Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
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ich arbeite in einer kleinen Privatpraxis. Meist bin ich alleine, bzw. mit Fußplegerin und den Kunden die das Schwimmbad nutzen.
Es fallen nach den regulären Stunden (4-5 täglich) immer noch Org Kram an.
Da dies täglich mindestens 15 min. dauert, schreibe ich mir diese 15 min auch als Zeit auf.
Z.b. Hausbesuche benötigen aufgrund des Weges schon oft 10 min
Nun wurde mir vom Inhaber mitgeteilt, das dies zu meiner normalen Arbeitszeit dazugehört.
Ich fühle mich dabei ungerecht behandelt, da ich gewissenhaft und ordentlich arbeite, alles erledige.
Ich habe für organisatorische Dinge oft nur die Lücken wenn ein Pat. später kommt, aber das reicht nicht.
Muss das vertraglich festgelegt sein?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich arbeite in einer kleinen Privatpraxis. Meist bin ich alleine, bzw. mit Fußplegerin und den Kunden die das Schwimmbad nutzen.
Es fallen nach den regulären Stunden (4-5 täglich) immer noch Org Kram an.
Da dies täglich mindestens 15 min. dauert, schreibe ich mir diese 15 min auch als Zeit auf.
Z.b. Hausbesuche benötigen aufgrund des Weges schon oft 10 min
Nun wurde mir vom Inhaber mitgeteilt, das dies zu meiner normalen Arbeitszeit dazugehört.
Ich fühle mich dabei ungerecht behandelt, da ich gewissenhaft und ordentlich arbeite, alles erledige.
Ich habe für organisatorische Dinge oft nur die Lücken wenn ein Pat. später kommt, aber das reicht nicht.
Muss das vertraglich festgelegt sein?
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das sehe ich anderst- im Rahmenvertrag stehen 15-20Min pro KG,
also 5 Min. Zeitspanne hat man immer.
MfG
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Peter Hofmann schrieb:
Hi,
das sehe ich anderst- im Rahmenvertrag stehen 15-20Min pro KG,
also 5 Min. Zeitspanne hat man immer.
MfG
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du länger arbeiten musst, dann muss das auch ausgeglichen werden. Wenn das der AG nicht mitmachen will, dann musst Du auch keine Überstunden machen.
-> festgehalten ist das idealerweise in einer Stellenbeschreibung, nicht ganz so idealerweise im Arbeitsvertrag; spätestens und ungünstigsterweise aber in deiner Einarbeitung durch den Chef als mündliche Vereinbarung/Anweisung
Deine Arbeit muss so organisiert sein das sie innerhalb deiner Arbeitszeit zu bewältigen ist, d.h. wenn du 5 Stunden am Tag zur Arbeit einbestellt bist, ist das Pensum in diesen 5 Stunden zu bewältigen.
Bewältigst du dein Pensum nicht innerhalb der bestellten 5 Stunden und stimmt dein Chef den notwendigen Überminuten nicht zu - dann bleibt die Arbeit halt "bis morgen" liegen.
Bist du per Vertrag/Stellenbeschreibung gehalten die Organisation zu übernehmen - dann sollte das dennoch innerhalb deiner regulären Arbeitszeit von 5 Stunden geschehen.
Ist das nicht machbar, sollten Gründe dafür erkannt und entsprechend das Gespräch mit dem Chef gesucht werden: Welche Hilfestellung brauchst du, was machst du anders als vom CHef erwartet?
...und, bis dahin, halte dich daran, das die Organisation im laufenden Betrieb funktionieren muss: Lass halt mal einen Kunden zwei Minuten warten; erledige das eine oder andere "gewissenhafte und ordentliche" Extra nicht. 15 Minuten Arbeit im Laufe des Tages unterzubringen ist möglich, aber nicht von mir und nicht als Ferndiagnose.
