Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
bei uns ist es so das wir für Urlaub ein Plan hängen haben wo jeder einträgt wann er Urlaub oder Fobi hat und solange nicht zwei Kollegen gleichzeitig weg sind läuft das auch ohne große Gespräche so durch.
jetzt ist folgendes Problem 2 Kollegen sind krank (6 Mitarbeiter insgesamt) und nächste woche will eine Kollegin Urlaub machen (hatte sie auch schon so eingetragen)
kann man als chef dann sagen sorry Urlaub wird verschoben weil die Kollegen krank sind und wir das sonst nicht aufgefangen kriegen ?
mir ist schon klar das das nicht schön ist die frage ist ob es rechtlich okay ist sie hat keine reise gebucht sondern wollte halt zeit mit Familie verbringen (Kinder 10+13)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Esra Luise schrieb:
Hallo
bei uns ist es so das wir für Urlaub ein Plan hängen haben wo jeder einträgt wann er Urlaub oder Fobi hat und solange nicht zwei Kollegen gleichzeitig weg sind läuft das auch ohne große Gespräche so durch.
jetzt ist folgendes Problem 2 Kollegen sind krank (6 Mitarbeiter insgesamt) und nächste woche will eine Kollegin Urlaub machen (hatte sie auch schon so eingetragen)
kann man als chef dann sagen sorry Urlaub wird verschoben weil die Kollegen krank sind und wir das sonst nicht aufgefangen kriegen ?
mir ist schon klar das das nicht schön ist die frage ist ob es rechtlich okay ist sie hat keine reise gebucht sondern wollte halt zeit mit Familie verbringen (Kinder 10+13)
Gefällt mir
Wenn Chef nicht redet und mal danke sagt gehen Mitarbeiter zur direkten konkurenz
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SF16 schrieb:
Schon mal nachgeforscht welche Pat auf Termine bestehen? Vielleicht kann der Urlaub gesplittet werden und die zwei Tage holt die in der zweiten Woche nach
Wenn Chef nicht redet und mal danke sagt gehen Mitarbeiter zur direkten konkurenz
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andreas216 schrieb:
Also ich würde den Urlaub nicht untersagen. Ist ja auch genehmigt. Egal ob man weg fährt oder nicht!
Warum fragst du sie nicht einfach, ob sie den Urlaub verschieben würde. Wenn sie eine Reise gebucht hat wird wird es sicher schwierig. Aber wenn sie nichts weiter vor hat, ist sie ja vielleicht bereit in die Praxis zu kommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Superbiene schrieb:
Ich kenne die rechtliche Situation leider nicht.
Warum fragst du sie nicht einfach, ob sie den Urlaub verschieben würde. Wenn sie eine Reise gebucht hat wird wird es sicher schwierig. Aber wenn sie nichts weiter vor hat, ist sie ja vielleicht bereit in die Praxis zu kommen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Esra Luise schrieb:
angesprochen habe ich schon das es sein kann wenn kollegen weiter krank sie ihren urlaub event nicht nehmen kann - ihr bereitschaft hielt sich deutlich in grenzen
urlaub kann aus betrieblichen gründen verwehrt werden.
wenn es aber (bei dir) einen unterschied macht, ob ich meinen urlaub wie geplant nehmen kann, weil ich irgendwas gebucht habe oder er gecancelt wird, weil nicht, würde ich in zukunft immer behaupten, gebucht zu haben..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
saloia schrieb:
urlaub kann aus betrieblichen gründen verwehrt werden.
wenn es aber (bei dir) einen unterschied macht, ob ich meinen urlaub wie geplant nehmen kann, weil ich irgendwas gebucht habe oder er gecancelt wird, weil nicht, würde ich in zukunft immer behaupten, gebucht zu haben..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Esra Luise schrieb:
also ich wüste nicht wo es hier leiharbeitsfirma für physiotherapie gibt ?? wo findet man so eine firma ? bin an der dänischen grenze könnte mir vorstellen das es sowas in HH gibt aber das sind auch 170 km
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Nein, Esra - habe ich auch schon gesucht. Heilmittelerbringer finden sich dort nicht ein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Mußt du aber belegen können :smile: :smile: :smile:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physiotherapeutin-Mann schrieb:
Aus betrieblichen Gründen kann der Urlaub grundsätzlich gestrichen werden. Sofern hierdurch Kosten entstehen, z.B. Stornogebühren für gebuchte Reisen, sind diese vom Arbeitgeber zu tragen.
das ist extrem kurzfristig! egal, ob reise gebucht, oder nicht...
und, sie hat schulkinder, nächste woche sind schulferien.
da ist nix zu verschieben.
