Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
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Eine Mitarbeiterin hat Herpes Zoster im oberen Rückenbereich.
Sie ist arbeitsunfähig geschrieben,hat auch Schmerzen.
Sie möchte allerdings arbeiten kommen.
Wie ist Eure Meinung dazu, zumal Herpes Zoster ja auch ansteckend ist...?
Danke für Eure Beiträge im Vorraus.
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geht es dir um die Gesundheit deiner MA? Dann sollte nicht vergessen werden, dass sie eine Erwachsene Frau ist, und die Hoheit über ihren Körper hat. Und wenn sie meint mit einer Gürtelrose unter Schmerzen arbeiten zu wollen, dann sollte sie es auch machen dürfen.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer geht es dir um die Ansteckungsgefahr? Dann ist diese Angst durch Lars beantwortet
geht es dir um die Gesundheit deiner MA? Dann sollte nicht vergessen werden, dass sie eine Erwachsene Frau ist, und die Hoheit über ihren Körper hat. Und wenn sie meint mit einer Gürtelrose unter Schmerzen arbeiten zu wollen, dann sollte sie es auch machen dürfen.
Kommt auf den Typ an. Manchen fällt es schwer krank daheim zu bleiben wenn man meint dass in der Praxis sonst zu viel ausfällt usw.
Wenn sie krank geschrieben ist hat der Arzt das festgestellt das sollte man respektieren.
Ich würde einen Pat mit akuter Gürtelrose auch heimschicken. Warum nicht auch den Mitarbeiter.
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sabine963 schrieb:
@massu
Kommt auf den Typ an. Manchen fällt es schwer krank daheim zu bleiben wenn man meint dass in der Praxis sonst zu viel ausfällt usw.
Wenn sie krank geschrieben ist hat der Arzt das festgestellt das sollte man respektieren.
Ich würde einen Pat mit akuter Gürtelrose auch heimschicken. Warum nicht auch den Mitarbeiter.
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eim schrieb:
Wenn der vArzt sie krankgeschrieben hat dann darf aus Versicherungsgründen nicht arbeiten.Wenn etwas passiert dann ist der Ärger gross.
Der AN darf tatsächlich selbst bestimmen, wann er wieder arbeiten geht. Er kann die Krankschreibung vorzeitig selbst beenden. Siehe: Dürfen Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten? | Die Techniker - Firmenkunden
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Das ist ein Ammenmährchen.
Der AN darf tatsächlich selbst bestimmen, wann er wieder arbeiten geht. Er kann die Krankschreibung vorzeitig selbst beenden. Siehe: Dürfen Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten? | Die Techniker - Firmenkunden
Als AN habe ich mich immer krank in die Arbeit geschleppt. Bis mein Chef gesagt hat, du musst selber entscheiden ob du arbeitest oder nicht. Ich werde beide Lösungen unterstützen. Dann habe ich den Patient noch fertig gemacht und bin 1 Woche zu Hause geblieben.
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massu schrieb:
@sabine963 und gerade weil es solchen Menschen schwer fällt die eigene körperlichen Grenzen zu spüren. Ist es sinnvoll Ihre Entwicklung in der eigene Wahrnehmung zu fördern. Indem Sie die Verantwortung für Ihren Körper übernehmen.
Als AN habe ich mich immer krank in die Arbeit geschleppt. Bis mein Chef gesagt hat, du musst selber entscheiden ob du arbeitest oder nicht. Ich werde beide Lösungen unterstützen. Dann habe ich den Patient noch fertig gemacht und bin 1 Woche zu Hause geblieben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu Danke für Deine Ansichten und Erfahrungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja.Das weiß ich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@eim Ich denke,sie kann trotz Krankschreibung arbeiten kommen,wenn sie meint,das das geht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@sabine963 Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu Mir geht es um die mögliche Ansteckungsgefahr,die Gesundheit meiner Patienten bzw.Mitarbeiter und natürlich um die,dieser Mitarbeiterin....Aber es ist wohl so,sie ist erwachsen...