Beachte bitte: Diese "täglich"(!) 15min extra machen, auf's Jahr gerechnet, einen Unterschied in der Kasse irgendwo zwischen €800 und €1500, abhängig von deinem Gehalt und deinen Fehltagen und unter Annahme einer 5-Tage-Woche. Glaub es oder nicht: In einer knapp kalkulierten Praxis ist das der Unterschied zwischen einer schwarzen 0 und einer Verlustrechnung; unter Umständen kommt der Chef zu dem Schluss ohne dich besser bedient zu sein.
[bearbeitet am 20.03.14 22:07]
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Papa Alpaka schrieb:
-> Hausbesuche: Gehören, inklusive Wegbewältigung nach Wunsch des Chefs, zur regulären Arbeitszeit (quasi eine Wegezeit zwischen Betriebsstätten; auch wenn es weit hergeholt wäre, die Wohnung des Patienten als Betriebsstätte zu bezeichnen ;))
-> festgehalten ist das idealerweise in einer Stellenbeschreibung, nicht ganz so idealerweise im Arbeitsvertrag; spätestens und ungünstigsterweise aber in deiner Einarbeitung durch den Chef als mündliche Vereinbarung/Anweisung
Deine Arbeit muss so organisiert sein das sie innerhalb deiner Arbeitszeit zu bewältigen ist, d.h. wenn du 5 Stunden am Tag zur Arbeit einbestellt bist, ist das Pensum in diesen 5 Stunden zu bewältigen.
Bewältigst du dein Pensum nicht innerhalb der bestellten 5 Stunden und stimmt dein Chef den notwendigen Überminuten nicht zu - dann bleibt die Arbeit halt "bis morgen" liegen.
Bist du per Vertrag/Stellenbeschreibung gehalten die Organisation zu übernehmen - dann sollte das dennoch innerhalb deiner regulären Arbeitszeit von 5 Stunden geschehen.
Ist das nicht machbar, sollten Gründe dafür erkannt und entsprechend das Gespräch mit dem Chef gesucht werden: Welche Hilfestellung brauchst du, was machst du anders als vom CHef erwartet?
...und, bis dahin, halte dich daran, das die Organisation im laufenden Betrieb funktionieren muss: Lass halt mal einen Kunden zwei Minuten warten; erledige das eine oder andere "gewissenhafte und ordentliche" Extra nicht. 15 Minuten Arbeit im Laufe des Tages unterzubringen ist möglich, aber nicht von mir und nicht als Ferndiagnose.
Beachte bitte: Diese "täglich"(!) 15min extra machen, auf's Jahr gerechnet, einen Unterschied in der Kasse irgendwo zwischen €800 und €1500, abhängig von deinem Gehalt und deinen Fehltagen und unter Annahme einer 5-Tage-Woche. Glaub es oder nicht: In einer knapp kalkulierten Praxis ist das der Unterschied zwischen einer schwarzen 0 und einer Verlustrechnung; unter Umständen kommt der Chef zu dem Schluss ohne dich besser bedient zu sein.
[bearbeitet am 20.03.14 22:07]
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Wonderwoman schrieb:
Das würde ich nicht empfehlen... ein AN kann nicht einfach Behandlungszeiten verkürzen. :point_up:
Gruß redvine
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redvine schrieb:
„Kürze die Behandllungszeit am Patienten!“ schreibt anika666. Das ist bei mir tägliche Praxis. Mir stehen z.B. laut Theorg 20 Minuten Zeit für den Patienten zur Verfügung. Muss ich z.B. in diesen 20 Minuten den AB abhören und zurückrufen, dann ist natürlich die Behandlung entsprechend kürzer. Habe ich keine organisatorischen Arbeiten zu erledigen bekommt Patient 20 Minuten Behandlung, habe ich viel organisatorische Arbeiten … Pech für den Patienten. PI will das so. Der Theorgeintrag von 20 Minuten wird doch nicht gekürzt.
Gruß redvine
Das ist echt traurig.auf der anderen Seite wenn es anders nicht geht und zulässig ist... Kommt auf die Behandlung an.wie macht ihr das bei MLD30 oder 45? Wie lang seid ihr da am Patienten?
