Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Möchte nach Genesung weiter im Beruf arbeiten.
Leider bin ich z. Z. krank seit März, mein Jahresvertrag endete im April.Ich habe also keinen Arbeitgeber, sodaß ich auch nicht diese stufenweise Arbeitswiederaufnahme machen kann. Da ich seit März durchgehend krank bin ist auch kein Arbeitsamt zuständig,
Wer kann mir Rat geben, da ich ja nicht sofort voll arbeiten kann, falls ich überhaupt einen neuen Arbeitgeber finde ?
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Tiberia schrieb:
Bin Masseurin, habe vor 10 Tagen eine Op (Bandscheiben und Spinalkanal - Fusion C5,C6,C7), vor OP nur C6 und C7 geplant, wurde leider mehr.
Möchte nach Genesung weiter im Beruf arbeiten.
Leider bin ich z. Z. krank seit März, mein Jahresvertrag endete im April.Ich habe also keinen Arbeitgeber, sodaß ich auch nicht diese stufenweise Arbeitswiederaufnahme machen kann. Da ich seit März durchgehend krank bin ist auch kein Arbeitsamt zuständig,
Wer kann mir Rat geben, da ich ja nicht sofort voll arbeiten kann, falls ich überhaupt einen neuen Arbeitgeber finde ?
Möglichst soll ein Gutachter die Einschätzung des anderen nicht kennen.
Gedanklich durchspielen, inwieweit bei Deiner Tätigkeit eine "monotone" Haltung des Kopfes in leicht vorgebeugter Stellung immer wieder vorkommt. Das fordert mehr die Nackenstrecker und erhöht den Druck auf die verbliebenen BS. Wäre eine andere Tätigkeitsausrichtung machbar?
Wie stehtst Du zu einem kompletten Berufs - / Tätigkeitswechsel? Hast Du andere Begabungen?
mfg + gute Besserung hgb :blush:
[bearbeitet am 18.11.13 19:37]
[bearbeitet am 19.11.13 11:49]
[bearbeitet am 19.11.13 11:49]
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Alles Gute für die Zukunft
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AHD schrieb:
hgb hat es richtig dargestellt, stefan 33 falsch gelesen
Alles Gute für die Zukunft
Bin schon 54 Jahre, Umorientierung - Umschulung wäre schwierig, denn wer nimmt schon einen - Neuberufler- in meinem Alter.
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Tiberia schrieb:
hallo hgb
Bin schon 54 Jahre, Umorientierung - Umschulung wäre schwierig, denn wer nimmt schon einen - Neuberufler- in meinem Alter.
Mit fast 60 habe ich auch meine neue Stelle bekommen und bis 65J. + 2 Mon zu Ende gebracht.
Alles Gute hgb :blush:
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hgb schrieb:
"ja" kann man bekommen, "nein" hat man schon.
Mit fast 60 habe ich auch meine neue Stelle bekommen und bis 65J. + 2 Mon zu Ende gebracht.
Alles Gute hgb :blush:
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hgb schrieb:
Zur Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen und frühzeitig eine arbeitsmedizinische Untersuchung einfordern, um zu sehen, was an Tätigkeit geht. Dies sollte mit dem verglichen werden, was am Ende der Reha, die Du machen M U S S T , in der sozialmedizinischen Einschätzung steht.
Möglichst soll ein Gutachter die Einschätzung des anderen nicht kennen.
Gedanklich durchspielen, inwieweit bei Deiner Tätigkeit eine "monotone" Haltung des Kopfes in leicht vorgebeugter Stellung immer wieder vorkommt. Das fordert mehr die Nackenstrecker und erhöht den Druck auf die verbliebenen BS. Wäre eine andere Tätigkeitsausrichtung machbar?
Wie stehtst Du zu einem kompletten Berufs - / Tätigkeitswechsel? Hast Du andere Begabungen?
mfg + gute Besserung hgb :blush:
[bearbeitet am 18.11.13 19:37]
[bearbeitet am 19.11.13 11:49]
[bearbeitet am 19.11.13 11:49]
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stefan33 schrieb:
Lese ich das jetzt richtig? Du bist noch bis April 2014 angestellt..also noch gut 5 Monate. In dem Zeitraum kann keine Eingliederung mehr stattfinden ?
der Jahresvertrag endetE im April!