Rechtlich ist das klar: der urlaub ist genehmigt worden und darauf
muß sich die AN verlassen können. ein streichen des urlaubs wäre nur
rechtlich akzeptabel, wenn durch die abwesenheit dieser kollegin der
betrieb in seiner existenz gefährdet wäre. und dem ist sicher nicht so, oder ?
für plötzliche engpässe gibt es heutzutage leiharbeitsfirmen: so würde
ein richter das sehen...
Gefällt mir
[bearbeitet am 19.03.13 07:44]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
gabriele639 schrieb:
Ich würde wahrscheinlich auch eher pro "MA" entscheiden, wenn der Urlaub vorher schriftlich genehmigt wurde. Allerdings ist es durchaus nachvollziehbar, dass beim plötzlichen "Wegfall" der Hälfte des Teams die Praxis bzw. das Patientenklientel sehr darunter leidet und deswegen die PI "in Panik" verfallen ist. Ansonsten tendiere ich auch eher dazu, die rechtliche Situation wie pt-Mann zu sehen.
[bearbeitet am 19.03.13 07:44]
Ich würde wenn es geht und ich mich in der Praxis sehr wohl fühle, problemlos verschieben, jedoch bedenke dass auch teilweise Gründe die du nicht kennen musst, zu einer Ablehnung führen können: das kann auch der Streit mit dem Partner sein, den die MA dann haben könnte, wenn stets die Arbeit Vorrang hat vor dem Privatleben, etc.
Sprich doch einfach mit deiner MA, dann bist du schlauer, fordern kannst du m.E. nichts, da nicht existenzbedrohend, s.o. (medico)
:wink:
[bearbeitet am 19.03.13 01:24]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
Die rechtliche Situation IST auch so wie medico sagt, du kannst einzig an die "Güte" der MA appellieren, und wenn sie mag (und kann!! -vielleicht hat sie auch der Oma Hilfe beim Umzug oder sonstwas versprochen!) hast du Glück und sie verschiebt den Urlaub.
Ich würde wenn es geht und ich mich in der Praxis sehr wohl fühle, problemlos verschieben, jedoch bedenke dass auch teilweise Gründe die du nicht kennen musst, zu einer Ablehnung führen können: das kann auch der Streit mit dem Partner sein, den die MA dann haben könnte, wenn stets die Arbeit Vorrang hat vor dem Privatleben, etc.
Sprich doch einfach mit deiner MA, dann bist du schlauer, fordern kannst du m.E. nichts, da nicht existenzbedrohend, s.o. (medico)
:wink:
[bearbeitet am 19.03.13 01:24]
Rechtlich verhält es sich so, dass 1/3 Deiner Belegschaft krank ist. Somit wäre eine Streichung bzw. Verschiebung des Urlaubs durchaus möglich, sogar eine Rückholung aus einem Urlaub. Aber wie die Vorredner bereits geschrieben haben bist Du dann für eventuelle Kosten, die dem AN entstehen, erstattungspflichtig - in diesem Falle ja anscheinend 0,00 EUR.
Allerdings solltest Du berücksichtigen, nachdem ja ein einigen (allen?) BL ab nächster Woche Osterferien sind, dass durchaus auch Kosten für die Betreuung der Kinder der MA entstehen könnten.
Ich würde sagen, sprich einfach mit ihr - jeder vernünftige Mensch, der nicht irgendetwas SEHR Wichtiges geplant hat, wird da einwilligen, zumal bereits 2 MA krank sind. Dann nimmt sie einfach Urlaub wenn einer der beiden oder beide wieder da sind.
Wenn es für den ordnungsgemässen Betriebsablauf erforderlich ist, dass die MA kommt, dann muss sie auch kommen. Eine "Gefährdung der Betriebsexistenz" muss hier nicht eintreten.
MikeS
[bearbeitet am 21.03.13 23:36]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeS schrieb:
Ich sehe das Problem an der ganzen Sache nicht, warum spricht Esra Luise einfach nicht über diese Problematik direkt mit der betreffenden MA ?
Rechtlich verhält es sich so, dass 1/3 Deiner Belegschaft krank ist. Somit wäre eine Streichung bzw. Verschiebung des Urlaubs durchaus möglich, sogar eine Rückholung aus einem Urlaub. Aber wie die Vorredner bereits geschrieben haben bist Du dann für eventuelle Kosten, die dem AN entstehen, erstattungspflichtig - in diesem Falle ja anscheinend 0,00 EUR.
Allerdings solltest Du berücksichtigen, nachdem ja ein einigen (allen?) BL ab nächster Woche Osterferien sind, dass durchaus auch Kosten für die Betreuung der Kinder der MA entstehen könnten.
Ich würde sagen, sprich einfach mit ihr - jeder vernünftige Mensch, der nicht irgendetwas SEHR Wichtiges geplant hat, wird da einwilligen, zumal bereits 2 MA krank sind. Dann nimmt sie einfach Urlaub wenn einer der beiden oder beide wieder da sind.
