Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
Mein Mann auch nicht. Also ich möchte gerne den HP machen. Mann hat mir gesagt das es den HP für PTS gibt. Das ist ja schon mal was.
Kann ich denn dann auch ostheopathie voll abrechnen?
Oder muss ich da nee volle Ausbildung zum HP machen?
Irgendwie stehe ich auf den Schlauch.
Tausend Dank,
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
484 schrieb:
Guten Abend, kurze Frage,... irgendwie verstehe ich das noch nicht richtig.
Mein Mann auch nicht. Also ich möchte gerne den HP machen. Mann hat mir gesagt das es den HP für PTS gibt. Das ist ja schon mal was.
Kann ich denn dann auch ostheopathie voll abrechnen?
Oder muss ich da nee volle Ausbildung zum HP machen?
Irgendwie stehe ich auf den Schlauch.
Tausend Dank,
Beim Teil-HP oder Physio HP kannst du nur das (ohne ärztl. VO) machen, was in deiner Physio-Prüfung geprüft wurde.
Gruß
Gefällt mir
Muss ich denn noch mal Massage und so lernen, .... ?
es gibt doch die Möglichkeit quer einzusteigen. Oder , ... und dann ganz normal wie jeder anderer auch die Prüfung zu machen.
Lieben Dank, ....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
484 schrieb:
Lieben Dank, ... was bedeutet denn genau den vollen.
Muss ich denn noch mal Massage und so lernen, .... ?
es gibt doch die Möglichkeit quer einzusteigen. Oder , ... und dann ganz normal wie jeder anderer auch die Prüfung zu machen.
Lieben Dank, ....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
redbi schrieb:
Für Osteopathie musst du Voll-HP sein.
Beim Teil-HP oder Physio HP kannst du nur das (ohne ärztl. VO) machen, was in deiner Physio-Prüfung geprüft wurde.
Gruß
Der HP ist nur eine Wissensüberprüfung, damit du Krankheiten erkennen und Gefahren ausschließen kannst.
Jeder der sich anmeldet, kann die Prüfung machen und bestehen oder durchfallen.
Es gibt Vorbereitungskurse, die man belegen kann, was je nach Lerntyp sinnvoll oder weniger sinnvoll sein kann.
Der HP befähigt dich zu nichts, er berechtigt dich nur zu einigem:
Nämlich dazu, Diagnosen stellen und alle jemals gelernten bzw sicher beherrschten Methoden (also auch Osteopathie) anzuwenden beim Voll-HP, und physiotherapeutische Techniken anzuwenden ohne ärztliche Verordnung beim HP PT.
Lg!
[bearbeitet am 28.08.13 18:33]
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
484 schrieb:
Gut dann muss ich wohl doch denn den vollen machen. :confused:
der kleine ist je nach bundesland 4 tage ohne prüfung und fertig beim großen fallen ja doch immer viele durch
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
c-physio schrieb:
ich habe nur PT HP aber da physiotherapie nich tim Hufelandverzeichniss steht rechne ich auch osteopathie ab un d die Pat bekommen es erstattet
der kleine ist je nach bundesland 4 tage ohne prüfung und fertig beim großen fallen ja doch immer viele durch
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
...das funktioniert? Ich hatte es so verstanden, dass man als PT-HP nur die Tätigkeiten abrechnen kann, die auch in der PT-Ausbildung/Berufsbild enthalten sind...dann kann ich doch nicht "Osteopathie" abrechnen :unamused:
Auch wenn man Osteopath ist, darf man selbst als PhysioHP die Leistung nicht abgeben, da sich die Heilkunde, die man ausübt nur und ausschließlich auf die Physiotherapie beschränkt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
c-physio...das ist evtl. dünnes eis. Du bist nur als Arzt oder voll HP berechtigt osteopathische Leistungen abzugeben (ohne Ärztl. Diagnose).
Auch wenn man Osteopath ist, darf man selbst als PhysioHP die Leistung nicht abgeben, da sich die Heilkunde, die man ausübt nur und ausschließlich auf die Physiotherapie beschränkt.
Das heißt übrigens auch bei der PKV Abrechnungsbetrug!
Physiotherapie abgeben und als Osteopathie abrechnen.
