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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Vielleicht kann mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen. Bei uns in der Praxis kam kürzlich eine Diskussion auf, ob ein Heilpraktiker, der NICHT staatlich geprüfter Physio ist, MT- bzw. KG-Rezepte zu Lasten der GKV behandeln darf. Wie sieht da die Rechtslage aus?
Wenn ja, könnte man dann in einer Physiopraxis einen HP einstellen, der dann MT behandelt? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, aber jeder hatte dazu eine andere Meinung. Vielleicht gibt es hier ja HP´s oder selbständige Physios, die mir dazu etwas sagen können.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Gedankengänge!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen!
Vielleicht kann mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen. Bei uns in der Praxis kam kürzlich eine Diskussion auf, ob ein Heilpraktiker, der NICHT staatlich geprüfter Physio ist, MT- bzw. KG-Rezepte zu Lasten der GKV behandeln darf. Wie sieht da die Rechtslage aus?
Wenn ja, könnte man dann in einer Physiopraxis einen HP einstellen, der dann MT behandelt? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, aber jeder hatte dazu eine andere Meinung. Vielleicht gibt es hier ja HP´s oder selbständige Physios, die mir dazu etwas sagen können.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Gedankengänge!
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chris217 schrieb:
... und dann nicht auf eine Kassenverordnung.
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paul849 schrieb:
Geht nicht.
Heilpraktikerleistungen sind keine Leistungen im Sinne des § 11 Abs. 1 bis 4 SGB V.
Bitte schreibt jetz nicht:" Aber, die Kassen erstatten doch ....." -> Wenn jemand bei rot 5 x über die Ampel fährt und nicht erwischt wird bedeutet dass nicht, dass er das beim 6. Mal dann auf einmal rechtskonform drüberfahren darf........
(Im Übrigen wäre ein HP dumm, wenn er ein Rezept von einem Arzt annehmen würde!) Und als nicht PT kann niemand ein Rezept annehmen- ich weiß immer gar nicht, wer auf solche krnaken Ideen kommt??
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Bernie schrieb:
HP Leistungen dürfen nie zu Latsen einer GKV erbracht werden, da Heilpraktiker weder ein zugelassener Leistungserbringer, noch ein "nicht zugelassener Leistungserbringer" ist.
Heilpraktikerleistungen sind keine Leistungen im Sinne des § 11 Abs. 1 bis 4 SGB V.
Bitte schreibt jetz nicht:" Aber, die Kassen erstatten doch ....." -> Wenn jemand bei rot 5 x über die Ampel fährt und nicht erwischt wird bedeutet dass nicht, dass er das beim 6. Mal dann auf einmal rechtskonform drüberfahren darf........
(Im Übrigen wäre ein HP dumm, wenn er ein Rezept von einem Arzt annehmen würde!) Und als nicht PT kann niemand ein Rezept annehmen- ich weiß immer gar nicht, wer auf solche krnaken Ideen kommt??
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Bernie schrieb:
Sorry für die Schreibfehler :sunglasses:
Oder habe ich das falsch verstanden?
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Break schrieb:
Aber wie funktioniert dann das bisherige Vorgehen, das Heilpraktiker Osteopathie an Kassenpatienten vornehmen dürfen bzw. die gesetzlichen Kassen einen Teil der Behandlungskosten erstatten?
Oder habe ich das falsch verstanden?
Aber wie funktioniert dann das bisherige Vorgehen, das Heilpraktiker Osteopathie an Kassenpatienten vornehmen dürfen bzw. die gesetzlichen Kassen einen Teil der Behandlungskosten erstatten?
Oder habe ich das falsch verstanden?
Schau mal zwei Posts weiter oben bei Bernie (der mit den vielen Worten) :)
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Papa Alpaka schrieb:
jorgebln schrieb am 24.11.15 22:18:
Aber wie funktioniert dann das bisherige Vorgehen, das Heilpraktiker Osteopathie an Kassenpatienten vornehmen dürfen bzw. die gesetzlichen Kassen einen Teil der Behandlungskosten erstatten?
Oder habe ich das falsch verstanden?
