Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
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Wie ist das bei anderen mit KG 20 Min. Takt. Hier hat man das und das durchgehend bis zur Pause bzw. Feierabend. Wie macht Ihr das mit dem Dokumentieren? WC ? Berichte schreiben?
KGG sind hier mal 3 Patienten mal bis zu 7-8 gleichzeitig zu betreuen und das wenn diese auch in verschiedenen Räumen sind.
Wie soll das gehen frage ich mich?
Wenn ich Kollegen frage heißt das.....muss eben gehen.....
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mark760 schrieb:
Na klar geht das...bei 6.000€ brutto.
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Wonderwoman schrieb:
@mark760 OMG... wieder so ein dämliches Geschwätz... Langsam häufen sich diese Beiträge hier. Ich bin dafür, dass man auch mal einen Bullshit-Knopf hier bei physio.de bekommt. Und dann solche Teilnehmer bei Überschreiten einer Bullshit-Punkte-Grenze aus dem Forum entfernen.
Kann nach hinten losgehen😉
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kroetzi schrieb:
@Wonderwoman
Kann nach hinten losgehen😉
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Wonderwoman schrieb:
@kroetzi DAS riskiere ich zum Wohle aller, wenn solche Kommentatoren entfernt würden.
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M.Bo schrieb:
@Wonderwoman die Frage ist, wer übrig bliebe :)
Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten!!!!
Wegen....mark760.....ich habe mir angewöhnt Kommentare die ich nicht gut finde zu ignorieren. Es lohnt sich nicht Zeit, Gedanken und Gefühle (Z.B. : Wut, Ärger) für was zu investieren, was mir nichts bringt. Außerdem bekommen Sie nur dadurch das was Sie wollen....Aufmerksamkeit.
Schönen Sonntag!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten!!!!
Wegen....mark760.....ich habe mir angewöhnt Kommentare die ich nicht gut finde zu ignorieren. Es lohnt sich nicht Zeit, Gedanken und Gefühle (Z.B. : Wut, Ärger) für was zu investieren, was mir nichts bringt. Außerdem bekommen Sie nur dadurch das was Sie wollen....Aufmerksamkeit.
Schönen Sonntag!
Wenn's Empfangsmitarbeiter gibt, erledigen die z.b. die Desinfektion, und das Unterschreiben lassen.
Zur KGG: hinter der Positionsnummer steht der Text ... 2-3 Personen, und daran muss man sich halten.
Kenne aber auch eine Praxis da dauert die KGG nur 20 Minuten, das geht auch nicht.
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Ahn schrieb:
Z.B. KG : 20 Minuten inklusive Rüstzeit, d.h. Akte rausholen mit Rezept, Unterschrift des Patienten, Weg zum Raum, auf die Behandlungsbank legen, behandeln und Dokumentation, und Desinfektion.
Wenn's Empfangsmitarbeiter gibt, erledigen die z.b. die Desinfektion, und das Unterschreiben lassen.
Zur KGG: hinter der Positionsnummer steht der Text ... 2-3 Personen, und daran muss man sich halten.
Kenne aber auch eine Praxis da dauert die KGG nur 20 Minuten, das geht auch nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Wie ist das bei anderen mit KG 20 Min. Takt. Hier hat man das und das durchgehend bis zur Pause bzw. Feierabend. Wie macht Ihr das mit dem Dokumentieren? WC ? Berichte schreiben?
KGG sind hier mal 3 Patienten mal bis zu 7-8 gleichzeitig zu betreuen und das wenn diese auch in verschiedenen Räumen sind.
Wie soll das gehen frage ich mich?
Wenn ich Kollegen frage heißt das.....muss eben gehen.....
Rahmenvertrag, Anlage 1 Ziffer 8: "Verlaufsdokumentation: [...] Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. Sofern der behandelnde Vertragsarzt dies auf der Verordnung kenntlich gemacht hat, unterrichtet der Therapeut diesen [...] gegen Ende der Behandlungsserie über den Stand der Therapie."
Rahmenvertrag, Anlage 1 Ziffer 6: "Regelbehandlungszeit: Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. [...] Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung."
Also im Rahmen der Behandlung die erbrachte Leistung, die Reaktion und noch gegebenenfalls Besonderheiten aufschreiben - was zwar keiner optimalen Doku entspricht, aber den Vorgaben entsprechen würde. Auch beim Therapiebericht ist nur eine Minimalangabe als Pflicht gefordert.
WC:
Die Mindestbehandlungszeit ist bei den meisten Leistungen (im 20-Minuten-Raster) mit 15 Minuten angegeben. Ab und zu wird diese Behandlungszeit auch ausreichen und sollte für ein paar Minuten Toilettengang reichen.
KGG:
Geht so gar nicht, wie es scheinbar bei euch praktiziert wird! In der Leistungsbeschreibung für KGG im Anhang des Rahmenvertrags steht: "Anleitung und kontinuierliche Aufsicht zur Korrektur der Bewegungsabläufe" sowie "Behandlung von gleichzeitig maximal 3 Patienten". Hier sollte mal in einer ruhigen Stunde mit der verantwortlichen Leitung gesprochen werden - gerne vorab zur Stimmungsklärung mit den anderen KGG-Therapeuten.
