit gekündigt. Der AG suchte einen Grund mich zu entlassen. aus verschiedenen Gründen riet mein Anwalt damals, zur Arbeit zu gehen. Er prophezeite mir, dass ich eine langweilige Aufgabe bekäme und noch am selben Tag nach Hause entlassen würde.
So war es auch. Der AG machte große Augen über mein Erscheinen. Ich durfte Altkarteien sortieren. Eine Stunde später kam die Kollegin und schickte mich heim. Natürlich bestand ich darauf, dass der Chef es selbst aussprach.
Was ich sagen möchte: viele Sachen regeln sich von selbst. Steig nicht ein, wenn der AG Streit sucht.
Alles Gute!!
Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann mußt Du einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen.
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In Jedem Fall hingehen, solange du keine Krankmeldung oder Freistellung hast. Du hast auch umgekehrt Anspruch auf Arbeit.
An sonsten die bezahlte! Freistellung schriftliche geben lassen.
Im Zweifelsfall zum Anwalt gehen und beraten lassen.!!
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TheStonie schrieb:
Das Direktionsrecht kann er ausüben, falls er dir aber ausschließlich "Putzarbeiten etc." aufdrückt, muss im Arbeitsvertrag der Passus stehen, dass der AN auch andere zumutbare Arbeiten ausführen darf. Ansonsten is es zu Abstrakt und er kann dich nur zu Üblichen ARbeiten von Therapeuten veranlassen.
In Jedem Fall hingehen, solange du keine Krankmeldung oder Freistellung hast. Du hast auch umgekehrt Anspruch auf Arbeit.
An sonsten die bezahlte! Freistellung schriftliche geben lassen.
Im Zweifelsfall zum Anwalt gehen und beraten lassen.!!
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Wonderwoman schrieb:
Ja mußt Du. Wenn die Arbeit nicht gerade menschenverachtend ist, dann gilt das Direktionsrecht und der Arbeitsvertrag schränkt das nach meiner Ansicht auch nicht ein.
Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann mußt Du einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen.
Dein Chef ist ein Arsch.
Sei froh das du von dort weg bist.
Gute Besserung
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Zu gerne würde ich dich mal dabei haben!
Ich schätze, einige Teilnehmer aus diesem Forum würden sich diesen Spaß nicht entgehen lassen.
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britta109 schrieb:
Bei uns im Ort putzen die Lehrer der Hauptschule zugunsten der Schüler-Klassenfahrt-Kasse 1x jährlich die Autos gegen Spenden.
Zu gerne würde ich dich mal dabei haben!
Ich schätze, einige Teilnehmer aus diesem Forum würden sich diesen Spaß nicht entgehen lassen.
Ich finde nur die Art wie man mit dieser An umgeht richtig scheisse. Und so etwas würde ich mir heute nicht mehr gefallen lassen .
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484 schrieb:
Du ich habe kein Problem zu putzen.
Ich finde nur die Art wie man mit dieser An umgeht richtig scheisse. Und so etwas würde ich mir heute nicht mehr gefallen lassen .
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Wonderwoman schrieb:
Musst Du auch nicht. Dann kürzt der AG einfach das Gehalt wegen Arbeitsverweigerung. So einfach geht das... ach ja... ich würde dir dann auch noch ne Abmahnung deswegen verpassen. Aber das nur, weil ich eine dieser miesen PIs bin, die nur Dein Schlechtes wollen. :smile:
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484 schrieb:
Er darf dich nicht putzen lassen.
Dein Chef ist ein Arsch.
Sei froh das du von dort weg bist.
Gute Besserung
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silvia43 schrieb:
Naja , ich würde auch wegen einer leichten Sehnenscheidenentzündung auch keine Krankmeldung holen!!!!! Hört sich aus AG sicht auch so an als wäre noch mehr vorgefallen und nun hat der Chef/Cheffin die Nase voll!!!
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