für unsere Physiotherapie- Praxis
suchen wir Dich,
ein/e Physiotherapeut:In mit Herz,
auch frischgebackene
Berufsanfänger:Innen sind
willkommen. Vollzeit oder Teilzeit
(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
Therapie, Bobath oder PNF) erhalten
ein besonders ansprechendes Gehalt.
Wir bieten Ihnen / Dir:
- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittliche
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine kleine
Betriebsr...
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Ich habe zwei Frage zum Heilpraktiker für Physiotherapie:
1. Ein Angestellter ist Physio HP, möchte aber nicht selbstständig tätig sein, sondern dies nur im Rahmen der normalen Angestellten Tätigkeit als Physio ausüben.
Ist das möglich?
Wie müssten denn dann die Rechnungen an die Patienten aussehen?
2. Muss sich der Physio HP dann selbst versichern oder kann sowas die Versicherung des Arbeitgebers abdecken. Man würde ja für diesen arbeiten und nicht selbstständig!
Finde das ganze Thema ziemlich knifflig und hoffe das ich das so formulieren konnte das es eindeutig ist.
Vielen Dank im Voraus!
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Alimurat schrieb:
Hallo in die Runde!
Ich habe zwei Frage zum Heilpraktiker für Physiotherapie:
1. Ein Angestellter ist Physio HP, möchte aber nicht selbstständig tätig sein, sondern dies nur im Rahmen der normalen Angestellten Tätigkeit als Physio ausüben.
Ist das möglich?
Wie müssten denn dann die Rechnungen an die Patienten aussehen?
2. Muss sich der Physio HP dann selbst versichern oder kann sowas die Versicherung des Arbeitgebers abdecken. Man würde ja für diesen arbeiten und nicht selbstständig!
Finde das ganze Thema ziemlich knifflig und hoffe das ich das so formulieren konnte das es eindeutig ist.
Vielen Dank im Voraus!
Auch das Gesundheitsamt ist zu informieren. Ist aber auch nur ein bürokratischer Akt.
Für die Abrechung bietet sich eine spezielle HP-Software (z.B. Soliprax) an. Hier könntest du ein entsprechender Hinweis in Briefkopf aufnehmen, z.B.: Praxis xy für PT & HP, leitender HP = abc. Oder unten in der Rechung: Behandlung durchgeführt von Herr/Frau sowieso.
Im Arbeitsvertrag wäre dann noch eine Zusatzpassus bezüglich des eigenverantwortliche Tätigkeitsfeldes HP sinnvoll. Hier ist der AN nähmlich nicht vollständig weisungsgebunden. Hört sich doof an, aber solange du selbst kein HP bist, steht der AN "über" dir (so ähnlich wie der Arzt "über" dir steht).
Es empfiehlt sich daher auch für dich den Voll-/Teil-HP zu beantrage. Das ist im Endeffekt der sauberste Lösung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nö, ist nicht kniffelig. Praktizieren wir schon seit Jahren so (allerdings mit ein angestellte Voll-HP/Physio). Thema Haftpflicht ist recht unkompliziert, wird innerhalb der HPV des AG abgedeckt. Je nach Versicherungsgesellschaft wird dafür ein Zusatzbeitrag fällig. Du musst die HP-Tätigkeit auf jedem Fall bei der Versicherung anzeigen.
Auch das Gesundheitsamt ist zu informieren. Ist aber auch nur ein bürokratischer Akt.
Für die Abrechung bietet sich eine spezielle HP-Software (z.B. Soliprax) an. Hier könntest du ein entsprechender Hinweis in Briefkopf aufnehmen, z.B.: Praxis xy für PT & HP, leitender HP = abc. Oder unten in der Rechung: Behandlung durchgeführt von Herr/Frau sowieso.
Im Arbeitsvertrag wäre dann noch eine Zusatzpassus bezüglich des eigenverantwortliche Tätigkeitsfeldes HP sinnvoll. Hier ist der AN nähmlich nicht vollständig weisungsgebunden. Hört sich doof an, aber solange du selbst kein HP bist, steht der AN "über" dir (so ähnlich wie der Arzt "über" dir steht).
Es empfiehlt sich daher auch für dich den Voll-/Teil-HP zu beantrage. Das ist im Endeffekt der sauberste Lösung.
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