Lieber Lars ,so sehr ich deine meisten Kommentare schätze hast du das über den Arbeitgeber entweder nicht gelesen oder übersehen.Ausserdem spielt die BG auch noch eine Rolle .
Und hier handelt es sich ja auch noch um eine Infektionskrankheit und wer sagt das sie nur bei Bläschenbildung noch ansteckend ist bzw. wieviel Bläschen noch da sind.Es gibt ja keine Körperkontrolle.Und die AN arbeite nicht im Homeoffice oder ohne Personenkontakt. Ich würde es Nicht erlauben bis sie nicht mehr krankgeschrieben ist egal ob die AN es will.Hier würde ich als AG immer meine FÜRSORGEPFLICHT gegenüber den anderen Angestellten und mich selber sowie den Patienten gegenüber anbringen/einbringen
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lieber Lars ,so sehr ich deine meisten Kommentare schätze hast du das über den Arbeitgeber entweder nicht gelesen oder übersehen.Ausserdem spielt die BG auch noch eine Rolle .
Und hier handelt es sich ja auch noch um eine Infektionskrankheit und wer sagt das sie nur bei Bläschenbildung noch ansteckend ist bzw. wieviel Bläschen noch da sind.Es gibt ja keine Körperkontrolle.Und die AN arbeite nicht im Homeoffice oder ohne Personenkontakt. Ich würde es Nicht erlauben bis sie nicht mehr krankgeschrieben ist egal ob die AN es will.Hier würde ich als AG immer meine FÜRSORGEPFLICHT gegenüber den anderen Angestellten und mich selber sowie den Patienten gegenüber anbringen/einbringen
Du sagtest, dass ein AN nicht während einer Krankschreibung arbeiten darf.
Das ist eindeutig falsch! Auch besteht Versicherungsschutz (entgegen deiner Auffassung), sowohl in der Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Was der Ansteckungsgefahr angeht: es besteht ein relativ geringe(!) Ansteckungsgefahr und auch nur während der Bläschenphase. Und die kann durch Abdeckung noch deutlich weiter reduziert werden. Das kannst du beim RKI nachlesen. Auch die BG beruft sich auf das RKI.
Das zur rechtlichen Seite. Ob es vernünftig für den AN ist, dass er wieder arbeiten geht (vorausgesetzt die Bläschenphase ist vorbei)? Nun das liegt sehr wohl auch im Ermessen des AN und hängt sicherlich auch von der Schwere der Erkrankung ab. Ich bin nicht der Vater meiner AN und auch die AG-Fürsorgepflicht hat seine Grenzen. Laut der verlinkten Quelle genügt die eigene Erklärung des AN, dass er wieder Einsatzfähig ist.
Ich habe selbst in meinem Leben 2 leichte Verläufe gehabt. Die haben mir persönlich nicht am Arbeiten gehindert. Eine meine AN hatte vor Jahre mal ein schwerer Verlauf. Sie war tatsächlich 4 Wochen krank geschrieben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Sorry, aber du liegst daneben. Offensichtlich hast du nicht richtig gelesen/verstanden.
Du sagtest, dass ein AN nicht während einer Krankschreibung arbeiten darf.
Das ist eindeutig falsch! Auch besteht Versicherungsschutz (entgegen deiner Auffassung), sowohl in der Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Was der Ansteckungsgefahr angeht: es besteht ein relativ geringe(!) Ansteckungsgefahr und auch nur während der Bläschenphase. Und die kann durch Abdeckung noch deutlich weiter reduziert werden. Das kannst du beim RKI nachlesen. Auch die BG beruft sich auf das RKI.
Das zur rechtlichen Seite. Ob es vernünftig für den AN ist, dass er wieder arbeiten geht (vorausgesetzt die Bläschenphase ist vorbei)? Nun das liegt sehr wohl auch im Ermessen des AN und hängt sicherlich auch von der Schwere der Erkrankung ab. Ich bin nicht der Vater meiner AN und auch die AG-Fürsorgepflicht hat seine Grenzen. Laut der verlinkten Quelle genügt die eigene Erklärung des AN, dass er wieder Einsatzfähig ist.