Ansonsten stimmt das leider für unseren Beruf: es muss eben gehen. Das Gesundheitswesen unterliegt als oberste Doktrin dem Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 12 SGB V: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Wir sind eben nicht verantwortlich, dass - zumindest derzeit - noch keine bessere - geschweige denn optimale - Therapie aufgrund der uns beschränkten wirtschaftlichen Gegebenheiten möglich ist. Ziel kann deshalb nur sein, in diesem gegebenen Rahmen eine möglichst optimierte Leistung zu erbringen.
Gruß
Nora
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mark760 schrieb:
Es gibt aktuell keine Mindestbehandlungszeit. Die Kassen zahlen bei KG/MT für bis zu 25 Minuten Arbeitszeit. Wie du selbst erkannt hast ist die Dokumentation laut der Leistungsbeschreibung nicht Inhalt der Regelbehandlungszeit.
Anlage 1 zum Rahmenvertrag, Leistungsbeschreibung Physiotherapie Punkt 6: "Regelbehandlungszeit: Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung." Also ist die Mindestdauer der Regelbehandlungszeit z.B. bei KG oder MT jeweils 15 Minuten.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@mark760 Da sagt aber der aktuelle Rahmenvertrag etwas anderes:
Anlage 1 zum Rahmenvertrag, Leistungsbeschreibung Physiotherapie Punkt 6: "Regelbehandlungszeit: Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung." Also ist die Mindestdauer der Regelbehandlungszeit z.B. bei KG oder MT jeweils 15 Minuten.
Gruß
Nora
Bezogen auf die Dokumentation hast du auch hier richtig erkannt, dass sie Vertragsbestandteil ist. In der Definition zur Regelbehandlungszeit ist sie allerdings nicht aufgeführt. Auch das hätte sich mit der neuen Leistungsbeschreibung geändert. Dann wäre die Dokumentation Teil der (neuen) Regelleistungszeit.
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mark760 schrieb:
@Nora Weber Mit der neuen Leistungsbeschreibung hätte es eine beschriebene Mindestbehandlungszeit von 20 Minuten +/- 10% gegeben. Mit Mindestbehandlungszeit ist die tatsächliche Behandlung gemeint.
Bezogen auf die Dokumentation hast du auch hier richtig erkannt, dass sie Vertragsbestandteil ist. In der Definition zur Regelbehandlungszeit ist sie allerdings nicht aufgeführt. Auch das hätte sich mit der neuen Leistungsbeschreibung geändert. Dann wäre die Dokumentation Teil der (neuen) Regelleistungszeit.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Zumindest wäre der Mindestinhalt einer geforderten Doku (erbrachte Leistung, Reaktion des Patienten, nur ggf. Besonderheiten) in weniger als einer Minute erfasst. Wir nutzen beispielsweise Spracheingabe am Smartphone (Terminheld), da damit in kürzester Zeit eine ganze Menge Infos erfasst werden kann und eine hilfreichere Doku als der Mindestinhalt möglich wird.
Gruß
Nora
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silvia43 schrieb:
@mark760 Sorry, ich muss Dir widersprechen. Doku und Befund sind Bestandteil der Regelbehandlungszeit.!!!
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Nora Weber schrieb:
Dokumentieren / Berichte:
Rahmenvertrag, Anlage 1 Ziffer 8: "Verlaufsdokumentation: [...] Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. Sofern der behandelnde Vertragsarzt dies auf der Verordnung kenntlich gemacht hat, unterrichtet der Therapeut diesen [...] gegen Ende der Behandlungsserie über den Stand der Therapie."
Rahmenvertrag, Anlage 1 Ziffer 6: "Regelbehandlungszeit: Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. [...] Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung."
Also im Rahmen der Behandlung die erbrachte Leistung, die Reaktion und noch gegebenenfalls Besonderheiten aufschreiben - was zwar keiner optimalen Doku entspricht, aber den Vorgaben entsprechen würde. Auch beim Therapiebericht ist nur eine Minimalangabe als Pflicht gefordert.
WC:
Die Mindestbehandlungszeit ist bei den meisten Leistungen (im 20-Minuten-Raster) mit 15 Minuten angegeben. Ab und zu wird diese Behandlungszeit auch ausreichen und sollte für ein paar Minuten Toilettengang reichen.
KGG:
Geht so gar nicht, wie es scheinbar bei euch praktiziert wird! In der Leistungsbeschreibung für KGG im Anhang des Rahmenvertrags steht: "Anleitung und kontinuierliche Aufsicht zur Korrektur der Bewegungsabläufe" sowie "Behandlung von gleichzeitig maximal 3 Patienten". Hier sollte mal in einer ruhigen Stunde mit der verantwortlichen Leitung gesprochen werden - gerne vorab zur Stimmungsklärung mit den anderen KGG-Therapeuten.
Ansonsten stimmt das leider für unseren Beruf: es muss eben gehen. Das Gesundheitswesen unterliegt als oberste Doktrin dem Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 12 SGB V: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Wir sind eben nicht verantwortlich, dass - zumindest derzeit - noch keine bessere - geschweige denn optimale - Therapie aufgrund der uns beschränkten wirtschaftlichen Gegebenheiten möglich ist. Ziel kann deshalb nur sein, in diesem gegebenen Rahmen eine möglichst optimierte Leistung zu erbringen.
Gruß
Nora
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