physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Stuttgart - Feuerbach

Was wir Dir bieten
Überzeuge Dich selbst, warum das
rehamed Dein perfekter Arbeitgeber
ist:
- ein modernes Zentrum für
ambulante, orthopädische
Rehabilitation, Physiotherapie
sowie Gesundheitssport.
- ein interdisziplinäres,
leidenschaftliches Team mit
differenzierten
Behandlungstechniken
- professionelle Arbeitsstrukturen
mit modernsten Arbeitsmitteln
- regelmäßige interne/externe
Fortbildungen – Deine Wünsche
und Ideen sind herzlich Willkommen
- ein unbefristetes
Arbeitsverhäl...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Hundebiss bei Hausbesuch

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Hundebiss bei Hausbesuch
Es gibt 6 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tchotchi
28.02.2013 21:18
hallo,
meine Mitarbeiterin wurde bei einem Hausbesuch von deren Hund gebissen. Sie musste im Krankenhaus versorgt werden und ist die nächsten Tage krank gemeldet. Mit dem Hundehalter wurde schon besprochen ,das er das der Versicherung meldet und meine Mitarbeiterin entschädigt wird. Ist die BG auch dafür zuständig oder ist es allein der Hundehalter. Ist dieser auch für meinen Verlust der mir dadurch entsteht ( kleine Praxis ,nur 2 Mitarbeiter, muß Patienten ) zuständig?
danke für eure Antworten und Meinungen
Tchotchi



[bearbeitet am 28.02.13 21:35]
1

Gefällt mir

hallo, meine Mitarbeiterin wurde bei einem Hausbesuch von deren Hund gebissen. Sie musste im Krankenhaus versorgt werden und ist die nächsten Tage krank gemeldet. Mit dem Hundehalter wurde schon besprochen ,das er das der Versicherung meldet und meine Mitarbeiterin entschädigt wird. Ist die BG auch dafür zuständig oder ist es allein der Hundehalter. Ist dieser auch für meinen Verlust der mir dadurch entsteht ( kleine Praxis ,nur 2 Mitarbeiter, muß Patienten ) zuständig? danke für eure Antworten und Meinungen Tchotchi [bearbeitet am 28.02.13 21:35]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Tchotchi schrieb:

hallo,
meine Mitarbeiterin wurde bei einem Hausbesuch von deren Hund gebissen. Sie musste im Krankenhaus versorgt werden und ist die nächsten Tage krank gemeldet. Mit dem Hundehalter wurde schon besprochen ,das er das der Versicherung meldet und meine Mitarbeiterin entschädigt wird. Ist die BG auch dafür zuständig oder ist es allein der Hundehalter. Ist dieser auch für meinen Verlust der mir dadurch entsteht ( kleine Praxis ,nur 2 Mitarbeiter, muß Patienten ) zuständig?
danke für eure Antworten und Meinungen
Tchotchi



[bearbeitet am 28.02.13 21:35]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
chipchap
01.03.2013 06:49
Selbstverständlich ist das ein Arbeitsunfall und muß natürlich der BG gemeldet werden. Im Krankenhaus ist dies doch wohl als Arbeitsunfall auch so aufgenommen worden ??? Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben die entsprechende Erlaubnis als "Durchgangsarzt".
Außerdem muß der Vorfall auch in das Verbandsbuch des Betriebes (also deiner Praxis) eingetragen werden, damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Die Richtlinien zum Umgang mit Arbeitunfällen müssen dir als Arbeitgeber bekannt sein!!!

3

Gefällt mir

• saloia
• ChristianW
• Helmut Fromberger
Selbstverständlich ist das ein Arbeitsunfall und muß natürlich der BG gemeldet werden. Im Krankenhaus ist dies doch wohl als Arbeitsunfall auch so aufgenommen worden ??? Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben die entsprechende Erlaubnis als "Durchgangsarzt". Außerdem muß der Vorfall auch in das Verbandsbuch des Betriebes (also deiner Praxis) eingetragen werden, damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird. Die Richtlinien zum Umgang mit Arbeitunfällen müssen dir als Arbeitgeber bekannt sein!!!
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Körnchen
01.03.2013 13:52
Hallo, Tchotchi,

Du kannst direkt beim Unfallverursacher die Dir durch den Arbeitsausfall entstandenen Kosten (Lohnfortzahlung und Sozialabgaben anteilig, Du bekommst ja leider nicht alles von der KK ersetzt) geltend machen.

Siehe auch §6 Lohnfortzahlungsgesetz:§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung - dejure.org. Für weitergehende Forderungen (entgangener Gewinn usw.) kann ich Dir leider keine Antwort geben. Evtl. Anwalt zu Rate ziehen.

LG Andreas Korn
1

Gefällt mir

• manuela995
Hallo, Tchotchi, Du kannst direkt beim Unfallverursacher die Dir durch den Arbeitsausfall entstandenen Kosten (Lohnfortzahlung und Sozialabgaben anteilig, Du bekommst ja leider nicht alles von der KK ersetzt) geltend machen. Siehe auch §6 Lohnfortzahlungsgesetz:http://dejure.org/gesetze/EntgFG/6.html. Für weitergehende Forderungen (entgangener Gewinn usw.) kann ich Dir leider keine Antwort geben. Evtl. Anwalt zu Rate ziehen. LG Andreas Korn
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Körnchen schrieb:

Hallo, Tchotchi,

Du kannst direkt beim Unfallverursacher die Dir durch den Arbeitsausfall entstandenen Kosten (Lohnfortzahlung und Sozialabgaben anteilig, Du bekommst ja leider nicht alles von der KK ersetzt) geltend machen.