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Marion123 schrieb:
Was? Dann bist du auch mal nur 15 Minuten am Patienten?
Das ist echt traurig.auf der anderen Seite wenn es anders nicht geht und zulässig ist... Kommt auf die Behandlung an.wie macht ihr das bei MLD30 oder 45? Wie lang seid ihr da am Patienten?
Bin immer wieder überrascht, die Patienten machen sehr viel mit.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Na, soviel Zeit wie übrig bleibt. Habe ich in Berlin noch nicht anders kennengelernt. Nur, dass der Takt eben auch 25 Minuten sein kann, oder früher 30 Minuten. MLD 30 wird natürlich mit 30 Minuten bei Theorg eingetragen ...
Bin immer wieder überrascht, die Patienten machen sehr viel mit.
Gruß redvine
Wer bei MLD 30 wirklich 30 Minuten lympht, dem ist nicht mehr zu helfen!
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die neue schrieb:
nun ja .... es heißt ja auch MLD 30 inkl. Vor- und Nachbereitungszeit.
Wer bei MLD 30 wirklich 30 Minuten lympht, dem ist nicht mehr zu helfen!
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anika666 schrieb:
Dann organisiere dich anders! Kürze die Behandlungszeit am Patienten! Und wenn es mal trotzdem zuviel ist, dann lass es liegen! Hausbesuche würde ich mir immer mit der entsprechenden Wegezeit in den Plan eintragen und immer am Ende oder am Anfan der Arbeitszeit. Ich muss auch alles selber organisieren und das funktioniert auch sehr gut.
> Muss das vertraglich festgelegt sein?
Bedingt, in aller Regel sind Behandlungen und die üblichen Nebenpflichten Bestandteil der Pflichten die ein AN gegenüber seinem Arbeitgeber zu erledigen hat. Hierfür erhält er eine definierte Arbeitszeit die auch zu vergüten ist.
Überstunden sind nur dann vergütungspflichtig wenn der AG sie anordnet duldet oder wenn sie zu Erledigung des Auftrages zwangsläufig anfallen also objektiv unvermeidlich sind.
Wenn es nicht möglich ist, Behandlungszeiten, evtl. wöchentl. übliche Lücken so zu organisieren, dass du deine Arbeitspflichten erledigen kannst, entstehen tatsächlich vergütungspflichtige Überstunden, da diese durch den Arbeitsauftrag unvermeidbar sind. Das musst du klar für dich überprüfen, ob man durch Gewichtungsveränderungen (Organisationstätigkeiten sind auch bei PP Bestandteil der Behandlung als Gesamtpaket und fließen in die Preisgestaltung mit ein) die Aufgaben schaffen kann oder nicht!
Falls nicht, trägst du die Überstunden ein. Weigert sich der Chef diese anzuerkennen und hilft auch ein Gespräch nicht, bleibt dir nur der Rechtsweg und letztendlich ggf. eine Kündigung. Viel Erfolg S.
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Shakespeare schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Muss das vertraglich festgelegt sein?
Bedingt, in aller Regel sind Behandlungen und die üblichen Nebenpflichten Bestandteil der Pflichten die ein AN gegenüber seinem Arbeitgeber zu erledigen hat. Hierfür erhält er eine definierte Arbeitszeit die auch zu vergüten ist.
Überstunden sind nur dann vergütungspflichtig wenn der AG sie anordnet duldet oder wenn sie zu Erledigung des Auftrages zwangsläufig anfallen also objektiv unvermeidlich sind.
Wenn es nicht möglich ist, Behandlungszeiten, evtl. wöchentl. übliche Lücken so zu organisieren, dass du deine Arbeitspflichten erledigen kannst, entstehen tatsächlich vergütungspflichtige Überstunden, da diese durch den Arbeitsauftrag unvermeidbar sind. Das musst du klar für dich überprüfen, ob man durch Gewichtungsveränderungen (Organisationstätigkeiten sind auch bei PP Bestandteil der Behandlung als Gesamtpaket und fließen in die Preisgestaltung mit ein) die Aufgaben schaffen kann oder nicht!