[bearbeitet am 19.11.13 08:53]
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stefan33 schrieb:
oh..tatsächlich..wie peinlich :sunglasses:
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Phalaenopsis schrieb:
stefan33,
der Jahresvertrag endetE im April!
[bearbeitet am 19.11.13 08:53]
die Krankenkasse bezahlt maximal für 1 1/2 Jahre Krankengeld, danach ist leider Hartz 4 angesagt, falls Du nicht arbeiten kannst.
Ansonsten solltest Du Dich von einer Sozialarbeiterin beraten lassen, die wissen sehr gut, wie es weitergeht und welche Optionen Du hast.
Auch die Krankekasse kann Dir weiterhelfen.
An Deiner Stelle würde ich mich erst einmal auf die Genesung konzentrieren. Sagen wir mal, es dauert ab Deiner OP 3 Monate, dann hast Du immer noch Zeit für die Wiedereingliederungsmaßnahme, wenn Du sie auch nicht vollständig bei Deinem derzeitigen Arbeitgeber durchführen kannst. Wenn Dein Arbeitgeber dies nicht möchte, muß er Dir kündigen. Mit der Kündigung könntest Du dann gleich zum Arbeitsamt marschieren.
Ansonsten würde ich 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages das Arbeitsamt informieren, aber besser Du besprichst das mit einer Sozialarbeiterin.
Wenn Du eine Reha machst, steht Dir eine solche Beratung sowieso zur Verfügung bzw. Du kannst auf Wunsch einen solchen Termin bekommen.
Sieh es optimistisch:
Auch bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber könntest Du eine Wiedereingliederungsmaßnahme machen, er muß schließlich in dieser Zeit nicht zahlen, da die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Selbst bei Deinem derzeitigen Arbeitgeber wäre das möglich, ihr könntet Deinen Vertrag auf die Zeit der Wiedereingliederung befristen, wenn diese länger als Dein derzeitiger Vertrag andauert.
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme kann übrigens auf bis zu 6 Monate ausgedehnt werden. Und du mußt nicht alle 14 Tage 2 Stunden steigern, Du könntest z.B. auch mit 2 Stunden beginnen und nur um 1 Std. alle 2-3 Wochen steigern.
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die neue schrieb:
sie HAT keinen Arbeitgeber..... Der Vertrag endetE bereits.
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Rike1 schrieb:
Hallo Tiberia,
die Krankenkasse bezahlt maximal für 1 1/2 Jahre Krankengeld, danach ist leider Hartz 4 angesagt, falls Du nicht arbeiten kannst.
Ansonsten solltest Du Dich von einer Sozialarbeiterin beraten lassen, die wissen sehr gut, wie es weitergeht und welche Optionen Du hast.
Auch die Krankekasse kann Dir weiterhelfen.
An Deiner Stelle würde ich mich erst einmal auf die Genesung konzentrieren. Sagen wir mal, es dauert ab Deiner OP 3 Monate, dann hast Du immer noch Zeit für die Wiedereingliederungsmaßnahme, wenn Du sie auch nicht vollständig bei Deinem derzeitigen Arbeitgeber durchführen kannst. Wenn Dein Arbeitgeber dies nicht möchte, muß er Dir kündigen. Mit der Kündigung könntest Du dann gleich zum Arbeitsamt marschieren.
Ansonsten würde ich 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages das Arbeitsamt informieren, aber besser Du besprichst das mit einer Sozialarbeiterin.
Wenn Du eine Reha machst, steht Dir eine solche Beratung sowieso zur Verfügung bzw. Du kannst auf Wunsch einen solchen Termin bekommen.
Sieh es optimistisch:
Auch bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber könntest Du eine Wiedereingliederungsmaßnahme machen, er muß schließlich in dieser Zeit nicht zahlen, da die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Selbst bei Deinem derzeitigen Arbeitgeber wäre das möglich, ihr könntet Deinen Vertrag auf die Zeit der Wiedereingliederung befristen, wenn diese länger als Dein derzeitiger Vertrag andauert.
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme kann übrigens auf bis zu 6 Monate ausgedehnt werden. Und du mußt nicht alle 14 Tage 2 Stunden steigern, Du könntest z.B. auch mit 2 Stunden beginnen und nur um 1 Std. alle 2-3 Wochen steigern.
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