Schau mal zwei Posts weiter oben bei Bernie (der mit den vielen Worten) :)
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paul849 schrieb:
Sage mir mal bitte welche Kasse die Kosten für Osteopathie durchgeführt durch Heilpraktiker bezahlt oder bezahlt hat. Soll ich wetten das Du das nicht kannst.
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Tempelritter schrieb:
Im Rahmen der Satzungsleistung die DAK und TK. 2016 soll aber nichts mehr für Osteo bezahlt werden, egal wer sie abgibt.
Sage mir mal bitte welche Kasse die Kosten für Osteopathie durchgeführt durch Heilpraktiker bezahlt oder bezahlt hat. Soll ich wetten das Du das nicht kannst.
Siehe hier :
bvo - Bundesverband Osteopathie e.V. - Kostenerstattung
Ich bin weder Osteopath noch HP, muss deshalb auch nicht wissen wie es funktionert.
Was war noch mal dein Wetteinsatz?
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Break schrieb:
paul849 schrieb am 25.11.15 14:53:
Sage mir mal bitte welche Kasse die Kosten für Osteopathie durchgeführt durch Heilpraktiker bezahlt oder bezahlt hat. Soll ich wetten das Du das nicht kannst.
Siehe hier :
bvo - Bundesverband Osteopathie e.V. - Kostenerstattung
Ich bin weder Osteopath noch HP, muss deshalb auch nicht wissen wie es funktionert.
Was war noch mal dein Wetteinsatz?
--> :yum:
"Aber wie funktioniert dann das bisherige Vorgehen, das Heilpraktiker Osteopathie an Kassenpatienten vornehmen dürfen bzw. die gesetzlichen Kassen einen Teil der Behandlungskosten erstatten? "
--> Genau das ist das Problem das ich geschildert habe. Die Kassen dürfen das nicht (auch und gerade nicht als Satzungsleistung).
Da viele Kassen den Zusatzbeitrag erhöhen und in der Vergangenheit Mitgliedsbeiträge für Osteopathie bei Therapeuten ausgegeben haben, welche sie nicht ausüben dürfen, bzw. welche keine Leistungserbringer nach SGB V sind, könnten viele Vorstände in Erklärungsnot kommen........
@ Tempelritter: Ist das ein Gerücht oder hast Du verifizierte Infos? Gerne auch per pm.
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Bernie schrieb:
Schau mal zwei Posts weiter oben bei Bernie (der mit den vielen Worten) :)
--> :yum:
"Aber wie funktioniert dann das bisherige Vorgehen, das Heilpraktiker Osteopathie an Kassenpatienten vornehmen dürfen bzw. die gesetzlichen Kassen einen Teil der Behandlungskosten erstatten? "
--> Genau das ist das Problem das ich geschildert habe. Die Kassen dürfen das nicht (auch und gerade nicht als Satzungsleistung).
Da viele Kassen den Zusatzbeitrag erhöhen und in der Vergangenheit Mitgliedsbeiträge für Osteopathie bei Therapeuten ausgegeben haben, welche sie nicht ausüben dürfen, bzw. welche keine Leistungserbringer nach SGB V sind, könnten viele Vorstände in Erklärungsnot kommen........
@ Tempelritter: Ist das ein Gerücht oder hast Du verifizierte Infos? Gerne auch per pm.
Hier noch was zur TK
TK zur Osteopathie: Ärztliche Anordnung reicht weiterhin: Medical Tribune – Medizin und Gesundheit
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Tempelritter schrieb:
ich habe ein Beispiel aus der eigenen Praxis. Einer meiner Patienten, TK versichert, war bei einem HP und Osteopath, die TK hat die Sitzungen anteilig erstattet. Grundlage war die Empfehlung vom Arzt und das der Osteopath auf einer der angeführten Listen steht.
Hier noch was zur TK
TK zur Osteopathie: Ärztliche Anordnung reicht weiterhin: Medical Tribune – Medizin und Gesundheit
Das andere war mir bekannt, trotzdem Danke!
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Bernie schrieb:
@ Tempelritter: Ne, ich meine das mit 2016 "2016 soll aber nichts mehr für Osteo bezahlt werden, egal wer sie abgibt. "
Das andere war mir bekannt, trotzdem Danke!
