Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein Kollege ist sehr ungepflegt, fettige Haare , fleckige kaputte Shirts, alter Schweißgeruch .. Kollegen und die Chefin sprechen hinter seinem Rücken - Patienten möchten teilweise nicht zu ihm in Behandlung... im Privaten sprech ich Dinge an-hier in dieser Praxis habe ich schlechte Erfahrungen damit gemacht- da ich kleine Angestellte bin sollte ich mich an die Anweisungen/Verhaltensvorgabe der Läster-Chefin halten?!
Wirklich nix besseres zu tun als zu spammen?
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karl rehfuss schrieb:
Montagmorgen, AN ist mal wieder/schon wieder langweilig...dabei ist das Wetter doch so schön.
Wirklich nix besseres zu tun als zu spammen?
Fortbildungen in Richtung Kommunikation, Sozialverhalten, Mitarbeiterführung statt darüber, wie man Faszien quetscht oder Muskeln drückt...
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Soll was genau heißen? Das es in dieser Praxis Anweisungen/Verhaltensvorgaben zum ungepflegten Kollegen gibt? Quatsch.
Das AT mitlästert, weil es scheinbar ja alle machen, auch die ''Läster-Chefin''?
Schon eher. Muss dann aber hier nicht gepostet werden.
Für mich der typische AT-Müll, damit das Forum ja beschäftigt bleibt.
Läuft ja grad. Bin raus zu dem Thema.
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karl rehfuss schrieb:
Seh ich nicht so, wenn ich den letzten Satz von AT lese.
Soll was genau heißen? Das es in dieser Praxis Anweisungen/Verhaltensvorgaben zum ungepflegten Kollegen gibt? Quatsch.
Das AT mitlästert, weil es scheinbar ja alle machen, auch die ''Läster-Chefin''?
Schon eher. Muss dann aber hier nicht gepostet werden.
Für mich der typische AT-Müll, damit das Forum ja beschäftigt bleibt.
Läuft ja grad. Bin raus zu dem Thema.
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Shakespeare schrieb:
Ansprechen soweit es die Arbeit mit Patienten betrifft, muss es die Chefin. Bitte vor der Arbeit duschen, Deo benutzen, ein Arbeitsshirt wird gestellt. Problem gelöst. Es gibt wenige Probleme, die man so einfach lösen kann. Soweit es Dich selbst betrifft, kannst Du natürlich auch selbst kommunizieren, was Dich persönlich stört. Als Spam sehe ich die Frage weniger, eher als Defizit in sozialer Kompetenz und Kommumikation in dieser Praxis. Eine Frage die man sich gut selbst beantworten könnte, vielleicht. Andererseits aber auch ein Spiegelbild der Gesellschaft und des betrieblichen Alltags. Damit ist es wiederum irgendwie durchaus relevant und interessant... Manchmal wünscht man sich mehr verpflichtende
Fortbildungen in Richtung Kommunikation, Sozialverhalten, Mitarbeiterführung statt darüber, wie man Faszien quetscht oder Muskeln drückt...
[... D]a ich kleine Angestellte bin sollte ich mich an die Anweisungen/Verhaltensvorgabe der Läster-Chefin halten?!
...soweit sich die Anweisungen auf dem Boden geltenden Rechtes bewegen bist du Kraft deines Arbeitsvertrages gehalten, diesen Anweisungen Folge zu leisten. Du kannst ausdrücklichen Protest gegen diese einlegen, auch schriftlich, dieser entbindet dich aber nicht von deinen Treuepflichten; deine Beobachtungen zum Kollegen musst du ggf. deiner Chefin ausdrücklich (und zur Sicherheit schriftlich) mitteilen: Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien / 1.2.1 Nebenpflichten des Arbeitnehmers | Haufe Personal Office Plati
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.6.19 10:26:
[... D]a ich kleine Angestellte bin sollte ich mich an die Anweisungen/Verhaltensvorgabe der Läster-Chefin halten?!
...soweit sich die Anweisungen auf dem Boden geltenden Rechtes bewegen bist du Kraft deines Arbeitsvertrages gehalten, diesen Anweisungen Folge zu leisten. Du kannst ausdrücklichen Protest gegen diese einlegen, auch schriftlich, dieser entbindet dich aber nicht von deinen Treuepflichten; deine Beobachtungen zum Kollegen musst du ggf. deiner Chefin ausdrücklich (und zur Sicherheit schriftlich) mitteilen: Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien / 1.2.1 Nebenpflichten des Arbeitnehmers | Haufe Personal Office Plati
Das heißt, wenn ich mich vom Körpergeruch beeinträchtig fühle, wäge ich die Verhältnismäßigkeit ab.
Wenn ich also mit dem Kollegen regelmäßig zu tun habe und meine Nase begründet beleidigt ist, suche ich ein freundliches Gespräch unter 4 Augen. Von Kollege zu Kollege- dabei lasse ich aber tunlichst die Meinungen der anderen Kollegen und der Chefin außen vor!
Hat deine Chefin denn konkrete Anweisungen zu diesem Thema gegeben? Das erscheint mir doch arg merkwürdig oder liegt hier ein Mißverständnis vor?
Denn: eine Aufforderung zum Lästern und Abwertung einer Person muß ich nun wahrlich nicht befolgen.
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für mich persönlich ein weiterer Müllthreadbeweis
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karl rehfuss schrieb:
....und keine Reaktion mehr von AT....
für mich persönlich ein weiterer Müllthreadbeweis
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britta109 schrieb:
Wenn es mich betrifft, spreche in es an. Punkt.
Das heißt, wenn ich mich vom Körpergeruch beeinträchtig fühle, wäge ich die Verhältnismäßigkeit ab.
Wenn ich also mit dem Kollegen regelmäßig zu tun habe und meine Nase begründet beleidigt ist, suche ich ein freundliches Gespräch unter 4 Augen. Von Kollege zu Kollege- dabei lasse ich aber tunlichst die Meinungen der anderen Kollegen und der Chefin außen vor!
Hat deine Chefin denn konkrete Anweisungen zu diesem Thema gegeben? Das erscheint mir doch arg merkwürdig oder liegt hier ein Mißverständnis vor?
Denn: eine Aufforderung zum Lästern und Abwertung einer Person muß ich nun wahrlich nicht befolgen.
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