Also Abrechnungsbetrug von Leistungen, die man als HP(PT) nicht anwenden darf.
Das nenne ich mal ein Geschäftsmodell!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
guest schrieb:
Das ist kein dünnes Eis, das ist sogar doppelt illegal.
Das heißt übrigens auch bei der PKV Abrechnungsbetrug!
Physiotherapie abgeben und als Osteopathie abrechnen.
Also Abrechnungsbetrug von Leistungen, die man als HP(PT) nicht anwenden darf.
Das nenne ich mal ein Geschäftsmodell!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
limone schrieb:
Es gibt keine Ausbildung zum HP.
Der HP ist nur eine Wissensüberprüfung, damit du Krankheiten erkennen und Gefahren ausschließen kannst.
Jeder der sich anmeldet, kann die Prüfung machen und bestehen oder durchfallen.
Es gibt Vorbereitungskurse, die man belegen kann, was je nach Lerntyp sinnvoll oder weniger sinnvoll sein kann.
Der HP befähigt dich zu nichts, er berechtigt dich nur zu einigem:
Nämlich dazu, Diagnosen stellen und alle jemals gelernten bzw sicher beherrschten Methoden (also auch Osteopathie) anzuwenden beim Voll-HP, und physiotherapeutische Techniken anzuwenden ohne ärztliche Verordnung beim HP PT.
Lg!
[bearbeitet am 28.08.13 18:33]
1. Da Osteopathie als Heilkunde gilt, benötigst Du den großen HP um nicht gegen das Heilpraktikergesetz zu verstoßen. Mit der Abrechnung hat das gar nichts zu tun.
2. Für die Abrechnung mit den Krankenkassen musst Du die Bedingungen der Krankenkassen erfüllen, d.h. eine von den Krankenkassen anerkannte Ausbildung. Die Krankenkassen halten sich da raus, ob Du die Osteopathie gegen das Heilpraktikergesetz machst oder nicht.
Kurios, diese Situation. Muss alles erst noch rechtlich geklärt werden.
Gruß redvine
Gefällt mir
PTs mit der Kk aufrechnen können wenn wir den vollen Ostheopathie mit bestandener Prüfung haben.
Ist doch nicht schlecht für uns.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
484 schrieb:
Mmhhh, da könnte es doch evtl. sein das irgendwann mal ein Gesetz raus kommt. Das wir
PTs mit der Kk aufrechnen können wenn wir den vollen Ostheopathie mit bestandener Prüfung haben.
Ist doch nicht schlecht für uns.
könnte ein Strategieversuch sein.
GKV nimmt HP-Leistungen in ihr Leistungsspektum auf.
Zertifikats-Position: 25 - 40 Min für € 23,78 einschließlich Nebenleistungen und -pflichten.
Viel Erfolg.
gruss mocca :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo 484,
könnte ein Strategieversuch sein.
GKV nimmt HP-Leistungen in ihr Leistungsspektum auf.
Zertifikats-Position: 25 - 40 Min für € 23,78 einschließlich Nebenleistungen und -pflichten.
Viel Erfolg.
gruss mocca :blush:
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Sehr wahrscheinlich wird es so kommen,
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jolli42 schrieb:
Minutenvolumen von Lymphdrainage. Massage wird besser bezahlt. Aber ich könnte mir vorstellen ,dass zvk und IFK da um jeden Preis zustimmen würden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Pinguin0205 schrieb:
Das verstehe ich jetzt nicht. Sorry,.... bitte so erkläre das ich es auch verstehe.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
redvine schrieb:
Das sind zwei verschiedene Dinge.
1. Da Osteopathie als Heilkunde gilt, benötigst Du den großen HP um nicht gegen das Heilpraktikergesetz zu verstoßen. Mit der Abrechnung hat das gar nichts zu tun.
2. Für die Abrechnung mit den Krankenkassen musst Du die Bedingungen der Krankenkassen erfüllen, d.h. eine von den Krankenkassen anerkannte Ausbildung. Die Krankenkassen halten sich da raus, ob Du die Osteopathie gegen das Heilpraktikergesetz machst oder nicht.
Kurios, diese Situation. Muss alles erst noch rechtlich geklärt werden.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
484 schrieb:
Das verstehe ich jetzt auch nicht.
Mein Profilbild bearbeiten