Ich habe selbst in meinem Leben 2 leichte Verläufe gehabt. Die haben mir persönlich nicht am Arbeiten gehindert. Eine meine AN hatte vor Jahre mal ein schwerer Verlauf. Sie war tatsächlich 4 Wochen krank geschrieben.
Nun, ich denke gerade in diesen Sachen was Infektionskrankheiten angeht bin ich als Voll-HP (bin auch Physio) sowieso sehr Vorsichtig und ansonsten kann ja jeder dazu seine eigene Meinung und Einstellung haben,egal was Krankenkassen dazu schreiben
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Nun, ich denke gerade in diesen Sachen was Infektionskrankheiten angeht bin ich als Voll-HP (bin auch Physio) sowieso sehr Vorsichtig und ansonsten kann ja jeder dazu seine eigene Meinung und Einstellung haben,egal was Krankenkassen dazu schreiben
Und wenn du die eindeutigen rechlichen Grundlagen zur Krankschreibung nicht akzeptierst, kann ich dir auch nicht helfen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Auch und gerade als HP sollte man sich sich auf die Wissenschaft verlassen. Nicht nur das RKI (als führender deutschen Instanz) beschreibt das so, sondern auch die WHO oder das CDC als weitere Beispiele.
Und wenn du die eindeutigen rechlichen Grundlagen zur Krankschreibung nicht akzeptierst, kann ich dir auch nicht helfen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen.
Eine Mitarbeiterin hat Herpes Zoster im oberen Rückenbereich.
Sie ist arbeitsunfähig geschrieben,hat auch Schmerzen.
Sie möchte allerdings arbeiten kommen.
Wie ist Eure Meinung dazu, zumal Herpes Zoster ja auch ansteckend ist...?
Danke für Eure Beiträge im Vorraus.
Sind die Bläschen eingetrocknet gibt es also gar keine Ansteckungsgefahr mehr. Und sonst ist es wie o.a. zu managen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Guckst du RKI
Bei Herpes zoster besteht dagegen eine geringe Kontagiosität, da nur die virushaltige Bläschenflüssigkeit infektiös ist. Durch Abdecken der Hautläsionen kann bei einem Herpes zoster die Ansteckungsfähigkeit deutlich reduziert werden.
Sind die Bläschen eingetrocknet gibt es also gar keine Ansteckungsgefahr mehr. Und sonst ist es wie o.a. zu managen.
Das sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Zumal HZ ja vor allem in schon geschwächten Körper ausbricht d.h. eine nicht erhebliche Belastung für den Organismus darstellt. Für einige chron Erkrankungen war mal eine schwere Gürtelrose, der Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte.
Infektiös mag man wohl nicht mehr sein aber trotzdem ist der Körpet belastet durch die Krankheit.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für Deine Erfahrung.
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sabine963 schrieb:
Also ich hatte auch mal ne Gürtelrose und schlimme Schmerzen dass ich damit 3 Wochen Au war. Bläschen hatte ich höchstens 5 oder 6.
Das sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Zumal HZ ja vor allem in schon geschwächten Körper ausbricht d.h. eine nicht erhebliche Belastung für den Organismus darstellt. Für einige chron Erkrankungen war mal eine schwere Gürtelrose, der Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte.
Infektiös mag man wohl nicht mehr sein aber trotzdem ist der Körpet belastet durch die Krankheit.
Nach Hause!
Eine Kollegin von mir hat sich angesteckt bei einem unserer Patienten mit Herpes Zoster. Sie hatte noch nie Windpocken gehabt.
Windpocken hat bei Erwachsenen unter Umständen einen sehr schweren Verlauf. Fatal wird es für schwangere oder Immunsupprimierte Menschen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank.
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Lymphie schrieb:
Deine Kollegin gehört genau dahin, wo Kinder mit Windpocken auch hingehören.
Nach Hause!
Eine Kollegin von mir hat sich angesteckt bei einem unserer Patienten mit Herpes Zoster. Sie hatte noch nie Windpocken gehabt.
Windpocken hat bei Erwachsenen unter Umständen einen sehr schweren Verlauf. Fatal wird es für schwangere oder Immunsupprimierte Menschen.
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