Falls nicht, trägst du die Überstunden ein. Weigert sich der Chef diese anzuerkennen und hilft auch ein Gespräch nicht, bleibt dir nur der Rechtsweg und letztendlich ggf. eine Kündigung. Viel Erfolg S.
viele "Nebenarbeiten" gehören in die Behandlungszeit ;)
Grüße
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Sei denn, es ist wirklich so, dass es in der Arbeitszeit erledigt werden kann und der MA einfach "nicht will". Das geht dann mal nicht. Wenn extra Überstunden gemacht werden, fände ich das auch nicht ok.
Ich bin der Meinung "Leben und leben lassen!" Ich bin froh, dass ich gute MA habe und das sollen sie auch wissen!
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Marion123 schrieb:
Meine MA schreibt das auch auf. Wieso soll sie das denn in ihrer Freizeit machen? Ich habe das früher als AN so gemacht - und fand es nicht ok. Das will ich als AG nicht. Ich denke, wenn es mal vorkommt, ist es schon ok wenn man es so macht. Aber ständig nicht.
Sei denn, es ist wirklich so, dass es in der Arbeitszeit erledigt werden kann und der MA einfach "nicht will". Das geht dann mal nicht. Wenn extra Überstunden gemacht werden, fände ich das auch nicht ok.
Ich bin der Meinung "Leben und leben lassen!" Ich bin froh, dass ich gute MA habe und das sollen sie auch wissen!
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redbi schrieb:
Hi Mab,
viele "Nebenarbeiten" gehören in die Behandlungszeit ;)
Grüße
Ich arbeite auch 4-5 Stunden und darf mir dann eine Zeit (wir haben 25 Min. Takt) belegen. Meine Kollegin ist ganztags da und macht sich 2 Striche. Setzen dürfen wir sie, wo wir wollen, aber nicht am Anfang und Ende, weil man damit "so schön bescheißen kann" (Cheffes O-Ton). Wir sind dann für Orga, Aufräumen, Termine, Kassieren usw. selbst verantwortlich. Für mich ist das immer sehr aufwendig, weil ich es einfach sonst nicht machen muss. Ich muss JEDEN Betrag nachschlagen, bin blind für Terminlücken und muss mir die Stempel immer erst von unten angucken ... das kostet mich immer viel Zeit und Nerven. Ich bin bequem geworden. 1 freie Zeit reicht mir aber dennoch.
Vielleicht kannst du diesem Vorschlag machen.
Gruß eska
[bearbeitet am 24.03.14 07:52]
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eska schrieb:
Wir haben eine Rezeptions- und Zuarbeitekraft. Aber die hat auch mal Urlaub oder ist krank. Dann dürfen wir AN uns Patientenzeiten ausixen.
Ich arbeite auch 4-5 Stunden und darf mir dann eine Zeit (wir haben 25 Min. Takt) belegen. Meine Kollegin ist ganztags da und macht sich 2 Striche. Setzen dürfen wir sie, wo wir wollen, aber nicht am Anfang und Ende, weil man damit "so schön bescheißen kann" (Cheffes O-Ton). Wir sind dann für Orga, Aufräumen, Termine, Kassieren usw. selbst verantwortlich. Für mich ist das immer sehr aufwendig, weil ich es einfach sonst nicht machen muss. Ich muss JEDEN Betrag nachschlagen, bin blind für Terminlücken und muss mir die Stempel immer erst von unten angucken ... das kostet mich immer viel Zeit und Nerven. Ich bin bequem geworden. 1 freie Zeit reicht mir aber dennoch.
Vielleicht kannst du diesem Vorschlag machen.
Gruß eska
[bearbeitet am 24.03.14 07:52]
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