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und somit deinen Schwerpunkten
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passen wir deine Arbeitszei...
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was denkt ihr, wie viel Prozent des Std.-Umsatzes man als Brutto-Gehalt max. zahlen sollte?
Oder hat Jmd. Erfahrungen mit Verträgen mit einem Festgehalt (15€) und Beteiligung am Jahresumsatz in Form einer Jahresgratifikation i.H. von .... Prozent?? Meine Stb. meinte zur 2. Variante max. 38% des Umsatzes (insges., dann also 38% des Umsatzes abzüglich des bereits gezahlten Gehaltes).
Danke für eure Meinungen!
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Louisa78 schrieb:
Hallo,
was denkt ihr, wie viel Prozent des Std.-Umsatzes man als Brutto-Gehalt max. zahlen sollte?
Oder hat Jmd. Erfahrungen mit Verträgen mit einem Festgehalt (15€) und Beteiligung am Jahresumsatz in Form einer Jahresgratifikation i.H. von .... Prozent?? Meine Stb. meinte zur 2. Variante max. 38% des Umsatzes (insges., dann also 38% des Umsatzes abzüglich des bereits gezahlten Gehaltes).
Danke für eure Meinungen!
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Louisa78 schrieb:
Vom brutto oder Arbeitgeberbrutto?
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C. DBO schrieb:
Vom Brutto - aber da kämen so geringe Gehälter bei raus, wenn mal sich mal anguckt, was MA so reinbringen und dies dann durch 3 teilen würde..,
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michael933 schrieb:
Leerzeiten, Verordnungsflauten, Krankheiten und Urlaube mit berücksichtigen!
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Wonderwoman schrieb:
Was ist denn ein Arbeitgeberbrutto?
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C. DBO schrieb:
Arbeitgeberbrutto ist das Bruttogehalt des AN einschließlich des auf den AG entfallenden Teil der Sozialabgaben. - Wonderwoman, ich dachte Du bist auch PI ???
Arbeitgeberbrutto ist das Bruttogehalt des AN einschließlich des auf den AG entfallenden Teil der Sozialabgaben. - Wonderwoman, ich dachte Du bist auch PI ???
Ja und? Solange ich dieses Brutto nirgends ausweisen muss, muss ich das auch nicht unbedingt wissen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Trotzdem danke.
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Wonderwoman schrieb:
C. DBO schrieb am 15.8.15 16:37:
Arbeitgeberbrutto ist das Bruttogehalt des AN einschließlich des auf den AG entfallenden Teil der Sozialabgaben. - Wonderwoman, ich dachte Du bist auch PI ???
Ja und? Solange ich dieses Brutto nirgends ausweisen muss, muss ich das auch nicht unbedingt wissen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Trotzdem danke.
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JochenKo schrieb:
Bei uns werden 40% des Umsatzes als Bruttolohn gezahlt. Kein 13.
Aber hat denn auch Jmd. Erfahrung bzw. praktiziert die Variante Grundgehalt + Jahresgratifiaktion am Umsatz bemessen?
Dankeschön!
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Louisa78 schrieb:
Danke für die zahlreichen Rückmeldungen!!
Aber hat denn auch Jmd. Erfahrung bzw. praktiziert die Variante Grundgehalt + Jahresgratifiaktion am Umsatz bemessen?
Dankeschön!
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Wonderwoman schrieb:
Bei mir gibt es auch Gratifikation. Aber sicherlich nicht am Jahresumsatz via festem %-Satz. Da könnte sich ja jeder den Umsatz ausrechnen. Da kommen so AG-Hasser wie 484 aus der Grube und verseuchen Dir die Stimmung im Team, weil die nicht aushalten, dass PIs mehr verdienen.
Wenn ein MA einen Umsatz von 5.500 € macht bedeutet dies einen Bruttolohn ...
bei der Variante mit Faktor 3 = 1.800 €
bei der Variante mit 38 % = 2.090 €
beides bei einem job mit 40 h Woche und 28 Tagen urlaub ziemlich gruselig! Oder anders ausgedrückt: Fachkräftemangelfördernd!!!
Achtung: Gleich kommen die die Umsätze von 8.000 bis 12.000 jeden Monat genereieren!!!
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Meitao schrieb:
Hmmmm:
Wenn ein MA einen Umsatz von 5.500 € macht bedeutet dies einen Bruttolohn ...
bei der Variante mit Faktor 3 = 1.800 €
bei der Variante mit 38 % = 2.090 €
beides bei einem job mit 40 h Woche und 28 Tagen urlaub ziemlich gruselig! Oder anders ausgedrückt: Fachkräftemangelfördernd!!!
Achtung: Gleich kommen die die Umsätze von 8.000 bis 12.000 jeden Monat genereieren!!!
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therapeutin schrieb:
Ja dann muss er halt mehr Umsatz generieren... :kissing_closed_eyes:
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tom1350 schrieb:
Wer will sich eigentlich jeden Monat hinsetzten und für die MA den Umsatz ausrechnen? Und überhaupt, was soll das? Motivationsfördernd können Gratifikationen sein. Oder geht es nur wieder darum den MA zu bestrafen, wenn er krank ausfällt? Wofür gibt es eigentlich freie Mitarbeiter?
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therapeutin schrieb:
Mein Programm zeigt mir jederzeit den Umsatz an...es geht hier nicht um Bestrafung,sondern das man ein Gehalt bezahlt was ein Bezug zu dem Mitarbeiterumsatz hat...
Bei uns werden 40% des Umsatzes als Bruttolohn gezahlt. Kein 13.
Das Gehalt eines Angestellten, das sich ausschließlich nach dem Umsatz richtet, ist regelmäßig sittenwidrig und diesbezügliche Absprachen nichtig.
Wenn ein fixes Grundgehalt plus Umsatzbeteiligung gezahlt wird, sollte das Grundgehalt mindestens etwa zwei Drittel bis 70 Prozent eines üblichen Lohns betragen.
Zur Recherche: Stichwörter Lohnwucher, sittenwidriges Arbeitsgehalt.
Urteile: BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99, BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05, BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 u.a.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
JR28 schrieb am 15.8.15 18:58:
Bei uns werden 40% des Umsatzes als Bruttolohn gezahlt. Kein 13.
Das Gehalt eines Angestellten, das sich ausschließlich nach dem Umsatz richtet, ist regelmäßig sittenwidrig und diesbezügliche Absprachen nichtig.
Wenn ein fixes Grundgehalt plus Umsatzbeteiligung gezahlt wird, sollte das Grundgehalt mindestens etwa zwei Drittel bis 70 Prozent eines üblichen Lohns betragen.
Zur Recherche: Stichwörter Lohnwucher, sittenwidriges Arbeitsgehalt.
Urteile: BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99, BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05, BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 u.a.
Gruß
Nora
Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Fragen, um das abzuwaegen, ist mehr als legitim.
Gruss, A.
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Alyte schrieb:
Als Unternehmer sollte man jederzeit die Zahlen seiner/ihrer Praxis kennen. Warum sollte das gleich Bestrafung sein.
Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Fragen, um das abzuwaegen, ist mehr als legitim.
Gruss, A.
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therapeutin schrieb:
Mitarbeiter sollte immer das dreifache einbringen... :kissing_closed_eyes:
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