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Tempelritter schrieb:
Aussage von Patienten sowie aus einem Seminar. 3 unterschiedliche, unabhängige Personen.
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ali schrieb:
kann ich mir gut vorstellen. Grad zwar keine TK Mitarbeiter in Behandlung, aber letztes Jahr war schon länger bekannt, dass die Einschränkung kam. Bzw. grundsätzlich war das als begrenzte Marketingaktion geplant....
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paul849 schrieb:
Da steht drin das man Osteopathie vergütet aber nicht vom Heilpraktiker. Also lieber jorgebin nenne mir eine Krankenkasse die Heilpraktikerleostungen estattet. Bin gespannt.
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ali schrieb:
Hat Tempelritter doch schon geschrieben...mein G...wenn die Verbandsmitglied sind wird bezahlt auch HP. Ne Freundin ist NUR HP....
@ paul849: Die ikk Classic (auch andere ikken) erstattet (meiner Meinung nach rechtswidrig) die Osteopathie auch beim Heilpraktiker.
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Bernie schrieb:
@ Tempelritter: Danke!
@ paul849: Die ikk Classic (auch andere ikken) erstattet (meiner Meinung nach rechtswidrig) die Osteopathie auch beim Heilpraktiker.
warum sollte ein nichtphysio überhaupt kg oder mt ausüben dürfen?
darf dass dann jeder dahergelaufene Heilpraktiker? manuelle Therapie oder Krankengymanstik anbieten?
wäre ja deutlich günstiger ne hp Ausbildung und krankengymnastische privatpraxis?
Lg meli
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MeFe89 schrieb:
Jetzt hab ich mal ne dumme Frage:
warum sollte ein nichtphysio überhaupt kg oder mt ausüben dürfen?
darf dass dann jeder dahergelaufene Heilpraktiker? manuelle Therapie oder Krankengymanstik anbieten?
wäre ja deutlich günstiger ne hp Ausbildung und krankengymnastische privatpraxis?
Lg meli
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Bernie schrieb:
Ein HP darf alles das durchführen, was er sicher beherrscht (im Streitfall muss er das nachweisen) und nicht durch ein anderes Gesetz verboten ist (z.B. Zahnheilkunde, oder Behandlung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten). Das wird bei der KG in toto eher schweirig, jedoch einzelne Aspekte davon sind möglich. BTW: Ich finde den Ausdruck "dahergelaufene Heilpraktiker" etwas unglücklich :sunglasses:
- und schön mit den Privaten abrechnen.
Man hätte sich auf alle Fälle die Physioausbildung sparen können.
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ztzj schrieb:
Heilpraktiker ist nun mal die einfachste und günstigste ,hochwertige' Qualifikation. Damit kannst du alles anbieten was du kannst. Inclusive Physio, KG, Manuelle.
- und schön mit den Privaten abrechnen.
Man hätte sich auf alle Fälle die Physioausbildung sparen können.
-> Das seh ich nicht so. Ich bin der Meinung es gaht gar nicht besser, als eine PT - Ausbildung zu machen, dann Fort und Weiterbildungen (bei mir wars Osteopathie und viele andere Sachen) und dann als Voll HP eine HP-Praxis aufmachen. Aus meiner Sicht ist man dann besser Qualifiziert als alles andere, was auf dem Gesundheitsmarkt so rumläuft. Aber das ist halt miene Erfahrung und Meinung, muss ja nicht jeder so sehen......
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Bernie schrieb:
"Man hätte sich auf alle Fälle die Physioausbildung sparen können. "
-> Das seh ich nicht so. Ich bin der Meinung es gaht gar nicht besser, als eine PT - Ausbildung zu machen, dann Fort und Weiterbildungen (bei mir wars Osteopathie und viele andere Sachen) und dann als Voll HP eine HP-Praxis aufmachen. Aus meiner Sicht ist man dann besser Qualifiziert als alles andere, was auf dem Gesundheitsmarkt so rumläuft. Aber das ist halt miene Erfahrung und Meinung, muss ja nicht jeder so sehen......
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, HP-Leistungen dürfen nur im Ausnahmefall zu Lasten der GKV erbracht werden.
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