Wenn es für den ordnungsgemässen Betriebsablauf erforderlich ist, dass die MA kommt, dann muss sie auch kommen. Eine "Gefährdung der Betriebsexistenz" muss hier nicht eintreten.
MikeS
[bearbeitet am 21.03.13 23:36]
Lies Dir mal die dazu passenden Gerichtsurteile im internet durch!!
Es muß tatsächlich eine Gefährdung des Betriebes (z.Bsp. finanziell) vorliegen, um einen bereits genehmigten Urlaub zu widerrufen.
Eine Störung der Betriebsabläufe (hier: sehr viel Telefonieren, um Patiententermine zu verschieben oder Patienten abzusagen/zu vertrösten) reichen dafür nicht aus..
Der Inhaber sollte tatsächlich für Ersatz sorgen (kurzfristig übers AAmt oder Personalleasing) oder eben selbst mehr Hand anlegen als üblich. Die verbleibenden MAs können mit Überstunden in dieser 1 Woche auch noch einiges abpuffern.
Ich sehe hier - im Verlauf von 1 Woche - keine Gefährdung des Betriebes. Den Urlaub einfach verschieben ist auch nicht nur eine Frage der Kinderbetreuung, die in den Ferien zu Hause sind. Sondern v.a. daß die MA natürlich ihren Urlaub MIT den Kindern verbringen will. Es nutzt ihr absolut nicht, den Urlaub zu bekommen, wenn die Kinder wieder in der Schule sind!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
chipchap schrieb:
So einfach ist das nicht!
Lies Dir mal die dazu passenden Gerichtsurteile im internet durch!!
Es muß tatsächlich eine Gefährdung des Betriebes (z.Bsp. finanziell) vorliegen, um einen bereits genehmigten Urlaub zu widerrufen.
Eine Störung der Betriebsabläufe (hier: sehr viel Telefonieren, um Patiententermine zu verschieben oder Patienten abzusagen/zu vertrösten) reichen dafür nicht aus..
Der Inhaber sollte tatsächlich für Ersatz sorgen (kurzfristig übers AAmt oder Personalleasing) oder eben selbst mehr Hand anlegen als üblich. Die verbleibenden MAs können mit Überstunden in dieser 1 Woche auch noch einiges abpuffern.
Ich sehe hier - im Verlauf von 1 Woche - keine Gefährdung des Betriebes. Den Urlaub einfach verschieben ist auch nicht nur eine Frage der Kinderbetreuung, die in den Ferien zu Hause sind. Sondern v.a. daß die MA natürlich ihren Urlaub MIT den Kindern verbringen will. Es nutzt ihr absolut nicht, den Urlaub zu bekommen, wenn die Kinder wieder in der Schule sind!
Meine Rechnung wäre: Urlaub + Kindern = MA kommt anschließend wieder zur Arbeit.
Dagegen: Urlaub verschoben = Frust beim MA (evtl Stress in der Familie) + evtl sinkende Arbeitsmoral oder Kündigungsgedanken des MA.
Ich würde überbrücken. Bei Krankheit haben die Patienten ebenso Verständnis, wie bei Urlaub. So habe ich es zumindest bisher erlebt.
urmel
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
urmel schrieb:
Es geht hier um EINE Woche. Ich denke, für das Betribsklima wäre ein Überbrücken sinnvoller, anstatt den Urlaub zu streichen.
Meine Rechnung wäre: Urlaub + Kindern = MA kommt anschließend wieder zur Arbeit.
Dagegen: Urlaub verschoben = Frust beim MA (evtl Stress in der Familie) + evtl sinkende Arbeitsmoral oder Kündigungsgedanken des MA.
Ich würde überbrücken. Bei Krankheit haben die Patienten ebenso Verständnis, wie bei Urlaub. So habe ich es zumindest bisher erlebt.
urmel
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
..und zusätzlich ist nächste Woche ein Feiertag...und die Woche darauf noch einer... :hushed:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chipchap schrieb:
nächste woche ??
das ist extrem kurzfristig! egal, ob reise gebucht, oder nicht...
und, sie hat schulkinder, nächste woche sind schulferien.
da ist nix zu verschieben.
Rechtlich ist das klar: der urlaub ist genehmigt worden und darauf
muß sich die AN verlassen können. ein streichen des urlaubs wäre nur
rechtlich akzeptabel, wenn durch die abwesenheit dieser kollegin der
betrieb in seiner existenz gefährdet wäre. und dem ist sicher nicht so, oder ?
für plötzliche engpässe gibt es heutzutage leiharbeitsfirmen: so würde
ein richter das sehen...
Mein Profilbild bearbeiten