Siehe auch §6 Lohnfortzahlungsgesetz:§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung - dejure.org. Für weitergehende Forderungen (entgangener Gewinn usw.) kann ich Dir leider keine Antwort geben. Evtl. Anwalt zu Rate ziehen.

LG Andreas Korn

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

chipchap schrieb:

Selbstverständlich ist das ein Arbeitsunfall und muß natürlich der BG gemeldet werden. Im Krankenhaus ist dies doch wohl als Arbeitsunfall auch so aufgenommen worden ??? Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben die entsprechende Erlaubnis als "Durchgangsarzt".
Außerdem muß der Vorfall auch in das Verbandsbuch des Betriebes (also deiner Praxis) eingetragen werden, damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Die Richtlinien zum Umgang mit Arbeitunfällen müssen dir als Arbeitgeber bekannt sein!!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
chipchap
01.03.2013 18:14
Was ich noch vergessen hatte:
Eine Meldung als BG-Fall ist deshalb wichtig, falls es Folgeschäden geben sollte (weiß man direkt nach dem Ereignis ja nie) ist die medizinisch-rehabilitative Versorgung durch die BG höherwertiger und langwieriger als die der KK.
Und die MA muß natürlich nach VÖLLIGER Ausheilung bei der Hundehaftpflicht ein entsprechendes Schmerzensgeld einfordern. Dies nur über einen Anwalt! Die korrekte Höhe von Schmerzensgeld ist eine Kunst für sich, da haben wir Laien keinen Schimmer und würden uns mit einem zu geringen Betrag abspeisen lassen.

1

Gefällt mir

Was ich noch vergessen hatte: Eine Meldung als BG-Fall ist deshalb wichtig, falls es Folgeschäden geben sollte (weiß man direkt nach dem Ereignis ja nie) ist die medizinisch-rehabilitative Versorgung durch die BG höherwertiger und langwieriger als die der KK. Und die MA muß natürlich nach VÖLLIGER Ausheilung bei der Hundehaftpflicht ein entsprechendes Schmerzensgeld einfordern. Dies nur über einen Anwalt! Die korrekte Höhe von Schmerzensgeld ist eine Kunst für sich, da haben wir Laien keinen Schimmer und würden uns mit einem zu geringen Betrag abspeisen lassen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tchotchi
01.03.2013 20:24
Vielen Dank für eure Wortmeldungen. die BG ist informiert ,der Hundehalter hat der Versicherung den Biss gemeldet. Das geht soweit seinen Weg. Die Weiterlaufenden Lohnkosten werden bei Kleinstunternehmen von der KK über die U1 übernommen. Jetzt bleibt nur noch abzuklären ob die Versicherung des Hundehalters auch für meinen entgangenen Gewinn ( musste einige Patienten Absagen und weis ja noch nicht wie lange meine AN krank ist ) aufkommt.

Wie kann man nur einen Hund bei einem Hausbesuch ,der lt. Patientin schon mal kneift, während der Behandlung im Zimmer lassen ?
Danke nochmals
tchotchi
1

Gefällt mir

Vielen Dank für eure Wortmeldungen. die BG ist informiert ,der Hundehalter hat der Versicherung den Biss gemeldet. Das geht soweit seinen Weg. Die Weiterlaufenden Lohnkosten werden bei Kleinstunternehmen von der KK über die U1 übernommen. Jetzt bleibt nur noch abzuklären ob die Versicherung des Hundehalters auch für meinen entgangenen Gewinn ( musste einige Patienten Absagen und weis ja noch nicht wie lange meine AN krank ist ) aufkommt. Wie kann man nur einen Hund bei einem Hausbesuch ,der lt. Patientin schon mal kneift, während der Behandlung im Zimmer lassen ? Danke nochmals tchotchi
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tchotchi schrieb:

Vielen Dank für eure Wortmeldungen. die BG ist informiert ,der Hundehalter hat der Versicherung den Biss gemeldet. Das geht soweit seinen Weg. Die Weiterlaufenden Lohnkosten werden bei Kleinstunternehmen von der KK über die U1 übernommen. Jetzt bleibt nur noch abzuklären ob die Versicherung des Hundehalters auch für meinen entgangenen Gewinn ( musste einige Patienten Absagen und weis ja noch nicht wie lange meine AN krank ist ) aufkommt.

Wie kann man nur einen Hund bei einem Hausbesuch ,der lt. Patientin schon mal kneift, während der Behandlung im Zimmer lassen ?
Danke nochmals
tchotchi

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
radames
15.03.2013 22:58
die U1 übernimmt aber nicht 100% der Lohnkosten, sondern je nach deinen Beiträgen nur einen Anteil!
Den Rest solltest Du beim Hundehalter einfordern.
1

Gefällt mir

die U1 übernimmt aber nicht 100% der Lohnkosten, sondern je nach deinen Beiträgen nur einen Anteil! Den Rest solltest Du beim Hundehalter einfordern.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



radames schrieb:

die U1 übernimmt aber nicht 100% der Lohnkosten, sondern je nach deinen Beiträgen nur einen Anteil!
Den Rest solltest Du beim Hundehalter einfordern.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

chipchap schrieb:

Was ich noch vergessen hatte:
Eine Meldung als BG-Fall ist deshalb wichtig, falls es Folgeschäden geben sollte (weiß man direkt nach dem Ereignis ja nie) ist die medizinisch-rehabilitative Versorgung durch die BG höherwertiger und langwieriger als die der KK.
Und die MA muß natürlich nach VÖLLIGER Ausheilung bei der Hundehaftpflicht ein entsprechendes Schmerzensgeld einfordern. Dies nur über einen Anwalt! Die korrekte Höhe von Schmerzensgeld ist eine Kunst für sich, da haben wir Laien keinen Schimmer und würden uns mit einem zu geringen Betrag abspeisen lassen.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Hundebiss bei Hausbesuch

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns